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Aus für freiberufliche Hebammen?
Keine Haftpflichtversicherung mehr ab 2015.
15.02.2014 • 0 Kommentare

Er ist einer der ältesten Berufe der Welt - und einer der wichtigsten, denn er verhilft uns zum Start ins Leben: der Beruf der Hebamme. Bereits in den vergangenen Jahren machten die freiberuflichen Hebammen gegen die rasant gestiegenen Haftpflichtversicherungen mobil, die ihnen das Leben erschweren. Nun droht ihnen ein zweiter Schlag: Denn zum Sommer 2015 wird die Nürnberger Versicherung aus den beiden letzten verbliebenen Versicherungskonsortien in Deutschland aussteigen. Andere Versicherungen wollen die Hebammen wegen des hohen Risikos schon länger nicht mehr unter Vertrag nehmen. Da sich für die Lücke bis jetzt kein neues Unternehmen gefunden hat, ist unklar, wie es weiter geht. Wenn nichts passiert, haben die rund 3.500 freiberuflichen Hebammen in Deutschland, die Geburtshilfe anbieten, dann keine Haftpflichtversicherung mehr und können ihren Beruf nicht mehr weiter ausüben.

"Ohne Haftpflichtversicherung dürfen wir weder Geburten zu Hause, im Geburtshaus oder als 1:1-Beleghebamme in der Klinik betreuen noch Schwangeren- und Wochenbettbetreuungen annehmen", schreibt die Vorsitzende des Bundes freiberuflicher Hebammen (BfHD), Ruth Pinno, in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem Deutschen Hebammenverband (DHV). "Der Beruf ist akut von der Vernichtung bedroht".

Da sich die Haftpflichtprämie in den letzten zehn Jahren trotz abnehmender Schadenszahlen verzehnfacht habe, hätten bereits viele Hebammen ihrem Beruf den Rücken gekehrt. Denn obwohl ihre Vergütung geringfügig gestiegen sei, reiche sie angesichts der enormen Haftpflichtprämien - für 2014 sind 5.091 Euro im Jahr angekündigt ? nicht mehr aus. Zwar beteiligten sich die Krankenkassen an den Kosten für die Versicherung. Doch die starke Kostenexplosion habe auch das nicht auffangen können, zumal vor allem die Hebammen von der Hilfe profitieren, die hohe Geburtszahlen aufweisen.

Dass die Haftpflichtprämien so stark gestiegen sind liegt daran, dass die Schadenssummen und Regressforderungen zum Beispiel für behindert geborene Kinder stetig steigen. Denn zum einen ist es durch die bessere Medizin teurer, für behinderte Kinder aufzukommen. Zum anderen lassen sich Risiken für spätere Schäden schlecht schätzen und verjähren erst nach 30 Jahren. Für die Versorgung mit Hebammen in Deutschland hat das handfeste Konsequenzen, schreiben die Verbände: Bereits jetzt sei keine flächendeckende Versorgung mehr gegeben. Viele werdende Eltern könnten sich daher künftig nicht mehr frei entscheiden, wo ihr Kind entbunden werden soll.

Die Verbände fordern von der Politik daher dringend, eine Haftungsobergrenze für Hebammen einzuführen. Die Sozialversicherungsträger, also Kranken- und Rentenversicherung, sollten ihre Regressforderungen deckeln, damit die Kosten nicht mehr so stark steigen. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzforderungen müsse verkürzt werden. Und es brauche eine gesetzliche Grundlage, um die Haftpflichtkosten künftig anders zu verteilen. Nur dann könnten sich die freiberuflichen Hebammen weiterhin um Schwangere und Gebärende kümmern.


SH / physio.de

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