ID: 1200_000396
Die Vitos Klinik für forensische
Psychiatrie Hadamar mit 192 Betten
ist eine Einrichtung des
Maßregel-vollzugs, in der
suchtkranke Straftäter, die nach
"§ 64 StGB verurteilt sind, oder
psychisch erkrankte Straftäter,
die nach "§ 63 StGB verurteilt
sind, untergebracht werden.
Für unsere Arbeitstherapie am
Standort Hadamar suchen wir Dich,
im Rahmen einer
Krankheitsvertre-tung zunächst
befristet für 2 Jahre, zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Aufgaben
• Versorg...
Die Vitos Klinik für forensische
Psychiatrie Hadamar mit 192 Betten
ist eine Einrichtung des
Maßregel-vollzugs, in der
suchtkranke Straftäter, die nach
"§ 64 StGB verurteilt sind, oder
psychisch erkrankte Straftäter,
die nach "§ 63 StGB verurteilt
sind, untergebracht werden.
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Krankheitsvertre-tung zunächst
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"Ohne Haftpflichtversicherung dürfen wir weder Geburten zu Hause, im Geburtshaus oder als 1:1-Beleghebamme in der Klinik betreuen noch Schwangeren- und Wochenbettbetreuungen annehmen", schreibt die Vorsitzende des Bundes freiberuflicher Hebammen (BfHD), Ruth Pinno, in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem Deutschen Hebammenverband (DHV). "Der Beruf ist akut von der Vernichtung bedroht".
Da sich die Haftpflichtprämie in den letzten zehn Jahren trotz abnehmender Schadenszahlen verzehnfacht habe, hätten bereits viele Hebammen ihrem Beruf den Rücken gekehrt. Denn obwohl ihre Vergütung geringfügig gestiegen sei, reiche sie angesichts der enormen Haftpflichtprämien - für 2014 sind 5.091 Euro im Jahr angekündigt ? nicht mehr aus. Zwar beteiligten sich die Krankenkassen an den Kosten für die Versicherung. Doch die starke Kostenexplosion habe auch das nicht auffangen können, zumal vor allem die Hebammen von der Hilfe profitieren, die hohe Geburtszahlen aufweisen.
Dass die Haftpflichtprämien so stark gestiegen sind liegt daran, dass die Schadenssummen und Regressforderungen zum Beispiel für behindert geborene Kinder stetig steigen. Denn zum einen ist es durch die bessere Medizin teurer, für behinderte Kinder aufzukommen. Zum anderen lassen sich Risiken für spätere Schäden schlecht schätzen und verjähren erst nach 30 Jahren. Für die Versorgung mit Hebammen in Deutschland hat das handfeste Konsequenzen, schreiben die Verbände: Bereits jetzt sei keine flächendeckende Versorgung mehr gegeben. Viele werdende Eltern könnten sich daher künftig nicht mehr frei entscheiden, wo ihr Kind entbunden werden soll.
Die Verbände fordern von der Politik daher dringend, eine Haftungsobergrenze für Hebammen einzuführen. Die Sozialversicherungsträger, also Kranken- und Rentenversicherung, sollten ihre Regressforderungen deckeln, damit die Kosten nicht mehr so stark steigen. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzforderungen müsse verkürzt werden. Und es brauche eine gesetzliche Grundlage, um die Haftpflichtkosten künftig anders zu verteilen. Nur dann könnten sich die freiberuflichen Hebammen weiterhin um Schwangere und Gebärende kümmern.
SH / physio.de
HebammenBerufshaftpflichtversicherung
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