Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Ist es Unwissenheit, Wurschtigkeit, Faulheit oder sonst was - wie auch immer, Kliniken müssen schließen und notwendige Behandlungen können nicht stattfinden. Viele Ärzte verraten den Eltern von chronisch kranken und behinderten Kindern nicht, dass unter 18-jährige von allen Zuzahlungen befreit sind. So verzichten diese aus Angst vor finanziellen Forderungen auf dringend notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Wie die „Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen“ gerade mitteilte, ist die Belegung der Spezialkliniken fast um die Hälfte zurückgegangen. Kinder mit Verletzungen nach Unfällen, mit zentralneurologischen Erkrankungen, mit Mucoviscidose oder Asthma, mit Diabetes und Stoffwechselerkrankungen, eine regelmäßige stationäre Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen ist für die jungen Patienten bedeutsam, können sie dort doch lernen mit ihrer Erkrankung umzugehen und so die Lebensqualität verbessern.
Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Wolfgang Niemeyer, empört sich, es sei eine Unmöglichkeit, dass aus „unbegründeter Angst“ vor finanziellen Belastungen die Gesundheit der kranken Kinder beeinträchtigt werde und zahllose Einrichtungen schließen müssten. Auch viele Physiotherapeuten wären von Schließungen betroffen, würden sie doch ihren Arbeitsplatz verlieren. Niemeyer appelliert an die Ärzte, ihre Patienten aufzuklären, für die Rehabilitation von Minderjährigen werden keine Eigenanteile berechnet, dies gilt im Übrigen auch für den Aufenthalt einer Begleitperson. Der Arzt muss die Maßnahme lediglich medizinisch begründen.
Liegt hier vielleicht der Schlüssel für diesen schier unfassbaren Vorgang, statt die Eltern zu informieren, geht man lieber der lästigen Pflicht zur Begründung aus dem Weg?
Peter Appuhn
zuzahlung.de
Mein Profilbild bearbeiten