Werde Teil eines großartigen
Teams! Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten (m/w/div) in
Voll- oder Teilzeit in einer
unserer 5 Praxen in
Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen,
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
motiviertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen
und Empfangsmitarbeiterinnen mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum mit
einer großen Leidenschaft für
unsere Patienten und die
Physiotherapie. Unsere...
Teams! Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten (m/w/div) in
Voll- oder Teilzeit in einer
unserer 5 Praxen in
Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen,
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
motiviertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen
und Empfangsmitarbeiterinnen mit
langjähriger Erfahrung und einem
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einer großen Leidenschaft für
unsere Patienten und die
Physiotherapie. Unsere...
Eine schwangere Arbeitnehmerin legte ihrem Chef ein halbes Jahr vor der Geburt ihres Kindes eine Bescheinigung vor, dass sie nicht mehr arbeiten könne. Welche Arbeitsbedingungen zu der Einschätzung geführt hätten, wollte der Arbeitgeber von dem Arzt wissen. Der Mediziner verweigerte die Auskunft. Daraufhin zahlte der Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin kein Gehalt mehr.
Die Angestellte klagte. Der Arzt hätte den Arbeitgeber auf seine Nachfrage hin über den Umfang der belastenden Arbeitsbedingungen informieren müssen, urteilten die Arbeitsrichter. Dies könne nicht als Verletzung der Schweigepflicht gewertet werden. Denn der Unternehmer hätte so die Möglichkeit, für seine Mitarbeiterin den Arbeitsplatz zu verändern oder ihr eine andere Tätigkeit anzubieten. Die Einstellung der Gehaltszahlung sei demnach rechtens.
Peter Appuhn
physio.de
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