Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Eine schwangere Arbeitnehmerin legte ihrem Chef ein halbes Jahr vor der Geburt ihres Kindes eine Bescheinigung vor, dass sie nicht mehr arbeiten könne. Welche Arbeitsbedingungen zu der Einschätzung geführt hätten, wollte der Arbeitgeber von dem Arzt wissen. Der Mediziner verweigerte die Auskunft. Daraufhin zahlte der Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin kein Gehalt mehr.
Die Angestellte klagte. Der Arzt hätte den Arbeitgeber auf seine Nachfrage hin über den Umfang der belastenden Arbeitsbedingungen informieren müssen, urteilten die Arbeitsrichter. Dies könne nicht als Verletzung der Schweigepflicht gewertet werden. Denn der Unternehmer hätte so die Möglichkeit, für seine Mitarbeiterin den Arbeitsplatz zu verändern oder ihr eine andere Tätigkeit anzubieten. Die Einstellung der Gehaltszahlung sei demnach rechtens.
Peter Appuhn
physio.de
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