Wir suchen empathische, fröhliche
und engagierte Kollegin bzw.
Kollege
Unsere heilenden Hände sind unser
Kapital.
Wir sind ein kleines, herzliches
Team in Berlin Steglitz und suchen
genauso eine tolle Kollegin bzw.
Kollege
Wir identifizieren uns mit unsem
Beruf und arbeiten gern am
Patienten und stehen für Fairness,
Spaß, Gleichberechtiung und guten
Miteinander.
Jeder ist bei uns willkommen egal
, welchem Alter.
Verlässlichkeit geben wir und ist
uns wichtig und wünschen wir uns
von...
und engagierte Kollegin bzw.
Kollege
Unsere heilenden Hände sind unser
Kapital.
Wir sind ein kleines, herzliches
Team in Berlin Steglitz und suchen
genauso eine tolle Kollegin bzw.
Kollege
Wir identifizieren uns mit unsem
Beruf und arbeiten gern am
Patienten und stehen für Fairness,
Spaß, Gleichberechtiung und guten
Miteinander.
Jeder ist bei uns willkommen egal
, welchem Alter.
Verlässlichkeit geben wir und ist
uns wichtig und wünschen wir uns
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Eine schwangere Arbeitnehmerin legte ihrem Chef ein halbes Jahr vor der Geburt ihres Kindes eine Bescheinigung vor, dass sie nicht mehr arbeiten könne. Welche Arbeitsbedingungen zu der Einschätzung geführt hätten, wollte der Arbeitgeber von dem Arzt wissen. Der Mediziner verweigerte die Auskunft. Daraufhin zahlte der Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin kein Gehalt mehr.
Die Angestellte klagte. Der Arzt hätte den Arbeitgeber auf seine Nachfrage hin über den Umfang der belastenden Arbeitsbedingungen informieren müssen, urteilten die Arbeitsrichter. Dies könne nicht als Verletzung der Schweigepflicht gewertet werden. Denn der Unternehmer hätte so die Möglichkeit, für seine Mitarbeiterin den Arbeitsplatz zu verändern oder ihr eine andere Tätigkeit anzubieten. Die Einstellung der Gehaltszahlung sei demnach rechtens.
Peter Appuhn
physio.de
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