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Aufgrund der jährlichen Revision der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) wurde die Diagnoseliste überarbeitet. Dabei haben sich folgende Änderungen ergeben:
Die aktuelle Liste aller Diagnosen - sowohl für langfristigen Heilmittelbedarf als auch besonderen Verordnungsbedarf - steht hier als PDF zum Download bereit.• Das komplexe regionale Schmerzsyndrom wurde als eigenständiger Diagnoseschlüssel aufgenommen (G90.5, G90.6 und G90.7). Verordnungen mit den Indikationsschlüsseln EX2, EX3, LY2 und PN (Physiotherapie) sowie SB2 und SB6 (Ergotherapie) gelten bis zu einem Jahr nach dem Akutereignis als besonderer Verordnungsbedarf.
• Störungen des Ganges und der Mobilität nach Vollendung des 70. Lebensjahres (R26.0, R26.1, R26.2 und R26.6) gelten für Physiotherapieverordnungen mit den Indikationsschlüsseln WS2, EX2, EX3 und SO3 als besonderer Verordnungsbedarf.
• Verletzungen peripherer Nerven in Halshöhe (S14.3 und S14.4) gelten für Ergotherapieverordnungen mit dem Indikationsschlüssel EN4 bis zu einem Jahr nach dem Akutereignis als besonderer Verordnungsbedarf.
Catrin Heinbokel / physio.de
LHMBBVBRegress
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webpt schrieb:
Eine sehr gute Maßnahme und auch eine sehr gute Umbenennung, dass um nichts in der Welt die Leistungserbringervergütung der arztnachrangigen Erbringer lebensnaher Angemessenheit zuzuführen sei.
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