Wir suchen zum nächst möglichen
Zeitpunkt (1.10.2024 oder später)
einen Physiotherapeuten (m/w/d).
Bei uns sind auch gern
Berufseinsteiger herzlich
willkommen.
Wir bieten:
a.) ein engagiertes,
multiprofessionelles und offenes
Team
b.) sehr gute Zusammenarbeit sowohl
im Team als auch interdisziplinär
c.) sehr modern ausgestattete
Praxis mit großen Therapieräumen
und 2 Trainingsräumen
d.) Terminvereinbarung und
Abrechnung wird i.d.R. von den
Kollegen an der Anmeldung
übernommen, ...
Zeitpunkt (1.10.2024 oder später)
einen Physiotherapeuten (m/w/d).
Bei uns sind auch gern
Berufseinsteiger herzlich
willkommen.
Wir bieten:
a.) ein engagiertes,
multiprofessionelles und offenes
Team
b.) sehr gute Zusammenarbeit sowohl
im Team als auch interdisziplinär
c.) sehr modern ausgestattete
Praxis mit großen Therapieräumen
und 2 Trainingsräumen
d.) Terminvereinbarung und
Abrechnung wird i.d.R. von den
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übernommen, ...
Aufgrund der jährlichen Revision der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) wurde die Diagnoseliste überarbeitet. Dabei haben sich folgende Änderungen ergeben:
Die aktuelle Liste aller Diagnosen - sowohl für langfristigen Heilmittelbedarf als auch besonderen Verordnungsbedarf - steht hier als PDF zum Download bereit.• Das komplexe regionale Schmerzsyndrom wurde als eigenständiger Diagnoseschlüssel aufgenommen (G90.5, G90.6 und G90.7). Verordnungen mit den Indikationsschlüsseln EX2, EX3, LY2 und PN (Physiotherapie) sowie SB2 und SB6 (Ergotherapie) gelten bis zu einem Jahr nach dem Akutereignis als besonderer Verordnungsbedarf.
• Störungen des Ganges und der Mobilität nach Vollendung des 70. Lebensjahres (R26.0, R26.1, R26.2 und R26.6) gelten für Physiotherapieverordnungen mit den Indikationsschlüsseln WS2, EX2, EX3 und SO3 als besonderer Verordnungsbedarf.
• Verletzungen peripherer Nerven in Halshöhe (S14.3 und S14.4) gelten für Ergotherapieverordnungen mit dem Indikationsschlüssel EN4 bis zu einem Jahr nach dem Akutereignis als besonderer Verordnungsbedarf.
Catrin Heinbokel / physio.de
LHMBBVBRegress
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webpt schrieb:
Eine sehr gute Maßnahme und auch eine sehr gute Umbenennung, dass um nichts in der Welt die Leistungserbringervergütung der arztnachrangigen Erbringer lebensnaher Angemessenheit zuzuführen sei.
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