PHYSIOTHERAPIE JAYMA - HOME OF THE
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Liebe Kollegen,
wir suchen zum 1.12.2024 (oder
später) einen Physiotherapeuten
w/m/d in VZ oder TZ.
Wir sind eine wunderschöne,
familiäre und moderne Praxis in
12203 Berlin-Lichterfelde.
Derzeit sind wir sechs Therapeuten
und mit Dir wäre das Team
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übernehmen wir Deine
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Ob Berufsanfänger oder erfahrener
Therapeut hier bekommst Du die
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Dieser Dienstleistungsservice ist möglich, weil im vergangenen Jahr das Fernbehandlungsverbot gelockert wurde. Die „Dr. Ansay-Schein GmbH“ sieht sich im Recht. Der Anbieter ist der Rechtsanwalt Dr. Can Ansay. Die Vorteile liegen für ihn auf der Hand: Der Kranke muss sich nicht erst ins Wartezimmer quälen und andere Bakterien abwehren, während er selber seine verteilt. Da dieser Service auf zweimal pro Jahr begrenzt ist, sieht der Anwalt auch keine Missbrauchsgefahr.
Das empfindet die Hamburger Ärztekammer ganz anders und will das Geschäftsmodell jetzt erst einmal rechtlich prüfen. Die Bundesärztekammer lehnt schon eine Videokonferenz ab. Da kam sie noch gar nicht auf die Idee, dass jemand Diagnosen per Online stellt und Formulare digital versendet werden. Der Rechtsanwalt sagte gegenüber der Ärztezeitung, das sei eine sinnvolle Anwendung der Telemedizin. Laut der Website liegt der Schwerpunkt auf der Diagnose von Erkältungen, „da sie ungefährlich, gut erforscht und besonders gut per Anamnese zu diagnostizieren sind. Zudem wissen die meisten Erkälteten bereits die Diagnose und kennen Therapieempfehlungen aus eigener Erfahrung.“
Die Gesundheitsbranche wirkt irritiert. Grob zusammengefasst: Der GKV-Spitzenverband prüft das Angebot. Die AOK steht der Digitalisierung im Allgemeinen offen gegenüber, weiß aber auch noch nicht, ob es einen Unterschied für sie macht, ob die Bescheinigung von einem Arzt vor Ort oder von einem Portal kommt. Die DAK sagt, ein Schein ist für sie ein Schein und was davor war, könne sie nicht prüfen. Die IKK sieht wiederum datenschutzrechtliche Fragen.
Zu Recht, denn immerhin gibt man über Whatsapp seine persönliche Daten und ein Foto der Versichertenkarte preis. Außerdem weist die Bundesärztekammer darauf hin, dass Rechtsanwälte keine ärztlichen Leistungen anbieten dürfen. Der Rechtsanwalt Dr. Ansay sieht sich über die Ärztin wiederum legitimiert. Wer diese ist, wird über die Website nicht klar kommuniziert, lediglich wird bei „Über uns“ eine Frau Dr. med. Eva-Maria Ansay mit Foto eingestellt, was wiederum auf ein Familienunternehmen hinweisen könnte.
Natürlich schreit das Therapeutenherz auf, noch nicht einmal am Telefon hört der Arzt die heisere Stimme des Patienten, und alles erscheint nach einem niederschwelligen Angebot, mal die Arbeit ruhen zu lassen. Ob der Arbeitgeber sich damit zufrieden gibt und die Arbeitsatmosphäre darunter leidet, dürfte von Fall zu Fall verschieden sein. Aber bis die Ärztekammern zu Ende geprüft haben, ist der Service im Netz. Und die Frage drängt sich förmlich auf: Kann man in Zukunft auch ein Physiotherapie-Rezept über einen Rechtsanwalt beziehen? Das hätte dann wenigstens zur Folge, dass nach Anwaltskontakt eine Fachkraft nach dem Patienten sieht!
Ul.Ma. / physio.de
FerntherapieAUBÄKDigitalisierung
2x im Jahr blau für lau!!!
Ich freu mich
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RoFo schrieb:
Juhuuuuu!!!!
2x im Jahr blau für lau!!!
Ich freu mich
Also leider nicht für lau .
Krieg ich bei meinem doc gratis
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RoFo schrieb:
Dann hast du den Zweck dieser Innovation nocht nicht nachvollzogen *[zwinker]*
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a schubart schrieb:
Da kostet 9€ !
Also leider nicht für lau .
Krieg ich bei meinem doc gratis
Erregernachweis sollte doch technisch in der Masse doch finanziell machbar sein.
Mit Hilfe von KI sollte man aber Recht bald viele Ärzte entlasten können.
Den Armen geht's ja schlecht, viel zu viel zu tun.
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Philipp Morlock schrieb:
Es kommt auf das Überprüfen an!
Erregernachweis sollte doch technisch in der Masse doch finanziell machbar sein.
Mit Hilfe von KI sollte man aber Recht bald viele Ärzte entlasten können.
Den Armen geht's ja schlecht, viel zu viel zu tun.
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JRK schrieb:
Irgendwie wars klar, dass so ein Mist nur von einem Rechtsanwalt kommen kann, der sich selbst wahrscheinlich bei 300 Euro und mehr die Stunde sieht und alles was nicht ausdrücklich verboten ist als gängiges Recht ansieht. Merkt man eigentlich, dass ich auf RA nicht gut zu sprechen bin?
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franziska schrieb:
Muss man mal genau hingucken....... max. 3 Tage!! Das geht bei den meisten ja auch ohne AU
Wenn eine Ärztin ihre Zulassung verkauft um dann ihren (anzunehmenden) rechtsanwaltlichen Ehegatten lt. „über uns“ ärztlich berät, frage ich mich, wer da krank schreibt - denn ausgerechnet das positiv einschätzende Gutachten zur AU-Ausstellung ist eines von der Gruppe der Homöopatie und anthroposophischen Medizin angefragtes.
Unabhängig welche Richtungen man selbst ab- oder zugeneigt ist, sind diese Gruppen doch wohl eher die, welche auf den Patienten Kontakt den allergrößten Wert legen.
Diese Unstimmigkeit schreit zum Himmel und ist entlarvend unseriös, wie ich finde.
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damianschoenenberg schrieb:
Alles ziemlich nebulös.
Wenn eine Ärztin ihre Zulassung verkauft um dann ihren (anzunehmenden) rechtsanwaltlichen Ehegatten lt. „über uns“ ärztlich berät, frage ich mich, wer da krank schreibt - denn ausgerechnet das positiv einschätzende Gutachten zur AU-Ausstellung ist eines von der Gruppe der Homöopatie und anthroposophischen Medizin angefragtes.
Unabhängig welche Richtungen man selbst ab- oder zugeneigt ist, sind diese Gruppen doch wohl eher die, welche auf den Patienten Kontakt den allergrößten Wert legen.
Diese Unstimmigkeit schreit zum Himmel und ist entlarvend unseriös, wie ich finde.
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