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Neben der Erhöhung der Heilmittelvergütung um ca. 20 Prozent soll, wie im gesetzlichen Heilmittelkatalog, die Ernährungsberatung als erstattungsfähiges Heilmittel in die Beihilfeverordnung aufgenommen werden.
Schleswig-Holstein folgt damit dem Entwurf zur Änderung des Beihilfesatzes auf Bundesebene. Dieser wurde bereits zu Beginn des Jahres beschlossen. Damit nicht nur Bundesbeamte, sondern auch Landesbeamte von der Neuerung profitieren können, muss die Beihilfeverordnung allerdings in jedem Bundesland einzeln geändert werden.
Bei der neuen Bundesbeihilfeverordnung wurden außerdem ein physiotherapeutischer Erstbefund sowie eine Behandlungsindikation im Rahmen der Palliative Care in die Liste der vergütungsfähigen Heilmittel aufgenommen.
So schön Erhöhungen von Beihilfesätzen auch immer sind, gilt doch zu beachten, dass bei der Gestaltung der Privatpreise Praxisinhaber nicht an die Sätze der Beihilfe gebunden sind. Ausschlaggebend ist einzig und allein der mit dem Privatpatienten geschlossene Behandlungsvertrag.
Die Medienmitteilung des Finanzministeriums Schleswig-Holstein finden Sie hier.
Catrin Heinbokel / physio.de
BeihilfeSchleswig-Holstein
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a schubart schrieb:
Wow schon Anfang 2019 . Schön für die Versicherten. Uns egal wir nehmen eh keine Beihilfe Preise mehr *[zunge]*
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Hoppball schrieb:
Schließe mich der Aussage "nehmen e keine Beihilfesaetze" an.Wichtig ist auf jedenfall ein Behandlungsvertrag mit dem Patienten abzuschliessen.
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