physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Unterschleißheim bei München - Bayern

München/Unterschleissheim


Hallo Kolleg(innen)!


Wir suchen Dich ab sofort oder
später als Verstärkung für unser
Team in unserer sehr gut
ausgestatteten Praxis.

Unsere Philosophie ist: Miteinander
ans Ziel!

Patienten, Therapeuten,
Kolleg(innen), Ärzte. Zusammen
wollen wir den Menschen auf ihrem
Weg zu ihrer Gesundheit, ihrer
Selbstständigkeit, ihrer
Lebensqualität begleiten.
Dafür wurden wir ausgebildet,
dafür sind wir da.
Wir arbeiten ganzheitlich in den
verschiedenst...
0
Beihilfesätze steigen
Erstes Bundesland erhöht die Beihilfesätze
In Schleswig-Holstein werden die Heilmittelvergütungen für beihilfeversicherte Landesbeamte demnächst um rund 20 Prozent steigen.
18.06.2018 • 2 Kommentare

Um die "Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Land" Schleswig-Holstein weiter zu steigern, bringt die Landesfinanzministerin Monika Heinold Verbesserungen für die Beihilfe und Beamtenbesoldung auf den Weg. Bei Zustimmung des Kabinetts und des Landtages werden die Gesetzesänderungen zum 01. Januar 2019 in Kraft treten. Dies gab die Landesregierung in einer Medienmitteilung bekannt.

Neben der Erhöhung der Heilmittelvergütung um ca. 20 Prozent soll, wie im gesetzlichen Heilmittelkatalog, die Ernährungsberatung als erstattungsfähiges Heilmittel in die Beihilfeverordnung aufgenommen werden.

Schleswig-Holstein folgt damit dem Entwurf zur Änderung des Beihilfesatzes auf Bundesebene. Dieser wurde bereits zu Beginn des Jahres beschlossen. Damit nicht nur Bundesbeamte, sondern auch Landesbeamte von der Neuerung profitieren können, muss die Beihilfeverordnung allerdings in jedem Bundesland einzeln geändert werden.

Bei der neuen Bundesbeihilfeverordnung wurden außerdem ein physiotherapeutischer Erstbefund sowie eine Behandlungsindikation im Rahmen der Palliative Care in die Liste der vergütungsfähigen Heilmittel aufgenommen.

So schön Erhöhungen von Beihilfesätzen auch immer sind, gilt doch zu beachten, dass bei der Gestaltung der Privatpreise Praxisinhaber nicht an die Sätze der Beihilfe gebunden sind. Ausschlaggebend ist einzig und allein der mit dem Privatpatienten geschlossene Behandlungsvertrag.

Die Medienmitteilung des Finanzministeriums Schleswig-Holstein finden Sie hier.

Catrin Heinbokel / physio.de

Mehr Lesen über

BeihilfeSchleswig-Holstein


Es gibt 2 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
a schubart
18.06.2018 19:22
Wow schon Anfang 2019 . Schön für die Versicherten. Uns egal wir nehmen eh keine Beihilfe Preise mehr *[zunge]*
1

Gefällt mir

Wow schon Anfang 2019 . Schön für die Versicherten. Uns egal wir nehmen eh keine Beihilfe Preise mehr *[zunge]*
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

a schubart schrieb:

Wow schon Anfang 2019 . Schön für die Versicherten. Uns egal wir nehmen eh keine Beihilfe Preise mehr *[zunge]*

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Hoppball
20.06.2018 15:09
Schließe mich der Aussage "nehmen e keine Beihilfesaetze" an.Wichtig ist auf jedenfall ein Behandlungsvertrag mit dem Patienten abzuschliessen.
1

Gefällt mir

Schließe mich der Aussage "nehmen e keine Beihilfesaetze" an.Wichtig ist auf jedenfall ein Behandlungsvertrag mit dem Patienten abzuschliessen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Hoppball schrieb:

Schließe mich der Aussage "nehmen e keine Beihilfesaetze" an.Wichtig ist auf jedenfall ein Behandlungsvertrag mit dem Patienten abzuschliessen.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

Mein Profilbild bearbeiten

Das könnte Sie auch interessieren

Vergütungssteigerungen
Freude, Ärger und Verwirrung
Weitere Kostenträger erhöhen ebenfalls die Preise. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ...
12.04.2025 • Von Friedrich Merz
Finanziell interessant
Blankoverordnung jetzt auch für Beihilfepatienten
Aber, gilt sie für alle Beihilfeversicherte? Und was sind die Unterschiede zur Blankoverordnung ...
14.11.2024 • Von Friedrich Merz
Kurz notiert
Neue Beihilfesätze und digitale Kompetenz
Zwei kleine Meldungen der letzten Wochen, die es verdient haben, berichtet zu werden.
15.04.2024 • Von dh
Alle Artikel zum Thema

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns