Hallo - falls Du Lust hast, im
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modernen Praxis mit freundlichem
Ambiente zu arbeiten, freuen wir
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Wir bieten Dir Supervisionen,
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Bei uns hast Du tolle und
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Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
arbeiten, gibt es tolle
Möglichkeiten für einen
interdisziplinären Austausch.
Unsere T...
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Olaf Scholz, Angela Merkel und Horst Seehofer mit dem Koalitionsvertrag
Foto: DBT/Melde • Lizenz: CC-BY •Anlass für physio.de, letzteren einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Die interessantesten Passagen haben wir für Sie einmal herausgefiltert und kommentiert:
"Im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) werden wir eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern. Das Gesetz soll bis zum 1. August 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten."
Auch wenn mache Veröffentlichungen auf Grund dieses Passus' Hoffnungen auf eine Ausbildungsvergütung für Physiotherapeuten erweckten, so ist dies leider eine Täuschung. Denn nicht alle Ausbildungen in Deutschland fallen unter das BBiG - zu diesen Ausnahmen zählt leider auch die Ausbildung zum Physiotherapeuten. Diese wird einzig und allein im Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) geregelt.
Das heißt, alle Initiativen für eine Ausbildungsvergütung im Heilmittelbereich müssen weiterkämpfen. (Wir berichteten)
"Wir werden die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe im Rahmen eines Gesamtkonzeptes neu ordnen und stärken."
Gut an diesem Satz ist das Verb "werden". Es heißt, dass wohl mit sehr großer Wahrscheinlichkeit etwas unternommen wird. Bleibt die Frage nach der Ausgestaltung besagter Neuordnung und Stärkung.
"Wir wollen das Schulgeld für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen abschaffen, so wie es in den Pflegeberufen bereits beschlossen wurde."
Vorsicht in und mit der Politik ist immer geboten, wenn das Wort "wollen" verwendet wird. Klingt meist gut und sonnig - verpflichtet allerdings zu nichts. Wobei im konkreten Fall konzediert werden muss, dass die Abschaffung des Schulgeldes in verschiedenen Bundesländern auf Länderebene bereits beschlossen wurde.
"Für die zukünftigen Herausforderungen des Gesundheitswesens ist die Aufgabenverteilung der Gesundheitsberufe neu zu justieren und den Gesundheitsfachberufen mehr Verantwortung zu übertragen. Die Ergebnisse der Modellprojekte der Heilberufe werden wir berücksichtigen."
Hört, hört. Das klingt fast so, als würde sich die neue Bundesregierung im Machtkampf zwischen Ärztevertretern und Heilmittelerbringer um mehr Autonomie auf die Seite der Heilmittelerbringer stellen. Anlass genug, die ermöglichten Modellversuche zur Blanko-Verordnung zügig, seriös und qualitativ hochwertig umzusetzen.
"Um kleine Selbständige zu entlasten, werden wir die Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherungsbeiträge von heute 2283,75 Euro auf 1150 Euro nahe zu halbieren."
Etliche Heilmittelerbringer arbeiten zwar selbstständig, verdienen aber eher bescheiden, v.a. die sogenannten Soloselbstständigen. Für diese war der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung mit mind. 422 Euro bisher proportional unverhältnismäßig hoch. (Wir berichteten).
Dies haben die Koalitionäre anscheinend erkannt und sorgen dafür, dass dieser zukünftig auf ca. 210 Euro sinken wird. Doch alle geringverdienenden Selbstständigen, die sich nun zu vorschnell freuen sollten, möchten wir auf den nächsten Absatz dieses Textes verweisen.
"Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z. B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind. Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und - als Opt-out-Lösung - anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können. Wobei diese insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen."
Dies sind Zeilen, die es für etliche Heilmittelerbringer in sich haben könnten. Konjunktiv daher, dass hier wieder das Verb "wollen" verwandt wurde.
Sollte dies aber so umgesetzt werden, würde dies zum einen die eben erst beschlossene Krankenversicherungsersparnis für die geringverdienenden Selbstständigen wieder mehr als aufzehren. Zum anderen könnte es die Problematik rund um die Rentenversicherungspflicht (und evtl. Nachzahlungen von Praxisinhabern im Rahmen von Rentenversicherungsprüfungen) von Freien Mitarbeitern entschärfen.
Ein Thema, welches auch hier immer wieder zu großen Kontroversen geführt hat.
Fazit:
Es darf durchaus als Erfolg gewertet werden, dass es die Gesundheitsberufe erstmals bis in einen Koalitionsvertrag geschafft haben. Nun wünschen wir allen Verbandsvertretern, Aktivisten und wohlmeinenden Gesundheitspolitikern, dass sie die Chance ergreifen mögen und dass aus dem "wollen" und "werden" wirkliche Gesetze und Verordnungen zum Wohle der Heilmittelerbringer werden. 190.000 Physiotherapeuten hoffen darauf.
Wer den kompletten Koalitionsvertrag lesen möchte, findet diesen hier.
Friedrich Merz / physio.de
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels war von einem "obsolet machen der Rentenversicherungsfreiheit und der Statusfeststellung für Freie Mitarbeiter" die Rede. Dies war nicht korrekt. Wir haben dies korrigiert und bitten um Entschuldigung.
Koalitionsvertrag2018
Das lese ich nicht aus dem letzten blauen Absatz, da FM ohne Angestellte rentenversicherungspflichtig sind. Entbindet darüber hinaus auch nicht von der Statusfeststellung. Ich lese das eher, dass bisherigen Selbstständige, die von der DRV aufgrund von Angestellten befreit waren zukünftig zur garantierten Alterssicherung rentenversicherungspflichtig werden. Hoffentlich mit entsprechenden Nachzahlungen an die DRV.
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tom1350 schrieb:
"Zum anderen würde es die Rentenversicherungsfreiheit der Freien Mitarbeiter inklusive der sog. "Statusfeststellung" obsolet machen."
Das lese ich nicht aus dem letzten blauen Absatz, da FM ohne Angestellte rentenversicherungspflichtig sind. Entbindet darüber hinaus auch nicht von der Statusfeststellung. Ich lese das eher, dass bisherigen Selbstständige, die von der DRV aufgrund von Angestellten befreit waren zukünftig zur garantierten Alterssicherung rentenversicherungspflichtig werden. Hoffentlich mit entsprechenden Nachzahlungen an die DRV.
Hier geht der Vertrag erfreulicherweise über die Sondierungsergebnisse vom Januar hinaus. Darin stand: „Wir wollen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2019 evaluieren.“ Zwar hat die GroKo diese Evaluierung nun auf 2020 verschoben (Randziffer 2383 des Koalitionsvertrags), allerdings wurde dafür der folgende Passus aufgenommen:
„Das Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige wollen wir vereinfachen und zwischen den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung widerspruchsfrei ausgestalten.“ (Randziffer 1845 ff.)
Das Statusfeststellungsverfahren soll also überprüft, entbürokratisiert und vereinheitlicht werden. Das gibt ein gewisses Maß an Hoffnung auf eine Verbesserung der Rechtssicherheit. Wir freuen uns über die Aufnahme dieser Passage."
Quelle VGSD
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tom1350 schrieb:
"Rechtssicherheit: Vereinfachung und Vereinheitlichung des Statusfeststellungsverfahrens
Hier geht der Vertrag erfreulicherweise über die Sondierungsergebnisse vom Januar hinaus. Darin stand: „Wir wollen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2019 evaluieren.“ Zwar hat die GroKo diese Evaluierung nun auf 2020 verschoben (Randziffer 2383 des Koalitionsvertrags), allerdings wurde dafür der folgende Passus aufgenommen:
„Das Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige wollen wir vereinfachen und zwischen den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung widerspruchsfrei ausgestalten.“ (Randziffer 1845 ff.)
Das Statusfeststellungsverfahren soll also überprüft, entbürokratisiert und vereinheitlicht werden. Das gibt ein gewisses Maß an Hoffnung auf eine Verbesserung der Rechtssicherheit. Wir freuen uns über die Aufnahme dieser Passage."
Quelle VGSD
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tom1350 schrieb:
Es geht auch "nur" um eine Altersversorgepflicht. Ist schon traurig, dass sich die Politik darüber Gedanken machen muss. War bei älteren Unternehmergenerationen selbstverständlich.
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Salander schrieb:
die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist bislang ja obligatorisch, solange man alleine arbeitet Dies ist hochgradig unfair gegenüber anderen Berufsgruppen und entbehrt jeder Logik. Auch im Hinblick auf die Zukunft der Rentensituation! Der Beitragssatz hier ist auch viel zu hoch für die kleinen Unternehmen!Es wird höchste Zeit, dass da eine Änderung kommt und man den selbstständigen Physios gestattet eine vergleichbare private Absicherung zu treffen!Meinetwegen mit Nachweis einer solchen! Das Argument diese Leute sozial abzusichern, interessiert in anderen Sparten auch nicht! Und die Absicherung ist proportional zu den privaten Absicherungen wesentlich unsicherer mit vorrausichtlich wenig Rente im Vergleich zu den privaten!
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