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Das Klinikum Landkre...
0
Upcoding
Betrügereien bei Gesetzlichen Krankenkassen
Ganz haltlos waren die Vorwürfe von Jens Baas scheinbar nicht.
13.12.2016 • 5 Kommentare

Anfang Oktober sorgte Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, durch ein Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung für ein Beben in der Krankenkassenlandschaft. Unter der Überschrift "Wir Krankenkassen schummeln ständig" berichtete er von den Praktiken des sogenannten "Upcoding" bei nahezu allen Gesetzlichen Krankenkassen (wir berichteten).

Was folgte, war ein "Aufschrei" der anderen Kassen. Mittels Gegendarstellungen, Presseerklärungen und diversen Interviews liefen diese Sturm gegen die erhobenen Betrugsvorwürfe. Selbst in der Redaktion von physio.de riefen einzelne Krankenkassenvertreter an, um ihre Sicht der Dinge kundzutun.

Mittlerweile darf man wohl konstatieren: Ganz so unrecht hatte Baas mit seinen Vorwürfen wohl nicht.

So akzeptierte beispielsweise laut Frankfurter Allgemeine die AOK Rheinland/Hamburg eine Rückforderung von 7 Millionen Euro wegen "nachträglicher Datenkorrektur". Ebenfalls ins Visier des Bundesversicherungsamtes (BVA) geriet die Barmer GEK. Die Behörde bestätigte dem Deutschen Ärzteblatt gegenüber, ein Prüfverfahren gegen die Kasse wegen nachträglichen Kodierens von Diagnosen eingeleitet zu haben. Laut Ärzteblatt war dieses Upcoding der Barmer GEK für die Jahre 2014 und 2015 insgesamt 750.000 Euro wert.

Wie es scheint, setzt sich mittlerweile zumindest bei der beteiligten Ärzteschaft eine gewisse Einsicht in die Unrechtmäßigkeit dieser Praktiken durch. Unter der Überschrift "Finger weg von "Kodierberatung"" schreibt die Ärztezeitung wörtlich: "Versuche des Upcodings durch Ärzte stellen keine rechtliche Grauzone dar, sie sind eindeutig unzulässig, ..."

Ob und wann die Krankenkassen ebenfalls mit einem "mea culpa maxima" an die Öffentlichkeit gehen werden, bleibt abzuwarten.

Friedrich Merz / physio.de

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GKVBetrugupcodingTK


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Papa Alpaka
13.12.2016 00:32
...die Kleinen hängt man, die Großen...

Diese "nachträgliche Datenkorrektur" wurde vorgenommen nachdem einer der Chefs im Nachbarunternehmen gesagt hat das es branchenweit nicht mit rechten Dingen zugeht.

StGB §263 - Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
[...]

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
[...]


Anwenden, bitte. Und redet euch nicht wieder damit raus das meine Anzeige haltlos sei :/
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...die Kleinen hängt man, die Großen... Diese "nachträgliche Datenkorrektur" wurde vorgenommen nachdem einer der Chefs im Nachbarunternehmen gesagt hat das es branchenweit nicht mit rechten Dingen zugeht. [zitat][b]StGB §263 - Betrug[/b] (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, 3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt, [...] (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend. (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht. [...][/zitat] Anwenden, bitte. Und redet euch nicht wieder damit raus das meine Anzeige haltlos sei :/
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Papa Alpaka schrieb:

...die Kleinen hängt man, die Großen...

Diese "nachträgliche Datenkorrektur" wurde vorgenommen nachdem einer der Chefs im Nachbarunternehmen gesagt hat das es branchenweit nicht mit rechten Dingen zugeht.

StGB §263 - Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
[...]

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
[...]


Anwenden, bitte. Und redet euch nicht wieder damit raus das meine Anzeige haltlos sei :/

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Archie
13.12.2016 19:57
Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig, sondern Weisungsgebunden!
Hier liegt das Problem.:]/
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• Papa Alpaka
Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig, sondern Weisungsgebunden! Hier liegt das Problem.:]/
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Archie schrieb:

Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig, sondern Weisungsgebunden!
Hier liegt das Problem.:]/

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Norbert Meyer
14.12.2016 08:14
Der allgemein große Irrtum liegt im Begriff der immer wieder gern gepriesenen "Rechtsstaatlichkeit"

wer heutzutage Recht hätte ,muss noch lange nicht Recht bekommen, die sogenannte" Unabhängigkeit" der Richter hinterlässt oftmals große Zweifel aufkommen.
Gucken wir nur Mal zurück auf die Justiz nach 8. Mai 1 9 4 5 und
was bis Heute dem folgte!

in beiden Deutschen Landen

:]/

Wie drückten die Kassenvertreter der AOK ehemals aus in Gebührenverhandlungen mit LV Berlin " sich aus " wir haben die besseren ANWÄLTE !"
das Allein sagt doch Alles
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Der allgemein große Irrtum liegt im Begriff der immer wieder gern gepriesenen "Rechtsstaatlichkeit" wer heutzutage Recht hätte ,muss noch lange nicht Recht bekommen, die sogenannte" Unabhängigkeit" der Richter hinterlässt oftmals große Zweifel aufkommen. Gucken wir nur Mal zurück auf die Justiz nach 8. Mai 1 9 4 5 und was bis Heute dem folgte! in beiden Deutschen Landen :]/ Wie drückten die Kassenvertreter der AOK ehemals aus in Gebührenverhandlungen mit LV Berlin " sich aus " [b]wir haben die besseren ANWÄLTE !" das Allein sagt doch Alles[/b]
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Alfred Kramer
14.12.2016 16:34
Hat hier nicht jeder Betroffene das Recht, Strafanzeige zu stellen?
Betroffen sind alle Kassenmitglieder,aber auch alle Arbeitnehmer, denn dieses Upcoding geht zu Lasten aller Beitragszahler
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Hat hier nicht jeder Betroffene das Recht, Strafanzeige zu stellen? Betroffen sind alle Kassenmitglieder,aber auch alle Arbeitnehmer, denn dieses Upcoding geht zu Lasten aller Beitragszahler
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Alfred Kramer schrieb:

Hat hier nicht jeder Betroffene das Recht, Strafanzeige zu stellen?
Betroffen sind alle Kassenmitglieder,aber auch alle Arbeitnehmer, denn dieses Upcoding geht zu Lasten aller Beitragszahler

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Bernie
14.12.2016 17:10
Jeder kann Strafanzeige stellen. Man muss nicht betroffen sein :-oo
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Bernie schrieb:

Jeder kann Strafanzeige stellen. Man muss nicht betroffen sein :-oo

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Norbert Meyer schrieb:

Der allgemein große Irrtum liegt im Begriff der immer wieder gern gepriesenen "Rechtsstaatlichkeit"

wer heutzutage Recht hätte ,muss noch lange nicht Recht bekommen, die sogenannte" Unabhängigkeit" der Richter hinterlässt oftmals große Zweifel aufkommen.
Gucken wir nur Mal zurück auf die Justiz nach 8. Mai 1 9 4 5 und
was bis Heute dem folgte!

in beiden Deutschen Landen

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