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Lamentieren statt antichambrieren
Berufsverbände klagen über nicht erfolgte "Abschaffung der Grundlohnsummenbindung".
Verwundert reibt sich der Leser die Augen. "Die Politik hat gegen die Abschaffung der Grundlohnsummenbindung bei Vergütungserhöhungen im Heilmittelbereich entschieden", heißt es auf der Internetseite des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV). Der Berufsverband ZVK meint gar zu wissen, dass die Aufgabe der Grundlohnsummenbindung "erneut vertagt worden" sei. Nun sei aber die Patientenversorgung gefährdet, droht der SHV. Und der ZVK: "Die Untätigkeit der Politik in dieser Frage verschlechtert die therapeutische Versorgungssituation in Deutschland weiter". Zum Thema Vergütung von Physiotherapeuten und Grundlohnsumme jedoch hat weder der Bundestag noch die Regierung irgendetwas entschieden oder nicht entschieden. Es wurde auch nichts vertagt, weil nichts dergleichen auf der Tagesordnung stand. Entschieden wurde diese Tage lediglich der "Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen", das sogenannte E-Health-Gesetz. Heute wird es im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.
Die Grundlohnsummenbindung war nie Thema der "Politik", jedenfalls nicht dort, wo Entscheidungen fallen. Den Ruf nach "Abschaffung" scheinen die Berufsverbände genutzt zu haben, den berechtigten Unmut der eigenen Klientel über mäßige Vergütungen zu kanalisieren. Statt konsequent und nachhaltig Lobbyarbeit in Berlin zu betreiben schürten Verbandsvertreter Illusionen. Selbst Bundeskanzlerin Merkel konstatierte kürzlich die mangelhafte Präsenz der Therapeutenverbände in den Lokalitäten der Macht und den Brennpunkten des politischen Geschehens. Lamentieren und klagen allein ist eben kaum effizient.
Jahrelang scherten sich die Verbandsfunktionäre einen Dreck um regelmäßige Vergütungserhöhungen. Teilweise wurden Verträge zehn Jahre und länger nicht verändert. Auch heute noch präsentiert sich die "Grundlohnsummenbindung" nicht durchgängig und überall in den Verhandlungsergebnissen, entgangene Steigerungen werden selten nachgeholt. Und dabei bietet die Koppelung an die Grundlohnsumme durchaus eine gewisse Flexibilität. Bei geschickter Verhandlungsführung ist sehr wohl mehr "drin". Verhandlungsgeschick wird im übrigen immer erwartet werden, wenn das Ergebnis zufriedenstellend ausfallen soll - mit und ganz sicher auch ohne Grundlohnsummenbindung.
So ist es wohl leider. Viele Verbandsvertreter scherten sich einen Dreck. Neben der Vergütung steht immer noch "15-25 Minuten" als Richtwert in den Vereinbarungen. Daneben auch noch, dass wir im Zweifel so lange behandeln müssen, wie es nötig ist.
Das verhindert heute Selbstzahlerleistungen und sorgt für eine schlechte Honorierung.
Viele Stellschrauben und wenig wird getan, weil immer wieder die gleichen Amateure zu den Kassenverhandlungen gehen.
Der ZVK versteht sich explizit als Verband der Angestellten. Warum sitzen die bei Honorarverhandlungen mit am Tisch und können irgendwelche Vorstellungen äußern, von denen sie selber nicht den blassesten Dunst haben.
Schon mal wieder irgendwas von der "legendären" 38,6%-Kampagne gehört.....?
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So ist es wohl leider. Viele Verbandsvertreter scherten sich einen Dreck. Neben der Vergütung steht immer noch "15-25 Minuten" als Richtwert in den Vereinbarungen. Daneben auch noch, dass wir im Zweifel so lange behandeln müssen, wie es nötig ist.
Das verhindert heute Selbstzahlerleistungen und sorgt für eine schlechte Honorierung.
Viele Stellschrauben und wenig wird getan, weil immer wieder die gleichen Amateure zu den Kassenverhandlungen gehen.
Der ZVK versteht sich explizit als Verband der Angestellten. Warum sitzen die bei Honorarverhandlungen mit am Tisch und können irgendwelche Vorstellungen äußern, von denen sie selber nicht den blassesten Dunst haben.
Schon mal wieder irgendwas von der "legendären" 38,6%-Kampagne gehört.....?
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Medico schrieb:
So ist es wohl leider. Viele Verbandsvertreter scherten sich einen Dreck. Neben der Vergütung steht immer noch "15-25 Minuten" als Richtwert in den Vereinbarungen. Daneben auch noch, dass wir im Zweifel so lange behandeln müssen, wie es nötig ist.
Das verhindert heute Selbstzahlerleistungen und sorgt für eine schlechte Honorierung.
Viele Stellschrauben und wenig wird getan, weil immer wieder die gleichen Amateure zu den Kassenverhandlungen gehen.
Der ZVK versteht sich explizit als Verband der Angestellten. Warum sitzen die bei Honorarverhandlungen mit am Tisch und können irgendwelche Vorstellungen äußern, von denen sie selber nicht den blassesten Dunst haben.
Schon mal wieder irgendwas von der "legendären" 38,6%-Kampagne gehört.....?
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keine Lobby-keine Chance. Wenn ich die Listen sehe, wieviele Lobbyisten Zugang zum Parlament haben, ist es doch klar, wie der Hase läuft.
Der GKV-Spitzenverband ist dort ganz oben vertreten.
LG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
keine Lobby-keine Chance. Wenn ich die Listen sehe, wieviele Lobbyisten Zugang zum Parlament haben, ist es doch klar, wie der Hase läuft.
Der GKV-Spitzenverband ist dort ganz oben vertreten.
LG
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"Neben der Vergütung steht immer noch "15-25 Minuten" als Richtwert in den Vereinbarungen. Daneben auch noch, dass wir im Zweifel so lange behandeln müssen, wie es nötig ist.
Das verhindert heute Selbstzahlerleistungen und sorgt für eine schlechte Honorierung. "
Diese Überlegung ist so nicht richtig.
15 Minuten sind Bruttowerte und nur diese werden bezahlt nach der Leistungsbeschreibung.
Selbstverständlich können dann im Anschluß Selbstzahlerleistungen erbracht werden, wenn rechtlich vom PT die Legimitation vorhanden ist.
15-25 sind nicht absolute Richtwerte sondern eine Regelbehandlungszeit mit Richtwerten, diese sind aber empfehlend und nicht fix als Therapie definiert:
"6. Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung
der Therapiemaßnahme am Patienten.
Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlu
ngszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf
die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unte
rschritten werden. Die Vor- und Nach-
bereitung ist Bestandteil der Behandlung. "
Die weiteren Vereinbarungen was zu einem Behandlungstermin gehört spare ich mir, die kennst du sicher.
Auf der Autobahn ist eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Wer sich darunter oder darüber bewegt, macht er sich dann strafbar?
Du siehst, man muss sehr genau unterscheiden, aus welcher Sicht man dies sieht.
Andereseits ist es so, dass bis zu 25 Minuten Behandlung "abgesichert" (Haftpflicht, etzc) sind, welche ein Therapeut am Patienten verbringen kann, aber nicht muss.
Das ist wichtig wenn tatsächlich einmal eine Behandlung länger geht als "geplant".
stefan 302
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"Neben der Vergütung steht immer noch "15-25 Minuten" als Richtwert in den Vereinbarungen. Daneben auch noch, dass wir im Zweifel so lange behandeln müssen, wie es nötig ist.
Das verhindert heute Selbstzahlerleistungen und sorgt für eine schlechte Honorierung. "
Diese Überlegung ist so nicht richtig.
15 Minuten sind Bruttowerte und nur diese werden bezahlt nach der Leistungsbeschreibung.
Selbstverständlich können dann im Anschluß Selbstzahlerleistungen erbracht werden, wenn rechtlich vom PT die Legimitation vorhanden ist.
15-25 sind nicht absolute Richtwerte sondern eine Regelbehandlungszeit mit Richtwerten, diese sind aber empfehlend und nicht fix als Therapie definiert:
"6. Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung
der Therapiemaßnahme am Patienten.
Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlu
ngszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf
die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unte
rschritten werden. Die Vor- und Nach-
bereitung ist Bestandteil der Behandlung. "
Die weiteren Vereinbarungen was zu einem Behandlungstermin gehört spare ich mir, die kennst du sicher.
Auf der Autobahn ist eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Wer sich darunter oder darüber bewegt, macht er sich dann strafbar?
Du siehst, man muss sehr genau unterscheiden, aus welcher Sicht man dies sieht.
Andereseits ist es so, dass bis zu 25 Minuten Behandlung "abgesichert" (Haftpflicht, etzc) sind, welche ein Therapeut am Patienten verbringen kann, aber nicht muss.
Das ist wichtig wenn tatsächlich einmal eine Behandlung länger geht als "geplant".
stefan 302
stefan 302 schrieb am 3.12.15 09:35:
Diese Überlegung ist so nicht richtig.
15 Minuten sind Bruttowerte und nur diese werden bezahlt nach der Leistungsbeschreibung.
Selbstverständlich können dann im Anschluß Selbstzahlerleistungen erbracht werden, wenn rechtlich vom PT die Legimitation vorhanden ist.
1. Was sind in diesem Zusammenhang dann die Nettowerte? Wo es Brutto gibt, da gibt es auch Netto.
2. Deine Behauptung, dass nach 15 min. sofort Selbstzahlerleistungen abgegeben werden können, halte ich für falsch, solange die Zeit dann in die Regelbehandlungszeit fällt.
15-25 sind nicht absolute Richtwerte sondern eine Regelbehandlungszeit mit Richtwerten, diese sind aber empfehlend und nicht fix als Therapie definiert:
"6. Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung
der Therapiemaßnahme am Patienten.
Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlu
ngszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf
die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unte
rschritten werden. Die Vor- und Nach-
bereitung ist Bestandteil der Behandlung. "
Öhem... das verstehe ich gar nicht. "Empfehlend" kann es ja nicht sein, denn die Regelbehandlungszeit ist definiert mit 15 - 25 min. Wo ist da die Empfehlung?
Und was sind "absolute" Richtwerte? Gibt es auch "relative" Richtwerte?
Andereseits ist es so, dass bis zu 25 Minuten Behandlung "abgesichert" (Haftpflicht, etzc) sind, welche ein Therapeut am Patienten verbringen kann, aber nicht muss.
Das ist wichtig wenn tatsächlich einmal eine Behandlung länger geht als "geplant".
DAS ist natürlich komplett falsch. Es ist jede Tätigkeit abgesichert, die Du im Rahmen der Berufsausübung durchführst. Sogar die Fahrt von/zur Arbeit sind abgesichert.
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[zitat]stefan 302 schrieb am 3.12.15 09:35:
Diese Überlegung ist so nicht richtig.
15 Minuten sind Bruttowerte und nur diese werden bezahlt nach der Leistungsbeschreibung.
Selbstverständlich können dann im Anschluß Selbstzahlerleistungen erbracht werden, wenn rechtlich vom PT die Legimitation vorhanden ist.
[/zitat]
1. Was sind in diesem Zusammenhang dann die Nettowerte? Wo es Brutto gibt, da gibt es auch Netto.
2. Deine Behauptung, dass nach 15 min. sofort Selbstzahlerleistungen abgegeben werden können, halte ich für falsch, solange die Zeit dann in die Regelbehandlungszeit fällt.
[zitat]
15-25 sind nicht absolute Richtwerte sondern eine Regelbehandlungszeit mit Richtwerten, diese sind aber empfehlend und nicht fix als Therapie definiert:
"6. Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung
der Therapiemaßnahme am Patienten.
Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlu
ngszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf
die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unte
rschritten werden. Die Vor- und Nach-
bereitung ist Bestandteil der Behandlung. "
[/zitat]
Öhem... das verstehe ich gar nicht. "Empfehlend" kann es ja nicht sein, denn die Regelbehandlungszeit ist definiert mit 15 - 25 min. Wo ist da die Empfehlung?
Und was sind "absolute" Richtwerte? Gibt es auch "relative" Richtwerte?
[zitat]
Andereseits ist es so, dass bis zu 25 Minuten Behandlung "abgesichert" (Haftpflicht, etzc) sind, welche ein Therapeut am Patienten verbringen kann, aber nicht muss.
Das ist wichtig wenn tatsächlich einmal eine Behandlung länger geht als "geplant".
[/zitat]
DAS ist natürlich komplett falsch. Es ist jede Tätigkeit abgesichert, die Du im Rahmen der Berufsausübung durchführst. Sogar die Fahrt von/zur Arbeit sind abgesichert.
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Wonderwoman schrieb:
stefan 302 schrieb am 3.12.15 09:35:
Diese Überlegung ist so nicht richtig.
15 Minuten sind Bruttowerte und nur diese werden bezahlt nach der Leistungsbeschreibung.
Selbstverständlich können dann im Anschluß Selbstzahlerleistungen erbracht werden, wenn rechtlich vom PT die Legimitation vorhanden ist.
1. Was sind in diesem Zusammenhang dann die Nettowerte? Wo es Brutto gibt, da gibt es auch Netto.
2. Deine Behauptung, dass nach 15 min. sofort Selbstzahlerleistungen abgegeben werden können, halte ich für falsch, solange die Zeit dann in die Regelbehandlungszeit fällt.
15-25 sind nicht absolute Richtwerte sondern eine Regelbehandlungszeit mit Richtwerten, diese sind aber empfehlend und nicht fix als Therapie definiert:
"6. Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung
der Therapiemaßnahme am Patienten.
Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlu
ngszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf
die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unte
rschritten werden. Die Vor- und Nach-
bereitung ist Bestandteil der Behandlung. "
Öhem... das verstehe ich gar nicht. "Empfehlend" kann es ja nicht sein, denn die Regelbehandlungszeit ist definiert mit 15 - 25 min. Wo ist da die Empfehlung?
Und was sind "absolute" Richtwerte? Gibt es auch "relative" Richtwerte?
Andereseits ist es so, dass bis zu 25 Minuten Behandlung "abgesichert" (Haftpflicht, etzc) sind, welche ein Therapeut am Patienten verbringen kann, aber nicht muss.
Das ist wichtig wenn tatsächlich einmal eine Behandlung länger geht als "geplant".
DAS ist natürlich komplett falsch. Es ist jede Tätigkeit abgesichert, die Du im Rahmen der Berufsausübung durchführst. Sogar die Fahrt von/zur Arbeit sind abgesichert.
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stefan 302 schrieb am 3.12.15 09:35:
Diese Überlegung ist so nicht richtig.
15 Minuten sind Bruttowerte und nur diese werden bezahlt nach der Leistungsbeschreibung.
Selbstverständlich können dann im Anschluß Selbstzahlerleistungen erbracht werden, wenn rechtlich vom PT die Legimitation vorhanden ist.
1. Was sind in diesem Zusammenhang dann die Nettowerte? Wo es Brutto gibt, da gibt es auch Netto.
2. Deine Behauptung, dass nach 15 min. sofort Selbstzahlerleistungen abgegeben werden können, halte ich für falsch, solange die Zeit dann in die Regelbehandlungszeit fällt.
15-25 sind nicht absolute Richtwerte sondern eine Regelbehandlungszeit mit Richtwerten, diese sind aber empfehlend und nicht fix als Therapie definiert:
"6. Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung
der Therapiemaßnahme am Patienten.
Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlu
ngszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf
die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unte
rschritten werden. Die Vor- und Nach-
bereitung ist Bestandteil der Behandlung. "
Öhem... das verstehe ich gar nicht. "Empfehlend" kann es ja nicht sein, denn die Regelbehandlungszeit ist definiert mit 15 - 25 min. Wo ist da die Empfehlung?
Und was sind "absolute" Richtwerte? Gibt es auch "relative" Richtwerte?
Andereseits ist es so, dass bis zu 25 Minuten Behandlung "abgesichert" (Haftpflicht, etzc) sind, welche ein Therapeut am Patienten verbringen kann, aber nicht muss.
Das ist wichtig wenn tatsächlich einmal eine Behandlung länger geht als "geplant".
DAS ist natürlich komplett falsch. Es ist jede Tätigkeit abgesichert, die Du im Rahmen der Berufsausübung durchführst. Sogar die Fahrt von/zur Arbeit sind abgesichert.
Zu deinem 1.
Naja, Netto heißt rein am Patienten gearbeitet, Brutto wäre dann + :
2. Umfang der Leistung
Die unter 9. aufgeführten Leistungen (physiotherapeutischen Maßnahmen) umfassen:
?das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans (3.).
?die Hilfeleistungen des Therapeuten (4.).
?die erforderliche Nachruhe (7.).
?die Verlaufsdokumentation sowie ggf. die Mitteilungan den verordnenden Arzt (8.).
?weitere Arbeiten (wie Füllen den Wanne, Eingabe der Zusätze, Aufbereitung des Moor-schlamms und Einbringung in die Wanne, etc.).
Zu deinem 2.
Deine EInschätzung ist aber hier falsch, denn ich stütze mich auf Aussagen von Medizinrechtlern und unserem Verbandsanwalt.
ZU deinem 3.
Natürlich kann das nur (Brutto) empfehlend sein, denn keiner weiß, wie lange die vorigen Maßnahmen (vorbereitend) dauern, die aber in dieser Mindeszeit (Brutto) beinhaltet sind und vertraglich zugesichert sind.
Also kann das variieren, so dass die Bruttozeit angegebn ist, was korrekt ist.
Und selbstverständlich kann sofort nach der Mindestbruttozeit eine ANDERE Therapie als Selbstzahler angeboten werden, das aber weiß jeder der dies so macht, da rechtlich abgesichert.
Zu deinem 4.
Deine Ausführung dazu ist ebenso falsch, denn erst gestern hatten wir eine umfangreiche rechtliche Schulung diesbezüglich.
Du darfst BG-Absicherung nicht mit Haftpflichtleistungen verwechseln oder anderen Versicherungsleistungen.
Wenn eine Behandlung über 25 Min geht (also Rezept mit KG von GKV), also "freiwillig" über die GKV-Leistung, dann hätte ich gerne die schriftliche Bestätigung der Haftplichtversicherung, dass auch das abgedeckt ist.
Erklärungen hierzu sind vielfälltig, warum eine B.-haftpflicht ablehnen könnte, aber wenn du einen Passus in deinem Vertrag hast, gerne mir mitteilen.
Auch das wurde explizid in der Schulung dargstellt und verständlich erläutert.
stefan 302
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• Axonia
[zitat]Wonderwoman schrieb am 3.12.15 09:48:
[zitat]stefan 302 schrieb am 3.12.15 09:35:
Diese Überlegung ist so nicht richtig.
15 Minuten sind Bruttowerte und nur diese werden bezahlt nach der Leistungsbeschreibung.
Selbstverständlich können dann im Anschluß Selbstzahlerleistungen erbracht werden, wenn rechtlich vom PT die Legimitation vorhanden ist.
[/zitat]
1. Was sind in diesem Zusammenhang dann die Nettowerte? Wo es Brutto gibt, da gibt es auch Netto.
2. Deine Behauptung, dass nach 15 min. sofort Selbstzahlerleistungen abgegeben werden können, halte ich für falsch, solange die Zeit dann in die Regelbehandlungszeit fällt.
[zitat]
15-25 sind nicht absolute Richtwerte sondern eine Regelbehandlungszeit mit Richtwerten, diese sind aber empfehlend und nicht fix als Therapie definiert:
"6. Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung
der Therapiemaßnahme am Patienten.
Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlu
ngszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf
die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unte
rschritten werden. Die Vor- und Nach-
bereitung ist Bestandteil der Behandlung. "
[/zitat]
Öhem... das verstehe ich gar nicht. "Empfehlend" kann es ja nicht sein, denn die Regelbehandlungszeit ist definiert mit 15 - 25 min. Wo ist da die Empfehlung?
Und was sind "absolute" Richtwerte? Gibt es auch "relative" Richtwerte?
[zitat]
Andereseits ist es so, dass bis zu 25 Minuten Behandlung "abgesichert" (Haftpflicht, etzc) sind, welche ein Therapeut am Patienten verbringen kann, aber nicht muss.
Das ist wichtig wenn tatsächlich einmal eine Behandlung länger geht als "geplant".
[/zitat]
DAS ist natürlich komplett falsch. Es ist jede Tätigkeit abgesichert, die Du im Rahmen der Berufsausübung durchführst. Sogar die Fahrt von/zur Arbeit sind abgesichert.[/zitat]
Zu deinem 1.
Naja, [b]Netto[/b] heißt rein am Patienten gearbeitet, [b]Brutto[/b] wäre dann + :
2. Umfang der Leistung
Die unter 9. aufgeführten Leistungen (physiotherapeutischen Maßnahmen) umfassen:
?das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans (3.).
?die Hilfeleistungen des Therapeuten (4.).
?die erforderliche Nachruhe (7.).
?die Verlaufsdokumentation sowie ggf. die Mitteilungan den verordnenden Arzt (8.).
?weitere Arbeiten (wie Füllen den Wanne, Eingabe der Zusätze, Aufbereitung des Moor-schlamms und Einbringung in die Wanne, etc.).
Zu deinem 2.
Deine EInschätzung ist aber hier falsch, denn ich stütze mich auf Aussagen von Medizinrechtlern und unserem Verbandsanwalt.
ZU deinem 3.
Natürlich kann das nur (Brutto) empfehlend sein, denn keiner weiß, wie lange die vorigen Maßnahmen (vorbereitend) dauern, die aber in dieser Mindeszeit (Brutto) beinhaltet sind und vertraglich zugesichert sind.
Also kann das variieren, so dass die Bruttozeit angegebn ist, was korrekt ist.
Und selbstverständlich kann sofort nach der Mindestbruttozeit eine ANDERE Therapie als Selbstzahler angeboten werden, das aber weiß jeder der dies so macht, da rechtlich abgesichert.
Zu deinem 4.
Deine Ausführung dazu ist ebenso falsch, denn erst gestern hatten wir eine umfangreiche rechtliche Schulung diesbezüglich.
Du darfst BG-Absicherung nicht mit Haftpflichtleistungen verwechseln oder anderen Versicherungsleistungen.
Wenn eine Behandlung über 25 Min geht (also Rezept mit KG von GKV), also "freiwillig" über die GKV-Leistung, dann hätte ich gerne die schriftliche Bestätigung der Haftplichtversicherung, dass auch das abgedeckt ist.
Erklärungen hierzu sind vielfälltig, warum eine B.-haftpflicht ablehnen könnte, aber wenn du einen Passus in deinem Vertrag hast, gerne mir mitteilen.
Auch das wurde explizid in der Schulung dargstellt und verständlich erläutert.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 3.12.15 09:48:
stefan 302 schrieb am 3.12.15 09:35:
Diese Überlegung ist so nicht richtig.
15 Minuten sind Bruttowerte und nur diese werden bezahlt nach der Leistungsbeschreibung.
Selbstverständlich können dann im Anschluß Selbstzahlerleistungen erbracht werden, wenn rechtlich vom PT die Legimitation vorhanden ist.
1. Was sind in diesem Zusammenhang dann die Nettowerte? Wo es Brutto gibt, da gibt es auch Netto.
2. Deine Behauptung, dass nach 15 min. sofort Selbstzahlerleistungen abgegeben werden können, halte ich für falsch, solange die Zeit dann in die Regelbehandlungszeit fällt.
15-25 sind nicht absolute Richtwerte sondern eine Regelbehandlungszeit mit Richtwerten, diese sind aber empfehlend und nicht fix als Therapie definiert:
"6. Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung
der Therapiemaßnahme am Patienten.
Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlu
ngszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf
die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unte
rschritten werden. Die Vor- und Nach-
bereitung ist Bestandteil der Behandlung. "
Öhem... das verstehe ich gar nicht. "Empfehlend" kann es ja nicht sein, denn die Regelbehandlungszeit ist definiert mit 15 - 25 min. Wo ist da die Empfehlung?
Und was sind "absolute" Richtwerte? Gibt es auch "relative" Richtwerte?
Andereseits ist es so, dass bis zu 25 Minuten Behandlung "abgesichert" (Haftpflicht, etzc) sind, welche ein Therapeut am Patienten verbringen kann, aber nicht muss.
Das ist wichtig wenn tatsächlich einmal eine Behandlung länger geht als "geplant".
DAS ist natürlich komplett falsch. Es ist jede Tätigkeit abgesichert, die Du im Rahmen der Berufsausübung durchführst. Sogar die Fahrt von/zur Arbeit sind abgesichert.
Zu deinem 1.
Naja, Netto heißt rein am Patienten gearbeitet, Brutto wäre dann + :
2. Umfang der Leistung
Die unter 9. aufgeführten Leistungen (physiotherapeutischen Maßnahmen) umfassen:
?das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans (3.).
?die Hilfeleistungen des Therapeuten (4.).
?die erforderliche Nachruhe (7.).
?die Verlaufsdokumentation sowie ggf. die Mitteilungan den verordnenden Arzt (8.).
?weitere Arbeiten (wie Füllen den Wanne, Eingabe der Zusätze, Aufbereitung des Moor-schlamms und Einbringung in die Wanne, etc.).
Zu deinem 2.
Deine EInschätzung ist aber hier falsch, denn ich stütze mich auf Aussagen von Medizinrechtlern und unserem Verbandsanwalt.
ZU deinem 3.
Natürlich kann das nur (Brutto) empfehlend sein, denn keiner weiß, wie lange die vorigen Maßnahmen (vorbereitend) dauern, die aber in dieser Mindeszeit (Brutto) beinhaltet sind und vertraglich zugesichert sind.
Also kann das variieren, so dass die Bruttozeit angegebn ist, was korrekt ist.
Und selbstverständlich kann sofort nach der Mindestbruttozeit eine ANDERE Therapie als Selbstzahler angeboten werden, das aber weiß jeder der dies so macht, da rechtlich abgesichert.
Zu deinem 4.
Deine Ausführung dazu ist ebenso falsch, denn erst gestern hatten wir eine umfangreiche rechtliche Schulung diesbezüglich.
Du darfst BG-Absicherung nicht mit Haftpflichtleistungen verwechseln oder anderen Versicherungsleistungen.
Wenn eine Behandlung über 25 Min geht (also Rezept mit KG von GKV), also "freiwillig" über die GKV-Leistung, dann hätte ich gerne die schriftliche Bestätigung der Haftplichtversicherung, dass auch das abgedeckt ist.
Erklärungen hierzu sind vielfälltig, warum eine B.-haftpflicht ablehnen könnte, aber wenn du einen Passus in deinem Vertrag hast, gerne mir mitteilen.
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stefan 302
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Nun ich kenne eine Menge Therapeuten, welche von den Kassen einen "Breif §" bekommen haben, indem angedroht wurde, bei Verkauf von Selbstzahlerleistungen -angeblich innerhalb der Regelversorgung- dieses zu ahnden...
Ich selbst war auch betroffen und nach einem kleinen Exkursionskurs in Sachen Recht von unserem Verbandsanwalt an entsprechende Kassen kommen seither keinerlei Anfragen mehr und meine Kollegen berichten selbiges.
Und da Selbstzahler und Privatpatienten mehr als 40% unseres Umsatzes ausmachen, musste hier mal Klartext gesprochen werden.
Da hat sich das "viel Wind machen" schon gelohnt :-oo.........
stefan 302
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Nun ich kenne eine Menge Therapeuten, welche von den Kassen einen "Breif §" bekommen haben, indem angedroht wurde, bei Verkauf von Selbstzahlerleistungen -angeblich innerhalb der Regelversorgung- dieses zu ahnden...
Ich selbst war auch betroffen und nach einem kleinen Exkursionskurs in Sachen Recht von unserem Verbandsanwalt an entsprechende Kassen kommen seither keinerlei Anfragen mehr und meine Kollegen berichten selbiges.
Und da Selbstzahler und Privatpatienten mehr als 40% unseres Umsatzes ausmachen, musste hier mal Klartext gesprochen werden.
Da hat sich das "viel Wind machen" schon gelohnt :-oo.........
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Nun ich kenne eine Menge Therapeuten, welche von den Kassen einen "Breif §" bekommen haben, indem angedroht wurde, bei Verkauf von Selbstzahlerleistungen -angeblich innerhalb der Regelversorgung- dieses zu ahnden...
Ich selbst war auch betroffen und nach einem kleinen Exkursionskurs in Sachen Recht von unserem Verbandsanwalt an entsprechende Kassen kommen seither keinerlei Anfragen mehr und meine Kollegen berichten selbiges.
Und da Selbstzahler und Privatpatienten mehr als 40% unseres Umsatzes ausmachen, musste hier mal Klartext gesprochen werden.
Da hat sich das "viel Wind machen" schon gelohnt :-oo.........
stefan 302
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Stimmt, musst du nicht.
Wer aber schlau ist und einen wirtschaftlichen Verlauf für den Patienten UND den PI gewährleisten möchte, macht es so wie ich beschrieben habe.
Nochmals, machen muss hier niemand etwas was andere empfehlen.
Hier geht es doch darum -so denke ich- dass man die Erfahrungen weitergibt, die positiv sind oder rechtlich haltbar bzw. geprüft.
Soeben komme ich von einer Patientin, welche KG als GKV Rezept hat. Behandelt habe ich 15 Min GKV, dann als sekt. HP nochmals 40 Min.
Zusatzleistungen mit entsprechender Qualität für den Patienten in der Summe von 70 Euro (Zusatzleistung).
Unterschrieben vom Patienten incl Patientenrechtegesetz, Honorarvereinbarung und Überweisung an einen Kieferorthopäden...
stefan 302
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Stimmt, musst du nicht.
Wer aber schlau ist und einen wirtschaftlichen Verlauf für den Patienten UND den PI gewährleisten möchte, macht es so wie ich beschrieben habe.
Nochmals, machen muss hier niemand etwas was andere empfehlen.
Hier geht es doch darum -so denke ich- dass man die Erfahrungen weitergibt, die positiv sind oder rechtlich haltbar bzw. geprüft.
Soeben komme ich von einer Patientin, welche KG als GKV Rezept hat. Behandelt habe ich 15 Min GKV, dann als sekt. HP nochmals 40 Min.
Zusatzleistungen mit entsprechender Qualität für den Patienten in der Summe von 70 Euro (Zusatzleistung).
Unterschrieben vom Patienten incl Patientenrechtegesetz, Honorarvereinbarung und Überweisung an einen Kieferorthopäden...
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stefan 302 schrieb:
Stimmt, musst du nicht.
Wer aber schlau ist und einen wirtschaftlichen Verlauf für den Patienten UND den PI gewährleisten möchte, macht es so wie ich beschrieben habe.
Nochmals, machen muss hier niemand etwas was andere empfehlen.
Hier geht es doch darum -so denke ich- dass man die Erfahrungen weitergibt, die positiv sind oder rechtlich haltbar bzw. geprüft.
Soeben komme ich von einer Patientin, welche KG als GKV Rezept hat. Behandelt habe ich 15 Min GKV, dann als sekt. HP nochmals 40 Min.
Zusatzleistungen mit entsprechender Qualität für den Patienten in der Summe von 70 Euro (Zusatzleistung).
Unterschrieben vom Patienten incl Patientenrechtegesetz, Honorarvereinbarung und Überweisung an einen Kieferorthopäden...
stefan 302
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...und du stehst dann mit der Stoppuhr da und weißt genau, was in welcher Minute passiert ist, oder was? Schulung hin-oder her, das ist totaler Blödsinn!
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...und du stehst dann mit der Stoppuhr da und weißt genau, was in welcher Minute passiert ist, oder was? Schulung hin-oder her, das ist totaler Blödsinn!
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Salander schrieb:
...und du stehst dann mit der Stoppuhr da und weißt genau, was in welcher Minute passiert ist, oder was? Schulung hin-oder her, das ist totaler Blödsinn!
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AOK BW, aber auch Vdak Gesamt....
Alle werden hellhörig, da es leider ein bunten Strauß gibt von Geldeinnahmequellen kreativer PI, der eben NICHT rechtlich konform ist.
Angefangen von Geldzuzahlungen bei Rezeptannahme bis zu Abgabe von HP Leistungen usw und so fort...
Als die Kassen unser Schreiben vom Anwalt bekommen haben, ....Ruhe ist eingekehrt.
Und genau so wie ich zuvor geschrieben habe, führen wir das auch aus.
Dazu benötigt es keine Stoppuhr (man sieht wie wenig plastisch man denken kann) sondern einer von vorn herein straff eingerichteter Praxisablauf mit klarer Ansage an der Rezeption bis zum korrekt ausgefülltem Patientenrechtevertrag mit entsprechendem Hinweis.
Alles muss nur einmal (richtig) gemacht werden, dann kann man auch mit sehr guter Qualität sehr gutes Geld verdienen,ohne rechtlich aussen vor zu sein.
stefan 302
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• ali
AOK BW, aber auch Vdak Gesamt....
Alle werden hellhörig, da es leider ein bunten Strauß gibt von Geldeinnahmequellen kreativer PI, der eben NICHT rechtlich konform ist.
Angefangen von Geldzuzahlungen bei Rezeptannahme bis zu Abgabe von HP Leistungen usw und so fort...
Als die Kassen unser Schreiben vom Anwalt bekommen haben, ....Ruhe ist eingekehrt.
Und genau so wie ich zuvor geschrieben habe, führen wir das auch aus.
Dazu benötigt es keine Stoppuhr (man sieht wie wenig plastisch man denken kann) sondern einer von vorn herein straff eingerichteter Praxisablauf mit klarer Ansage an der Rezeption bis zum korrekt ausgefülltem Patientenrechtevertrag mit entsprechendem Hinweis.
Alles muss nur einmal (richtig) gemacht werden, dann kann man auch mit sehr guter Qualität sehr gutes Geld verdienen,ohne rechtlich aussen vor zu sein.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
AOK BW, aber auch Vdak Gesamt....
Alle werden hellhörig, da es leider ein bunten Strauß gibt von Geldeinnahmequellen kreativer PI, der eben NICHT rechtlich konform ist.
Angefangen von Geldzuzahlungen bei Rezeptannahme bis zu Abgabe von HP Leistungen usw und so fort...
Als die Kassen unser Schreiben vom Anwalt bekommen haben, ....Ruhe ist eingekehrt.
Und genau so wie ich zuvor geschrieben habe, führen wir das auch aus.
Dazu benötigt es keine Stoppuhr (man sieht wie wenig plastisch man denken kann) sondern einer von vorn herein straff eingerichteter Praxisablauf mit klarer Ansage an der Rezeption bis zum korrekt ausgefülltem Patientenrechtevertrag mit entsprechendem Hinweis.
Alles muss nur einmal (richtig) gemacht werden, dann kann man auch mit sehr guter Qualität sehr gutes Geld verdienen,ohne rechtlich aussen vor zu sein.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
"Neben der Vergütung steht immer noch "15-25 Minuten" als Richtwert in den Vereinbarungen. Daneben auch noch, dass wir im Zweifel so lange behandeln müssen, wie es nötig ist.
Das verhindert heute Selbstzahlerleistungen und sorgt für eine schlechte Honorierung. "
Diese Überlegung ist so nicht richtig.
15 Minuten sind Bruttowerte und nur diese werden bezahlt nach der Leistungsbeschreibung.
Selbstverständlich können dann im Anschluß Selbstzahlerleistungen erbracht werden, wenn rechtlich vom PT die Legimitation vorhanden ist.
15-25 sind nicht absolute Richtwerte sondern eine Regelbehandlungszeit mit Richtwerten, diese sind aber empfehlend und nicht fix als Therapie definiert:
"6. Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung
der Therapiemaßnahme am Patienten.
Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlu
ngszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf
die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unte
rschritten werden. Die Vor- und Nach-
bereitung ist Bestandteil der Behandlung. "
Die weiteren Vereinbarungen was zu einem Behandlungstermin gehört spare ich mir, die kennst du sicher.
Auf der Autobahn ist eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Wer sich darunter oder darüber bewegt, macht er sich dann strafbar?
Du siehst, man muss sehr genau unterscheiden, aus welcher Sicht man dies sieht.
Andereseits ist es so, dass bis zu 25 Minuten Behandlung "abgesichert" (Haftpflicht, etzc) sind, welche ein Therapeut am Patienten verbringen kann, aber nicht muss.
Das ist wichtig wenn tatsächlich einmal eine Behandlung länger geht als "geplant".
stefan 302
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ali schrieb am 3.12.15 10:46:
naja, polemische Breitseiten gegen "die Verbände" schreiben eben auch die Hausherren hier gern mal....
Oh oh, klare Worte! :OO)
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[zitat]ali schrieb am 3.12.15 10:46:
naja, polemische Breitseiten gegen "die Verbände" schreiben eben auch die Hausherren hier gern mal....[/zitat]
Oh oh, klare Worte! :OO)
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Michael A schrieb:
ali schrieb am 3.12.15 10:46:
naja, polemische Breitseiten gegen "die Verbände" schreiben eben auch die Hausherren hier gern mal....
Oh oh, klare Worte! :OO)
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Salander schrieb:
Das stimmt so nicht! Es wurde sehr wohl im Bundestag debattiert und abgeschmettert, bitte lesen sie dazu die Stellungnahme von Dr. Roy Kühne!
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Antichambrieren bedeutet ein langes Warten oder auch mehrmaliges Vorsprechen im Vorzimmer höhergestellter Persönlichkeiten oder Behörden. Davon wiederum abgeleitet ist die negative Bedeutung „in den Vorzimmern der Großen und Mächtigen verkehren und diesen dort zu schmeicheln“, um mit Buckeln und Kriechen eine Gunst oder Gnade von ebendiesen Großen zu erhalten. Wikipedia
Grüße...Gerry
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Knapp daneben!
[i]Antichambrieren bedeutet ein langes Warten oder auch mehrmaliges Vorsprechen im Vorzimmer höhergestellter Persönlichkeiten oder Behörden. Davon wiederum abgeleitet ist die negative Bedeutung „in den Vorzimmern der Großen und Mächtigen verkehren und diesen dort zu schmeicheln“, um mit Buckeln und Kriechen eine Gunst oder Gnade von ebendiesen Großen zu erhalten.[/i] Wikipedia
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Knapp daneben!
Antichambrieren bedeutet ein langes Warten oder auch mehrmaliges Vorsprechen im Vorzimmer höhergestellter Persönlichkeiten oder Behörden. Davon wiederum abgeleitet ist die negative Bedeutung „in den Vorzimmern der Großen und Mächtigen verkehren und diesen dort zu schmeicheln“, um mit Buckeln und Kriechen eine Gunst oder Gnade von ebendiesen Großen zu erhalten. Wikipedia
Grüße...Gerry
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hier komplett, mir als Graecisten / Lateiner wäre [u]antechambrieren[/u] auch sinnvoller gewesen, aber die Italiener wieder!!
http://canoo.net/blog/2013/05/16/wie-antichambrieren-zum-i-kam/
mfg hgb;-)
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hgb schrieb:
hier komplett, mir als Graecisten / Lateiner wäre antechambrieren auch sinnvoller gewesen, aber die Italiener wieder!!
warum teilen die Verbandsrechtanwälte diesen Sachverhalt, so wie von Dir geschildert, seinen anderen Mitgliedern nicht mit (in Schriftform)???
Habe den Verband auch schon desöftern dazu aufgefordert. Schriftlich mit Verbandslogo wird nichts weitergegeben. Das ist mein Eindruck. Wahrscheinlich würden sonst viele andere Mitglieder sich endlich trauen Zusatzleistungen, nach 15 Minuten Mindestbehandlungszeit anzubieten, was bei den Verhandlungen mit den Kassen wieder eine schwierigere Ausgangsbasis bilden würde.:]/-:]
Was ist ein "Breif §"???
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Hallo stefan 302,
warum teilen die Verbandsrechtanwälte diesen Sachverhalt, so wie von Dir geschildert, seinen anderen Mitgliedern nicht mit (in Schriftform)???
Habe den Verband auch schon desöftern dazu aufgefordert. Schriftlich mit Verbandslogo wird nichts weitergegeben. Das ist mein Eindruck. Wahrscheinlich würden sonst viele andere Mitglieder sich endlich trauen Zusatzleistungen, nach 15 Minuten Mindestbehandlungszeit anzubieten, was bei den Verhandlungen mit den Kassen wieder eine schwierigere Ausgangsbasis bilden würde.:]/-:]
Was ist ein "Breif §"???
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Ich kann nur für unseren Verband sprechen, das alles wird in den Landestagungen, Bezirksveranstaltungen und im Magazin veröffentlicht.
Dazu muss ich aber sagen, dass die Landesgruppen für sich selbständig sind, ich kann also nicht für Hessen oder NRW sprechen, als Beispiel.
Brief § bedeutet, mit vom Anwalt unterschrieben...
stefan 302
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Ich kann nur für unseren Verband sprechen, das alles wird in den Landestagungen, Bezirksveranstaltungen und im Magazin veröffentlicht.
Dazu muss ich aber sagen, dass die Landesgruppen für sich selbständig sind, ich kann also nicht für Hessen oder NRW sprechen, als Beispiel.
Brief § bedeutet, mit vom Anwalt unterschrieben...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Ich kann nur für unseren Verband sprechen, das alles wird in den Landestagungen, Bezirksveranstaltungen und im Magazin veröffentlicht.
Dazu muss ich aber sagen, dass die Landesgruppen für sich selbständig sind, ich kann also nicht für Hessen oder NRW sprechen, als Beispiel.
Brief § bedeutet, mit vom Anwalt unterschrieben...
stefan 302
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also doch Angestellter des Vereins für Schüler bis Rentner.
Vertreter und Ansprechpartner für Alles? - Einfach toll!
Aber doch nur für eine begrenzte Region und eine Minderheitengruppe?
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also doch Angestellter des Vereins für Schüler bis Rentner.
Vertreter und Ansprechpartner für Alles? - Einfach toll!
Aber doch nur für eine begrenzte Region und eine Minderheitengruppe?
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mocca schrieb:
also doch Angestellter des Vereins für Schüler bis Rentner.
Vertreter und Ansprechpartner für Alles? - Einfach toll!
Aber doch nur für eine begrenzte Region und eine Minderheitengruppe?
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warum teilen die Verbandsrechtanwälte diesen Sachverhalt, so wie von Dir geschildert, seinen anderen Mitgliedern nicht mit (in Schriftform)???
Habe den Verband auch schon desöftern dazu aufgefordert. Schriftlich mit Verbandslogo wird nichts weitergegeben. Das ist mein Eindruck. Wahrscheinlich würden sonst viele andere Mitglieder sich endlich trauen Zusatzleistungen, nach 15 Minuten Mindestbehandlungszeit anzubieten, was bei den Verhandlungen mit den Kassen wieder eine schwierigere Ausgangsbasis bilden würde.:]/-:]
Was ist ein "Breif §"???
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Ich glaube, dass es auf Dauer sinnvoller wäre, wir würden uns nicht auf diese Art in Verbänden organisieren. Wie sollen wir denn vernünftig Hobbyarbeit betreiben? Hat das jemand von Euch in der Ausbildung gelernt?
Man sollte überlegen, wer da mit wem diskutiert: Hochprofessionelle Lobbyisten und Juristen mit Therapeuten! Ey, wir können Anatomie und so´n Zeug! Aber Politik?
Mein Vorschlag: Legen wir die Kohle zusammen und beschäftigen wir nen Profilobbyisten oder ein Juristenbüro, sagen denen, was wir haben wollen und die sollen das durchboxen. Und wir Therapeuten bleiben bei dem, was wir können. Oder wollt ihr von einem Anwalt behandelt werden nach Apoplex?:verwirrt:
Ach ja: "Die Verbände" und "die da oben" und "die Politiker". Wer sind eigentlich "DIE"???
Marcel
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• mocca
Ich glaube, dass es auf Dauer sinnvoller wäre, wir würden uns nicht auf diese Art in Verbänden organisieren. Wie sollen wir denn vernünftig Hobbyarbeit betreiben? Hat das jemand von Euch in der Ausbildung gelernt?
Man sollte überlegen, wer da mit wem diskutiert: Hochprofessionelle Lobbyisten und Juristen mit Therapeuten! Ey, wir können Anatomie und so´n Zeug! Aber Politik?
Mein Vorschlag: Legen wir die Kohle zusammen und beschäftigen wir nen Profilobbyisten oder ein Juristenbüro, sagen denen, was wir haben wollen und die sollen das durchboxen. Und wir Therapeuten bleiben bei dem, was wir können. Oder wollt ihr von einem Anwalt behandelt werden nach Apoplex?:verwirrt:
Ach ja: "Die Verbände" und "die da oben" und "die Politiker". Wer sind eigentlich "DIE"???
Marcel
Marcel schrieb am 4.12.15 18:43:
.... Wie sollen wir denn vernünftig Hobbyarbeit betreiben? ...
Marcel
Was für ein wundervoller, Freud'scher Tippfehler!! :-D:OO)
Vielen Dank, Marcel, wenn auch sicher ohne Absicht, aber "you made my evening"!
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• Tempelritter
[zitat]Marcel schrieb am 4.12.15 18:43:
.... Wie sollen wir denn vernünftig Hobbyarbeit betreiben? ...
Marcel[/zitat]
Was für ein wundervoller, Freud'scher Tippfehler!! :-D:OO)
Vielen Dank, Marcel, wenn auch sicher ohne Absicht, aber "you made my evening"!
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Susulo schrieb:
Marcel schrieb am 4.12.15 18:43:
.... Wie sollen wir denn vernünftig Hobbyarbeit betreiben? ...
Marcel
Was für ein wundervoller, Freud'scher Tippfehler!! :-D:OO)
Vielen Dank, Marcel, wenn auch sicher ohne Absicht, aber "you made my evening"!
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Diesen Verband gibt es schon : BVT sehr jung , hat in der kurzen Zeit mehr geleistet, als die Spitzenverbände zusammen, vor allem Öffentlichsarbeit. Ich engagiere mich berufspolitisch sehr, daher bin ich gut informiert!
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Marcel!
Diesen Verband gibt es schon : BVT sehr jung , hat in der kurzen Zeit mehr geleistet, als die Spitzenverbände zusammen, vor allem Öffentlichsarbeit. Ich engagiere mich berufspolitisch sehr, daher bin ich gut informiert!
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Salander schrieb:
Marcel!
Diesen Verband gibt es schon : BVT sehr jung , hat in der kurzen Zeit mehr geleistet, als die Spitzenverbände zusammen, vor allem Öffentlichsarbeit. Ich engagiere mich berufspolitisch sehr, daher bin ich gut informiert!
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Ha ha ha hahahahahahahahahahahahaha. Oh man wie geil ist der Spruch denn, außer rumbrüllen und Demos die Luftlöcher waren haben Sie bis jetzt nur eins geschafft, sie waren laut ok, das können Sie, wie ein schlechter Kunde haben Sie an allem rummäkeln haben bis jetz aber Berufspolitisch nichts bewegt.
Demo im Ruhrgebiet, wieviele Therapeuten waren da und wieviele sind im Umkreis von 100 km angesiedelt ?
Gut das es Sie gibt aber Beweisen was Sie was können müssen Sie in den nächsten Jahren noch, mal sehen ob da noch was wesentliches kommt, wir dürfen gespannt sein.
Mfg
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Ha ha ha hahahahahahahahahahahahaha. Oh man wie geil ist der Spruch denn, außer rumbrüllen und Demos die Luftlöcher waren haben Sie bis jetzt nur eins geschafft, sie waren laut ok, das können Sie, wie ein schlechter Kunde haben Sie an allem rummäkeln haben bis jetz aber Berufspolitisch nichts bewegt.
Demo im Ruhrgebiet, wieviele Therapeuten waren da und wieviele sind im Umkreis von 100 km angesiedelt ?
Gut das es Sie gibt aber Beweisen was Sie was können müssen Sie in den nächsten Jahren noch, mal sehen ob da noch was wesentliches kommt, wir dürfen gespannt sein.
Mfg
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nafets schrieb:
Ha ha ha hahahahahahahahahahahahaha. Oh man wie geil ist der Spruch denn, außer rumbrüllen und Demos die Luftlöcher waren haben Sie bis jetzt nur eins geschafft, sie waren laut ok, das können Sie, wie ein schlechter Kunde haben Sie an allem rummäkeln haben bis jetz aber Berufspolitisch nichts bewegt.
Demo im Ruhrgebiet, wieviele Therapeuten waren da und wieviele sind im Umkreis von 100 km angesiedelt ?
Gut das es Sie gibt aber Beweisen was Sie was können müssen Sie in den nächsten Jahren noch, mal sehen ob da noch was wesentliches kommt, wir dürfen gespannt sein.
Mfg
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Oh, Salander :((
Ich bin berufspolitisch zwar auch unterwegs, jedoch sind mir diese "Taten" des BvT leider noch nicht lesbar (und fühlbar) unter gekommen.
Wärst du daher so nett und würdest uns Unwissenden diese geleisteten Taten mal kurz aufzählen?
Bei der Öffentlichkeitsarbeit kenne ich die 3 Demos schon mit insgesamt 3.000 Teilnehmern, die drei "offenen Briefe" auch sowie die schwarzen T-shirts.
Also wenn es jetzt noch etwas Neues gibt, bitte kläre uns auf.
Vor allem weiß ich nichts überdas Mitwirken in Preisvereinbarungsgesprächen, das wäre sehr wichtig zu wissen, wo schon überall hier "mitgefightet" wurde, ich konnte leider nichts darüber in Erfahrung bringen.
Danke
stefan 302
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Oh, Salander :((
Ich bin berufspolitisch zwar auch unterwegs, jedoch sind mir diese "Taten" des BvT leider noch nicht lesbar (und fühlbar) unter gekommen.
Wärst du daher so nett und würdest uns Unwissenden diese geleisteten Taten mal kurz aufzählen?
Bei der Öffentlichkeitsarbeit kenne ich die 3 Demos schon mit insgesamt 3.000 Teilnehmern, die drei "offenen Briefe" auch sowie die schwarzen T-shirts.
Also wenn es jetzt noch etwas Neues gibt, bitte kläre uns auf.
Vor allem weiß ich nichts überdas Mitwirken in Preisvereinbarungsgesprächen, das wäre sehr wichtig zu wissen, wo schon überall hier "mitgefightet" wurde, ich konnte leider nichts darüber in Erfahrung bringen.
Danke
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Oh, Salander :((
Ich bin berufspolitisch zwar auch unterwegs, jedoch sind mir diese "Taten" des BvT leider noch nicht lesbar (und fühlbar) unter gekommen.
Wärst du daher so nett und würdest uns Unwissenden diese geleisteten Taten mal kurz aufzählen?
Bei der Öffentlichkeitsarbeit kenne ich die 3 Demos schon mit insgesamt 3.000 Teilnehmern, die drei "offenen Briefe" auch sowie die schwarzen T-shirts.
Also wenn es jetzt noch etwas Neues gibt, bitte kläre uns auf.
Vor allem weiß ich nichts überdas Mitwirken in Preisvereinbarungsgesprächen, das wäre sehr wichtig zu wissen, wo schon überall hier "mitgefightet" wurde, ich konnte leider nichts darüber in Erfahrung bringen.
Danke
stefan 302
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Hast du mir die geforderten Infos bezüglich Mitwirkung an Preisvereinbarungen?
Berufspolitisch erzieltes in den letzten 3 Jahren? --ausser "laut"?
:]/ stefan 302
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Hallo Salander
Irgendwie ging meine Mail an dich wohl unter.
Hast du mir die geforderten Infos bezüglich Mitwirkung an Preisvereinbarungen?
Berufspolitisch erzieltes in den letzten 3 Jahren? --ausser "laut"?
:]/ stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Hallo Salander
Irgendwie ging meine Mail an dich wohl unter.
Hast du mir die geforderten Infos bezüglich Mitwirkung an Preisvereinbarungen?
Berufspolitisch erzieltes in den letzten 3 Jahren? --ausser "laut"?
:]/ stefan 302
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jetzt muss ich dich aber an deine eigene Argumentationsschiene erinnern.
Du musst einfach beim BvT Mitglied werden, dann hast du Alles was für dich wichtig ist.
Wärst du doch mit nach Essen gefahren!
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hallo Stefan 302,
jetzt muss ich dich aber an deine eigene Argumentationsschiene erinnern.
Du musst einfach beim BvT Mitglied werden, dann hast du Alles was für dich wichtig ist.
Wärst du doch mit nach Essen gefahren!
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mocca schrieb:
hallo Stefan 302,
jetzt muss ich dich aber an deine eigene Argumentationsschiene erinnern.
Du musst einfach beim BvT Mitglied werden, dann hast du Alles was für dich wichtig ist.
Wärst du doch mit nach Essen gefahren!
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also, ich erwarte auf eine Frage schon eine Antwort.
Besonders von einem Sprecher eines regionalen Berufsvereins, sofern die Kompetenz auch die eines PI beinhaltet.
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also, ich erwarte auf eine Frage schon eine Antwort.
Besonders von einem Sprecher eines regionalen Berufsvereins, sofern die Kompetenz auch die eines PI beinhaltet.
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mocca schrieb:
also, ich erwarte auf eine Frage schon eine Antwort.
Besonders von einem Sprecher eines regionalen Berufsvereins, sofern die Kompetenz auch die eines PI beinhaltet.
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"..."Ich kann nur für unseren Verband sprechen"... "......... >>>> in dem ich Mitglied bin und nicht über andere Verbände spreche, wenn ich keine Ahnung habe.
stefan 302
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"..."Ich kann nur für unseren Verband sprechen"... "......... >>>> in dem ich Mitglied bin und nicht über andere Verbände spreche, wenn ich keine Ahnung habe.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
"..."Ich kann nur für unseren Verband sprechen"... "......... >>>> in dem ich Mitglied bin und nicht über andere Verbände spreche, wenn ich keine Ahnung habe.
stefan 302
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Marcel schrieb:
Ich glaube, dass es auf Dauer sinnvoller wäre, wir würden uns nicht auf diese Art in Verbänden organisieren. Wie sollen wir denn vernünftig Hobbyarbeit betreiben? Hat das jemand von Euch in der Ausbildung gelernt?
Man sollte überlegen, wer da mit wem diskutiert: Hochprofessionelle Lobbyisten und Juristen mit Therapeuten! Ey, wir können Anatomie und so´n Zeug! Aber Politik?
Mein Vorschlag: Legen wir die Kohle zusammen und beschäftigen wir nen Profilobbyisten oder ein Juristenbüro, sagen denen, was wir haben wollen und die sollen das durchboxen. Und wir Therapeuten bleiben bei dem, was wir können. Oder wollt ihr von einem Anwalt behandelt werden nach Apoplex?:verwirrt:
Ach ja: "Die Verbände" und "die da oben" und "die Politiker". Wer sind eigentlich "DIE"???
Marcel
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Die Grundlohnsummenbindung war nie Thema der "Politik", jedenfalls nicht dort, wo Entscheidungen fallen. Den Ruf nach "Abschaffung" scheinen die Berufsverbände genutzt zu haben, den berechtigten Unmut der eigenen Klientel über mäßige Vergütungen zu kanalisieren. Statt konsequent und nachhaltig Lobbyarbeit in Berlin zu betreiben schürten Verbandsvertreter Illusionen. Selbst Bundeskanzlerin Merkel konstatierte kürzlich die mangelhafte Präsenz der Therapeutenverbände in den Lokalitäten der Macht und den Brennpunkten des politischen Geschehens. Lamentieren und klagen allein ist eben kaum effizient.
Jahrelang scherten sich die Verbandsfunktionäre einen Dreck um regelmäßige Vergütungserhöhungen. Teilweise wurden Verträge zehn Jahre und länger nicht verändert. Auch heute noch präsentiert sich die "Grundlohnsummenbindung" nicht durchgängig und überall in den Verhandlungsergebnissen, entgangene Steigerungen werden selten nachgeholt. Und dabei bietet die Koppelung an die Grundlohnsumme durchaus eine gewisse Flexibilität. Bei geschickter Verhandlungsführung ist sehr wohl mehr "drin". Verhandlungsgeschick wird im übrigen immer erwartet werden, wenn das Ergebnis zufriedenstellend ausfallen soll - mit und ganz sicher auch ohne Grundlohnsummenbindung.
Peter Appuhn
physio.de
GrundlohnsummeVerbände
Das verhindert heute Selbstzahlerleistungen und sorgt für eine schlechte Honorierung.
Viele Stellschrauben und wenig wird getan, weil immer wieder die gleichen Amateure zu den Kassenverhandlungen gehen.
Der ZVK versteht sich explizit als Verband der Angestellten. Warum sitzen die bei Honorarverhandlungen mit am Tisch und können irgendwelche Vorstellungen äußern, von denen sie selber nicht den blassesten Dunst haben.
Schon mal wieder irgendwas von der "legendären" 38,6%-Kampagne gehört.....?
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Medico schrieb:
So ist es wohl leider. Viele Verbandsvertreter scherten sich einen Dreck. Neben der Vergütung steht immer noch "15-25 Minuten" als Richtwert in den Vereinbarungen. Daneben auch noch, dass wir im Zweifel so lange behandeln müssen, wie es nötig ist.
Das verhindert heute Selbstzahlerleistungen und sorgt für eine schlechte Honorierung.
Viele Stellschrauben und wenig wird getan, weil immer wieder die gleichen Amateure zu den Kassenverhandlungen gehen.
Der ZVK versteht sich explizit als Verband der Angestellten. Warum sitzen die bei Honorarverhandlungen mit am Tisch und können irgendwelche Vorstellungen äußern, von denen sie selber nicht den blassesten Dunst haben.
Schon mal wieder irgendwas von der "legendären" 38,6%-Kampagne gehört.....?
Der GKV-Spitzenverband ist dort ganz oben vertreten.
LG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
keine Lobby-keine Chance. Wenn ich die Listen sehe, wieviele Lobbyisten Zugang zum Parlament haben, ist es doch klar, wie der Hase läuft.
Der GKV-Spitzenverband ist dort ganz oben vertreten.
LG
Das verhindert heute Selbstzahlerleistungen und sorgt für eine schlechte Honorierung. "
Diese Überlegung ist so nicht richtig.
15 Minuten sind Bruttowerte und nur diese werden bezahlt nach der Leistungsbeschreibung.
Selbstverständlich können dann im Anschluß Selbstzahlerleistungen erbracht werden, wenn rechtlich vom PT die Legimitation vorhanden ist.
15-25 sind nicht absolute Richtwerte sondern eine Regelbehandlungszeit mit Richtwerten, diese sind aber empfehlend und nicht fix als Therapie definiert:
"6. Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung
der Therapiemaßnahme am Patienten.
Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlu
ngszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf
die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unte
rschritten werden. Die Vor- und Nach-
bereitung ist Bestandteil der Behandlung. "
Die weiteren Vereinbarungen was zu einem Behandlungstermin gehört spare ich mir, die kennst du sicher.
Auf der Autobahn ist eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Wer sich darunter oder darüber bewegt, macht er sich dann strafbar?
Du siehst, man muss sehr genau unterscheiden, aus welcher Sicht man dies sieht.
Andereseits ist es so, dass bis zu 25 Minuten Behandlung "abgesichert" (Haftpflicht, etzc) sind, welche ein Therapeut am Patienten verbringen kann, aber nicht muss.
Das ist wichtig wenn tatsächlich einmal eine Behandlung länger geht als "geplant".
stefan 302
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Diese Überlegung ist so nicht richtig.
15 Minuten sind Bruttowerte und nur diese werden bezahlt nach der Leistungsbeschreibung.
Selbstverständlich können dann im Anschluß Selbstzahlerleistungen erbracht werden, wenn rechtlich vom PT die Legimitation vorhanden ist.
1. Was sind in diesem Zusammenhang dann die Nettowerte? Wo es Brutto gibt, da gibt es auch Netto.
2. Deine Behauptung, dass nach 15 min. sofort Selbstzahlerleistungen abgegeben werden können, halte ich für falsch, solange die Zeit dann in die Regelbehandlungszeit fällt.
15-25 sind nicht absolute Richtwerte sondern eine Regelbehandlungszeit mit Richtwerten, diese sind aber empfehlend und nicht fix als Therapie definiert:
"6. Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung
der Therapiemaßnahme am Patienten.
Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlu
ngszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf
die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unte
rschritten werden. Die Vor- und Nach-
bereitung ist Bestandteil der Behandlung. "
Öhem... das verstehe ich gar nicht. "Empfehlend" kann es ja nicht sein, denn die Regelbehandlungszeit ist definiert mit 15 - 25 min. Wo ist da die Empfehlung?
Und was sind "absolute" Richtwerte? Gibt es auch "relative" Richtwerte?
Andereseits ist es so, dass bis zu 25 Minuten Behandlung "abgesichert" (Haftpflicht, etzc) sind, welche ein Therapeut am Patienten verbringen kann, aber nicht muss.
Das ist wichtig wenn tatsächlich einmal eine Behandlung länger geht als "geplant".
DAS ist natürlich komplett falsch. Es ist jede Tätigkeit abgesichert, die Du im Rahmen der Berufsausübung durchführst. Sogar die Fahrt von/zur Arbeit sind abgesichert.
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Wonderwoman schrieb:
stefan 302 schrieb am 3.12.15 09:35:
Diese Überlegung ist so nicht richtig.
15 Minuten sind Bruttowerte und nur diese werden bezahlt nach der Leistungsbeschreibung.
Selbstverständlich können dann im Anschluß Selbstzahlerleistungen erbracht werden, wenn rechtlich vom PT die Legimitation vorhanden ist.
1. Was sind in diesem Zusammenhang dann die Nettowerte? Wo es Brutto gibt, da gibt es auch Netto.
2. Deine Behauptung, dass nach 15 min. sofort Selbstzahlerleistungen abgegeben werden können, halte ich für falsch, solange die Zeit dann in die Regelbehandlungszeit fällt.
15-25 sind nicht absolute Richtwerte sondern eine Regelbehandlungszeit mit Richtwerten, diese sind aber empfehlend und nicht fix als Therapie definiert:
"6. Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung
der Therapiemaßnahme am Patienten.
Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlu
ngszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf
die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unte
rschritten werden. Die Vor- und Nach-
bereitung ist Bestandteil der Behandlung. "
Öhem... das verstehe ich gar nicht. "Empfehlend" kann es ja nicht sein, denn die Regelbehandlungszeit ist definiert mit 15 - 25 min. Wo ist da die Empfehlung?
Und was sind "absolute" Richtwerte? Gibt es auch "relative" Richtwerte?
Andereseits ist es so, dass bis zu 25 Minuten Behandlung "abgesichert" (Haftpflicht, etzc) sind, welche ein Therapeut am Patienten verbringen kann, aber nicht muss.
Das ist wichtig wenn tatsächlich einmal eine Behandlung länger geht als "geplant".
DAS ist natürlich komplett falsch. Es ist jede Tätigkeit abgesichert, die Du im Rahmen der Berufsausübung durchführst. Sogar die Fahrt von/zur Arbeit sind abgesichert.
Diese Überlegung ist so nicht richtig.
15 Minuten sind Bruttowerte und nur diese werden bezahlt nach der Leistungsbeschreibung.
Selbstverständlich können dann im Anschluß Selbstzahlerleistungen erbracht werden, wenn rechtlich vom PT die Legimitation vorhanden ist.
1. Was sind in diesem Zusammenhang dann die Nettowerte? Wo es Brutto gibt, da gibt es auch Netto.
2. Deine Behauptung, dass nach 15 min. sofort Selbstzahlerleistungen abgegeben werden können, halte ich für falsch, solange die Zeit dann in die Regelbehandlungszeit fällt.
15-25 sind nicht absolute Richtwerte sondern eine Regelbehandlungszeit mit Richtwerten, diese sind aber empfehlend und nicht fix als Therapie definiert:
"6. Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung
der Therapiemaßnahme am Patienten.
Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlu
ngszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf
die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unte
rschritten werden. Die Vor- und Nach-
bereitung ist Bestandteil der Behandlung. "
Öhem... das verstehe ich gar nicht. "Empfehlend" kann es ja nicht sein, denn die Regelbehandlungszeit ist definiert mit 15 - 25 min. Wo ist da die Empfehlung?
Und was sind "absolute" Richtwerte? Gibt es auch "relative" Richtwerte?
Andereseits ist es so, dass bis zu 25 Minuten Behandlung "abgesichert" (Haftpflicht, etzc) sind, welche ein Therapeut am Patienten verbringen kann, aber nicht muss.
Das ist wichtig wenn tatsächlich einmal eine Behandlung länger geht als "geplant".
DAS ist natürlich komplett falsch. Es ist jede Tätigkeit abgesichert, die Du im Rahmen der Berufsausübung durchführst. Sogar die Fahrt von/zur Arbeit sind abgesichert.
Zu deinem 1.
Naja, Netto heißt rein am Patienten gearbeitet, Brutto wäre dann + :
2. Umfang der Leistung
Die unter 9. aufgeführten Leistungen (physiotherapeutischen Maßnahmen) umfassen:
?das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans (3.).
?die Hilfeleistungen des Therapeuten (4.).
?die erforderliche Nachruhe (7.).
?die Verlaufsdokumentation sowie ggf. die Mitteilungan den verordnenden Arzt (8.).
?weitere Arbeiten (wie Füllen den Wanne, Eingabe der Zusätze, Aufbereitung des Moor-schlamms und Einbringung in die Wanne, etc.).
Zu deinem 2.
Deine EInschätzung ist aber hier falsch, denn ich stütze mich auf Aussagen von Medizinrechtlern und unserem Verbandsanwalt.
ZU deinem 3.
Natürlich kann das nur (Brutto) empfehlend sein, denn keiner weiß, wie lange die vorigen Maßnahmen (vorbereitend) dauern, die aber in dieser Mindeszeit (Brutto) beinhaltet sind und vertraglich zugesichert sind.
Also kann das variieren, so dass die Bruttozeit angegebn ist, was korrekt ist.
Und selbstverständlich kann sofort nach der Mindestbruttozeit eine ANDERE Therapie als Selbstzahler angeboten werden, das aber weiß jeder der dies so macht, da rechtlich abgesichert.
Zu deinem 4.
Deine Ausführung dazu ist ebenso falsch, denn erst gestern hatten wir eine umfangreiche rechtliche Schulung diesbezüglich.
Du darfst BG-Absicherung nicht mit Haftpflichtleistungen verwechseln oder anderen Versicherungsleistungen.
Wenn eine Behandlung über 25 Min geht (also Rezept mit KG von GKV), also "freiwillig" über die GKV-Leistung, dann hätte ich gerne die schriftliche Bestätigung der Haftplichtversicherung, dass auch das abgedeckt ist.
Erklärungen hierzu sind vielfälltig, warum eine B.-haftpflicht ablehnen könnte, aber wenn du einen Passus in deinem Vertrag hast, gerne mir mitteilen.
Auch das wurde explizid in der Schulung dargstellt und verständlich erläutert.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 3.12.15 09:48:
stefan 302 schrieb am 3.12.15 09:35:
Diese Überlegung ist so nicht richtig.
15 Minuten sind Bruttowerte und nur diese werden bezahlt nach der Leistungsbeschreibung.
Selbstverständlich können dann im Anschluß Selbstzahlerleistungen erbracht werden, wenn rechtlich vom PT die Legimitation vorhanden ist.
1. Was sind in diesem Zusammenhang dann die Nettowerte? Wo es Brutto gibt, da gibt es auch Netto.
2. Deine Behauptung, dass nach 15 min. sofort Selbstzahlerleistungen abgegeben werden können, halte ich für falsch, solange die Zeit dann in die Regelbehandlungszeit fällt.
15-25 sind nicht absolute Richtwerte sondern eine Regelbehandlungszeit mit Richtwerten, diese sind aber empfehlend und nicht fix als Therapie definiert:
"6. Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung
der Therapiemaßnahme am Patienten.
Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlu
ngszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf
die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unte
rschritten werden. Die Vor- und Nach-
bereitung ist Bestandteil der Behandlung. "
Öhem... das verstehe ich gar nicht. "Empfehlend" kann es ja nicht sein, denn die Regelbehandlungszeit ist definiert mit 15 - 25 min. Wo ist da die Empfehlung?
Und was sind "absolute" Richtwerte? Gibt es auch "relative" Richtwerte?
Andereseits ist es so, dass bis zu 25 Minuten Behandlung "abgesichert" (Haftpflicht, etzc) sind, welche ein Therapeut am Patienten verbringen kann, aber nicht muss.
Das ist wichtig wenn tatsächlich einmal eine Behandlung länger geht als "geplant".
DAS ist natürlich komplett falsch. Es ist jede Tätigkeit abgesichert, die Du im Rahmen der Berufsausübung durchführst. Sogar die Fahrt von/zur Arbeit sind abgesichert.
Zu deinem 1.
Naja, Netto heißt rein am Patienten gearbeitet, Brutto wäre dann + :
2. Umfang der Leistung
Die unter 9. aufgeführten Leistungen (physiotherapeutischen Maßnahmen) umfassen:
?das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans (3.).
?die Hilfeleistungen des Therapeuten (4.).
?die erforderliche Nachruhe (7.).
?die Verlaufsdokumentation sowie ggf. die Mitteilungan den verordnenden Arzt (8.).
?weitere Arbeiten (wie Füllen den Wanne, Eingabe der Zusätze, Aufbereitung des Moor-schlamms und Einbringung in die Wanne, etc.).
Zu deinem 2.
Deine EInschätzung ist aber hier falsch, denn ich stütze mich auf Aussagen von Medizinrechtlern und unserem Verbandsanwalt.
ZU deinem 3.
Natürlich kann das nur (Brutto) empfehlend sein, denn keiner weiß, wie lange die vorigen Maßnahmen (vorbereitend) dauern, die aber in dieser Mindeszeit (Brutto) beinhaltet sind und vertraglich zugesichert sind.
Also kann das variieren, so dass die Bruttozeit angegebn ist, was korrekt ist.
Und selbstverständlich kann sofort nach der Mindestbruttozeit eine ANDERE Therapie als Selbstzahler angeboten werden, das aber weiß jeder der dies so macht, da rechtlich abgesichert.
Zu deinem 4.
Deine Ausführung dazu ist ebenso falsch, denn erst gestern hatten wir eine umfangreiche rechtliche Schulung diesbezüglich.
Du darfst BG-Absicherung nicht mit Haftpflichtleistungen verwechseln oder anderen Versicherungsleistungen.
Wenn eine Behandlung über 25 Min geht (also Rezept mit KG von GKV), also "freiwillig" über die GKV-Leistung, dann hätte ich gerne die schriftliche Bestätigung der Haftplichtversicherung, dass auch das abgedeckt ist.
Erklärungen hierzu sind vielfälltig, warum eine B.-haftpflicht ablehnen könnte, aber wenn du einen Passus in deinem Vertrag hast, gerne mir mitteilen.
Auch das wurde explizid in der Schulung dargstellt und verständlich erläutert.
stefan 302
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Ringgeist schrieb:
Therapeuten sind wahre Meister im Viel Wind machen um Nichts.
Ich selbst war auch betroffen und nach einem kleinen Exkursionskurs in Sachen Recht von unserem Verbandsanwalt an entsprechende Kassen kommen seither keinerlei Anfragen mehr und meine Kollegen berichten selbiges.
Und da Selbstzahler und Privatpatienten mehr als 40% unseres Umsatzes ausmachen, musste hier mal Klartext gesprochen werden.
Da hat sich das "viel Wind machen" schon gelohnt :-oo.........
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Nun ich kenne eine Menge Therapeuten, welche von den Kassen einen "Breif §" bekommen haben, indem angedroht wurde, bei Verkauf von Selbstzahlerleistungen -angeblich innerhalb der Regelversorgung- dieses zu ahnden...
Ich selbst war auch betroffen und nach einem kleinen Exkursionskurs in Sachen Recht von unserem Verbandsanwalt an entsprechende Kassen kommen seither keinerlei Anfragen mehr und meine Kollegen berichten selbiges.
Und da Selbstzahler und Privatpatienten mehr als 40% unseres Umsatzes ausmachen, musste hier mal Klartext gesprochen werden.
Da hat sich das "viel Wind machen" schon gelohnt :-oo.........
stefan 302
Dann gibt es auch kein Problem.
So einfach ist das.
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Ringgeist schrieb:
Ich muss die Selbstzahlerleistung nicht mit der Regelversorgung koppeln.
Dann gibt es auch kein Problem.
So einfach ist das.
Wer aber schlau ist und einen wirtschaftlichen Verlauf für den Patienten UND den PI gewährleisten möchte, macht es so wie ich beschrieben habe.
Nochmals, machen muss hier niemand etwas was andere empfehlen.
Hier geht es doch darum -so denke ich- dass man die Erfahrungen weitergibt, die positiv sind oder rechtlich haltbar bzw. geprüft.
Soeben komme ich von einer Patientin, welche KG als GKV Rezept hat. Behandelt habe ich 15 Min GKV, dann als sekt. HP nochmals 40 Min.
Zusatzleistungen mit entsprechender Qualität für den Patienten in der Summe von 70 Euro (Zusatzleistung).
Unterschrieben vom Patienten incl Patientenrechtegesetz, Honorarvereinbarung und Überweisung an einen Kieferorthopäden...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Stimmt, musst du nicht.
Wer aber schlau ist und einen wirtschaftlichen Verlauf für den Patienten UND den PI gewährleisten möchte, macht es so wie ich beschrieben habe.
Nochmals, machen muss hier niemand etwas was andere empfehlen.
Hier geht es doch darum -so denke ich- dass man die Erfahrungen weitergibt, die positiv sind oder rechtlich haltbar bzw. geprüft.
Soeben komme ich von einer Patientin, welche KG als GKV Rezept hat. Behandelt habe ich 15 Min GKV, dann als sekt. HP nochmals 40 Min.
Zusatzleistungen mit entsprechender Qualität für den Patienten in der Summe von 70 Euro (Zusatzleistung).
Unterschrieben vom Patienten incl Patientenrechtegesetz, Honorarvereinbarung und Überweisung an einen Kieferorthopäden...
stefan 302
lass uns doch mal wissen, welche Kassen sich so führsorglich bei Euch gemeldet haben...Lass mich raten, AOK Bay und oder BW ?
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ali schrieb:
Lieber Stefan,
lass uns doch mal wissen, welche Kassen sich so führsorglich bei Euch gemeldet haben...Lass mich raten, AOK Bay und oder BW ?
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Salander schrieb:
...und du stehst dann mit der Stoppuhr da und weißt genau, was in welcher Minute passiert ist, oder was? Schulung hin-oder her, das ist totaler Blödsinn!
Alle werden hellhörig, da es leider ein bunten Strauß gibt von Geldeinnahmequellen kreativer PI, der eben NICHT rechtlich konform ist.
Angefangen von Geldzuzahlungen bei Rezeptannahme bis zu Abgabe von HP Leistungen usw und so fort...
Als die Kassen unser Schreiben vom Anwalt bekommen haben, ....Ruhe ist eingekehrt.
Und genau so wie ich zuvor geschrieben habe, führen wir das auch aus.
Dazu benötigt es keine Stoppuhr (man sieht wie wenig plastisch man denken kann) sondern einer von vorn herein straff eingerichteter Praxisablauf mit klarer Ansage an der Rezeption bis zum korrekt ausgefülltem Patientenrechtevertrag mit entsprechendem Hinweis.
Alles muss nur einmal (richtig) gemacht werden, dann kann man auch mit sehr guter Qualität sehr gutes Geld verdienen,ohne rechtlich aussen vor zu sein.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
AOK BW, aber auch Vdak Gesamt....
Alle werden hellhörig, da es leider ein bunten Strauß gibt von Geldeinnahmequellen kreativer PI, der eben NICHT rechtlich konform ist.
Angefangen von Geldzuzahlungen bei Rezeptannahme bis zu Abgabe von HP Leistungen usw und so fort...
Als die Kassen unser Schreiben vom Anwalt bekommen haben, ....Ruhe ist eingekehrt.
Und genau so wie ich zuvor geschrieben habe, führen wir das auch aus.
Dazu benötigt es keine Stoppuhr (man sieht wie wenig plastisch man denken kann) sondern einer von vorn herein straff eingerichteter Praxisablauf mit klarer Ansage an der Rezeption bis zum korrekt ausgefülltem Patientenrechtevertrag mit entsprechendem Hinweis.
Alles muss nur einmal (richtig) gemacht werden, dann kann man auch mit sehr guter Qualität sehr gutes Geld verdienen,ohne rechtlich aussen vor zu sein.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
"Neben der Vergütung steht immer noch "15-25 Minuten" als Richtwert in den Vereinbarungen. Daneben auch noch, dass wir im Zweifel so lange behandeln müssen, wie es nötig ist.
Das verhindert heute Selbstzahlerleistungen und sorgt für eine schlechte Honorierung. "
Diese Überlegung ist so nicht richtig.
15 Minuten sind Bruttowerte und nur diese werden bezahlt nach der Leistungsbeschreibung.
Selbstverständlich können dann im Anschluß Selbstzahlerleistungen erbracht werden, wenn rechtlich vom PT die Legimitation vorhanden ist.
15-25 sind nicht absolute Richtwerte sondern eine Regelbehandlungszeit mit Richtwerten, diese sind aber empfehlend und nicht fix als Therapie definiert:
"6. Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung
der Therapiemaßnahme am Patienten.
Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlu
ngszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf
die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unte
rschritten werden. Die Vor- und Nach-
bereitung ist Bestandteil der Behandlung. "
Die weiteren Vereinbarungen was zu einem Behandlungstermin gehört spare ich mir, die kennst du sicher.
Auf der Autobahn ist eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Wer sich darunter oder darüber bewegt, macht er sich dann strafbar?
Du siehst, man muss sehr genau unterscheiden, aus welcher Sicht man dies sieht.
Andereseits ist es so, dass bis zu 25 Minuten Behandlung "abgesichert" (Haftpflicht, etzc) sind, welche ein Therapeut am Patienten verbringen kann, aber nicht muss.
Das ist wichtig wenn tatsächlich einmal eine Behandlung länger geht als "geplant".
stefan 302
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Michael A schrieb:
Da kann ich Salander nur zustimmen. Kann man im Netz alles klar und deutlich lesen!
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ali schrieb:
naja, polemische Breitseiten gegen "die Verbände" schreiben eben auch die Hausherren hier gern mal....
naja, polemische Breitseiten gegen "die Verbände" schreiben eben auch die Hausherren hier gern mal....
Oh oh, klare Worte! :OO)
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Michael A schrieb:
ali schrieb am 3.12.15 10:46:
naja, polemische Breitseiten gegen "die Verbände" schreiben eben auch die Hausherren hier gern mal....
Oh oh, klare Worte! :OO)
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Salander schrieb:
Das stimmt so nicht! Es wurde sehr wohl im Bundestag debattiert und abgeschmettert, bitte lesen sie dazu die Stellungnahme von Dr. Roy Kühne!
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Antichambrieren bedeutet ein langes Warten oder auch mehrmaliges Vorsprechen im Vorzimmer höhergestellter Persönlichkeiten oder Behörden. Davon wiederum abgeleitet ist die negative Bedeutung „in den Vorzimmern der Großen und Mächtigen verkehren und diesen dort zu schmeicheln“, um mit Buckeln und Kriechen eine Gunst oder Gnade von ebendiesen Großen zu erhalten. Wikipedia
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Knapp daneben!
Antichambrieren bedeutet ein langes Warten oder auch mehrmaliges Vorsprechen im Vorzimmer höhergestellter Persönlichkeiten oder Behörden. Davon wiederum abgeleitet ist die negative Bedeutung „in den Vorzimmern der Großen und Mächtigen verkehren und diesen dort zu schmeicheln“, um mit Buckeln und Kriechen eine Gunst oder Gnade von ebendiesen Großen zu erhalten. Wikipedia
Grüße...Gerry
Fragen Sie Dr. Bopp! » Wie antichambrieren zum i kam
mfg hgb;-)
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hgb schrieb:
hier komplett, mir als Graecisten / Lateiner wäre antechambrieren auch sinnvoller gewesen, aber die Italiener wieder!!
Fragen Sie Dr. Bopp! » Wie antichambrieren zum i kam
mfg hgb;-)
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Problem beschreiben
Eberhard schrieb:
antichambrieren anti chambre = gegenzimmern?
warum teilen die Verbandsrechtanwälte diesen Sachverhalt, so wie von Dir geschildert, seinen anderen Mitgliedern nicht mit (in Schriftform)???
Habe den Verband auch schon desöftern dazu aufgefordert. Schriftlich mit Verbandslogo wird nichts weitergegeben. Das ist mein Eindruck. Wahrscheinlich würden sonst viele andere Mitglieder sich endlich trauen Zusatzleistungen, nach 15 Minuten Mindestbehandlungszeit anzubieten, was bei den Verhandlungen mit den Kassen wieder eine schwierigere Ausgangsbasis bilden würde.:]/-:]
Was ist ein "Breif §"???
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Dazu muss ich aber sagen, dass die Landesgruppen für sich selbständig sind, ich kann also nicht für Hessen oder NRW sprechen, als Beispiel.
Brief § bedeutet, mit vom Anwalt unterschrieben...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Ich kann nur für unseren Verband sprechen, das alles wird in den Landestagungen, Bezirksveranstaltungen und im Magazin veröffentlicht.
Dazu muss ich aber sagen, dass die Landesgruppen für sich selbständig sind, ich kann also nicht für Hessen oder NRW sprechen, als Beispiel.
Brief § bedeutet, mit vom Anwalt unterschrieben...
stefan 302
Vertreter und Ansprechpartner für Alles? - Einfach toll!
Aber doch nur für eine begrenzte Region und eine Minderheitengruppe?
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mocca schrieb:
also doch Angestellter des Vereins für Schüler bis Rentner.
Vertreter und Ansprechpartner für Alles? - Einfach toll!
Aber doch nur für eine begrenzte Region und eine Minderheitengruppe?
was passt dir denn nicht?
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mocca schrieb:
hallo ali,
was passt dir denn nicht?
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Problem beschreiben
Achilles2 schrieb:
Hallo stefan 302,
warum teilen die Verbandsrechtanwälte diesen Sachverhalt, so wie von Dir geschildert, seinen anderen Mitgliedern nicht mit (in Schriftform)???
Habe den Verband auch schon desöftern dazu aufgefordert. Schriftlich mit Verbandslogo wird nichts weitergegeben. Das ist mein Eindruck. Wahrscheinlich würden sonst viele andere Mitglieder sich endlich trauen Zusatzleistungen, nach 15 Minuten Mindestbehandlungszeit anzubieten, was bei den Verhandlungen mit den Kassen wieder eine schwierigere Ausgangsbasis bilden würde.:]/-:]
Was ist ein "Breif §"???
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Man sollte überlegen, wer da mit wem diskutiert: Hochprofessionelle Lobbyisten und Juristen mit Therapeuten! Ey, wir können Anatomie und so´n Zeug! Aber Politik?
Mein Vorschlag: Legen wir die Kohle zusammen und beschäftigen wir nen Profilobbyisten oder ein Juristenbüro, sagen denen, was wir haben wollen und die sollen das durchboxen. Und wir Therapeuten bleiben bei dem, was wir können. Oder wollt ihr von einem Anwalt behandelt werden nach Apoplex?:verwirrt:
Ach ja: "Die Verbände" und "die da oben" und "die Politiker". Wer sind eigentlich "DIE"???
Marcel
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.... Wie sollen wir denn vernünftig Hobbyarbeit betreiben? ...
Marcel
Was für ein wundervoller, Freud'scher Tippfehler!! :-D:OO)
Vielen Dank, Marcel, wenn auch sicher ohne Absicht, aber "you made my evening"!
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Susulo schrieb:
Marcel schrieb am 4.12.15 18:43:
.... Wie sollen wir denn vernünftig Hobbyarbeit betreiben? ...
Marcel
Was für ein wundervoller, Freud'scher Tippfehler!! :-D:OO)
Vielen Dank, Marcel, wenn auch sicher ohne Absicht, aber "you made my evening"!
Diesen Verband gibt es schon : BVT sehr jung , hat in der kurzen Zeit mehr geleistet, als die Spitzenverbände zusammen, vor allem Öffentlichsarbeit. Ich engagiere mich berufspolitisch sehr, daher bin ich gut informiert!
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Salander schrieb:
Marcel!
Diesen Verband gibt es schon : BVT sehr jung , hat in der kurzen Zeit mehr geleistet, als die Spitzenverbände zusammen, vor allem Öffentlichsarbeit. Ich engagiere mich berufspolitisch sehr, daher bin ich gut informiert!
Demo im Ruhrgebiet, wieviele Therapeuten waren da und wieviele sind im Umkreis von 100 km angesiedelt ?
Gut das es Sie gibt aber Beweisen was Sie was können müssen Sie in den nächsten Jahren noch, mal sehen ob da noch was wesentliches kommt, wir dürfen gespannt sein.
Mfg
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nafets schrieb:
Ha ha ha hahahahahahahahahahahahaha. Oh man wie geil ist der Spruch denn, außer rumbrüllen und Demos die Luftlöcher waren haben Sie bis jetzt nur eins geschafft, sie waren laut ok, das können Sie, wie ein schlechter Kunde haben Sie an allem rummäkeln haben bis jetz aber Berufspolitisch nichts bewegt.
Demo im Ruhrgebiet, wieviele Therapeuten waren da und wieviele sind im Umkreis von 100 km angesiedelt ?
Gut das es Sie gibt aber Beweisen was Sie was können müssen Sie in den nächsten Jahren noch, mal sehen ob da noch was wesentliches kommt, wir dürfen gespannt sein.
Mfg
Ich bin berufspolitisch zwar auch unterwegs, jedoch sind mir diese "Taten" des BvT leider noch nicht lesbar (und fühlbar) unter gekommen.
Wärst du daher so nett und würdest uns Unwissenden diese geleisteten Taten mal kurz aufzählen?
Bei der Öffentlichkeitsarbeit kenne ich die 3 Demos schon mit insgesamt 3.000 Teilnehmern, die drei "offenen Briefe" auch sowie die schwarzen T-shirts.
Also wenn es jetzt noch etwas Neues gibt, bitte kläre uns auf.
Vor allem weiß ich nichts überdas Mitwirken in Preisvereinbarungsgesprächen, das wäre sehr wichtig zu wissen, wo schon überall hier "mitgefightet" wurde, ich konnte leider nichts darüber in Erfahrung bringen.
Danke
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Oh, Salander :((
Ich bin berufspolitisch zwar auch unterwegs, jedoch sind mir diese "Taten" des BvT leider noch nicht lesbar (und fühlbar) unter gekommen.
Wärst du daher so nett und würdest uns Unwissenden diese geleisteten Taten mal kurz aufzählen?
Bei der Öffentlichkeitsarbeit kenne ich die 3 Demos schon mit insgesamt 3.000 Teilnehmern, die drei "offenen Briefe" auch sowie die schwarzen T-shirts.
Also wenn es jetzt noch etwas Neues gibt, bitte kläre uns auf.
Vor allem weiß ich nichts überdas Mitwirken in Preisvereinbarungsgesprächen, das wäre sehr wichtig zu wissen, wo schon überall hier "mitgefightet" wurde, ich konnte leider nichts darüber in Erfahrung bringen.
Danke
stefan 302
Irgendwie ging meine Mail an dich wohl unter.
Hast du mir die geforderten Infos bezüglich Mitwirkung an Preisvereinbarungen?
Berufspolitisch erzieltes in den letzten 3 Jahren? --ausser "laut"?
:]/ stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Hallo Salander
Irgendwie ging meine Mail an dich wohl unter.
Hast du mir die geforderten Infos bezüglich Mitwirkung an Preisvereinbarungen?
Berufspolitisch erzieltes in den letzten 3 Jahren? --ausser "laut"?
:]/ stefan 302
jetzt muss ich dich aber an deine eigene Argumentationsschiene erinnern.
Du musst einfach beim BvT Mitglied werden, dann hast du Alles was für dich wichtig ist.
Wärst du doch mit nach Essen gefahren!
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mocca schrieb:
hallo Stefan 302,
jetzt muss ich dich aber an deine eigene Argumentationsschiene erinnern.
Du musst einfach beim BvT Mitglied werden, dann hast du Alles was für dich wichtig ist.
Wärst du doch mit nach Essen gefahren!
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Die Frage war auch mehr rhetorisch, ich erwarte gar keine Antwort, denn es gibt keine Antwort auf meine Frage... :((
stefan 302
Besonders von einem Sprecher eines regionalen Berufsvereins, sofern die Kompetenz auch die eines PI beinhaltet.
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mocca schrieb:
also, ich erwarte auf eine Frage schon eine Antwort.
Besonders von einem Sprecher eines regionalen Berufsvereins, sofern die Kompetenz auch die eines PI beinhaltet.
Alles weitere ist beantwortet.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Wen auch immer du mit Sprecher eines Regionalvereines meinst, ich kann es nicht sein.
Alles weitere ist beantwortet.
stefan 302
..."Ich kann nur für unseren Verband sprechen"...
Da muss ich dich dann wohl zu hoch eingestuft haben, sorry.
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mocca schrieb:
hallo Stefan 302,
..."Ich kann nur für unseren Verband sprechen"...
Da muss ich dich dann wohl zu hoch eingestuft haben, sorry.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
"..."Ich kann nur für unseren Verband sprechen"... "......... >>>> in dem ich Mitglied bin und nicht über andere Verbände spreche, wenn ich keine Ahnung habe.
stefan 302
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Problem beschreiben
Marcel schrieb:
Ich glaube, dass es auf Dauer sinnvoller wäre, wir würden uns nicht auf diese Art in Verbänden organisieren. Wie sollen wir denn vernünftig Hobbyarbeit betreiben? Hat das jemand von Euch in der Ausbildung gelernt?
Man sollte überlegen, wer da mit wem diskutiert: Hochprofessionelle Lobbyisten und Juristen mit Therapeuten! Ey, wir können Anatomie und so´n Zeug! Aber Politik?
Mein Vorschlag: Legen wir die Kohle zusammen und beschäftigen wir nen Profilobbyisten oder ein Juristenbüro, sagen denen, was wir haben wollen und die sollen das durchboxen. Und wir Therapeuten bleiben bei dem, was wir können. Oder wollt ihr von einem Anwalt behandelt werden nach Apoplex?:verwirrt:
Ach ja: "Die Verbände" und "die da oben" und "die Politiker". Wer sind eigentlich "DIE"???
Marcel
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