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Zweitmeinung verbessert Behandlungsqualität
60 Prozent weniger Operationen, wenn zwei Orthopäden beurteilen.
15.07.2015 • 1 Kommentar

Die Deutsche BKK hat eine aktuelle Studie zur ärztlichen Zweitmeinung vorgelegt, die besagt, dass 60 Prozent aller geplanten Operationen vermieden werden konnten, wenn eine zweite unabhängige ärztliche Meinung eingefordert wurde. Die Studie lässt für die Deutsche BKK den Schluss zu, dass sich das zusätzliche Versorgungsangebot der Krankenkasse für die Versicherten lohnt. Außerdem ergebe sich eine steigende Patientenzufriedenheit, eine kürzere Krankengeldbezugsdauer und eine verbesserte Behandlungsqualität.

"Viele Menschen fühlen sich bei ärztlichen Diagnosen allein gelassen. Denn die Zeit, die Ärzten hinsichtlich ihrer Beratung zur Verfügung steht, ist stark begrenzt. Das Zweitmeinungsverfahren bietet Patienten die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren, Risiken abzuwägen und Alternativen in Betracht ziehen zu können", so Achim Kolanoski, Vorstandsvorsitzender der Deutschen BKK.

Eine zweite Erkenntnis zur zweiten Meinung: Die Krankengeldbezugsdauer verkürzt sich, da der Heilungsprozess nach einer Operation deutlich länger ist. Personen, die sich gegen eine Operation entschieden haben, konnten durchschnittlich in kürzerer Zeit eine gleiche oder bessere Lebensqualität vorweisen. Hatte sich wiederum bei einer Zweitmeinung die Notwendigkeit einer OP bestätigt, war die Kooperation des Patienten besser und die Behandlung damit produktiver. Die Deutsche BKK bietet das Zweitmeinungsverfahren seit dem Jahr 2011 an.


Ul.Ma / physio.de

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Zweitmeinung


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stefan 302
19.07.2015 16:02
Na klar, die zweite Meinung ist dann immer die richtige...

Warum sind die Diagnosen nicht veröffentlicht worden an denen die Zweitmeinung gemessen wurde?
Es gibt "operative Leitlinien", an die sich viele Ärzte halten.

Weiter ist zu bedenken, dass Erkrankungen welche nicht dringend gleich operiert werden müssen klar noch "nach hinten gestellt" werden können; nur ist dann auch das Ergebnis das selbe bzw. sind die Schäden dann wirklich nicht größer?
Wer kann das beurteilen?

Wichtig scheint den KK zu sein, dass Kosten eingespart werden. Komischerweise sind die bereitzustellenden Kosten bei Nicht-OP keinen Cent gestiegen, also Alternativbehandlungen wie Physiotherapie sind nicht bei den KK berücksichtigt worden, im Gegenteil.
Geht man jetzt davon aus, dass eine Bemessungszeitgröße ein Jahr ist, dann sind die Folgekosten evtl in neuen Jahr zu finden.
Neues Jahr, neues Glück, neues Budget, andere Ausgaben?
So ein Schwachsinn...

Alles komplett lächerlich, wenn man sich dann die einzelnen Details anschaut auf die sich die schlauen Berechnungen beziehen wollen.
Angeblich sind die OP´s bei WS-Beschwerden gestiegen. Wahr ist, dass es tatsächlich mehr DRG´s gibt, welche abgrechnet worden sind. Leider weiß die KK nicht -obwohl selbst eingeführt- dass eine einzelne OP, an einer Person und einer Indikation durchaus 3-4 DRG´s haben kann, die abgerechnet werden (können und müssen). Das interpretiert dann die KK (ohne Prüfung) als Einzeleingriff, also der Patient wurde dann laut Kasse und Interpretation 3 oder 4 Mal operiert.
Hier sieht man mal wie dieses System sich mit argumentum ad absurdum selbst hinters Licht führt. :-D

stefan 302
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Na klar, die zweite Meinung ist dann immer die richtige... Warum sind die Diagnosen nicht veröffentlicht worden an denen die Zweitmeinung gemessen wurde? Es gibt "operative Leitlinien", an die sich viele Ärzte halten. Weiter ist zu bedenken, dass Erkrankungen welche nicht dringend gleich operiert werden müssen klar noch "nach hinten gestellt" werden können; nur ist dann auch das Ergebnis das selbe bzw. sind die Schäden dann wirklich nicht größer? Wer kann das beurteilen? Wichtig scheint den KK zu sein, dass Kosten eingespart werden. Komischerweise sind die bereitzustellenden Kosten bei Nicht-OP keinen Cent gestiegen, also Alternativbehandlungen wie Physiotherapie sind nicht bei den KK berücksichtigt worden, im Gegenteil. Geht man jetzt davon aus, dass eine Bemessungszeitgröße ein Jahr ist, dann sind die Folgekosten evtl in neuen Jahr zu finden. Neues Jahr, neues Glück, neues Budget, andere Ausgaben? So ein Schwachsinn... Alles komplett lächerlich, wenn man sich dann die einzelnen Details anschaut auf die sich die schlauen Berechnungen beziehen wollen. Angeblich sind die OP´s bei WS-Beschwerden gestiegen. Wahr ist, dass es tatsächlich mehr DRG´s gibt, welche abgrechnet worden sind. Leider weiß die KK nicht -obwohl selbst eingeführt- dass eine einzelne OP, an einer Person und einer Indikation durchaus 3-4 DRG´s haben kann, die abgerechnet werden (können und müssen). Das interpretiert dann die KK (ohne Prüfung) als Einzeleingriff, also der Patient wurde dann laut Kasse und Interpretation 3 oder 4 Mal operiert. Hier sieht man mal wie dieses System sich mit argumentum ad absurdum selbst hinters Licht führt. :-D stefan 302
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stefan 302 schrieb:

Na klar, die zweite Meinung ist dann immer die richtige...

Warum sind die Diagnosen nicht veröffentlicht worden an denen die Zweitmeinung gemessen wurde?
Es gibt "operative Leitlinien", an die sich viele Ärzte halten.

Weiter ist zu bedenken, dass Erkrankungen welche nicht dringend gleich operiert werden müssen klar noch "nach hinten gestellt" werden können; nur ist dann auch das Ergebnis das selbe bzw. sind die Schäden dann wirklich nicht größer?
Wer kann das beurteilen?

Wichtig scheint den KK zu sein, dass Kosten eingespart werden. Komischerweise sind die bereitzustellenden Kosten bei Nicht-OP keinen Cent gestiegen, also Alternativbehandlungen wie Physiotherapie sind nicht bei den KK berücksichtigt worden, im Gegenteil.
Geht man jetzt davon aus, dass eine Bemessungszeitgröße ein Jahr ist, dann sind die Folgekosten evtl in neuen Jahr zu finden.
Neues Jahr, neues Glück, neues Budget, andere Ausgaben?
So ein Schwachsinn...

Alles komplett lächerlich, wenn man sich dann die einzelnen Details anschaut auf die sich die schlauen Berechnungen beziehen wollen.
Angeblich sind die OP´s bei WS-Beschwerden gestiegen. Wahr ist, dass es tatsächlich mehr DRG´s gibt, welche abgrechnet worden sind. Leider weiß die KK nicht -obwohl selbst eingeführt- dass eine einzelne OP, an einer Person und einer Indikation durchaus 3-4 DRG´s haben kann, die abgerechnet werden (können und müssen). Das interpretiert dann die KK (ohne Prüfung) als Einzeleingriff, also der Patient wurde dann laut Kasse und Interpretation 3 oder 4 Mal operiert.
Hier sieht man mal wie dieses System sich mit argumentum ad absurdum selbst hinters Licht führt. :-D

stefan 302



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