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Mitarbeitergespräc...
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Aufgrund einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegen inzwischen jedoch ganz aktuelle und deutlich umfassendere Zahlen vor. Die Bundesregierung beziffert allein den Nominalwert der bereits leistungsgestörten* Anlagen bei bundesunmittelbaren Krankenkassen auf rund 1,1 Milliarden Euro. Bundesunmittelbare Krankenkassen sind gesetzliche Krankenkassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt oder die bundesweit tätig sind.
Davon entfallen etwa 900 Millionen Euro auf immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen und rund 200 Millionen Euro auf Inhaberschuldverschreibungen. Betroffen sind nach Angaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) zwölf bundesunmittelbare Krankenkassen.
Bereits 400 Millionen Euro wertberichtigt
Die neuen Zahlen zeigen auch, dass es längst nicht mehr nur um mögliche Risiken geht. Zum 31. Dezember 2025 hatten die betroffenen Krankenkassen bereits Wertberichtigungen von rund 400 Millionen Euro vorgenommen. Die verbleibenden Buchwerte liegen bei etwas mehr als 700 Millionen Euro. Weitere Wertberichtigungen sind angekündigt. Wie hoch der endgültige Verlust tatsächlich ausfallen wird, könne derzeit aber noch nicht verlässlich beziffert werden.
Unter den bereits zuvor durch die Recherchegruppe bekannt gewordenen betroffenen Einrichtungen finden sich unter anderem die KKH sowie mehrere Betriebskrankenkassen. Auch Kassenärztliche Vereinigungen investierten hohe Summen: Bei der KV Baden-Württemberg geht es beispielsweise um 50 Millionen Euro, bei der KV Hessen um 30 Millionen und bei der KV Schleswig-Holstein um 16 Millionen Euro.
Dabei gab es Warnungen
Brisant ist der Fall auch deshalb, weil für die Anlage von Sozialversicherungsvermögen strenge Vorgaben gelten. Nach Paragraph 80 SGB IV müssen Sicherheit und Liquidität Vorrang haben. Ein Verlust soll bei der Anlage ausgeschlossen erscheinen. Zudem ist ein qualifiziertes Anlage- und Risikomanagement vorgeschrieben.
Die Antwort auf die Kleine Anfrage liefert hierzu nun zusätzliche Details. Bereits 2017 stieß der Prüfdienst des BAS bei einer Krankenkasse auf ein immobilienbesichertes Schuldscheindarlehen. 2019 wurde erstmals eine Anlage in Verius II bekannt. Die Verius-Anlagen waren anschließend auch Gegenstand mehrerer Aufsichtsprüfungen in den Jahren 2020 bis 2022. Konkrete Leistungsstörungen seien zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht erkennbar gewesen.
Am 8. September 2023 reagierte das BAS schließlich mit einem Rundschreiben und verschärfte seine Hinweise zur notwendigen Werthaltigkeit der Immobilienbesicherungen.
27 Risiken im Verkaufsprospekt
Fragen wirft auch ein Blick auf die Anlageprodukte selbst auf. Im Verkaufsprospekt eines Verius-Fonds wurden 27 Risiken aufgeführt. Nur 5 davon waren als gering eingestuft, 19 als mittel und 3 als hoch. Ausdrücklich wurde auch auf die Möglichkeit eines vollständigen Kapitalverlustes hingewiesen. Gleichzeitig zahlten Immobilienprojekte für geliehenes Geld teilweise Zinsen zwischen 15 und 18,5 Prozent – für FinanzexpertInnen ein deutliches Risikosignal.
Allerdings liefert die Bundesregierung hierzu eine wichtige Differenzierung: Die Verius-Anlagen waren zum Zeitpunkt ihres Erwerbs in den Jahren 2018, 2019 und 2021 als börsennotierte Schuldverschreibungen grundsätzlich zulässig. Nach Angaben der Bundesregierung handelte es sich zudem nicht um Nachranganleihen. Nachranganleihen sind Unternehmens- oder Bankanleihen, bei denen die Gläubiger im Falle einer Insolvenz erst nach allen nicht nachrangigen Gläubigern bedient werden.
Ob beim konkreten Erwerb dennoch gegen die gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Risikomanagement verstoßen wurde, ist damit nicht beantwortet.
Jetzt beschäftigen sich die Gerichte mit dem Fall
Mehrere betroffene Einrichtungen haben inzwischen Klage gegen die Finanzunternehmen hinter den Fonds erhoben. Sie argumentieren, von einer sicheren Anlage ausgegangen zu sein. Die Gegenseite weist den Vorwurf einer Täuschung zurück und verweist auf die offengelegten Risiken und die eigenen Prüfpflichten der InvestorInnen. Wer letztlich Verantwortung für mögliche Verluste trägt, werden daher auch die Gerichte klären müssen.
Auch die Bundesregierung hält eine weitere Aufarbeitung für notwendig. Wie es trotz der strengen gesetzlichen Vorgaben zu den Verlusten kommen konnte, müsse sorgfältig untersucht werden. Die entsprechenden Untersuchungen bei Selbstverwaltung und Aufsichtsbehörden liefen noch.
Konsequenzen ab 2027
Eine erste gesetzliche Konsequenz zeichnet sich bereits ab. Die bislang mögliche Anlage in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen soll zum 1. Januar 2027 aus dem zulässigen Anlagekatalog gestrichen werden. Darüber hinaus will das BAS nach vollständiger Aufarbeitung prüfen, ob auch der Erwerb komplexer Anleihen weiter eingeschränkt werden sollte.
Eine generelle vorherige Anzeige- oder Genehmigungspflicht für solche Geldanlagen hält das BAS dagegen für wenig praktikabel. Die Bundesregierung will die weitere Entwicklung beobachten und anschließend über zusätzlichen Handlungsbedarf entscheiden.
Einordnung: Sparen auf der einen, Milliardenrisiken auf der anderen Seite
Für Physiotherapiepraxen hat der Fall zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Er fällt allerdings in eine Zeit, in der Krankenkassenfinanzen und Einsparungen die gesundheitspolitische Debatte bestimmen. Gerade die Heilmittelversorgung ist von dieser Diskussion unmittelbar betroffen. So betonen die Kassen auf der einen Seite immer wieder, dass die jährlichen Einsparungen bei den Therapeuten in Höhe von ca. 300 Mio. Euro für die Stabilität des Systems unabdingbar seinen – auf der anderen Seite „stellen sie 1 Milliarde Euro ins Feuer“.
So verleihen die ganz aktuellen Zahlen aus der Kleinen Anfrage dieser Diskussion eine neue Dimension. Es geht nicht mehr nur um die bislang öffentlich diskutierten rund 500 Millionen Euro. Allein bei den bundesunmittelbaren Krankenkassen stehen leistungsgestörte Anlagen mit einem ursprünglichen Nominalwert von rund 1,1 Milliarden Euro in den Büchern. 400 Millionen Euro davon wurden bereits wertberichtigt.
Wie viel Geld tatsächlich verloren gehen wird und wer dafür Verantwortung trägt, ist weiterhin offen. Angesichts der aktuellen Sparpolitik im Gesundheitswesen bleibt jedoch eine unangenehme Frage:
Wie konnten Beitragsgelder in dieser Größenordnung einem Risiko ausgesetzt werden, wenn ihre Anlage gesetzlich gerade besonders sicher sein soll?
O.G. / physio.de
* Von "Leistungsstörung" spricht man, wenn ein Vertragspartner wie z. B. ein Fond seine vertraglich zugesicherten Pflichten gegenüber der Krankenkasse gar nicht, zu spät oder schlecht erfüllt.
GKVKrankenkassenFinanzenKV Baden-Württembergkleine AnfrageDie GrünenBAS
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Also rd.33 Mrd.€.
Das muss natürlich verwaltet werden.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Tatsächlich werden ja Reserven gebildet, um Liquiditätsschwankungen auszugleichen. Wenn ich das richtig weiß, sind das 0,8 Monatsumsätze.
Also rd.33 Mrd.€.
Das muss natürlich verwaltet werden.
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ali schrieb:
@Jens Uhlhorn Ich dachte, sie müssten das "Mündelsicher" anlegen...so wie hoffentlich auch unsere Verbände...
Nicht 'kann ein bisschen riskant werden', nicht 'soll risikoarm angelegt werden' sondern 'es darf nicht weniger Geld rauskommen als reingesteckt wurde.'
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Papa Alpaka schrieb:
@ali die genaue Formulierung ist "Verlust muss ausgeschlossen sein."
Nicht 'kann ein bisschen riskant werden', nicht 'soll risikoarm angelegt werden' sondern 'es darf nicht weniger Geld rauskommen als reingesteckt wurde.'
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Stefan Arnold schrieb:
Ich mache selbst viel mit ETFs etc für meine Altersvorsorge aber man fragt sich, warum müssen und dürfen Krankenkassen ihre Einnahmen in Fonds anlegen? Das ist doch nun wirklich nicht deren Aufgabe das Geld zu investieren? Die sollen mit dem Geld doch eigentlich "nur" die Rechnungen der Leistungserbringer bezahlen.
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Horatio72 schrieb:
ich vermisse den medialen Aufschrei. Da ist jetzt genau der Punkt erreicht wo erwas gegen die Kassenwillkür gemacht werden kann und muss. Ich bin in Jura Sachen nicht firm aber besteht da keine möglichkeit für Klagen der KK - Mitglieder?
Sie bekommen ja ein Jahresgehalt, zum Teil höher als der Bundeskanzler, weil sie eine soooo anspruchsvolle und verantwortungsvolle Stellung haben, die ein so hohes Jahresentgelt + Boni rechtfertigt.
Der Physio, der gegen den Rahmenvertrag verstößt, müßte sich mit der Task-Force der Krankenkassen rumschlagen, müßte den Schaden zurückzahlen, bekommt ein Gerichtsverfahren und zusätzlich eine Vertragsstrafe über 50.000,-- Euro.
Die Hauptverantwortlichen die dieses Geld verbraten haben, werden das natürlich wieder hin bekommen, sich aus der Verantwortung zu stehlen.
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Achilles2 schrieb:
Eigentlich müßten die einzelnen Chefs der verschiedenen Krankenkassen dafür haften, wenn sie ihren Laden nicht im Griff haben!!!
Sie bekommen ja ein Jahresgehalt, zum Teil höher als der Bundeskanzler, weil sie eine soooo anspruchsvolle und verantwortungsvolle Stellung haben, die ein so hohes Jahresentgelt + Boni rechtfertigt.
Der Physio, der gegen den Rahmenvertrag verstößt, müßte sich mit der Task-Force der Krankenkassen rumschlagen, müßte den Schaden zurückzahlen, bekommt ein Gerichtsverfahren und zusätzlich eine Vertragsstrafe über 50.000,-- Euro.
Die Hauptverantwortlichen die dieses Geld verbraten haben, werden das natürlich wieder hin bekommen, sich aus der Verantwortung zu stehlen.
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