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Digitalisierung
Wir wollen abräumen!
Der Verband für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) drückt bei der Digitalisierung aufs Tempo.
26.09.2025 • 12 Kommentare
(v.l.n.r.) Toralf J. Beier (Leiter der VPT Fachgruppe Digital/TI) | Manuela Pintarelli-Rauschenbach (VPT Bundesvorsitzende) | Prof. Norman Uhlmann (Spitzenverband Digtiale Gesundheitsversorgung) | Steffen Gabriel (Stv. VPT Bundesgeschäftsführer)
Foto: axentis/Lopata • Lizenz: CC-BY •
„Mehr Therapiezeit und weniger Bürokratie durch smarte Digitalisierung!“ Das ist lt. Steffen Gabriel die Vision seines Verbandes in Sachen Digitalisierung. Mit dem am Dienstag in Berlin vorgestellten „Positionspapier Digitalisierung“ geht der Berufsverband damit noch einen Schritt über die Forderungen des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) aus dem letzten Jahr hinaus (wir berichteten).

Um was es geht & der Clou daran
Der VPT handelt dabei nach dem Motto: Besser stelle ich jetzt konkrete Forderungen bevor Andere (gematik oder Gesetzgeber) für einen Regelungen treffen, die völlig am Praxisalltag vorbeilaufen. Der Clou an den Forderungen des VPTs ist, dass sie das Bestreben nach zügiger Digitalisierung mit sehr "angenehmen" Verbesserungen verbinden. Als da wären:

  • • Zuzahlungsinkasso durch die Krankenkassen
    • Keine Prüfpflicht mehr für Therapeuten. Die Haftung für Absetzungen auf Grund falsch ausgestellter Verordnungen geht auf die Hersteller der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware (PVS) über.
    • Keine Leistungsbestätigung mehr oder nur noch eine Leistungsbestätigung am Schluss eines Rezeptes
Leitgedanken
Der zu Grunde liegende Leitgedanke für den Verband lautet: Die Therapeuten machen bei der Digitalisierung nur im großen Stil mit, wenn diese für sie auch einen echten Mehrwert darstellt. Oder wie es einer der anwesenden Pressevertreter drastisch formulierte: „Wenn wir jetzt lediglich analoge Scheiße digitalisieren, bekommen wir am Ende auch nur digitale Scheiße!“

Ganz so brachial wollte es Toralf J. Beier (Leiter der VPT Fachgruppe Digital/TI) natürlich nicht ausdrücken; aber seine Aussage „Wir wollen abräumen“ lies keinen Zweifel an der Stoßrichtung der Vorschläge. Vorschläge, die der Verband nun bei allen Gesprächen mit

  • • den Ministerpräsidenten der Länder,
    • den diversen Landtagsfraktionen,
    • den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses,
    • den Vertretern des Gesundheitsministeriums und natürlich
    • in der gematik
immer wieder anbringen wird. Und – so die Überzeugung des VPTs – steter Tropfen wird den Stein schon höhlen.

Woher der Optimismus
Gefragt, was ihn zuversichtlich stimme, mit den Forderungen auch nur ein My (µ) von Erfolgschance zu haben, verwies einer der Verantwortlichen auf das Feedback in Hintergrundgesprächen. So wie vor ein paar Jahren ein Zeitfenster für Vergütungserhöhungen bei den verantwortlichen Politikern deutlich zu spüren gewesen sei, sei augenblicklich ein Zeitfenster für Digitalisierung und Vereinfachung wahrzunehmen (Stichwort: Herbst der Reformen).

Was man ansonsten noch so erfährt
Im Gesetz steht für die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO) der 1.1.2027. Doch der Termin sei tot. Dies sei zwar nirgendwo öffentlich kommuniziert worden, doch auf der Roadmap der gematik könne man ersehen, dass die eVO nicht mehr vorkomme und ergo deshalb nicht zum 1.1.2027 komme werde.

Und wieder bestätigt sich hiermit das Grundgesetz der Telematikinfrastruktur (TI). Das da gemäß eines profunden Kenners der Materie lauten soll: "In der TI wird fast nie eine Frist offiziell verschoben, sie wird nur einfach nicht eingehalten."

Friedrich Merz / physio.de
Nachtrag vom 10. Oktober 2025:
Unsere leise Kritik bzgl. des "Grundgesetzes der Telematikinfrastruktur" scheint der Gesetzgeber vernommen zu haben. Zumindest wurde diese Woche ein Änderungsantrag publik, der die Fristverschiebung der TI-Anschlusspflicht mittels eines Gesetzes regelt (wir berichteten).

Mehr Lesen über

DigitalisierungVPTPositionspapierPressekonferenzeVOTI


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MikeL
Vor einem Monat
Wieder mal ein sehr informativer Beitrag von Dir, Friedrich! Ich sehe es schon kommen, dass es mit der DIgitalisierung nichts wird, bis ich mich in geschätzt 8 Jahren aus der aktiven Arbeit am Patienten zurückziehen werde.
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Wieder mal ein sehr informativer Beitrag von Dir, Friedrich! Ich sehe es schon kommen, dass es mit der DIgitalisierung nichts wird, bis ich mich in geschätzt 8 Jahren aus der aktiven Arbeit am Patienten zurückziehen werde.
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helmingas
Vor einem Monat
...mehr Zeit für Marantzsunglasses
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helmingas schrieb:

...mehr Zeit für Marantzsunglasses

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PT-Nik
Vor einem Monat
Bis zu meiner Rente in 40 Jahren werden die es wohl schaffen
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Bis zu meiner Rente in 40 Jahren werden die es wohl schaffen
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PT-Nik schrieb:

Bis zu meiner Rente in 40 Jahren werden die es wohl schaffen

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MikeL schrieb:

Wieder mal ein sehr informativer Beitrag von Dir, Friedrich! Ich sehe es schon kommen, dass es mit der DIgitalisierung nichts wird, bis ich mich in geschätzt 8 Jahren aus der aktiven Arbeit am Patienten zurückziehen werde.

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Kalle1
Vor einem Monat
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Kalle1 schrieb:

EIn Träuchmen

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mimikri
Vor einem Monat
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mimikri schrieb:

Dankeschön

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Stefan Arnold
Vor einem Monat
Hui das wäre schon genial wenn man damit durch käme und es einfache Lösungen dafür gäbe.
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Hui das wäre schon genial wenn man damit durch käme und es einfache Lösungen dafür gäbe.
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Stefan Arnold schrieb:

Hui das wäre schon genial wenn man damit durch käme und es einfache Lösungen dafür gäbe.

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Karajan
Vor einem Monat
"Keine Prüfpflicht mehr für Therapeuten. Die Haftung für Absetzungen auf Grund falsch ausgestellter Verordnungen geht auf die Hersteller der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware (PVS) über."

Ein schöner Gedanke. Hier würde ich sogar noch weiter gehen: Der Arzt/ Inhaber einer Arztpraxis sollte verpflichtet werden, sein Personal in der Bedienung der Praxissoftware zu schulen. Gerne auch mit Nachweis.

Eigentlich ist die Software für die Ausstellung von Rezepten sehr ausgereift und sehr einfach zu bedienen.
Der Fehler liegt bei demjenigen, der sie bedient. Bei uns am Ort gibt es eine Arztpraxis, die grundsätzlich falsch ausgestellte Rezepte schickt. Man muss es sich rot im Kalender anstreichen, wenn ausnahmsweise mal eine korrekt ausgestellte VO aus dieser einen Praxis kommt.
Ich stand letzthin mit einer der Sprechstundenhilfen hinterm Tresen der Arztpraxis und habe ihr gezeigt, wie sie die ganzen Fehler auf dem Rezept korrigiert. - Es war nicht das Programm schuld.......
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"Keine Prüfpflicht mehr für Therapeuten. Die Haftung für Absetzungen auf Grund falsch ausgestellter Verordnungen geht auf die Hersteller der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware (PVS) über." Ein schöner Gedanke. Hier würde ich sogar noch weiter gehen: Der Arzt/ Inhaber einer Arztpraxis sollte verpflichtet werden, sein Personal in der Bedienung der Praxissoftware zu schulen. Gerne auch mit Nachweis. Eigentlich ist die Software für die Ausstellung von Rezepten sehr ausgereift und sehr einfach zu bedienen. Der Fehler liegt bei demjenigen, der sie bedient. Bei uns am Ort gibt es eine Arztpraxis, die grundsätzlich falsch ausgestellte Rezepte schickt. Man muss es sich rot im Kalender anstreichen, wenn ausnahmsweise mal eine korrekt ausgestellte VO aus dieser einen Praxis kommt. Ich stand letzthin mit einer der Sprechstundenhilfen hinterm Tresen der Arztpraxis und habe ihr gezeigt, wie sie die ganzen Fehler auf dem Rezept korrigiert. - Es war nicht das Programm schuld.......
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pt ani
Vor einem Monat
@Karajan Haha, ja. Das ist hier genauso und ich stand auch schon beratend dahinter.. Kostet alle viel Zeit und Nerven.
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• Evemarie Kaiser
@Karajan Haha, ja. Das ist hier genauso und ich stand auch schon beratend dahinter.. Kostet alle viel Zeit und Nerven.
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pt ani schrieb:

@Karajan Haha, ja. Das ist hier genauso und ich stand auch schon beratend dahinter.. Kostet alle viel Zeit und Nerven.

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Stefan Arnold
Vor einem Monat
Hm da kann ich eigentlich nicht klagen, die meisten Rezepte sind korrekt. Ab und zu fehlt eine Arztunterschrift.

Ganz so viele Fehlerquellen wie früher mit Erst und Folgeverordnung etc gibt es zum Glück nicht mehr
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Hm da kann ich eigentlich nicht klagen, die meisten Rezepte sind korrekt. Ab und zu fehlt eine Arztunterschrift. Ganz so viele Fehlerquellen wie früher mit Erst und Folgeverordnung etc gibt es zum Glück nicht mehr
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Stefan Arnold schrieb:

Hm da kann ich eigentlich nicht klagen, die meisten Rezepte sind korrekt. Ab und zu fehlt eine Arztunterschrift.

Ganz so viele Fehlerquellen wie früher mit Erst und Folgeverordnung etc gibt es zum Glück nicht mehr

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massu
Vor einem Monat
screamund was machen jetzt alle Überflieger die die ersten Ausweisen schon ergattert haben?
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[emoji]scream[/emoji]und was machen jetzt alle Überflieger die die ersten Ausweisen schon ergattert haben?
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massu schrieb:

screamund was machen jetzt alle Überflieger die die ersten Ausweisen schon ergattert haben?

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Stefan Arnold
Vor einem Monat
Den und die SMC - B Karte (Praxis Ausweis) brauchst du zu 99% trotzdem denn ohne Anschluss an die Telematik Infrastruktur geht das alles nicht.
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Den und die SMC - B Karte (Praxis Ausweis) brauchst du zu 99% trotzdem denn ohne Anschluss an die Telematik Infrastruktur geht das alles nicht.
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Stefan Arnold schrieb:

Den und die SMC - B Karte (Praxis Ausweis) brauchst du zu 99% trotzdem denn ohne Anschluss an die Telematik Infrastruktur geht das alles nicht.

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Liv75
Vor 4 Wochen
@massu Therapieberichte mit einem Klick wegschicken;-) und schnelle Antwort z.Bsp. von der Chirurgin direkt. Schönen Sonntag.
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• Stefan Arnold
[mention]massu[/mention] Therapieberichte mit einem Klick wegschicken;-) und schnelle Antwort z.Bsp. von der Chirurgin direkt. Schönen Sonntag.
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Liv75 schrieb:

@massu Therapieberichte mit einem Klick wegschicken;-) und schnelle Antwort z.Bsp. von der Chirurgin direkt. Schönen Sonntag.

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Karajan schrieb:

"Keine Prüfpflicht mehr für Therapeuten. Die Haftung für Absetzungen auf Grund falsch ausgestellter Verordnungen geht auf die Hersteller der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware (PVS) über."

Ein schöner Gedanke. Hier würde ich sogar noch weiter gehen: Der Arzt/ Inhaber einer Arztpraxis sollte verpflichtet werden, sein Personal in der Bedienung der Praxissoftware zu schulen. Gerne auch mit Nachweis.

Eigentlich ist die Software für die Ausstellung von Rezepten sehr ausgereift und sehr einfach zu bedienen.
Der Fehler liegt bei demjenigen, der sie bedient. Bei uns am Ort gibt es eine Arztpraxis, die grundsätzlich falsch ausgestellte Rezepte schickt. Man muss es sich rot im Kalender anstreichen, wenn ausnahmsweise mal eine korrekt ausgestellte VO aus dieser einen Praxis kommt.
Ich stand letzthin mit einer der Sprechstundenhilfen hinterm Tresen der Arztpraxis und habe ihr gezeigt, wie sie die ganzen Fehler auf dem Rezept korrigiert. - Es war nicht das Programm schuld.......



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