ab sofort, jedoch bis spätestens
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
WEITER.BILDUNG!
Mit der Qualifizierungsoffensive „WEITER.BILDUNG!“ haben Arbeitgeber die Chance, ihre Angestellten zu unterstützen. Praxen mit weniger als zehn Mitarbeitern können die Lehrgangskosten teilweise vollständig vom Bund erstattet bekommen. Sogar Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sind in verschiedenen Abstufungen bis zu 75 Prozent möglich. Die Weiterbildung muss allerdings mehr als 120 Stunden umfassen und der Träger für die Förderung zugelassen sein. (Weitere Informationen ...)
Aufstiegs-BAföG
Eine weitere Option ist das Aufstiegs-BAföG. Will ein Selbstständiger oder Arbeitnehmer einen höheren Berufsabschluss erwerben, kann dieser unabhängig vom Einkommen und Vermögen bis zu 15.000 Euro vom Bund erhalten. Die Hälfte der Summe muss nicht zurückgezahlt werden, der andere Teil kann nach bestandener Prüfung erlassen werden. Die Weiterbildung muss allerdings mindestens 400 Stunden umfassen – egal ob Voll- oder Teilzeit. (Weitere Informationen ...)
Länderebene
Auch auf Landesebene gibt es verschiedene Qualifizierungsschecks und Weiterbildungsboni für Arbeitnehmer und Selbstständige. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland in Art und Umfang der Förderung. (Weitere Informationen ...)
Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können jährlich Prämiengutscheine ihres Landes für Weiterbildungen erhalten. Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Arbeitnehmers darf bei maximal 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) liegen. Gedacht ist er für Arbeitnehmer, die maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Der Gutschein deckt bis zu 60 Prozent der Weiterbildungskosten und ist auf 500 Euro gedeckelt. (Weitere Informationen ...)
Je nach Bundesland unterscheiden sich die Fördermöglichkeiten stark. Und auch die Antragstellung kostet Zeit und kann kompliziert sein. Wird die Weiterbildungsmaßnahme weder von Bund noch Ländern gefördert, können die Kosten zu 100 Prozent als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Und auch Arbeitnehmer können ihre Fortbildungskosten steuerlich geltend machen, sollte der Arbeitgeber nicht dafür aufkommen.
dh / physio.de
Fortbildungsförderung
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