Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Auch wenn die BA-Oberen es gar nicht abwarten können, den Förderkorb ganz weit oben hinzuhängen, für eine Änderung des Sozialgesetzbuches III zum 1. Januar dürfte es schon zu spät sein, so schnell mahlen die Gesetzesmühlen nicht. Aber viele potentielle Unternehmer werden vermutlich schon durch die bereits beschlossene Tragfähigkeitsprüfung von ihrem Vorhaben Abstand nehmen. Einen deutlichen Rückgang der Abbrecherqote erhoffen sich Regierung und Bundesagentur. Seit Beginn der Ich-AG-Förderung 2003 haben 30.000 Kleinunternehmer ihren Laden schon wieder geschlossen. Arbeitslose, die das Überbrückungsgeld in Anspruch nehmen, sind eher erfolgreich bei der Umsetzung ihrer Ideen in die raue Realität des freien Marktes. Jeder zweite von ihnen hat inzwischen sogar Mitarbeiter eingestellt.
Wie unterscheiden sich die beiden Förderungsmodelle?
Ich-AG: Empfänger von Arbeitslosengeld erhalten drei Jahre feste monatliche Beträge. Im ersten Jahr 600, im zweiten 360 und im dritten Jahr 240 Euro. Der Zuschuss ist steuerfrei, allerdings darf das Einkommen nicht über 25.000 Euro liegen. Bis jetzt wird das Geschäftsmodell nicht überprüft.
Überbrückungsgeld: Wer Arbeitslosengeld bezieht oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, z.B. gekündigt wurde, erhält sechs Monate lang eine Unterstützung in Höhe des Arbeitslosengeldes. Das Geld muss versteuert werden. Ein Unternehmenskonzept muss von fachlicher Seite überprüft und als tragfähig bewertet werden. Die Höhe des Einkommens unterliegt keiner Beschränkung
Da die Voraussetzungen für beide Modelle ab 1. Januar 2005 nahezu identisch sind, hat die Ich-AG viel von Ihrem Reiz eingebüßt. Ein schlüssiges Unternehmenskonzept muss für beide Förderungsarten erarbeitet werden. Für Praxisgründer scheint das Überbrückungsgeld dann die bessere Alternative zu sein. Die Beschränkung auf ein maximales jährliches Einkommen von 25.000 Euro für drei Jahre könnte sich als Hemmschuh erweisen. Wer sich als freier Mitarbeiter selbstständig machen möchte, für den wird dagegen das Ich-AG-Modell die günstigere Variante sein.
Unabhängig von staatlicher Unterstützung, der Schritt in die Selbständigkeit will gründlich überlegt sein, die Planung erfordert vielfältige Kenntnisse. Eine Fülle von rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Fragen müssen beachtet werden. Unser bewährtes Seminar Existenzgründung bietet dabei eine umfassende Hilfestellung.
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Informationen zum Seminar Existenzgründung und Anmeldemöglichkeit.
Peter Appuhn
physio.de
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