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Grundlage dafür ist die sogenannte „Wirtschaftlichkeitsprüfung“, die mit komplizierten Begriffen wie Richtgrößenprüfung oder Durchschnittswerteprüfung durchgeführt wird: Überschreitet ein niedergelassener Arzt z.B. ein vorher festgelegtes, durchschnittliches „Richtgrößenvolumen“ an Verordnungen um mehr als 15 Prozent, kann er Probleme bekommen.
Doch ist ein solcher Aufwand der Kassen überhaupt gerechtfertigt? Und führt die Prüfung der Ärzte nicht schließlich zu einer schlechteren Versorgung der Patienten? In einer Onlinebefragung unter Ärzten hat die private TAL (Transparenz – Analyse – Lösungen) gGmbH nun u.a. untersucht, wie groß die Ängste der Verordner vor Regressforderungen sind – und welche Auswirkungen diese auf ihre Heilmittelverordnung haben.
Dabei zeigte sich: Eine Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte hat tatsächlich Angst, selbst draufzuzahlen, wenn sie „zu viel“ Physiotherapie o.ä. verordnet. Viele stellen daher lieber weniger Rezepte für Heilmittel aus – obwohl sie selbst noch nie von einer Regressforderung betroffen waren. Alleine die drohende Regressforderung führt zu Vermeidungsstrategien und beeinflusst ihre Verordnungen.
In der Studie wurden insgesamt 165 Ärzte aus den Kassenärztlichen Vereinigungen in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg zu ihren Gefühlen, Meinungen und ihrem Verhalten bei der Heilmittelverordnung per Email befragt. Fast die Hälfte der Befragten war zwischen 50 und 59 Jahre alt und knapp 90 Prozent selbstständig in eigener ärztlicher Praxis tätig. Vertreten waren fast alle Facharztgruppen, besonders häufig jedoch Allgemeinmediziner, Internisten und Orthopäden – genau die Gruppe, die laut GKV am meisten Heilmittel verordnet.
Obwohl von den Befragten nur 16 Prozent bereits einmal Regress zahlen mussten, gaben rund zwei Drittel an, sich nicht in der Lage zu sehen, die Vorgaben der Heilmittelrichtlinienverordnung korrekt anzuwenden. Ebenfalls zwei Drittel schrieben, dass sie die Patienten lieber zur Eigeninitiative motivieren als ihnen ein Heilmittel verschreiben. Fast 38 Prozent versuchen nach eigenen Angaben, die Verordnung auf andere Fachbereiche zu „verlagern“ und 40 Prozent möchten durch Verordnung eines günstigeren Heilmittels der Regressfalle entkommen. Fast ein Drittel der Befragten (28 Prozent) schätzt, nicht einmal jeden dritten Patienten ohne Abstriche versorgen zu können.
Bei einigen Fragen durften die Ärzte sich frei über ihre Meinungen äußern. Viele taten das sehr emotional: Die wirtschaftlichen Zwänge durch die Prüfungen erzeugten eine „hohe innere Belastung“, beeinträchtigten ihre Arbeitsfähigkeit und führten zu Demotivation und Vermeidungsverhalten. Diese Zwänge seien „unethisch, menschenverachtend und unerträglich“, dienten kaum dem Wohl der Patienten und schon gar nicht der Prävention. Das System widerspreche „jedem ärztlichen Verhalten“ und baue auf „Einschüchterung und Verneinung des tatsächlichen Heilmittelbedarfs insbesondere der älteren, noch zu Hause lebenden Patienten“. Es stehe „im Widerspruch zur freien ärztlichen Berufsausübung“ und sei „im Sinne der Patienten... nicht hinnehmbar“.
Die Autoren der Studie verweisen in ihrer Veröffentlichung u.a. darauf, dass der Anteil der Ausgaben für Heilmittel der GKV derzeit nur bei 3,35 Prozent liegt und dass die Ausgaben pro Versichertem von 2007 bis 2018 nur um 35,19 Euro gestiegen sind. Gleichzeitig habe der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2018 erneut eine Verbesserung der Qualität und eine verstärkte Einbeziehung der Gesundheitsfachberufe gefordert. „In einem Leistungsbereich, der nur ... 3 Prozent der Ausgaben der GKV verantwortet, derart komplexe Vorgaben zu etablieren, wirkt unverhältnismäßig“, schreiben die Autoren.
Sie zitieren auch den Deutschen Ethikrat, der „jede Form einer ‚verdeckten Rationierung’ medizinischer Leistungen“ ablehnt. Das sehen auch die befragten Ärzte so: Eine überwältigende Mehrheit von rund 94 Prozent der Befragten forderte bei der Umfrage mit den Autoren die Abschaffung von „Richtgrößenprüfungen / Durchschnittswerteprüfungen“ (78,79 Prozent stimmen völlig zu, 15,5 Prozent stimmen zu).
Die Befragung in allen Einzelheiten finden Sie hier.
Stephanie Hügler / physio.de
RegressTALÄrzteSachverständigenrat
Noch mal für alle ohne Germanistikstudium: Regressangst der Ärzte schlecht für uns. Konfrontation von Entscheidungträgern mit Regressproblematik gut für uns. Möglichst oft, sonst keine Veränderung:-)
Und jetzt wünsch ich euch ein schönes Wochenende.
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Calipso schrieb:
Vielen dank an Susulo und WiennieE, dass wenigstens ihr euch die Mühe gemacht habt diesen Satz zu verstehen. Er war genau so gemeint wie ihr geschrieben habt.
Noch mal für alle ohne Germanistikstudium: Regressangst der Ärzte schlecht für uns. Konfrontation von Entscheidungträgern mit Regressproblematik gut für uns. Möglichst oft, sonst keine Veränderung:-)
Und jetzt wünsch ich euch ein schönes Wochenende.
bitte veröffentlicht doch mal die Anzahl der Regresse wegen übermäßiger Heilmittelverordnungen.
Seit Jahrzehnten werden diesbezüglich nur Behauptungen aufgestellt, ohne dass sie verifiziert werden.
Wieviele Ärzte hatten Regresse und in welcher Höhe?
Was wurde „zuviel“ verordnet?
Kann denn niemand das Geheimnis lüften?
Lasst Zahlen sprechen!
Danke.
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Bernhard Klaas schrieb:
Hallo,
bitte veröffentlicht doch mal die Anzahl der Regresse wegen übermäßiger Heilmittelverordnungen.
Seit Jahrzehnten werden diesbezüglich nur Behauptungen aufgestellt, ohne dass sie verifiziert werden.
Wieviele Ärzte hatten Regresse und in welcher Höhe?
Was wurde „zuviel“ verordnet?
Kann denn niemand das Geheimnis lüften?
Lasst Zahlen sprechen!
Danke.
Aussage eines Arztes:
„KG kann ich Ihnen nicht mehr verordnen. Mein Budget ist erschöpft. Krieg ich wohl möglich noch‘n Regress“
„Aber ich schreibe ihnen ein paar neue Einlagen auf. Dann reduzieren sich ihre Rückenbeschwerden auch“
Jetzt bitte ich um Aufklärung. Kommen nicht Heil und Hilfsmittel aus „einem Topf“....?
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nein kommen sie nicht! Einlagen fallen unter Hilfsmittelverordnungen und derartige Verordnungen sind im Gegensatz zu Heilmittelverordnungen nicht budgetiert.
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Sina Burg schrieb:
Hallo PhysioDino,
nein kommen sie nicht! Einlagen fallen unter Hilfsmittelverordnungen und derartige Verordnungen sind im Gegensatz zu Heilmittelverordnungen nicht budgetiert.
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PhysioDino schrieb:
Eigenartiges Verordnungsverhalten:
Aussage eines Arztes:
„KG kann ich Ihnen nicht mehr verordnen. Mein Budget ist erschöpft. Krieg ich wohl möglich noch‘n Regress“
„Aber ich schreibe ihnen ein paar neue Einlagen auf. Dann reduzieren sich ihre Rückenbeschwerden auch“
Jetzt bitte ich um Aufklärung. Kommen nicht Heil und Hilfsmittel aus „einem Topf“....?
Demnach ist es eine "weiche" Budgetierung, d.h., es ist eine Richtgrösse und die
Ärzte werden auch bei grosser Überschreitung zwar angemahnt aber nicht zu
Regress gezogen!
Anders sieht es bei Medikamenten aus. Dort gibt es die "harte" Budgetierung und damit
auch Regresse !!!
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dhammann1 schrieb:
Im Jahr 2012 gab es eine Petition an den Deutschen Bundestag zu dem Thema.
Demnach ist es eine "weiche" Budgetierung, d.h., es ist eine Richtgrösse und die
Ärzte werden auch bei grosser Überschreitung zwar angemahnt aber nicht zu
Regress gezogen!
Anders sieht es bei Medikamenten aus. Dort gibt es die "harte" Budgetierung und damit
auch Regresse !!!
und könnte Sie jederzeit "viral" stellen
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dhammann1 schrieb:
Ach ja, ich habe diese Petition bzw. die Antwort vom Petitionsausschuss vorliegen
und könnte Sie jederzeit "viral" stellen
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