Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
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komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
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Grundlage für die Anerkennung ist die Prüfung der eingereichten Dokumente sowie die Feststellung der Gleichwertigkeit der Ausbildung. Zusätzlich muss der Antragssteller mindestens das Sprachniveau B2 und notwendige Fachsprachkenntnisse nachweisen können.
Stellt die zuständige Behörde geringfügige Defizite bei den Ausbildungsinhalten fest, kann bei entsprechenden Nachweisen auch die individuelle Berufserfahrung berücksichtigt werden. Bestehen allerdings wesentliche Unterschiede zur deutschen Berufsausbildung, ist eine ergänzende Prüfung oder ein dreijähriger Anpassungslehrgang notwendig.
Ein Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit ist kostenpflichtig und muss bei den zuständigen Bezirks- oder Landesämtern gestellt werden. Für Übersetzungen oder Beglaubigungen der benötigten Unterlagen können ebenfalls Kosten entstehen, die der Antragssteller selbst tragen muss.
Der Ablauf der Überprüfung kann je nach Herkunftsland sehr unterschiedlich ausfallen. So benötigen Bewerber aus Nicht-EU-Staaten zusätzlich ein Visum und eine Arbeitserlaubnis.
Physiotherapeuten aus anderen EU-Ländern haben die Möglichkeit online einen Europäischen Berufsausweis (EBA-Zertifikat) zu beantragen (siehe unser Bericht aus dem Januar 2016). Die zuständige Behörde des Herkunftslandes überprüft dann die Angaben und übermittelt das EBA-Zertifikat an die Behörde des Aufnahmelandes. Bei langfristiger Niederlassung im Aufnahmeland ist die Erlaubnis unbefristet. Bei einem vorübergehendem Aufenthalt gilt bei Berufen im Gesundheitswesen eine Befristung von 12 Monaten. Auch bei der Erstellung des EBA-Zertifikats entstehen Kosten von bis zu mehreren Hundert Euro, die vom Antragssteller zu tragen sind.
Weitere Auskünfte zum individuellen Vorgehen sind beim Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erhältlich. Dort können sich nicht nur Physiotherapeuten über die Anerkennung ihres im Ausland erlernten Berufs informieren.
Zusätzlich bieten viele Berufsverbände Beratungen zu dem Thema an, wenn Mitglieder vorhaben, einen Bewerber aus dem Ausland einzustellen.
Catrin Heinbokel / physio.de
Europäischer BerufsausweisEuropaAbschlussFachkräftemangelAusland
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