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Behandlungsfehler-Statistik 2020
Ärztliche Behandlungsfehler
Medizinischer Dienst stellt Zahlen für 2020 vor.
28.10.2021 • 0 Kommentare

Große Verbesserungen im Vergleich zum Vorjahr hat es nicht gegeben. Die Anzahl der angestrengten Gutachten zu ärztlichen Behandlungsfehlern ist in 2020 annähernd gleichbleibend hoch geblieben. Dies besagt die kürzlich erschienene Veröffentlichung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), ehemals MDK. Die befürchtete starke Zunahme Corona-bedingter Behandlungsfehler scheint demnach aber ausgeblieben zu sein.

Erneut haben über 14.000 vermutete Behandlungsfehler zu Gutachten geführt, in knapp 30 Prozent wurden Fehler, in 25 Prozent wurden Fehler mit Schäden bestätigt. Zwei Drittel dieser Fälle beziehen sich auf stationäre Behandlungen, ein Drittel auf den Bereich der Arztpraxen. 31 Prozent der Gutachten betreffen die Bereiche Orthopädie und Unfallchirurgie. Eine hohe Dunkelziffer ist hier allerdings anzunehmen, so Stefan Gronemeyer, Geschäftsführer des MDS. Bei 3 Prozent der begutachteten Fälle führten die Behandlungsfehler zum Tod des Patienten oder trugen maßgeblich dazu bei.

Gronemeyer fordert eine Meldepflicht sogenannter Never-Events, also Ereignisse wie Patienten- oder Seitenverwechslungen, Medikationsfehler oder zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen. Sie müssten dringend analysiert und zur Entwicklung von Präventionsmaßnahmen genutzt werden.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kritisiert in diesem Zusammenhang ein offensichtliches Kommunikationsproblem. "Ratsuchende berichten der UPD immer wieder, dass Ärztinnen und Ärzte nicht offen mit ihnen kommunizieren und sie sich mit ihren Sorgen, Ängsten und Zweifeln nicht ernst genommen fühlen", sagt Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD. Abschätziges Verhalten und Zeitnot dominieren laut Krumwiede in den Gesprächen.

Dabei könnten nach Einschätzung der UPD viele Rechtsstreitigkeiten durch anständige Kommunikation vermieden werden. Leider gäbe es derzeit keine juristische Verpflichtung für Ärzte, ihre Patienten auf einen Behandlungsfehler hinzuweisen. Lediglich im Falle einer konkreten Patientennachfrage oder bei bestehender Möglichkeit, gesundheitliche Schäden abzuwenden, müsse der Arzt auf einen Fehler hinweisen.

Aber auch Patienten trauen sich oft nicht, einen entsprechenden Verdacht zu äußern. Laut TK-Monitor Patientensicherheit würden lediglich 40 Prozent der Patienten ihre Bedenken an eine Beratungsstelle weitergeben. "Wir möchten verunsicherte Patientinnen und Patienten ermutigen, sich an uns zu wenden", ergänzt Krumwiede. "Zwar können wir nicht feststellen, ob im konkreten Fall wirklich ein Behandlungsfehler vorliegt. Aber Betroffene wissen dann, dass sie nicht allein sind - damit ist der erste Schritt in die richtige Richtung getan.“

O.G. / physio.de

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