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Behandlungsfehler
7.540 Techniker-Versicherte vermuten einen Behandlungsfehler
Die Techniker-Krankenkasse verzeichnete 2025 so viele Meldungen von Verdachtsfällen wie noch nie.
25.06.2026 • 0 Kommentare

In der medizinischen Versorgung besteht grundsätzlich keine Erfolgsgarantie. Die Komplexität des menschlichen Organismus und von Krankheitsverläufen ließe dies auch nicht zu. Für Laien – und somit auch PatientInnen selbst – ist es daher besonders schwer, zwischen einem unabwendbaren Verlauf und einem konkreten Behandlungsfehler zu differenzieren. Den Weg zur rechtlichen Beratung durch FachanwältInnen scheuen die Betroffenen oft aufgrund der potenziellen Kosten. Daher haben die meisten Krankenkassen eine Beratungsstelle eingerichtet – so auch die Techniker-Krankenkasse (TK). An diese können sich PatientInnen wenden, wenn sie einen Behandlungsfehler vermuten.

Die Zahlen
Im vergangenen Jahr verzeichnete die Beratungsstelle der TK einen enormen Anstieg der gemeldeten Verdachtsfälle. Insgesamt kontaktierten 7.540 Versicherte die Techniker, weil sie sich falsch behandelt fühlten. Im Jahr 2023 belief sich die Zahl noch auf 6.509 Fälle. Dies entspricht einem Zuwachs von 14 Prozent. Der Vorsitzende der TK – Dr. Jens Baas – weist darauf hin, dass man zudem von einer „massiven Dunkelziffer“ unentdeckter Fälle ausgehe, denn: „Fehler werden bisher noch viel zu oft verschwiegen oder bagatellisiert“.

Ob es sich also um einen tatsächlichen Anstieg der Fallzahlen oder lediglich um eine höhere Meldequote handelt, lässt sich aus den Zahlen der TK nicht ableiten. Zudem sollte man diese Zahlen in ein Verhältnis zum Umfang der Versicherten setzen. Auch wenn jeder Behandlungsfehler ein potenziell unnötiges Schicksal bedeutet, entsprechen die 7.540 Verdachtsfälle einer Quote von 0,06 Prozent aller TK-Versicherten. Bereinigt man zudem die Zahlen von 2023 zu 2025 um den Anstieg der Versichertenzahlen (+5,16 Prozent) im gleichen Zeitraum, so wird aus dem genannten absoluten Zuwachs von 14 Prozent ein realer Zuwachs der gemeldeten Verdachtsfälle von „nur noch“ 9,1 Prozent.

Aufklärungsquote
Etwa ein Drittel aller gemeldeten Verdachtsfälle erhärtet sich im Rahmen der Vorprüfung durch die TK. Diese werden dann an SpezialistInnen für Medizinrecht übergeben, welche dann ein entsprechendes Verfahren einleiten. Diese Quote hat sich laut Techniker nur marginal verändert. Somit sind auch hier die Fallzahlen gestiegen.

Fachbereiche
Am häufigsten melden sich Versicherte, weil sie befürchten, bei der chirurgischen (29 Prozent) oder zahnmedizinischen/kieferorthopädischen (17 Prozent) Versorgung falsch behandelt worden zu sein. Auf dem dritten Platz folgt die Gynäkologie/Geburtshilfe mit 11 Prozent aller gemeldeten Verdachtsfälle. Im einstelligen Prozentbereich liegen die Meldezahlen bei der Pflege, Orthopädie, Allgemein- und innere Medizin, Augenheilkunde sowie Neurologie/Psychiatrie.

Fehlendes Zentralregister
Baas fordert ein zentrales Melderegister, um die Dunkelziffer zu reduzieren und gemeldete Fälle besser aufzuklären. Denn bisher führen unterschiedliche Instanzen, wie die Ärztekammer, der Medizinische Dienst und die einzelnen Kassen jeweils eigenständige Register zur Erfassung der Fälle. Laut dem TK-Vorsitzenden scheint diese deregulierte Struktur allerdings System zu haben. „Angesichts der hohen Schadenssummen haben beispielsweise Versicherungen der Leistungs­erbringer kein Interesse daran“, so Baas wörtlich. Die (Haftpflicht-)Versicherer spielten ihm zufolge nicht selten einfach auf Zeit und verzögerten die Verfahren jahrelang, wodurch die Opfer unter Druck gesetzt würden. Dies bringe die Betroffenen – gerade bei einer Arbeitsunfähigkeit – schnell in wirtschaftliche Nöte und zwinge sie dadurch zu falschen Kompromissen bei außergerichtlichen Vergleichen.

Auffälligkeiten bei der Abrechnung
Ein Experte für Behandlungsfehler der TK – Jonas Petersen – weist zudem darauf hin, dass durch die aktuellen Datenschutzauflagen die Aufklärung ebenfalls behindert werde. In den Abrechnungsdaten können – so Petersen – bereits Hinweise auf Behandlungsfehler erkannt werden. Doch aufgrund der Gesetzeslage darf die Kasse ihre Versicherten darüber nicht informieren.

Außerdem sei vielen Betroffenen nicht bekannt, dass sie sich direkt an ihre Kassen wenden können und nicht – auf eigene Kosten – zur anwaltlichen Beratung greifen müssten. Die GKVen beraten und ermöglichen sogar Gutachten ohne finanziellen Aufwand für die Versicherten.

Martin Römhild B.Sc. / physio.de

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