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Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg Dietrich Hoppe, sagte gestern im Saarländischen Rundfunk, der Patient habe das Recht auf vollen Durchblick. Den Ärzten ginge es dabei allerdings eher um die Patienten-Autonomie und weniger um die Abrechnungskontrolle. Dem Abrechnungsbetrug sei aber auf diese Weise nicht beizukommen. Bei Operationen unter Narkose könne der Patient beispielsweise nicht überprüfen, welche Leistungen der Arzt durchgeführt hat. Nur übersichtlichere und einfachere Abrechnungssysteme könnten Betrug bei der Abrechnung unterbinden.
Die KBV hingegen geht davon aus, dass die Patienten an einer Arztrechnung überhaupt nicht interessiert sind. Dr. Michael Späth, Vorstandsmitglied der KBV und KV-Chef in Hamburg sagte der «Sächsischen Zeitung», in Hamburg sei vor Jahren ein derartiges Verfahren getestet worden. Von 1,7 Millionen Bürgern hätten ganze 100 Interesse gezeigt. Dieses Desinteresse resultiere daraus, dass der Kassenpatient die Rechnung anders als z.B. bei Handwerkern oder anderen Dienstleistungen im voraus beglichen hat. «Er zahlt monatlich eine Pauschale und erwartet, dass er dafür ordentlich behandelt wird. Deswegen interessiert ihn gar nicht, was der einzelne Arzt für die jeweilige Leistung bekommt», sagt Spät.
Zudem erfordere das Vorhaben einen unglaublichen Verwaltungsaufwand, da für Kassenpatienten rund 1,5 Milliarden Quittungen im Jahr erstellt werden müssten. Nachdrücklich sprach sich der KBV Funktionär aber für mehr Transparenz und Offenheit im Gesundheitswesen aus. Der Weg dazu sei das Kostenerstattungsprinzip, wie es bei Privatversicherten angewendet wird.: Der Patient bezahlt selbst die Rechnung und holt sich seinen Kassenanteil zurück. Müsse jemand in Vorleistung gehen, sei er viel mehr daran interessiert, alle Leistungen und Preise genau zu überprüfen, sagte Späth.
Quelle: ddp
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