Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
Grund für die Verschiebung war die Unfähigkeit etlicher, von der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV) beauftragter Softwareunternehmen, eine zertifizierte Arzt-Software zum Stichtag 1.10.2020 bereitzustellen. Obwohl diese Unternehmen mehr als neun Monate Zeit dafür hatten. Dies scheint jedoch nicht die einzige Unzulänglichkeit rund um die Verschiebung der Heilmittel-Richtlinie zu sein. Fakt ist, dass zurzeit bundesweit Patienten mit den Rezeptvordrucken auftauchen, welche nun eben erst ab 1.1.2021 gelten.
Wir empfehlen, trotz des verständlichen Ärgers mit dem „Umstand“ professionell umzugehen und dies als Gelegenheit zu sehen, mit dem ausstellenden Arzt in einen konstruktiven Dialog zu treten. Machen Sie ihn darauf aufmerksam, dass die Einführung des neuen Rezeptvordruckes verschoben wurde. Für den Fall, dass dieser physio.de als Quelle nicht akzeptieren sollte, dürfen Sie ihn gerne auf die Meldung der KBV aufmerksam machen.
Sollte der Worstcase eintreten und der ausstellende Arzt sich weigern oder außer Stande sehen, eine korrekte Verordnung auszustellen, müssen Sie leider überlegen: Gebe ich den Druck auf das schwächste Glied in der Kette - den Patienten – weiter oder nehme ich selbst mit der Kasse Kontakt auf und lasse mir die Verordnung im Vorfeld genehmigen? Keinesfalls raten wir dazu, die Verordnung einfach anzunehmen und zu hoffen, dass schon alles gut gehen werde.
Selbstverständlich fragten wir gestern auch bei der KBV nach, wie die betroffenen Therapeuten mit der Situation umgehen sollen und wie die KBV gedenkt, die entstandene Mehrarbeit gemäß dem Verursacherprinzip den Therapeuten zu vergüten. Die ausweichenden Antworten der KBV waren:
- • Sie hätte die Softwareanbieter rechtzeitig über die Verschiebung der Richtlinie informiert.
Wir dankten der KBV für die umgehenden Antworten und informierten sie darüber, dass wir Mitglieder des Gesundheitsausschusses über diesen Bericht in Kenntnis setzen.• Über die Verschiebung der Einführung der Heilmittel-Richtlinie sind sie selbst nicht glücklich.
• Sie müssen jetzt erst einmal objektiv einen Überblick darüber bekommen, ob ein Problem in nennenswertem Umfang überhaupt vorliegt.
Sollten sich weitere Neuigkeiten in dieser Causa ereignen, werden wir Sie natürlich umgehend informieren.
Friedrich Merz / physio.de
update vom 20. November 2020:
Laut gestriger Meldung des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten (DVE) ist dieser Spuk mittlerweile beendet - Gott sei Dank!
HeilmittelrichtlinieÄrzteRezeptKBV
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Horatio72 schrieb:
1a Bürokratische Erleichterung!! Deutlich besser als die 3,5 Prozent.! Man könnte fast drüber lachen wenns nicht so traurig wäre.
Und für die Reinigungskraft, die die Bank desinfiziert hat
Und da spricht man von Akademisierung unseres Berufes, wenn sich die Verbände solche Unverschämtheiten aufdrücken und uns quasi entmündigen lassen. Von dem implizierten Generalverdacht will ich erst gar nicht reden! Eine Riesensauerei das Ganze!
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Horatio72 schrieb:
Bitte nicht solche Vorschläge. Die werden bestimmt gern noch aufgenommen.
Das ist ja auch im steuerrechtlichen Sinne in Ordnung, da so eine Direktion auf den behandelnden Therapeuten angezeigt wird, womit keine gewerbliche Einordnung der freiberuflichen Tätigkeit vorgenommen werden muss.
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PT-Morris schrieb:
Der Begriff „Leistungserbringer" wird von der Ärzteschaft als diskriminierend abgelehnt. Jetzt darf der therapeutische Leistungserbringer ( Praxisinhaber ) gleich mehrfach unterschreiben.
Das ist ja auch im steuerrechtlichen Sinne in Ordnung, da so eine Direktion auf den behandelnden Therapeuten angezeigt wird, womit keine gewerbliche Einordnung der freiberuflichen Tätigkeit vorgenommen werden muss.
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Alfred Kramer schrieb:
Ich vermisse auf der Rückseite die Spalte für die Unterschrift der Rezeptionskraft, die den Termin vergeben hat!!!
Und für die Reinigungskraft, die die Bank desinfiziert hat
Und da spricht man von Akademisierung unseres Berufes, wenn sich die Verbände solche Unverschämtheiten aufdrücken und uns quasi entmündigen lassen. Von dem implizierten Generalverdacht will ich erst gar nicht reden! Eine Riesensauerei das Ganze!
Heilmittelversorgung 2.0 - Fachartikelserie - GKV-Heilmittel
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Auf der Vorderseite unten links kann man IK des Leistungserbringers eintragen und auf der Rückseite bei den Abrechnungskästchen noch einmal die IK des Leistungserbringers.
Darf ich das Rezept jetzt einmal mit Vorderseite und einmal mit Rückseite durch den Drucker jagen oder was soll das?
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Stefan Arnold schrieb:
Bei deinem Link kann man sich den neuen Vordruck anschauen.
Auf der Vorderseite unten links kann man IK des Leistungserbringers eintragen und auf der Rückseite bei den Abrechnungskästchen noch einmal die IK des Leistungserbringers.
Darf ich das Rezept jetzt einmal mit Vorderseite und einmal mit Rückseite durch den Drucker jagen oder was soll das?
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W. Stangner schrieb:
Das IK auf Vor- und Rückseite hat wohl seine Berechtigung/seinen Grund in dem Umstand, dass Ärzte weiterhin ihre 2-blättrigen Blankovordrucke rauslassen dürfen und ansonsten auf dem ersten Blatt kein Bezug zum Leistungserbringer besteht;
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PT-Morris schrieb:
„Die Rückseite der Verordnung, die schwerpunktmäßig für Therapeutinnen oder Therapeuten sowie Patientinnen oder Patienten von Relevanz ist, wurde ebenfalls an die geänderte Heilmittel-Richtlinie angepasst. So wurden zusätzliche Unterschriftenzeilen für die Leistungsbestätigung durch die Patientin oder den Patienten ergänzt und Angaben aufgenommen, die Therapeutinnen und Therapeuten für Abrechnungszwecke benötigen."
Heilmittelversorgung 2.0 - Fachartikelserie - GKV-Heilmittel
"Termin wahrgenommen ja/nein", damit die Kasse weiß , wieviel sie dem säumigen Versicherten abknöpfen kann.
Die Bereitstellung der Behandlungszeit sollte für die Vergütung an uns eigentlich ausreichen.
Man stelle sich mal vor: wir brauchen keine Ausfallrechnungen mehr schreiben und kein Patient würde uns Betrug vorschlagen indem er einen nicht wahrgenommenen Termin unterschreiben will.
Achja, träumen kann echt schön sein :kissing:
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Alfred Kramer schrieb:
ich brauch das abrechnungstechnisch überhaupt nicht. Sinnvoller wäre ein Spalte mit der Überschrift:
"Termin wahrgenommen ja/nein", damit die Kasse weiß , wieviel sie dem säumigen Versicherten abknöpfen kann.
Die Bereitstellung der Behandlungszeit sollte für die Vergütung an uns eigentlich ausreichen.
Man stelle sich mal vor: wir brauchen keine Ausfallrechnungen mehr schreiben und kein Patient würde uns Betrug vorschlagen indem er einen nicht wahrgenommenen Termin unterschreiben will.
Achja, träumen kann echt schön sein :kissing:
Warum kein echter großer Wurf ? Nix gelernt - alles vermasselt. Schade
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Alexander Lack schrieb:
Ich glaube schon länger das die Verordungen falsch sind.
Warum kein echter großer Wurf ? Nix gelernt - alles vermasselt. Schade
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Bericht ist bekannt - allerdings ist dieser aus dem Jahre 2013.
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Guten Tag,
Bericht ist bekannt - allerdings ist dieser aus dem Jahre 2013.
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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roberto schrieb:
und ???
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Horatio72 schrieb:
Und??? Was willst du uns mit diesem Bericht eigentlich sagen?
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roberto schrieb:
Ich wollte darauf hinweisen, dass das Thema "Bericht etc." nur Vorwände sind, um die ewigen Diskussionen um einen first contact , oder eigenverantwortliche Physiotherapie, zu vertagen, oder abzuwiegeln.
Wenn man die Reifen eines Taxis zersticht und dann sagt das Taxifahrer miserabel in Schuss gehaltene Fahrzeuge haben reicht die Bezeichnung Schmierkampagne eher.
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Philipp Morlock schrieb:
Vorwand trifft es nicht ganz.
Wenn man die Reifen eines Taxis zersticht und dann sagt das Taxifahrer miserabel in Schuss gehaltene Fahrzeuge haben reicht die Bezeichnung Schmierkampagne eher.
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roberto schrieb:
Guten Tag - ich möchte bitte, daß das hier gelesen wird. Peinliches Ergebnis - Physiotherapie - Georg Thieme Verlag
Therapiebericht. Oft ist der Therapiebericht angekreuzt, schickt man via Mail oder Brief den Bericht hin bekam ich des öfteren Beschwerden dass die Physio Post das Postfach zumüllt. Mittlerweile gebe ich die Zettel den Patienten mit aber der Großteil der Ärzte interessiert sich auch nicht dafür was drin steht. Klar schreib ich da keine A4 Seite voll, nach den Erfahrungen gleich recht nicht mehr. Bei manchen älteren Ärzten die sich mit ihrem Computer Programm nur rudimentär auskennen sind oft standardmäßig die Therapieberichte angekreuzt obwohl sie gar keinen haben möchten,die kenne ich mittlerweile und gebe gar keinen mehr mit hin.
Man kann diesen Bericht kaum einseitiger verfassen und der Verfasser kann sich drüber freuen wie inkompetent und raffgierig die Physios sind.
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Stefan Arnold schrieb:
Echt mal keine Übung für zu Hause ein Skandal. Selbst wenn man Übungen mitgibt machen sie voraussichtlich bloß 20%.
Therapiebericht. Oft ist der Therapiebericht angekreuzt, schickt man via Mail oder Brief den Bericht hin bekam ich des öfteren Beschwerden dass die Physio Post das Postfach zumüllt. Mittlerweile gebe ich die Zettel den Patienten mit aber der Großteil der Ärzte interessiert sich auch nicht dafür was drin steht. Klar schreib ich da keine A4 Seite voll, nach den Erfahrungen gleich recht nicht mehr. Bei manchen älteren Ärzten die sich mit ihrem Computer Programm nur rudimentär auskennen sind oft standardmäßig die Therapieberichte angekreuzt obwohl sie gar keinen haben möchten,die kenne ich mittlerweile und gebe gar keinen mehr mit hin.
Man kann diesen Bericht kaum einseitiger verfassen und der Verfasser kann sich drüber freuen wie inkompetent und raffgierig die Physios sind.
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Neues Heilmittelformular nicht gültig – Patient benötigt einen aktuell gültigen Verordnungsvordruck vom Arzt
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
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PT-Morris schrieb:
Das:
Neues Heilmittelformular nicht gültig – Patient benötigt einen aktuell gültigen Verordnungsvordruck vom Arzt
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
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NorbArt schrieb:
Was war hier nochmal das Ausgangsthema.?
die Zuzahlung Gesamtpreis u.s.w.hin
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julia533 schrieb:
Wo schreibe ich bei den neuen Rezepten
die Zuzahlung Gesamtpreis u.s.w.hin
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