- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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Gesundheitsfonds
Die meisten Versicherten müssen mehr Geld in den Topf stecken als sie jetzt für ihren Krankenversicherungsschutz bezahlen. 15,5 Prozent (vielleicht 14,5 Prozent – siehe oben) beträgt der für Alle gleiche Beitragssatz. Lediglich die Mitglieder der City BKK und der Allgemeinen Ortskrankenkassen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen profitieren von der neuen Beitragshöhe. Besonders teuer dagegen wird es für die Versicherten der bisherigen Billigkassen. Bei einem Bruttoeinkommen von jährlich 40.000 Euro müssen die Kunden der IKK Sachsen 560 Euro drauflegen, die der IKK Thüringen 460 Euro, der BKK Thüringen 440 Euro und der BIG Die Direkte 420 Euro. Auch die Mitglieder der Technikerkrankenkasse, deren Satz mit 13,8 Prozent im Mittelfeld liegt, zahlen noch 160 Euro im Jahr mehr.
Private Krankenversicherung
Nichtversicherte, die früher privat versichert waren, werden bei ihrem alten Unternehmen versicherungspflichtig. Alle privaten Versicherer müssen einen Basistarif anbieten, der den bisherigen Standardtarif ablöst. Für den Basistarif findet keine Gesundheitsprüfung statt. Er orientiert sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und darf auch nicht mehr kosten. Maßstab ist der GKV-Höchstbeitrag, der 2009 bei etwa 570 Euro liegen wird. Wer bereits privat versichert ist, kann bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer anderen Privatkasse wechseln. Neuversicherte können sich uneingeschränkt dem Basistarif eines anderen Versicherers zuwenden. Kassenwanderer dürfen ihre Altersrückstellungen mit transportieren.
Krankengeld für freiwillig GKV-Versicherte Selbstständige
Die Mitversicherung des Krankengeldanspruchs erlischt. Künftig muss das Arbeitsunfähigkeitsrisiko über einen zusätzlichen Wahltarif versichert werden. Das kann bei einer gesetzlichen aber auch bei einer privaten Kasse sein.
Zuzahlungen
Jedes Jahr ein neues Spiel. Die Zuzahlungsbefreiung verfällt am Jahresende. Wieder muss erst die Belastungsgrenze erreicht sein, bis ein Antrag auf Befreiung gestellt werden kann. Wer mag, darf den maximalen Zuzahlungsbeitrag schon zum Anfang des neuen Jahres an seine Kasse überweisen. So kann es durchaus passieren, dass Patienten in den ersten Januartagen einen Befreiungsausweis vorlegen.
Rechengrößen in der Sozialversicherung
Um 100 Euro auf 5.400 Euro monatlich (Osten: um 50 Euro auf 4.550 Euro) steigt im nächsten Jahr die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Bemessungsgrenze der Krankenversicherung wird dann um 75 auf 3.675 Euro im Monat klettern. Dieser Wert gilt bundesweit. Wer mehr als 48.600 Euro im Jahr verdient (Versicherungspflichtgrenze), kann sich einer privaten Kasse anschließen.
Arbeitslosenversicherung
Sie fällt. Und das nun schon zum dritten Mal in Folge. Statt jetzt 3,3 Prozent wird der Beitragssatz ab 1. Juni drei Prozent betragen. Geradezu ein Schnäppchen ist die Versicherung zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2009. In dieser Zeit gilt ein Satz von 2,8 Prozent. Das bringt einem 2.500-Euro-Brutto-Verdiener immerhin 6,25 Euro netto im Monat – und seinem Arbeitgeber auch noch gleich dazu.
Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften (BG) geben ihren Exklusivstatus bei der Beitragserhebung auf. Künftig müssen Praxisbesitzer die Daten ihrer Angestellten zur gesetzlichen Unfallversicherung monatlich mit Hilfe des "Datenerfassungs- und Übermittlungsverfahrens"(DEÜV) übermitteln. Zusammen mit den Daten zur Kranken- Renten- und Arbeitslosenversicherung werden dann alle Sozialversicherungzweige gemeinsam erfasst. Allerdings gilt eine Übergangsfrist bis 2012. Solange kann, wer will, auch das alte jährliche Meldungsverfahren wählen. 0,1 Prozent des BG-Beitrags sind für das Insolvenzgeld bestimmt. Dieser Anteil muss jetzt monatlich an die Einzugsstellen der gesetzlichen Krankenkassen überwiesen werden.
Minijobs
Die Umlagen U1 und U2 für Zahlungen bei Krankheit und Mutterschaft werden erhöht. Der U1-Beitrag, der für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für kranke Mitarbeiter gedacht ist, beträgt 0,6 Prozent des Gehalts. Die bisher beitragsfreie Absicherung von Mutterschaftszahlungen wird mit dem Mikrosatz von 0,07 Prozent bedacht.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Absetzbarkeit von Putz- oder Handwerkerleistungen wurde verbessert. 20 Prozent der Aufwendungen bis zu 6.000 Euro (bisher 3.000 Euro) übernimmt das Finanzamt.
Pendlerpauschale
Sie gibt es wieder in vollem Umfang. Das Bundesverfassungsgericht hatte Annfang Dezember die Beschränkung auf Fahrten von mehr als 20 Kilometern für verfassungswidrig erklärt. Die Freude darüber wird jedoch durch Regierungspläne gedämpft, das Wegegeld gänzlich abzuschaffen. Bis dahin können wieder 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer steuerlich geltend gemacht werden.
Offene Rechnungen verjähren
Wer noch auf Zahlungen von Privatpatienten oder Krankenkassen aus dem Jahr 2005 wartet, sollte sich sputen. Am 31.12.2008 sind die Beträge endgültig perdu. Da hilft nur dieses: Mahnverfahren einleiten oder klagen.
Belege und Unterlagen - Weg damit!
Jedenfalls dann, wenn sie aus 1998 oder früheren Jahren stammen. Buchhaltungsunterlagen und andere steuerrelevanten Papiere also mit Freuden in den Reißwolf.
Peter Appuhn
physio.de
Jahreswechsel2009
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