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Zwischenbericht
13 Millionen GKV-Euro im ersten Jahr für DiGAs
Lediglich fünf von zwanzig Apps haben Nutzen nachgewiesen ...
19.03.2022 • 0 Kommentare
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn Foto: BfArM/Frank Rümmele • Lizenz: CC-BY •
... und im Umkehrschluss heißt dies, dass Dreiviertel der zugelassenen Digitalen Gesundheits-Apps (DiGAs) im ersten Jahr keinerlei Wirksamkeit nachweisen konnten. Darauf weist der GKV-Spitzenverband in einem aktuellen Bericht zur Einführung der DiGAs hin.

In Jahr 1 nach der Einführung im Herbst 2020 wurden bundesweit ca. 50.000 Apps durch Ärzte verordnet bzw. direkt durch die Krankenkasse genehmigt. Von den zwanzig anfangs auf Probe zugelassenen Apps haben im ersten Jahr lediglich fünf ihre Wirksamkeit beweisen können und eine komplette Zulassung erhalten, die anderen blieben weiterhin im Erprobungsstatus.

Kritik an diesen Zahlen kommt von GKV-Spitzenverband Vorstandsmitglied Stoff-Ahnis. Der große Vertrauensvorschuss für die Hersteller habe diesen viele Möglichkeiten eröffnet – die Versorgung der Versicherten sei jedoch nicht maßgeblich verbessert worden. Vor allem werden DiGAs derzeit von Hausärzten verordnet, 36 Prozent davon für den Bereich Adipositas. Lediglich 17 Prozent der Verordnungen kommen von Orthopäden.

Bei den Apps für den muskulo-skelettalen Bereich wurde bislang lediglich ViViRA dauerhaft ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen; ihr Anteil lag bei 10 Prozent der Verordnungen. Die Wirksamkeit wurde in einer RCT-Studie untersucht und belegt. Die Veröffentlichung der Studienergebnisse wurde für dieses Jahr angekündigt.

Im ersten Jahr können die Hersteller die Erstattungshöhe durch die Gesetzliche Krankenversicherung selbst festlegen, diese variiert zwischen 119 Euro und 744 Euro (durchschnittlich 400 Euro). Erst ab dem zweiten Jahr werden die Preise neu verhandelt. Hier gibt es bereits erste Regelungen zu Höchstbeträgen und Schwellenwerten durch die Schiedsstelle.

Verteidigt wird dieses Vorgehen von Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH): „Im noch jungen Leistungsbereich der DiGA muss den Herstellern die Chance und die Zeit zur Evidenzgenerierung gegeben werden. Die aktuellen gesetzlichen und bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen tragen diesem Innovationsprozess Rechnung“.

OG / physio.de

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