Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Die Informationen von seiten der Berufsverbände unterscheiden sich untereinander ebenso wie teilweise von Landesverband zum Bundesverband. So sind sich die Berufsverbände untereinander nicht einmal einig darüber, ob und in wie weit der Therapeut eine Pflicht zur Überprüfung der Richtigkeit der Rezepte hat. Der ZVK (Bundesverband) meint, der Therapeut müsste die Rezepte auch dahingehend überprüfen, ob sie dem Heilmittelkatalog (HMK) entsprechen, wobei der Landesverband Baden-Württemberg dieser Regelung auf keinen Fall zustimmen will. Der IFK meint, das Rezept müsste noch nicht einmal das Feld der Rezeptfolge angekreuzt haben, während der VDB meint, die Kassen würden alle ungültigen Rezepte zurückweisen können. Der VPT meint, in der Übergangsphase könnten die Rezepte fehlerhaft ausgestellt sein, obwohl es keinerlei gültige Verinbarungen darüber gibt. Einige Ärzte wiederum verkünden, dass sie die HMR lediglich als Empfehlung ansehen.
Beispiel Übergangsfrist:
In den HMR ist keine Übergangsfrist vorgesehen. In den (nicht verabschiedeten) Rahmenempfehlungen ist eine Übergangsfrist von sechs Monaten vorgesehen. So lange diese aber noch nicht gelten, gehören rein rechtlich ab 1. Juli alle alten Verordnungsblätter in den Reißwolf.
Beispiel Ausnahmen bei Fristen:
Nach den HMR gilt die Regelung, dass ein Rp. nach 10 Tagen begonnen werden muss (solange kein anderes Datum eingetragen ist) und maximal 10 Tage unterbrochen werden darf. Einige Verbände informieren aber, dass dies nach Absprachen mit dem Arzt geändert werden darf. Nach den HMR ist dies nicht rechtens.
Beispiel KG-Gerät:
Einige Verbände schreiben, dass für diese Position keine Fortblidung notwendig sei. Nach den HMR ist aber eine Fortbildung vorgesehen.
Diese Liste ließe sich endlos fortsetzen. Das Einzige was sich mit Sicherheit feststellen lässt, ist dass dadurch, dass es für die Therapeuten keine neuen Rahmenempfehlungen und damit neue Rahmenverträge gibt, die Situation so ungeklärt und konfus ist, wie sie kaum schlimmer sein könnte. Dabei hatten alle Beteiligten wirklich genug Zeit! Die erste Fassung der neuen HMR ist hier bei physio.de bereits Ende Oktober 2000 erschienen. Diese Fassung wird am 1. Juli fast unverändert in Kraft treten. Es waren also neun Monate Zeit neue Rezeptformulare zu entwerfen, neue Verträge abzuschließen und die Ärzte und Therapeuten zu informieren. Wir erinnern uns, dass noch im Februar einige Berufsverbände geschimpft haben, weil die HMR nicht bereits zum 1. April in Kraft in Kraft treten sollten.
So müssen nun alle Beteiligten versuchen, das Beste aus dieser Situation zu machen. Eine kleine Hilfe ist der HMK als Buch mit der praktische Lasche zum Nachschlagen. Dies sollte jede Praxis griffbereit neben der Rezeption liegen haben. Des Weiteren sind alle Beteiligten (Kassen, Ärzte, Therapeuten) aufgefordert, die Umsetzung durch Zusammenarbeit untereinander zu vereinfachen. Dazu gehört auch, dass die Kassen sich kulant zeigen sollten, wenn es am Anfang Start- und Umstellungsschwierigkeiten gibt.
Die Ärzte sollten auch die positiven Seiten der neuen HMR sehen. Zum Beispiel sind sich alle Beteiligten darin einig, dass Verordnungen nach den HMR keine Wirtschaftlichkeitsprüfungen für den Arzt mehr zur Folge haben werden. Zwar behaupten einige KVen gerne etwas anderes, mit dieser Information werden aber sicher andere Ziele verfolgt als die Aufklärung der Ärzte.
Und auf die Therapeuten kommt zwar viel neue Verwaltungsarbeit zu, diese ist aber auch zu bewerkstelligen. Nur ist die fehlende vertragliche Grundlage (Rahmenverträge!) das größte Hindernis bei der Umsetzung. Und so lange werden wohl beliebige Übergangsvorschriften gelten.
Wir bei physio.de werden alle Möglichkeiten konsequent nutzen, um für alle Beteiligten kurzfristig die Informationen bereit zustellen, die notwendig sind, um die HMR nicht zu einem Albtraum werden zu lassen. Sie finden hier unser Special zu den HMR, wo wir auch in Zusammenarbeit mit www.heilmittelkatalog.de und einem Redaktionsteam Ihre aktuellen Fragen beantworten.
In diesem Zusammhang möchten wir noch einmal auf das Forum HMR hinweisen, in dem alle Beteiligten ihre Erfahrungen, Fragen und Anregungen austauschen können: http://www.physio.de/forum_hmr/. Sie finden dort andere Therapeuten und Ärzte, die Ihre Erfahrungen mit Ihnen teilen wollen.
Special zu den HMR
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