Motivierte Teamplayer gesucht!
Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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Beim Pillenkauf oder Arztbesuch ist die Zahlungsfrage für Patienten noch leicht nachzuvollziehen. Gehe ich im Dezember zum Arzt oder in die Apotheke muss ich nichts bezahlen. Suche ich aber im Januar den Doktor oder Pillenverkäufer auf, werden Praxisgebühr oder Zuzahlung fällig. In der Physiotherapie-Praxis dagegen könnte es zu Irritationen kommen. Ein im Dezember ausgestelltes Rezept bedeutet Zuzahlungsfreiheit nur für Behandlungen, die auch im Dezember wahrgenommen werden. Wird die Behandlung im neuen Jahr fortgeführt, müssen für die dann geleisteten Therapien wieder zehn Prozent zugezahlt werden. Die Rezeptblattgebühr allerdings entfällt. Sie wird erst wieder fällig, wenn 2005 eine neue Verordnung in Anspruch genommen wird. Wer sich allerdings im Dezember ein Rezept ausstellen lässt, mit der Behandlung aber erst im Januar beginnt, muss dann auch 10 Euro für das Rezeptblatt bezahlen.
Zuzahlung: Der Behandlungstag zählt, unabhängig vom Ausstellungsdatum.
Verordnungsblattgebühr: Der Tag der ersten Inanspruchnahme zählt. 1. Behandlung 2004 – keine Gebühr. 1. Behandlung 2005 – Gebühr.
Auf unserer Internet-Seite zuzahlung.de lässt sich mit Hilfe des Zuzahlungsrechners die persönliche Belastungsgrenze ganz leicht ausrechnen.
Peter Appuhn
zuzahlung.de
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