Wir suchen 2 Kolleg*innen mit
Visionen und Spaß an
Weiterentwicklung.Wir bieten
Erfahrung und Offenheit. Egal, ob
du neu bist im Beruf und nach der
Richtung suchst, die zu dir passt
oder schon Erfahrung hast und neue
Inspirationen suchst. Wir
unterstützen dich dabei!
Unsere Praxis liegt im Nordwesten
von Frankfurt, ist gut an den
öffentlichen Nahverkehr
angeschlossen. Arbeitszeiten
besprechen wir nach deinem Bedarf.
Melde dich gerne bei uns per Mail
oder telefonisch, damit wir uns
kennenlern...
Visionen und Spaß an
Weiterentwicklung.Wir bieten
Erfahrung und Offenheit. Egal, ob
du neu bist im Beruf und nach der
Richtung suchst, die zu dir passt
oder schon Erfahrung hast und neue
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Unsere Praxis liegt im Nordwesten
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Beim Pillenkauf oder Arztbesuch ist die Zahlungsfrage für Patienten noch leicht nachzuvollziehen. Gehe ich im Dezember zum Arzt oder in die Apotheke muss ich nichts bezahlen. Suche ich aber im Januar den Doktor oder Pillenverkäufer auf, werden Praxisgebühr oder Zuzahlung fällig. In der Physiotherapie-Praxis dagegen könnte es zu Irritationen kommen. Ein im Dezember ausgestelltes Rezept bedeutet Zuzahlungsfreiheit nur für Behandlungen, die auch im Dezember wahrgenommen werden. Wird die Behandlung im neuen Jahr fortgeführt, müssen für die dann geleisteten Therapien wieder zehn Prozent zugezahlt werden. Die Rezeptblattgebühr allerdings entfällt. Sie wird erst wieder fällig, wenn 2005 eine neue Verordnung in Anspruch genommen wird. Wer sich allerdings im Dezember ein Rezept ausstellen lässt, mit der Behandlung aber erst im Januar beginnt, muss dann auch 10 Euro für das Rezeptblatt bezahlen.
Zuzahlung: Der Behandlungstag zählt, unabhängig vom Ausstellungsdatum.
Verordnungsblattgebühr: Der Tag der ersten Inanspruchnahme zählt. 1. Behandlung 2004 – keine Gebühr. 1. Behandlung 2005 – Gebühr.
Auf unserer Internet-Seite zuzahlung.de lässt sich mit Hilfe des Zuzahlungsrechners die persönliche Belastungsgrenze ganz leicht ausrechnen.
Peter Appuhn
zuzahlung.de
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