Physiotherapeut (m/w/d) –
Neuro-Kopf-Zentrum
Voll- oder Teilzeit | befristet (12
Monate) | Neuro-Kopf-Zentrum
Ihre Aufgaben:
- Selbstständige Durchführung von
Einzel- und Gruppentherapien
- Physiotherapeutische Betreuung
intensivpflichtiger und
postintensivpflichtiger
Patient*innen sowie neurologischer,
neurochirurgischer und
gefäßchirurgischer Patient*innen
- Interdisziplinäre Absp...
Neuro-Kopf-Zentrum
Voll- oder Teilzeit | befristet (12
Monate) | Neuro-Kopf-Zentrum
Ihre Aufgaben:
- Selbstständige Durchführung von
Einzel- und Gruppentherapien
- Physiotherapeutische Betreuung
intensivpflichtiger und
postintensivpflichtiger
Patient*innen sowie neurologischer,
neurochirurgischer und
gefäßchirurgischer Patient*innen
- Interdisziplinäre Absp...
Beim Pillenkauf oder Arztbesuch ist die Zahlungsfrage für Patienten noch leicht nachzuvollziehen. Gehe ich im Dezember zum Arzt oder in die Apotheke muss ich nichts bezahlen. Suche ich aber im Januar den Doktor oder Pillenverkäufer auf, werden Praxisgebühr oder Zuzahlung fällig. In der Physiotherapie-Praxis dagegen könnte es zu Irritationen kommen. Ein im Dezember ausgestelltes Rezept bedeutet Zuzahlungsfreiheit nur für Behandlungen, die auch im Dezember wahrgenommen werden. Wird die Behandlung im neuen Jahr fortgeführt, müssen für die dann geleisteten Therapien wieder zehn Prozent zugezahlt werden. Die Rezeptblattgebühr allerdings entfällt. Sie wird erst wieder fällig, wenn 2005 eine neue Verordnung in Anspruch genommen wird. Wer sich allerdings im Dezember ein Rezept ausstellen lässt, mit der Behandlung aber erst im Januar beginnt, muss dann auch 10 Euro für das Rezeptblatt bezahlen.
Zuzahlung: Der Behandlungstag zählt, unabhängig vom Ausstellungsdatum.
Verordnungsblattgebühr: Der Tag der ersten Inanspruchnahme zählt. 1. Behandlung 2004 – keine Gebühr. 1. Behandlung 2005 – Gebühr.
Auf unserer Internet-Seite zuzahlung.de lässt sich mit Hilfe des Zuzahlungsrechners die persönliche Belastungsgrenze ganz leicht ausrechnen.
Peter Appuhn
physio.de
Mein Profilbild bearbeiten