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Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
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Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
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der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
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Maskenpflicht
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Shakespeare
03.04.2022 09:59
@Stefan, dass Behörden gelegentlich "unpräzise" Ihre Regeln kommunizieren, ist nicht neu. Nimmt man es wörtlich, kannst Du bis zu einer evtl. Nachbesserung so handeln wie beschrieben. Benutzt Du Deinen gesunden Menschenverstand, würdest Du auch an dieser Liste vielleicht erkennen, dass Therapiepraxen mit recht vielen behinderten, kranken und z.T. pflegebedürftigen Menschen im Nahkontakt arbeiten. Diese Klientel findet man in den Beschreibungen sehr wohl (Arztpraxen, bestimmte ambulante Einrichtungen etc.).
Es bleibt also die grundsätzlichen Frage, wie verantwortungsvoll wir auch ohne exakte Vorschriften, miteinander umgehen wollen.
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@Stefan, dass Behörden gelegentlich "unpräzise" Ihre Regeln kommunizieren, ist nicht neu. Nimmt man es wörtlich, kannst Du bis zu einer evtl. Nachbesserung so handeln wie beschrieben. Benutzt Du Deinen gesunden Menschenverstand, würdest Du auch an dieser Liste vielleicht erkennen, dass Therapiepraxen mit recht vielen behinderten, kranken und z.T. pflegebedürftigen Menschen im Nahkontakt arbeiten. Diese Klientel findet man in den Beschreibungen sehr wohl (Arztpraxen, bestimmte ambulante Einrichtungen etc.). Es bleibt also die grundsätzlichen Frage, wie verantwortungsvoll wir auch ohne exakte Vorschriften, miteinander umgehen wollen.
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mark760
03.04.2022 10:05
Bei der Aufzählung geht es um die Einrichtungen und nicht um das Klientel. Mal sehen, was von der Berufsgenossenschaft kommt.

Coronavirus: Therapeutische Praxen – Arbeitsschutzstandards und Antworten auf häufige Fragen - BGW-online
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Bei der Aufzählung geht es um die Einrichtungen und nicht um das Klientel. Mal sehen, was von der Berufsgenossenschaft kommt. https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/corona-navigationsebene/coronavirus-arbeitsschutzstandards/coronavirus-therapeutische-praxen-arbeitsschutzstandards-und-43612
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mark760 schrieb:

Bei der Aufzählung geht es um die Einrichtungen und nicht um das Klientel. Mal sehen, was von der Berufsgenossenschaft kommt.

Coronavirus: Therapeutische Praxen – Arbeitsschutzstandards und Antworten auf häufige Fragen - BGW-online

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Shakespeare
03.04.2022 10:22
@mark760 korrekt, deshalb habe ich geschrieben, dass wir uns da nicht angesprochen fühlen müssen. Liest man die Liste, drängt sich aber der Eindruck auf, dass Therapiepraxen schlicht vergessen wurden und da spielt die erwähnte Klientel eben doch, eine gewisse Rolle. Insofern bin ich auch gespannt, ob es bei den aufgezählten Einrichtungen bleibt. Meine Empfehlung bleibt auch ohne eine explizite Pflicht, sich verantwortungsvoll zu verhalten und mindestens unsere gefährdeten Patientinnen und Patienten ( besser alle) weiterhin maximal zu schützen. Zu mindest, bis sich Covid19 in Bezug auf Risiko und Quantität nicht mehr wesentlich anders verhält, als andere, schwerere Atemwegsinfekte mit denen wir normalerweise leben. Im Moment, ist dass ja durchaus eine realistische Perspektive.
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[mention]mark760[/mention] korrekt, deshalb habe ich geschrieben, dass wir uns da nicht angesprochen fühlen müssen. Liest man die Liste, drängt sich aber der Eindruck auf, dass Therapiepraxen schlicht vergessen wurden und da spielt die erwähnte Klientel eben doch, eine gewisse Rolle. Insofern bin ich auch gespannt, ob es bei den aufgezählten Einrichtungen bleibt. Meine Empfehlung bleibt auch ohne eine explizite Pflicht, sich verantwortungsvoll zu verhalten und mindestens unsere gefährdeten Patientinnen und Patienten ( besser alle) weiterhin maximal zu schützen. Zu mindest, bis sich Covid19 in Bezug auf Risiko und Quantität nicht mehr wesentlich anders verhält, als andere, schwerere Atemwegsinfekte mit denen wir normalerweise leben. Im Moment, ist dass ja durchaus eine realistische Perspektive.
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Shakespeare schrieb:

@mark760 korrekt, deshalb habe ich geschrieben, dass wir uns da nicht angesprochen fühlen müssen. Liest man die Liste, drängt sich aber der Eindruck auf, dass Therapiepraxen schlicht vergessen wurden und da spielt die erwähnte Klientel eben doch, eine gewisse Rolle. Insofern bin ich auch gespannt, ob es bei den aufgezählten Einrichtungen bleibt. Meine Empfehlung bleibt auch ohne eine explizite Pflicht, sich verantwortungsvoll zu verhalten und mindestens unsere gefährdeten Patientinnen und Patienten ( besser alle) weiterhin maximal zu schützen. Zu mindest, bis sich Covid19 in Bezug auf Risiko und Quantität nicht mehr wesentlich anders verhält, als andere, schwerere Atemwegsinfekte mit denen wir normalerweise leben. Im Moment, ist dass ja durchaus eine realistische Perspektive.

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Stefan Arnold
03.04.2022 12:33
Stimmt schon, ich werde auch keinen davon abhalten mit Maske zu arbeiten oder behandelt zu werden. Der Anteil besonders gefährdeter Gruppen bei uns liegt im einstelligen % Bereich und davon sind fast alle im Heim und dort kommen wir nach wie vor nur mit Maske und Test rein.

Das Risiko in der Praxis wo fast alle geimpft/genesen oder geimpft und genesen sind halte ich für überschaubar und nach deiner Meinung müsste dann nahezu ganz Europa verantwortungslos und ohne Menschenverstand handeln. Deutschland meint es immer besser zu wissen als der Rest der Welt und ja Vorsicht ist gut, aber wie lang wollen wir das noch durchziehen? Irgendwann muss man mit dem Ausstieg aus diesen ewigen Maßnahmen beginnen und auch im letzten Jahr wo wir auf Arbeit getestet haben bis zum Getno und mit FFP2 umher gerannt sind gab es zu Hauf Ansteckungen unter den Angestellten und auch genug Patienten, wo auch immer die Infektion statt fand. Und anders als in der Deltawelle wo einige unserer Patienten im Krankenhaus gelandet sind (auch jüngere) und alle anderen schon schwere Fieber und Grippalebeschwerden hatten, hört man jetzt bei 3-4x so vielen Infektionen kaum noch was, außer dass die Leute die Quarantäne mit Gartenarbeit verbracht haben. Die Intensivstationen in Sachsen sind seit Monaten stabil und ganz weit weg von den Höchstwerten bei Delta oder Weihnachten 2020. Worauf wollen wir denn noch warten?

Ich halte die Maßnahmen nicht mehr für gerechtfertigt und bin froh darüber dass es eine Freiwilligkeit in den meisten Lebensbereichen nun gibt.
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Stimmt schon, ich werde auch keinen davon abhalten mit Maske zu arbeiten oder behandelt zu werden. Der Anteil besonders gefährdeter Gruppen bei uns liegt im einstelligen % Bereich und davon sind fast alle im Heim und dort kommen wir nach wie vor nur mit Maske und Test rein. Das Risiko in der Praxis wo fast alle geimpft/genesen oder geimpft und genesen sind halte ich für überschaubar und nach deiner Meinung müsste dann nahezu ganz Europa verantwortungslos und ohne Menschenverstand handeln. Deutschland meint es immer besser zu wissen als der Rest der Welt und ja Vorsicht ist gut, aber wie lang wollen wir das noch durchziehen? Irgendwann muss man mit dem Ausstieg aus diesen ewigen Maßnahmen beginnen und auch im letzten Jahr wo wir auf Arbeit getestet haben bis zum Getno und mit FFP2 umher gerannt sind gab es zu Hauf Ansteckungen unter den Angestellten und auch genug Patienten, wo auch immer die Infektion statt fand. Und anders als in der Deltawelle wo einige unserer Patienten im Krankenhaus gelandet sind (auch jüngere) und alle anderen schon schwere Fieber und Grippalebeschwerden hatten, hört man jetzt bei 3-4x so vielen Infektionen kaum noch was, außer dass die Leute die Quarantäne mit Gartenarbeit verbracht haben. Die Intensivstationen in Sachsen sind seit Monaten stabil und ganz weit weg von den Höchstwerten bei Delta oder Weihnachten 2020. Worauf wollen wir denn noch warten? Ich halte die Maßnahmen nicht mehr für gerechtfertigt und bin froh darüber dass es eine Freiwilligkeit in den meisten Lebensbereichen nun gibt.
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Stefan Arnold schrieb:

Stimmt schon, ich werde auch keinen davon abhalten mit Maske zu arbeiten oder behandelt zu werden. Der Anteil besonders gefährdeter Gruppen bei uns liegt im einstelligen % Bereich und davon sind fast alle im Heim und dort kommen wir nach wie vor nur mit Maske und Test rein.

Das Risiko in der Praxis wo fast alle geimpft/genesen oder geimpft und genesen sind halte ich für überschaubar und nach deiner Meinung müsste dann nahezu ganz Europa verantwortungslos und ohne Menschenverstand handeln. Deutschland meint es immer besser zu wissen als der Rest der Welt und ja Vorsicht ist gut, aber wie lang wollen wir das noch durchziehen? Irgendwann muss man mit dem Ausstieg aus diesen ewigen Maßnahmen beginnen und auch im letzten Jahr wo wir auf Arbeit getestet haben bis zum Getno und mit FFP2 umher gerannt sind gab es zu Hauf Ansteckungen unter den Angestellten und auch genug Patienten, wo auch immer die Infektion statt fand. Und anders als in der Deltawelle wo einige unserer Patienten im Krankenhaus gelandet sind (auch jüngere) und alle anderen schon schwere Fieber und Grippalebeschwerden hatten, hört man jetzt bei 3-4x so vielen Infektionen kaum noch was, außer dass die Leute die Quarantäne mit Gartenarbeit verbracht haben. Die Intensivstationen in Sachsen sind seit Monaten stabil und ganz weit weg von den Höchstwerten bei Delta oder Weihnachten 2020. Worauf wollen wir denn noch warten?

Ich halte die Maßnahmen nicht mehr für gerechtfertigt und bin froh darüber dass es eine Freiwilligkeit in den meisten Lebensbereichen nun gibt.

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mbone
03.04.2022 15:49
@Stefan Arnold
Naja
in Österreich hat man ja gesehen wie schnell wieder zur Maske zurückgekehrt wurde - meines Wissens ist deren Impfquote ähnlich durchwachsen wie unsere.

Im Rest der Welt gibt es Länder deren Bevölkerung zu 95% durchgeimpft ist.
Wenn wir in Deutschland tatsächlich alles besser wüssten hätten wir uns mal an denen ein Beispiel genommen.

Wir werden sehen wo es hinläuft.

In meiner Praxis gilt bis auf weiteres 3G und Maskenpflicht.
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[mention]Stefan Arnold[/mention] Naja in Österreich hat man ja gesehen wie schnell wieder zur Maske zurückgekehrt wurde - meines Wissens ist deren Impfquote ähnlich durchwachsen wie unsere. Im Rest der Welt gibt es Länder deren Bevölkerung zu 95% durchgeimpft ist. Wenn wir in Deutschland tatsächlich alles besser wüssten hätten wir uns mal an denen ein Beispiel genommen. Wir werden sehen wo es hinläuft. In meiner Praxis gilt bis auf weiteres 3G und Maskenpflicht.
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mbone schrieb:

@Stefan Arnold
Naja
in Österreich hat man ja gesehen wie schnell wieder zur Maske zurückgekehrt wurde - meines Wissens ist deren Impfquote ähnlich durchwachsen wie unsere.

Im Rest der Welt gibt es Länder deren Bevölkerung zu 95% durchgeimpft ist.
Wenn wir in Deutschland tatsächlich alles besser wüssten hätten wir uns mal an denen ein Beispiel genommen.

Wir werden sehen wo es hinläuft.

In meiner Praxis gilt bis auf weiteres 3G und Maskenpflicht.

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kvet
03.04.2022 21:39
@mbone In welchem Land liegt die Impfquote bei 95% ?
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[mention]mbone[/mention] In welchem Land liegt die Impfquote bei 95% ?
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kvet schrieb:

@mbone In welchem Land liegt die Impfquote bei 95% ?

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Problem beschreiben

Shakespeare schrieb:

@Stefan, dass Behörden gelegentlich "unpräzise" Ihre Regeln kommunizieren, ist nicht neu. Nimmt man es wörtlich, kannst Du bis zu einer evtl. Nachbesserung so handeln wie beschrieben. Benutzt Du Deinen gesunden Menschenverstand, würdest Du auch an dieser Liste vielleicht erkennen, dass Therapiepraxen mit recht vielen behinderten, kranken und z.T. pflegebedürftigen Menschen im Nahkontakt arbeiten. Diese Klientel findet man in den Beschreibungen sehr wohl (Arztpraxen, bestimmte ambulante Einrichtungen etc.).
Es bleibt also die grundsätzlichen Frage, wie verantwortungsvoll wir auch ohne exakte Vorschriften, miteinander umgehen wollen.

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Kshlsk
03.04.2022 11:49
In NRW gibt es keine Maskenpflicht in Physiopraxen ab 03.04.2022. Vorerst bis Ende April bleibt so.

Quelle - NRW Coronaschutz verordnung wobei BGW wird gerade ihre Verordnung auch angepasst (noch nicht veröffentlicht)
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In NRW gibt es keine Maskenpflicht in Physiopraxen ab 03.04.2022. Vorerst bis Ende April bleibt so. Quelle - NRW Coronaschutz verordnung wobei BGW wird gerade ihre Verordnung auch angepasst (noch nicht veröffentlicht)
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Ingo Friedrich
03.04.2022 12:07
@Kshlsk.... und damit gelten die bisherigen Regeln der BGW erst mal weiter.
MfG :)
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[mention]Kshlsk[/mention].... und damit gelten die bisherigen Regeln der BGW erst mal weiter. MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:

@Kshlsk.... und damit gelten die bisherigen Regeln der BGW erst mal weiter.
MfG :)

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Kshlsk
03.04.2022 12:10
@Ingo Friedrich Leider nein, ob und wie schnell eine Verordnung ins Internet gestellt wird hat gar keinen Einfluss auf den schon geltenden Gesetze 😃
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[mention]Ingo Friedrich[/mention] Leider nein, ob und wie schnell eine Verordnung ins Internet gestellt wird hat gar keinen Einfluss auf den schon geltenden Gesetze 😃
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Kshlsk schrieb:

@Ingo Friedrich Leider nein, ob und wie schnell eine Verordnung ins Internet gestellt wird hat gar keinen Einfluss auf den schon geltenden Gesetze 😃

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Lucien
04.04.2022 11:20
@Kshlsk
Die "geltenden Gesetze" ja. Aber genau die (Arbeitsschutzgesetz) sagen, dass die Beurteilung der BG grundlegend ist.
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[mention]Kshlsk[/mention] Die "geltenden Gesetze" ja. Aber genau die (Arbeitsschutzgesetz) sagen, dass die Beurteilung der BG grundlegend ist.
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Lucien schrieb:

@Kshlsk
Die "geltenden Gesetze" ja. Aber genau die (Arbeitsschutzgesetz) sagen, dass die Beurteilung der BG grundlegend ist.

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Problem beschreiben

Kshlsk schrieb:

In NRW gibt es keine Maskenpflicht in Physiopraxen ab 03.04.2022. Vorerst bis Ende April bleibt so.

Quelle - NRW Coronaschutz verordnung wobei BGW wird gerade ihre Verordnung auch angepasst (noch nicht veröffentlicht)

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Kshlsk
07.04.2022 17:17
In NRW ist ganz klar - Maskenpflicht in Physiotherapie - Praxen gibt es nicht.

Und was BGW sagt, ist eigentlich nur Empfehlung und dadurch entsteht keine rechtliche Bindung.

Wichtig ist was CoronaSchVO vorschreibt!


Wer was anderes behauptet kann dasselbe überall lesen.
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In NRW ist ganz klar - Maskenpflicht in Physiotherapie - Praxen gibt es nicht. Und was BGW sagt, ist eigentlich nur Empfehlung und dadurch entsteht keine rechtliche Bindung. Wichtig ist was CoronaSchVO vorschreibt! Wer was anderes behauptet kann dasselbe überall lesen.
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Seaman1
07.04.2022 17:36
Über der Tabelle steht Bundesland Sachsen.
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Über der Tabelle steht Bundesland Sachsen.
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Seaman1 schrieb:

Über der Tabelle steht Bundesland Sachsen.

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Anke F
07.04.2022 20:33
Naja, dann lesen Sie sich mal die PDF Datei des Landes NRW durch
Corona-Virus | Das Landesportal Wir in NRW
Dort die Corona Schutzverordnung vom 03. April 2022 (PDF Datei) anklicken unter
§ 3 Maskenpflicht, da steht es anders drin,
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Naja, dann lesen Sie sich mal die PDF Datei des Landes NRW durch https://www.land.nrw/corona Dort die Corona Schutzverordnung vom 03. April 2022 (PDF Datei) anklicken unter § 3 Maskenpflicht, da steht es anders drin,
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Anke F schrieb:

Naja, dann lesen Sie sich mal die PDF Datei des Landes NRW durch
Corona-Virus | Das Landesportal Wir in NRW
Dort die Corona Schutzverordnung vom 03. April 2022 (PDF Datei) anklicken unter
§ 3 Maskenpflicht, da steht es anders drin,

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Lucien
08.04.2022 13:37
@Anke F
Hallo AnkeF. Ich habe Deinen Link angeklickt, die von Dir genannte Verordnung geladen und §3 durchgelesen. Möglicherweise habe ich es übersehen, aber wo bitte steht dort etwas von Maskenpflicht in Physiotherapiepraxen? Das ist jetzt eine ernsthafte Frage.
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[mention]Anke F[/mention] Hallo AnkeF. Ich habe Deinen Link angeklickt, die von Dir genannte Verordnung geladen und §3 durchgelesen. Möglicherweise habe ich es übersehen, aber wo bitte steht dort etwas von Maskenpflicht in Physiotherapiepraxen? Das ist jetzt eine ernsthafte Frage.
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Lucien schrieb:

@Anke F
Hallo AnkeF. Ich habe Deinen Link angeklickt, die von Dir genannte Verordnung geladen und §3 durchgelesen. Möglicherweise habe ich es übersehen, aber wo bitte steht dort etwas von Maskenpflicht in Physiotherapiepraxen? Das ist jetzt eine ernsthafte Frage.

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Lucien
08.04.2022 13:40
Hallo Kshlsk. Ich hatte Dir schon oben geantwortet, vielleicht hast Du es überlesen: Die Anordnungen der BGW haben Gesetzesrang, da die Arbeitsschutzverordnungen (Arbeitsschutzgesetz) sich explizit auf die Anordnungen der BGW beziehen. tut mir leid, aber so ist das nun einmal.
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Hallo Kshlsk. Ich hatte Dir schon oben geantwortet, vielleicht hast Du es überlesen: Die Anordnungen der BGW haben Gesetzesrang, da die Arbeitsschutzverordnungen (Arbeitsschutzgesetz) sich explizit auf die Anordnungen der BGW beziehen. tut mir leid, aber so ist das nun einmal.
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Lucien schrieb:

Hallo Kshlsk. Ich hatte Dir schon oben geantwortet, vielleicht hast Du es überlesen: Die Anordnungen der BGW haben Gesetzesrang, da die Arbeitsschutzverordnungen (Arbeitsschutzgesetz) sich explizit auf die Anordnungen der BGW beziehen. tut mir leid, aber so ist das nun einmal.

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Kshlsk
08.04.2022 17:29
@Lucien nein, selbst BGW selber sagen dass die nur Empfehlungen einreichen
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[mention]Lucien[/mention] nein, selbst BGW selber sagen dass die nur Empfehlungen einreichen
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Kshlsk schrieb:

@Lucien nein, selbst BGW selber sagen dass die nur Empfehlungen einreichen

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Lucien
08.04.2022 17:44
@Kshlsk Den Satz muss man erstmal verstehen. Was wolltest Du sagen?
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[mention]Kshlsk[/mention] Den Satz muss man erstmal verstehen. Was wolltest Du sagen?
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Lucien schrieb:

@Kshlsk Den Satz muss man erstmal verstehen. Was wolltest Du sagen?

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mark760
08.04.2022 18:05
@Lucien Im Frühjahr 2020 hat die BGW mehr als zwei Monate gebraucht, etwas entsprechendes zu Papier zu bringen. Bin gespannt, wie lange es dauert bis sie die Branchenstandards wieder angepasst haben. Auch zwei Monate?
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[mention]Lucien[/mention] Im Frühjahr 2020 hat die BGW mehr als zwei Monate gebraucht, etwas entsprechendes zu Papier zu bringen. Bin gespannt, wie lange es dauert bis sie die Branchenstandards wieder angepasst haben. Auch zwei Monate?
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mark760 schrieb:

@Lucien Im Frühjahr 2020 hat die BGW mehr als zwei Monate gebraucht, etwas entsprechendes zu Papier zu bringen. Bin gespannt, wie lange es dauert bis sie die Branchenstandards wieder angepasst haben. Auch zwei Monate?

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Anke F
08.04.2022 21:26
@Lucien ich denke wir gehören zu den vergleichbaren Einrichtungen oder sind in deiner Praxis keine Senioren und Behinderte. Es ist ja deine Entscheidung ob du deine Verantwortung für deine Patienten übernehmen willst oder nicht.
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[mention]Lucien[/mention] ich denke wir gehören zu den vergleichbaren Einrichtungen oder sind in deiner Praxis keine Senioren und Behinderte. Es ist ja deine Entscheidung ob du deine Verantwortung für deine Patienten übernehmen willst oder nicht.
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Anke F schrieb:

@Lucien ich denke wir gehören zu den vergleichbaren Einrichtungen oder sind in deiner Praxis keine Senioren und Behinderte. Es ist ja deine Entscheidung ob du deine Verantwortung für deine Patienten übernehmen willst oder nicht.

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Anke F
08.04.2022 21:30
@Kshlsk Auszug aus der Seite der BGW
Aufgrund der derzeitigen kritischen Pandemielage ist zusätzlich bis auf Weiteres diese ergänzende Regelung zum Atemschutz umzusetzen:
Beschäftigte tragen in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz.
Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen.
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[mention]Kshlsk[/mention] Auszug aus der Seite der BGW Aufgrund der derzeitigen kritischen Pandemielage ist zusätzlich bis auf Weiteres diese ergänzende Regelung zum Atemschutz umzusetzen: Beschäftigte tragen in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz. Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen.
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Anke F schrieb:

@Kshlsk Auszug aus der Seite der BGW
Aufgrund der derzeitigen kritischen Pandemielage ist zusätzlich bis auf Weiteres diese ergänzende Regelung zum Atemschutz umzusetzen:
Beschäftigte tragen in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz.
Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen.

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Lucien
09.04.2022 19:55
@Anke F Auf welchen Buchstaben in der Verordnung beziehst Du Dich denn? Vielleicht auf Buchstabe „i“?
Dort heißt es:

„i) voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer,
behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen“

Das würde auf Physio-Praxen aber nicht zutreffen. Es sei denn vielleicht, wenn sich die Praxis im Alten- oder Behindertenwohnheim befindet.

Und ja, wir übernehmen sehr ernsthaft Verantwortung für unsere Patienten in der Praxis.
In Diskussionen sollte man aber sachlich und korrekt bei den Fakten bleiben.
Wenn Du aber einen anderen Buchstaben in der Verordnung meinst, dann lass es mich bitte wissen, ich schließe eine gewisse Blindheit meinerseits nach wie vor nicht aus
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[mention]Anke F[/mention] Auf welchen Buchstaben in der Verordnung beziehst Du Dich denn? Vielleicht auf Buchstabe „i“? Dort heißt es: „i) voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen“ Das würde auf Physio-Praxen aber nicht zutreffen. Es sei denn vielleicht, wenn sich die Praxis im Alten- oder Behindertenwohnheim befindet. Und ja, wir übernehmen sehr ernsthaft Verantwortung für unsere Patienten in der Praxis. In Diskussionen sollte man aber sachlich und korrekt bei den Fakten bleiben. Wenn Du aber einen anderen Buchstaben in der Verordnung meinst, dann lass es mich bitte wissen, ich schließe eine gewisse Blindheit meinerseits nach wie vor nicht aus
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Lucien schrieb:

@Anke F Auf welchen Buchstaben in der Verordnung beziehst Du Dich denn? Vielleicht auf Buchstabe „i“?
Dort heißt es:

„i) voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer,
behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen“

Das würde auf Physio-Praxen aber nicht zutreffen. Es sei denn vielleicht, wenn sich die Praxis im Alten- oder Behindertenwohnheim befindet.

Und ja, wir übernehmen sehr ernsthaft Verantwortung für unsere Patienten in der Praxis.
In Diskussionen sollte man aber sachlich und korrekt bei den Fakten bleiben.
Wenn Du aber einen anderen Buchstaben in der Verordnung meinst, dann lass es mich bitte wissen, ich schließe eine gewisse Blindheit meinerseits nach wie vor nicht aus

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Kshlsk
09.04.2022 22:02
@Anke F BGW ist nicht recthsverbindlich !!!! Steht auch auf der Website der BGW:

„Die SARS-CoV-2-Branchenstandards der BGW sollen als Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen hinzugezogen werden. Sie enthalten wichtige branchenbezogene Empfehlungen zur Erfüllung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Sie sind somit eine wichtige Hilfestellung für die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.“
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[mention]Anke F[/mention] BGW ist nicht recthsverbindlich !!!! Steht auch auf der Website der BGW: „Die SARS-CoV-2-Branchenstandards der BGW sollen als Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen hinzugezogen werden. Sie enthalten wichtige branchenbezogene Empfehlungen zur Erfüllung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Sie sind somit eine wichtige Hilfestellung für die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.“
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Kshlsk schrieb:

@Anke F BGW ist nicht recthsverbindlich !!!! Steht auch auf der Website der BGW:

„Die SARS-CoV-2-Branchenstandards der BGW sollen als Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen hinzugezogen werden. Sie enthalten wichtige branchenbezogene Empfehlungen zur Erfüllung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Sie sind somit eine wichtige Hilfestellung für die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.“

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Kshlsk
09.04.2022 22:03
@Lucien Die SARS-CoV-2-Branchenstandards der BGW sollen als Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen hinzugezogen werden. Sie enthalten wichtige branchenbezogene Empfehlungen zur Erfüllung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Sie sind somit eine wichtige Hilfestellung für die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.
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[mention]Lucien[/mention] Die SARS-CoV-2-Branchenstandards der BGW sollen als Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen hinzugezogen werden. Sie enthalten wichtige branchenbezogene Empfehlungen zur Erfüllung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Sie sind somit eine wichtige Hilfestellung für die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.
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Kshlsk schrieb:

@Lucien Die SARS-CoV-2-Branchenstandards der BGW sollen als Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen hinzugezogen werden. Sie enthalten wichtige branchenbezogene Empfehlungen zur Erfüllung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Sie sind somit eine wichtige Hilfestellung für die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.

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Ingo Friedrich
09.04.2022 22:49
@Kshlsk Wichtig ist es, das Hirn einzuschalten und mal reflektieren, was man da eigentlich tut. Und wenn nach 2 Jahren Pandemie mit Höhen und Tiefen, bei hohen Infektionszahlen in Kombi mit dem unbedingten Weglassenwollen der Maske im direkten Kontakt, der Sinn noch immer nicht klar ist, funktioniert das vielleicht auch einfach nicht.
MfG :)
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[mention]Kshlsk[/mention] Wichtig ist es, das Hirn einzuschalten und mal reflektieren, was man da eigentlich tut. Und wenn nach 2 Jahren Pandemie mit Höhen und Tiefen, bei hohen Infektionszahlen in Kombi mit dem unbedingten Weglassenwollen der Maske im direkten Kontakt, der Sinn noch immer nicht klar ist, funktioniert das vielleicht auch einfach nicht. MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:

@Kshlsk Wichtig ist es, das Hirn einzuschalten und mal reflektieren, was man da eigentlich tut. Und wenn nach 2 Jahren Pandemie mit Höhen und Tiefen, bei hohen Infektionszahlen in Kombi mit dem unbedingten Weglassenwollen der Maske im direkten Kontakt, der Sinn noch immer nicht klar ist, funktioniert das vielleicht auch einfach nicht.
MfG :)

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Lucien
09.04.2022 23:43
@Kshlsk O.K. Dann ausführlich:

Sars -Cov-2-Arbeitsschutzverordnung

„§ 2 Gefährdungsbeurteilung und betriebliches Hygienekonzept
(1) Der Arbeitgeber hat gemäß den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich zusätzlich erforderlicher Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu überprüfen und zu aktualisieren. Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber in einem Hygienekonzept die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen. Bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes kann der Arbeitgeber einen ihm bekannten Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten berücksichtigen. Die festzulegenden Maßnahmen sind auch in den Pausenbereichen und während der Pausenzeiten umzusetzen.
(2) Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass ein Schutz der Beschäftigten durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend ist und das Tragen medizinischer Gesichtsmasken (Mund-Nase-Schutz) oder der in der Anlage bezeichneten Atemschutzmasken durch die Beschäftigten erforderlich ist, sind diese vom Arbeitgeber bereitzustellen. Die Beschäftigten haben die vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Masken oder mindestens gleichwertige Masken zu tragen.“

Wenn Du nun eine fachlich bessere Beurteilung als die BGW erstellen kannst, und ein entsprechendes Schutzkonzept für Kontakte unter 1,5 Meter realisierst… Ja dann. Fraglich ob es im Zweifel vor Gericht Bestand hätte. Immerhin „sollen“ die BGW-Bestimmungen herangezogen werden.
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• Seaman1
• Jeverland
[mention]Kshlsk[/mention] O.K. Dann ausführlich: Sars -Cov-2-Arbeitsschutzverordnung „§ 2 Gefährdungsbeurteilung und betriebliches Hygienekonzept (1) Der Arbeitgeber hat gemäß den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich zusätzlich erforderlicher Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu überprüfen und zu aktualisieren. Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber in einem Hygienekonzept die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen. Bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes kann der Arbeitgeber einen ihm bekannten Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten berücksichtigen. Die festzulegenden Maßnahmen sind auch in den Pausenbereichen und während der Pausenzeiten umzusetzen. (2) Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass ein Schutz der Beschäftigten durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend ist und das Tragen medizinischer Gesichtsmasken (Mund-Nase-Schutz) oder der in der Anlage bezeichneten Atemschutzmasken durch die Beschäftigten erforderlich ist, sind diese vom Arbeitgeber bereitzustellen. Die Beschäftigten haben die vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Masken oder mindestens gleichwertige Masken zu tragen.“ Wenn Du nun eine fachlich bessere Beurteilung als die BGW erstellen kannst, und ein entsprechendes Schutzkonzept für Kontakte unter 1,5 Meter realisierst… Ja dann. Fraglich ob es im Zweifel vor Gericht Bestand hätte. Immerhin „sollen“ die BGW-Bestimmungen herangezogen werden.
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Lucien schrieb:

@Kshlsk O.K. Dann ausführlich:

Sars -Cov-2-Arbeitsschutzverordnung

„§ 2 Gefährdungsbeurteilung und betriebliches Hygienekonzept
(1) Der Arbeitgeber hat gemäß den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich zusätzlich erforderlicher Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu überprüfen und zu aktualisieren. Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber in einem Hygienekonzept die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen. Bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes kann der Arbeitgeber einen ihm bekannten Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten berücksichtigen. Die festzulegenden Maßnahmen sind auch in den Pausenbereichen und während der Pausenzeiten umzusetzen.
(2) Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass ein Schutz der Beschäftigten durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend ist und das Tragen medizinischer Gesichtsmasken (Mund-Nase-Schutz) oder der in der Anlage bezeichneten Atemschutzmasken durch die Beschäftigten erforderlich ist, sind diese vom Arbeitgeber bereitzustellen. Die Beschäftigten haben die vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Masken oder mindestens gleichwertige Masken zu tragen.“

Wenn Du nun eine fachlich bessere Beurteilung als die BGW erstellen kannst, und ein entsprechendes Schutzkonzept für Kontakte unter 1,5 Meter realisierst… Ja dann. Fraglich ob es im Zweifel vor Gericht Bestand hätte. Immerhin „sollen“ die BGW-Bestimmungen herangezogen werden.

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Kshlsk
10.04.2022 12:21
@Lucien jeder kann sich impfen lassen und FFP2 Maske selber tragen. Dann ist genug geschützt. Dann kann jeder Arbeitgeber aber natürlich entschieden ob das für ihn genügend oder nicht. Freie Wahl. Und BGW sind nur noch Fremdrealität Bürokraten
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[mention]Lucien[/mention] jeder kann sich impfen lassen und FFP2 Maske selber tragen. Dann ist genug geschützt. Dann kann jeder Arbeitgeber aber natürlich entschieden ob das für ihn genügend oder nicht. Freie Wahl. Und BGW sind nur noch Fremdrealität Bürokraten
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Kshlsk schrieb:

@Lucien jeder kann sich impfen lassen und FFP2 Maske selber tragen. Dann ist genug geschützt. Dann kann jeder Arbeitgeber aber natürlich entschieden ob das für ihn genügend oder nicht. Freie Wahl. Und BGW sind nur noch Fremdrealität Bürokraten

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mark760
10.04.2022 12:33
@Kshlsk Na ja. Die Branchenstandards der BGW werden für den Arbeitsschutz im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes herangezogen.

Interessant aber, dass jetzt mancher PI den Arbeitsschutz entdeckt hat. Sonst wird das doch sehr stiefmütterlich behandelt, z.B. Tragen von Lasten, Stehzeiten, Tageslicht uvm.
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• kvet
• Foka18
[mention]Kshlsk[/mention] Na ja. Die Branchenstandards der BGW werden für den Arbeitsschutz im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes herangezogen. Interessant aber, dass jetzt mancher PI den Arbeitsschutz entdeckt hat. Sonst wird das doch sehr stiefmütterlich behandelt, z.B. Tragen von Lasten, Stehzeiten, Tageslicht uvm.
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mark760 schrieb:

@Kshlsk Na ja. Die Branchenstandards der BGW werden für den Arbeitsschutz im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes herangezogen.

Interessant aber, dass jetzt mancher PI den Arbeitsschutz entdeckt hat. Sonst wird das doch sehr stiefmütterlich behandelt, z.B. Tragen von Lasten, Stehzeiten, Tageslicht uvm.

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Kshlsk schrieb:

In NRW ist ganz klar - Maskenpflicht in Physiotherapie - Praxen gibt es nicht.

Und was BGW sagt, ist eigentlich nur Empfehlung und dadurch entsteht keine rechtliche Bindung.

Wichtig ist was CoronaSchVO vorschreibt!


Wer was anderes behauptet kann dasselbe überall lesen.

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Seaman1
07.04.2022 20:52
Jedes Bundesland kocht sein Süppchen. Traurig nach reichlich 2 Jahren.
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• Shakespeare
• Foka18
Jedes Bundesland kocht sein Süppchen. Traurig nach reichlich 2 Jahren.
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Seaman1 schrieb:

Jedes Bundesland kocht sein Süppchen. Traurig nach reichlich 2 Jahren.

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mark760
12.04.2022 21:38
Tja, also doch weiter Maskenpflicht ( für die Therapeuten/ -innen ) in den meisten Fällen:

„Beschäftigte tragen vor allem dann einen Mund-Nasen-Schutz (medizinische Gesichtsmaske) wenn in Innenräumen der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen anwesenden Personen (z.B. Patienten und Patientinnen, Kunden und Kundinnen, Klienten und Klientinnen und ähnliche sowie andere Beschäftigte) nicht eingehalten werden kann und andere Maßnahmen zum Beispiel Abtrennungen nicht umsetzbar sind. Trägt die andere Person bei einem Abstand unter 1,50 Metern keine Maske müssen Beschäftigte Atemschutzmasken (z.B. FFP2-Masken) tragen."

Coronavirus: Therapeutische Praxen – Arbeitsschutzstandards und Antworten auf häufige Fragen - BGW-online
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Tja, also doch weiter Maskenpflicht ( für die Therapeuten/ -innen ) in den meisten Fällen: „Beschäftigte tragen vor allem dann einen Mund-Nasen-Schutz (medizinische Gesichtsmaske) wenn in Innenräumen der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen anwesenden Personen (z.B. Patienten und Patientinnen, Kunden und Kundinnen, Klienten und Klientinnen und ähnliche sowie andere Beschäftigte) nicht eingehalten werden kann und andere Maßnahmen zum Beispiel Abtrennungen nicht umsetzbar sind. Trägt die andere Person bei einem Abstand unter 1,50 Metern keine Maske müssen Beschäftigte Atemschutzmasken (z.B. FFP2-Masken) tragen." https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/corona-navigationsebene/coronavirus-arbeitsschutzstandards/coronavirus-therapeutische-praxen-arbeitsschutzstandards-und-43612
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Kshlsk
14.04.2022 22:45
BGW gibt nur Empfehlungen und Orientierungen
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BGW gibt nur Empfehlungen und Orientierungen
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Kshlsk schrieb:

BGW gibt nur Empfehlungen und Orientierungen

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mark760
15.04.2022 08:44
@Kshlsk Ja, im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes.
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[mention]Kshlsk[/mention] Ja, im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes.
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mark760 schrieb:

@Kshlsk Ja, im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes.

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mark760 schrieb:

Tja, also doch weiter Maskenpflicht ( für die Therapeuten/ -innen ) in den meisten Fällen:

„Beschäftigte tragen vor allem dann einen Mund-Nasen-Schutz (medizinische Gesichtsmaske) wenn in Innenräumen der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen anwesenden Personen (z.B. Patienten und Patientinnen, Kunden und Kundinnen, Klienten und Klientinnen und ähnliche sowie andere Beschäftigte) nicht eingehalten werden kann und andere Maßnahmen zum Beispiel Abtrennungen nicht umsetzbar sind. Trägt die andere Person bei einem Abstand unter 1,50 Metern keine Maske müssen Beschäftigte Atemschutzmasken (z.B. FFP2-Masken) tragen."

Coronavirus: Therapeutische Praxen – Arbeitsschutzstandards und Antworten auf häufige Fragen - BGW-online

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Äntz
12.04.2022 22:26
Wie schon erwähnt, haben wir unsere Gefährdungsbeurteilung und Hygienekonzept diese Woche schon verändert. AG stellt alle Arten von Masken und Tests zur Verfügung, MA können entscheiden. Tägliche Tests. Alle Patienten haben das sehr gut angenommen- Patienten, die sich schützen wollen, tragen FFP2 Masken (und es tragen viele). Mag nicht nicht die BG Richtlinien sein, aber wir sind froh damit.
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Wie schon erwähnt, haben wir unsere Gefährdungsbeurteilung und Hygienekonzept diese Woche schon verändert. AG stellt alle Arten von Masken und Tests zur Verfügung, MA können entscheiden. Tägliche Tests. Alle Patienten haben das sehr gut angenommen- Patienten, die sich schützen wollen, tragen FFP2 Masken (und es tragen viele). Mag nicht nicht die BG Richtlinien sein, aber wir sind froh damit.
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massu
12.04.2022 22:39
Und für die Patienten gilt das auch: Gerne ohne Maske zur Behandlung dann aber nur mit Test?
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Und für die Patienten gilt das auch: Gerne ohne Maske zur Behandlung dann aber nur mit Test?
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massu schrieb:

Und für die Patienten gilt das auch: Gerne ohne Maske zur Behandlung dann aber nur mit Test?

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Äntz
12.04.2022 22:49
nein, Patienten könnten ohne Masken kommen, ohne Test.. machen wenige. aber wär auch okay für uns. MA entscheidet ja auch, ob er ne Maske anziehen möchte. Die meisten MA waren in den letzten Wochen trotz Boosterung infiziert (mit Maske) da alle Infektionen aus dem privaten Bereich kamen (Familie, Kinder, Sport). Wir glauben, mit täglicher Testung genauso viel dafür zu tun, das Infektionsgeschehen eindämmen zu können. Was bringt es, eine Maske bei uns oder beim Einkaufen zu tragen und beim Grillen mit Nachbarn oder beim in Fußballstadion zu gehen mit tausenden Menschen keine zu tragen.. Jeder darf mit seinem Tempo in die Normalität und kann sich mit FFP2 schützen, die meisten bei uns versuchen das schneller
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• christoph55
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nein, Patienten könnten ohne Masken kommen, ohne Test.. machen wenige. aber wär auch okay für uns. MA entscheidet ja auch, ob er ne Maske anziehen möchte. Die meisten MA waren in den letzten Wochen trotz Boosterung infiziert (mit Maske) da alle Infektionen aus dem privaten Bereich kamen (Familie, Kinder, Sport). Wir glauben, mit täglicher Testung genauso viel dafür zu tun, das Infektionsgeschehen eindämmen zu können. Was bringt es, eine Maske bei uns oder beim Einkaufen zu tragen und beim Grillen mit Nachbarn oder beim in Fußballstadion zu gehen mit tausenden Menschen keine zu tragen.. Jeder darf mit seinem Tempo in die Normalität und kann sich mit FFP2 schützen, die meisten bei uns versuchen das schneller
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Äntz schrieb:

nein, Patienten könnten ohne Masken kommen, ohne Test.. machen wenige. aber wär auch okay für uns. MA entscheidet ja auch, ob er ne Maske anziehen möchte. Die meisten MA waren in den letzten Wochen trotz Boosterung infiziert (mit Maske) da alle Infektionen aus dem privaten Bereich kamen (Familie, Kinder, Sport). Wir glauben, mit täglicher Testung genauso viel dafür zu tun, das Infektionsgeschehen eindämmen zu können. Was bringt es, eine Maske bei uns oder beim Einkaufen zu tragen und beim Grillen mit Nachbarn oder beim in Fußballstadion zu gehen mit tausenden Menschen keine zu tragen.. Jeder darf mit seinem Tempo in die Normalität und kann sich mit FFP2 schützen, die meisten bei uns versuchen das schneller

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Äntz schrieb:

Wie schon erwähnt, haben wir unsere Gefährdungsbeurteilung und Hygienekonzept diese Woche schon verändert. AG stellt alle Arten von Masken und Tests zur Verfügung, MA können entscheiden. Tägliche Tests. Alle Patienten haben das sehr gut angenommen- Patienten, die sich schützen wollen, tragen FFP2 Masken (und es tragen viele). Mag nicht nicht die BG Richtlinien sein, aber wir sind froh damit.

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