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Maskenpflicht
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Kayzone
01.04.2022 14:21
Hallo liebe Leute,

Ich habe nur eine schnelle Frage. Ist es jetzt tatsächlich so das ab Montag in unserem Beruf keine Masken mehr getragen werden MÜSSEN?
Falls noch Maskenpflicht bestehen sollte könnt ihr mir vielleicht Quellen dazu liefern? Ich finde die meisten Aussagen etwas verwirrend.
Ich bitte euch ebenso keine Grundsatzdiskussion los zu treten was richtig wäre.
Danke euch im Voraus
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Hallo liebe Leute, Ich habe nur eine schnelle Frage. Ist es jetzt tatsächlich so das ab Montag in unserem Beruf keine Masken mehr getragen werden MÜSSEN? Falls noch Maskenpflicht bestehen sollte könnt ihr mir vielleicht Quellen dazu liefern? Ich finde die meisten Aussagen etwas verwirrend. Ich bitte euch ebenso keine Grundsatzdiskussion los zu treten was richtig wäre. Danke euch im Voraus
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Kayzone schrieb:

Hallo liebe Leute,

Ich habe nur eine schnelle Frage. Ist es jetzt tatsächlich so das ab Montag in unserem Beruf keine Masken mehr getragen werden MÜSSEN?
Falls noch Maskenpflicht bestehen sollte könnt ihr mir vielleicht Quellen dazu liefern? Ich finde die meisten Aussagen etwas verwirrend.
Ich bitte euch ebenso keine Grundsatzdiskussion los zu treten was richtig wäre.
Danke euch im Voraus

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PT BLN
01.04.2022 14:25
Die BGW fordert es, bis mindestens 25.05.2022.
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• Seaman1
• Papa Alpaka
Die BGW fordert es, bis mindestens 25.05.2022.
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Kayzone
01.04.2022 14:43
Gilt das auch für Patienten?
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• brigitte 36
Gilt das auch für Patienten?
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Kayzone schrieb:

Gilt das auch für Patienten?

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Kshlsk
03.04.2022 11:40
Absolut falsch . Auf der Website der BGW sind die neue Arbeitsschutzsverordnungen noch in Bearbeitung und werden gerade an der gesetzlichen Vorgaben angepasst d.h. - ab 03.04.2022 keine Maskenpflicht mehr in Physio Praxen. Wird auch noch am Montag bekannt gegeben
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Absolut falsch . Auf der Website der BGW sind die neue Arbeitsschutzsverordnungen noch in Bearbeitung und werden gerade an der gesetzlichen Vorgaben angepasst d.h. - ab 03.04.2022 keine Maskenpflicht mehr in Physio Praxen. Wird auch noch am Montag bekannt gegeben
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Kshlsk schrieb:

Absolut falsch . Auf der Website der BGW sind die neue Arbeitsschutzsverordnungen noch in Bearbeitung und werden gerade an der gesetzlichen Vorgaben angepasst d.h. - ab 03.04.2022 keine Maskenpflicht mehr in Physio Praxen. Wird auch noch am Montag bekannt gegeben

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kvet
03.04.2022 11:48
@Kshlsk Super, das wird auch Zeit.
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[mention]Kshlsk[/mention] Super, das wird auch Zeit.
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kvet schrieb:

@Kshlsk Super, das wird auch Zeit.

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PT BLN schrieb:

Die BGW fordert es, bis mindestens 25.05.2022.

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Obstbaum
01.04.2022 14:40
Wo steht das ?
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Wo steht das ?
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Obstbaum schrieb:

Wo steht das ?

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Kayzone
01.04.2022 14:44
Mal blöd gefragt, hat die bgw das überhaupt zu entscheiden? Ist das in Stein gemeiselt oder nur eine Empfehlung?
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Mal blöd gefragt, hat die bgw das überhaupt zu entscheiden? Ist das in Stein gemeiselt oder nur eine Empfehlung?
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Ingo Friedrich
01.04.2022 15:17
@Kayzone Ja, das ist eine klare Vorgabe.
MfG :)
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[mention]Kayzone[/mention] Ja, das ist eine klare Vorgabe. MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:

@Kayzone Ja, das ist eine klare Vorgabe.
MfG :)

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Papa Alpaka
07.04.2022 00:15
...bei Verstößen gegen diese Vorgabe [insbesondere da sie keinen besonderen technischen Sachverstand für Situationseinschätzungen oder erhöhten Aufwand für die Umsetzung benötigt] kann die BGW die Folgekosten einer Infektion am Arbeitsplatz ablehnen und/oder den Arbeitgeber in Regress nehmen.

Ob man mit den Folgen eines richtig fiesen Virus [schädigt einfach mal Blutgefäßwände an allen möglichen Stellen, lässt Organ- und Muskelversorgung ausfallen weil das Endothel kaputt ist. Sauerstoffsättigung des Blutes kann einwandfrei sein, aber der Sauerstoff kommt nicht dorthin, wo er gebraucht wird... - ist neurotrop - persistiert in Organen, Nervengewebe, Ovarien, Hoden, Augen] allein gelassen werden möchte darf jeder für sich entscheiden.
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...bei Verstößen gegen diese Vorgabe [insbesondere da sie keinen besonderen technischen Sachverstand für Situationseinschätzungen oder erhöhten Aufwand für die Umsetzung benötigt] kann die BGW die Folgekosten einer Infektion am Arbeitsplatz ablehnen und/oder den Arbeitgeber in Regress nehmen. Ob man mit den Folgen eines richtig fiesen Virus [schädigt einfach mal Blutgefäßwände an allen möglichen Stellen, lässt Organ- und Muskelversorgung ausfallen weil das Endothel kaputt ist. Sauerstoffsättigung des Blutes kann einwandfrei sein, aber der Sauerstoff kommt nicht dorthin, wo er gebraucht wird... - ist neurotrop - persistiert in Organen, Nervengewebe, Ovarien, Hoden, Augen] allein gelassen werden möchte darf jeder für sich entscheiden.
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Papa Alpaka schrieb:

...bei Verstößen gegen diese Vorgabe [insbesondere da sie keinen besonderen technischen Sachverstand für Situationseinschätzungen oder erhöhten Aufwand für die Umsetzung benötigt] kann die BGW die Folgekosten einer Infektion am Arbeitsplatz ablehnen und/oder den Arbeitgeber in Regress nehmen.

Ob man mit den Folgen eines richtig fiesen Virus [schädigt einfach mal Blutgefäßwände an allen möglichen Stellen, lässt Organ- und Muskelversorgung ausfallen weil das Endothel kaputt ist. Sauerstoffsättigung des Blutes kann einwandfrei sein, aber der Sauerstoff kommt nicht dorthin, wo er gebraucht wird... - ist neurotrop - persistiert in Organen, Nervengewebe, Ovarien, Hoden, Augen] allein gelassen werden möchte darf jeder für sich entscheiden.

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Kayzone schrieb:

Mal blöd gefragt, hat die bgw das überhaupt zu entscheiden? Ist das in Stein gemeiselt oder nur eine Empfehlung?

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Stefan Arnold
01.04.2022 14:46
Habe die sächsische Verordnung vorhin durch gearbeitet da finde ich keine Maskenpflicht mehr für Heilmittelerbringer/ körpernahe Dienstleistungen.

Ich denke die Patienten brauchen nicht mehr, was die BG sagt weiß ich nicht aber die hat sich in 30 Jahren nie bei uns blicken lassen.
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Habe die sächsische Verordnung vorhin durch gearbeitet da finde ich keine Maskenpflicht mehr für Heilmittelerbringer/ körpernahe Dienstleistungen. Ich denke die Patienten brauchen nicht mehr, was die BG sagt weiß ich nicht aber die hat sich in 30 Jahren nie bei uns blicken lassen.
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Ladyfee
01.04.2022 15:29
Da steht aber Gesundheitseinrichtungen…..es sind halt nicht alle expliziet aufgeführt und unsere Branche gehört dazu.An die Bgw Verordnung hat sich aus Fürsorgepflicht jeder Arbeitgeber zu halten.
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Da steht aber Gesundheitseinrichtungen…..es sind halt nicht alle expliziet aufgeführt und unsere Branche gehört dazu.An die Bgw Verordnung hat sich aus Fürsorgepflicht jeder Arbeitgeber zu halten.
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Ladyfee schrieb:

Da steht aber Gesundheitseinrichtungen…..es sind halt nicht alle expliziet aufgeführt und unsere Branche gehört dazu.An die Bgw Verordnung hat sich aus Fürsorgepflicht jeder Arbeitgeber zu halten.

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PT BLN
01.04.2022 15:56
Auch wenn die BG sich nicht blicken lässt, so muss man trotzdem deren Vorgaben erfüllen...
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• silke.r
Auch wenn die BG sich nicht blicken lässt, so muss man trotzdem deren Vorgaben erfüllen...
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PT BLN schrieb:

Auch wenn die BG sich nicht blicken lässt, so muss man trotzdem deren Vorgaben erfüllen...

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Stefan Arnold
01.04.2022 16:16
@Ladyfee ne in der Verordnung stehen explizit alle drin die Maske tragen müssen, hier der Screenshot aus der Verordnung die heute online gestellt worden ist.
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[mention]Ladyfee[/mention] ne in der Verordnung stehen explizit alle drin die Maske tragen müssen, hier der Screenshot aus der Verordnung die heute online gestellt worden ist. [image]forum_Y8UOHOi62zXeIvGMgg4s.jpg[/image]
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Stefan Arnold schrieb:

@Ladyfee ne in der Verordnung stehen explizit alle drin die Maske tragen müssen, hier der Screenshot aus der Verordnung die heute online gestellt worden ist.

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Kshlsk
03.04.2022 11:44
@Stefan Arnold Physio Praxen sind unter "Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe" eingeordnet und das ist garnicht in der Verordnung erwähnt d.h. dass die Maskenpflicht in privaten Physiopraxen entfällt.
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[mention]Stefan Arnold[/mention] Physio Praxen sind unter "Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe" eingeordnet und das ist garnicht in der Verordnung erwähnt d.h. dass die Maskenpflicht in privaten Physiopraxen entfällt.
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Kshlsk schrieb:

@Stefan Arnold Physio Praxen sind unter "Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe" eingeordnet und das ist garnicht in der Verordnung erwähnt d.h. dass die Maskenpflicht in privaten Physiopraxen entfällt.

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Stefan Arnold schrieb:

Habe die sächsische Verordnung vorhin durch gearbeitet da finde ich keine Maskenpflicht mehr für Heilmittelerbringer/ körpernahe Dienstleistungen.

Ich denke die Patienten brauchen nicht mehr, was die BG sagt weiß ich nicht aber die hat sich in 30 Jahren nie bei uns blicken lassen.

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Kayzone
01.04.2022 14:56
Ich lese auch sehr oft an orten wo sich vulnerable Gruppen aufhalten, gilt sie weiter. Wobei vulnerable Gruppen ein sehr schwammiger Begriff ist.
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Ich lese auch sehr oft an orten wo sich vulnerable Gruppen aufhalten, gilt sie weiter. Wobei vulnerable Gruppen ein sehr schwammiger Begriff ist.
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Ingo Friedrich
01.04.2022 15:22
@Kayzone Als vulnerable Person würde ich mich selbst sehen.
10% der Bevölkerung in meiner Region sind infiziert. Bei 20 Patienten täglich hab ich es statistisch gesehen mit 2 Infizierten unter engem Kontakt zu tun. Da nützt dir die beste Boosterung nix.
MfG :)
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[mention]Kayzone[/mention] Als vulnerable Person würde ich mich selbst sehen. 10% der Bevölkerung in meiner Region sind infiziert. Bei 20 Patienten täglich hab ich es statistisch gesehen mit 2 Infizierten unter engem Kontakt zu tun. Da nützt dir die beste Boosterung nix. MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:

@Kayzone Als vulnerable Person würde ich mich selbst sehen.
10% der Bevölkerung in meiner Region sind infiziert. Bei 20 Patienten täglich hab ich es statistisch gesehen mit 2 Infizierten unter engem Kontakt zu tun. Da nützt dir die beste Boosterung nix.
MfG :)

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Kayzone schrieb:

Ich lese auch sehr oft an orten wo sich vulnerable Gruppen aufhalten, gilt sie weiter. Wobei vulnerable Gruppen ein sehr schwammiger Begriff ist.

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Seaman1
01.04.2022 18:39
§ 1 Zielsetzung, Geltungsbereich
(1) Die Verordnung dient dem Schutz der Gesundheit der Menschen sowie der Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems. Die nachfolgenden Regelungen zielen daher insbesondere auf den Schutz von Menschen ab, die aufgrund ihres Alters, ihrer Behinderung oder ihres Gesundheitszustandes ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) haben. Daher wird den Bürgerinnen und Bürgern dringend empfohlen:
1. in öffentlich zugänglichen Innenräumen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung (vorzugsweise eine FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske) zu tragen,
2. wo immer möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen, 

Der letzte Satz regelt es definitiv, oder??
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§ 1 Zielsetzung, Geltungsbereich (1) Die Verordnung dient dem Schutz der Gesundheit der Menschen sowie der Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems. Die nachfolgenden Regelungen zielen daher insbesondere auf den Schutz von Menschen ab, die aufgrund ihres Alters, ihrer Behinderung oder ihres Gesundheitszustandes ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) haben. Daher wird den Bürgerinnen und Bürgern dringend empfohlen: 1. in öffentlich zugänglichen Innenräumen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung (vorzugsweise eine FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske) zu tragen, 2. wo immer möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen,  Der letzte Satz regelt es definitiv, oder??
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Stefan Arnold
01.04.2022 23:10
Was soll das klären? "Da steht es wird dringend empfohlen. " empfohlen ist freiwillig.
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Was soll das klären? "Da steht es wird dringend empfohlen. " empfohlen ist freiwillig.
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Stefan Arnold schrieb:

Was soll das klären? "Da steht es wird dringend empfohlen. " empfohlen ist freiwillig.

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Seaman1 schrieb:

§ 1 Zielsetzung, Geltungsbereich
(1) Die Verordnung dient dem Schutz der Gesundheit der Menschen sowie der Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems. Die nachfolgenden Regelungen zielen daher insbesondere auf den Schutz von Menschen ab, die aufgrund ihres Alters, ihrer Behinderung oder ihres Gesundheitszustandes ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) haben. Daher wird den Bürgerinnen und Bürgern dringend empfohlen:
1. in öffentlich zugänglichen Innenräumen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung (vorzugsweise eine FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske) zu tragen,
2. wo immer möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen, 

Der letzte Satz regelt es definitiv, oder??

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Äntz
01.04.2022 20:07
Rheinland/Pfalz und Saarland:
..Damit ist die Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistungen auch nicht mehr per Landesverordnungen vorgeschrieben..

ACHTUNG
Für Therapeuten und Therapeutinnen sowie weiteres Personal gelten weiterhin bzgl. der Maskenpflicht in beiden Bundesländern die Vorschriften der BGW..
..Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für therapeutische Praxen werden von der BGW gerade überarbeitet, um diese an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen...

In unserer Praxis gilt ab Montag keine Maskenpflicht mehr, sondern nur Empfehlung.
Wir haben unser Hygienekonzept daher verändert, dass sich Mitarbeiter, die keine Maske tragen, sich täglich vor Arbeitsbeginn testen /Maken und Test werden gestellt)
Ist wohl nicht erlaubt, aber wir finden das gut. Wir haben mittlerweile Mitarbeiter, die schon 2 mal trotz Boosterung positiv waren, obwohl wir Maske tragen. Alle Infektionen aus den privaten Bereichen.
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Rheinland/Pfalz und Saarland: ..Damit ist die Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistungen auch nicht mehr per Landesverordnungen vorgeschrieben.. ACHTUNG Für Therapeuten und Therapeutinnen sowie weiteres Personal gelten weiterhin bzgl. der Maskenpflicht in beiden Bundesländern die Vorschriften der BGW.. ..Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für therapeutische Praxen werden von der BGW gerade überarbeitet, um diese an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen... In unserer Praxis gilt ab Montag keine Maskenpflicht mehr, sondern nur Empfehlung. Wir haben unser Hygienekonzept daher verändert, dass sich Mitarbeiter, die keine Maske tragen, sich täglich vor Arbeitsbeginn testen /Maken und Test werden gestellt) Ist wohl nicht erlaubt, aber wir finden das gut. Wir haben mittlerweile Mitarbeiter, die schon 2 mal trotz Boosterung positiv waren, obwohl wir Maske tragen. Alle Infektionen aus den privaten Bereichen.
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Stefan Arnold
01.04.2022 23:13
Eben, die BGW Ansage ist vom Herbst 2021...

Was ergibt es für einen Sinn wenn die Patienten keine Masken tragen müssen aber meine allesamt geimpften 25-40 Jährigen Angestellten? Ich habe mal ans sächsische Sozialministerium geschrieben was denn nun Sache ist, werde nächste Woche noch Maskenpflicht für alle in der Praxis machen und dann hoffe ich auf definitive Klärung.
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Eben, die BGW Ansage ist vom Herbst 2021... Was ergibt es für einen Sinn wenn die Patienten keine Masken tragen müssen aber meine allesamt geimpften 25-40 Jährigen Angestellten? Ich habe mal ans sächsische Sozialministerium geschrieben was denn nun Sache ist, werde nächste Woche noch Maskenpflicht für alle in der Praxis machen und dann hoffe ich auf definitive Klärung.
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Stefan Arnold schrieb:

Eben, die BGW Ansage ist vom Herbst 2021...

Was ergibt es für einen Sinn wenn die Patienten keine Masken tragen müssen aber meine allesamt geimpften 25-40 Jährigen Angestellten? Ich habe mal ans sächsische Sozialministerium geschrieben was denn nun Sache ist, werde nächste Woche noch Maskenpflicht für alle in der Praxis machen und dann hoffe ich auf definitive Klärung.

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Äntz
01.04.2022 23:41
Es macht keinen Sinn aus meiner Sicht. Und die Antwort wird sein: Sie dürfen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und können eine Maskenpflicht von Patienten einfordern. Die Verantwortung wird den Betrieben und der Bevölkerung in die Hände gelegt. Ich finde das eigentlich okay. Wer sich schützen will, kann das für wenig Geld mit FFP2 Maske tun. Ich denke, wir brauchen einen Schritt in die Normalität, wer noch (auch verständlich) Ängste hat, kann sich schützen
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Es macht keinen Sinn aus meiner Sicht. Und die Antwort wird sein: Sie dürfen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und können eine Maskenpflicht von Patienten einfordern. Die Verantwortung wird den Betrieben und der Bevölkerung in die Hände gelegt. Ich finde das eigentlich okay. Wer sich schützen will, kann das für wenig Geld mit FFP2 Maske tun. Ich denke, wir brauchen einen Schritt in die Normalität, wer noch (auch verständlich) Ängste hat, kann sich schützen
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Äntz schrieb:

Es macht keinen Sinn aus meiner Sicht. Und die Antwort wird sein: Sie dürfen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und können eine Maskenpflicht von Patienten einfordern. Die Verantwortung wird den Betrieben und der Bevölkerung in die Hände gelegt. Ich finde das eigentlich okay. Wer sich schützen will, kann das für wenig Geld mit FFP2 Maske tun. Ich denke, wir brauchen einen Schritt in die Normalität, wer noch (auch verständlich) Ängste hat, kann sich schützen

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Stefan Arnold
02.04.2022 07:23
Wer nach 2 Jahren, mit Omikron und 3 Impfungen und meistens mindestens einer zusätzlichen Genesung immer noch im Angstmodus ist wird niemals bereit sein wieder normal zu leben.

Ein Großteil meiner Patienten und quasi alle meine Angestellten warten sehnlichst darauf sich von der Maske zu verabschieden und ich bin froh dass in Sachsen fast nirgendwo mehr eine getragen werden muss.

In vielen europäischen Ländern wurde die seit Wochen und zum Teil Monaten schon abgeschafft und deren impfquoten unterscheiden sich nur um wenige % und in diesen Ländern ist die Welt nicht untergegangen und die Sterblichkeit nicht durch die Decke.

Würde man in Deutschland nicht jeden mitzählen der mit Omikron anteilig gestorben ist wären die Todeszahlen schon lange im zweistelligen täglichen Bereich.
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Wer nach 2 Jahren, mit Omikron und 3 Impfungen und meistens mindestens einer zusätzlichen Genesung immer noch im Angstmodus ist wird niemals bereit sein wieder normal zu leben. Ein Großteil meiner Patienten und quasi alle meine Angestellten warten sehnlichst darauf sich von der Maske zu verabschieden und ich bin froh dass in Sachsen fast nirgendwo mehr eine getragen werden muss. In vielen europäischen Ländern wurde die seit Wochen und zum Teil Monaten schon abgeschafft und deren impfquoten unterscheiden sich nur um wenige % und in diesen Ländern ist die Welt nicht untergegangen und die Sterblichkeit nicht durch die Decke. Würde man in Deutschland nicht jeden mitzählen der mit Omikron anteilig gestorben ist wären die Todeszahlen schon lange im zweistelligen täglichen Bereich.
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Stefan Arnold schrieb:

Wer nach 2 Jahren, mit Omikron und 3 Impfungen und meistens mindestens einer zusätzlichen Genesung immer noch im Angstmodus ist wird niemals bereit sein wieder normal zu leben.

Ein Großteil meiner Patienten und quasi alle meine Angestellten warten sehnlichst darauf sich von der Maske zu verabschieden und ich bin froh dass in Sachsen fast nirgendwo mehr eine getragen werden muss.

In vielen europäischen Ländern wurde die seit Wochen und zum Teil Monaten schon abgeschafft und deren impfquoten unterscheiden sich nur um wenige % und in diesen Ländern ist die Welt nicht untergegangen und die Sterblichkeit nicht durch die Decke.

Würde man in Deutschland nicht jeden mitzählen der mit Omikron anteilig gestorben ist wären die Todeszahlen schon lange im zweistelligen täglichen Bereich.

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Arminia
02.04.2022 08:27
Wo steht das?Ich lese in der Landesverordung RLP weiterhin die Maskenpflicht bei Dienstleistungen im medizinischen Bereich(außer Rehasport)...
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Wo steht das?Ich lese in der Landesverordung RLP weiterhin die Maskenpflicht bei Dienstleistungen im medizinischen Bereich(außer Rehasport)...
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Arminia schrieb:

Wo steht das?Ich lese in der Landesverordung RLP weiterhin die Maskenpflicht bei Dienstleistungen im medizinischen Bereich(außer Rehasport)...

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MeFe89
02.04.2022 09:11
@Stefan Arnold dennoch, für Mitarbeiter gilt ffp2 Maske pflicht
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[mention]Stefan Arnold[/mention] dennoch, für Mitarbeiter gilt ffp2 Maske pflicht
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MeFe89 schrieb:

@Stefan Arnold dennoch, für Mitarbeiter gilt ffp2 Maske pflicht

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Kayzone
02.04.2022 09:56
@Stefan Arnold danke
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[mention]Stefan Arnold[/mention] danke
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Kayzone schrieb:

@Stefan Arnold danke

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Äntz schrieb:

Rheinland/Pfalz und Saarland:
..Damit ist die Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistungen auch nicht mehr per Landesverordnungen vorgeschrieben..

ACHTUNG
Für Therapeuten und Therapeutinnen sowie weiteres Personal gelten weiterhin bzgl. der Maskenpflicht in beiden Bundesländern die Vorschriften der BGW..
..Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für therapeutische Praxen werden von der BGW gerade überarbeitet, um diese an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen...

In unserer Praxis gilt ab Montag keine Maskenpflicht mehr, sondern nur Empfehlung.
Wir haben unser Hygienekonzept daher verändert, dass sich Mitarbeiter, die keine Maske tragen, sich täglich vor Arbeitsbeginn testen /Maken und Test werden gestellt)
Ist wohl nicht erlaubt, aber wir finden das gut. Wir haben mittlerweile Mitarbeiter, die schon 2 mal trotz Boosterung positiv waren, obwohl wir Maske tragen. Alle Infektionen aus den privaten Bereichen.

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mark760
02.04.2022 07:24
In NRW bleibt die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen. In Krankenhäusern und Pflegeheimen dazu auch die Testpflicht.

Allerdings zählen Heilmittelpraxen nicht dazu. Hier kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.

„§ 3


Maskenpflicht


(1) In folgenden Einrichtungen und bei der Inanspruchnahme und Erbringung folgender
Dienstleistungen ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen:
1. in und im Rahmen von folgenden Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens
a) Arztpraxen,
b) Krankenhäusern,
c) Einrichtungen für ambulantes Operieren,
d) Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleich-
bare medizinische Versorgung erfolgt,
e) Dialyseeinrichtungen,
f) Tageskliniken,
g) ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen
oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen,
h) Rettungsdiensten,
i) voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer,
behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen sowie
j) ambulanten Pflegediensten und Unternehmen, die den Einrichtungen nach Buchstabe i) ver-
gleichbare Dienstleistungen anbieten, wobei Angebote zur Unterstützung im Alltag im
Sinne von § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch nicht zu den ver-
gleichbaren Angeboten zählen, [....]"


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In NRW bleibt die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen. In Krankenhäusern und Pflegeheimen dazu auch die Testpflicht. Allerdings zählen Heilmittelpraxen nicht dazu. Hier kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden. „§ 3 Maskenpflicht (1) In folgenden Einrichtungen und bei der Inanspruchnahme und Erbringung folgender Dienstleistungen ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen: 1. in und im Rahmen von folgenden Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens a) Arztpraxen, b) Krankenhäusern, c) Einrichtungen für ambulantes Operieren, d) Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleich- bare medizinische Versorgung erfolgt, e) Dialyseeinrichtungen, f) Tageskliniken, g) ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen, h) Rettungsdiensten, i) voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen sowie j) ambulanten Pflegediensten und Unternehmen, die den Einrichtungen nach Buchstabe i) ver- gleichbare Dienstleistungen anbieten, wobei Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne von § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch nicht zu den ver- gleichbaren Angeboten zählen, [....]" https://www.land.nrw/media/26504/download
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mark760 schrieb:

In NRW bleibt die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen. In Krankenhäusern und Pflegeheimen dazu auch die Testpflicht.

Allerdings zählen Heilmittelpraxen nicht dazu. Hier kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.

„§ 3


Maskenpflicht


(1) In folgenden Einrichtungen und bei der Inanspruchnahme und Erbringung folgender
Dienstleistungen ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen:
1. in und im Rahmen von folgenden Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens
a) Arztpraxen,
b) Krankenhäusern,
c) Einrichtungen für ambulantes Operieren,
d) Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleich-
bare medizinische Versorgung erfolgt,
e) Dialyseeinrichtungen,
f) Tageskliniken,
g) ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen
oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen,
h) Rettungsdiensten,
i) voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer,
behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen sowie
j) ambulanten Pflegediensten und Unternehmen, die den Einrichtungen nach Buchstabe i) ver-
gleichbare Dienstleistungen anbieten, wobei Angebote zur Unterstützung im Alltag im
Sinne von § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch nicht zu den ver-
gleichbaren Angeboten zählen, [....]"


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Stefan Arnold
02.04.2022 21:20
Das hat Sachsen noch zur Übersicht raus gebracht, siehe Bild.

Da wir nicht in der Liste stehen sind für mich Patienten befreit von der Maskenpflicht und es wird am Montag ein Zettel weniger in unseren Praxen hängen.
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Das hat Sachsen noch zur Übersicht raus gebracht, siehe Bild. Da wir nicht in der Liste stehen sind für mich Patienten befreit von der Maskenpflicht und es wird am Montag ein Zettel weniger in unseren Praxen hängen. [image]forum_qScANGwOxmjmVooSCd20.jpg[/image]
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Seaman1
07.04.2022 15:05
Eindeutiger geht es nicht! Es sei den du behandelst MT aus 1,5 m Entfernung?
Quelle: ZVK

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• Papa Alpaka
Eindeutiger geht es nicht! Es sei den du behandelst MT aus 1,5 m Entfernung? Quelle: ZVK https://sac.physio-deutschland.de/fileadmin/data/sn/News/Tabelle_Sachsen_April_2022.pdf
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Seaman1 schrieb:

Eindeutiger geht es nicht! Es sei den du behandelst MT aus 1,5 m Entfernung?
Quelle: ZVK

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Stefan Arnold schrieb:

Das hat Sachsen noch zur Übersicht raus gebracht, siehe Bild.

Da wir nicht in der Liste stehen sind für mich Patienten befreit von der Maskenpflicht und es wird am Montag ein Zettel weniger in unseren Praxen hängen.

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