III. Erforderliche Weiterbildungen der Leistungserbringer für besondere Maßnahmen der Physiotherapie
3. Manuelle Therapie
Einleitung
Manuelle Therapie ist ein spezialisiertes physiotherapeutisches Konzept zur Diagnostik und Behandlung von Schädigungen neuromuskulärer und bewegungsbezogener Funktionen. Sie basiert auf einem strukturierten Prozess der klinischen Argumentation (Clinical Reasoning) und integriert die verfügbaren wissenschaftlichen und klinischen Erkenntnisse sowie das bio-psycho-soziale Modell. Die Manuelle Therapie nutzt spezifische Behandlungsansätze, darunter manuelle Mobilisationstechniken und therapeutische Übungen zur Mobilisation und Stabilisation. Ein integraler Bestandteil ist die Schulung der Patientinnen und Patienten in einem Eigenübungsprogramm.
3.1. Eingangsvoraussetzungen für die Teilnehmenden
Die Weiterbildungsteilnehmenden müssen über eine Qualifikation verfügen, die sie gemäß § 124 Absatz 1 SGB V zur Zulassung als Krankengymnastin oder Krankengymnast oder Physiotherapeutin oder Physiotherapeut berechtigen würde.
3.2. Weiterbildungsumfang
3.2.1.
Die Mindestdauer der Weiterbildung beträgt 260 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten. Davon entfallen mindestens 20 UE auf den Themenbereich Allgemeine Grundlagen, mind. 230 UE auf den therapeutischen Prozess bezüglich der Manuellen Therapie. Dabei werden Inhalte zu allen Regionen der Wirbelsäule und der Extremitäten im Verhältnis von 55–60 % (Wirbelsäule) zu 40–45 % (Extremitäten) unter Beachtung regionaler Übergänge sowie funktioneller Zusammenhänge vermittelt. Zusätzlich sind mind. 10 UE für das Thema der „interdisziplinären und interprofessionellen Zusammenarbeit“ vorgesehen. Der Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Kenntnisse. Das Verhältnis von Praxis und Theorie beträgt 75-80% zu 20-25%.
3.2.2.
Die Weiterbildung erfolgt in geeigneten Kurseinheiten. Zwischen den einzelnen Kurseinheiten sollte ausreichend Zeit zum praktischen Üben verbleiben.
3.2.3.
Die Weiterbildung sollte in der Regel innerhalb von vier Jahren abgeschlossen werden.3.2.4.
Die Abschlussprüfung kann frühestens nach zwei Jahren erfolgen.
3.2.5.
Die Weiterbildung ist abgeschlossen, wenn sämtliche Kurseinheiten durchlaufen und die Abschlussprüfung erfolgreich absolviert wurde.
3.3 Weiterbildungsinhalt
3.3.1. Grundlagen: 20 UE
Die Teilnehmenden…
Einführung 2 UE
- a) …kennen die geschichtlichen Ursprünge der manualtherapeutischen Therapiekonzepte (Nordisches System, Maitland, u.a.) und sind in der Lage, deren Charakteristika (Grundannahmen, Prinzipien, Methoden und Techniken) zu beschreiben.
- b) …kennen die grundlegenden berufsrechtlichen Aspekte der Manuellen Therapie
- c) …können die Stellung und Eingliederung der Manuellen Therapie im Rahmen der Physiotherapie einordnen.
Therapeutische Grundlagen 18 UE
- d) …beherrschen die funktionelle Anatomie, die Physiologie und die Pathophysiologie in den entsprechenden Körperregionen (Wirbelsäule und Extremitäten) und können die Funktionszusammenhänge der unterschiedlichen anatomischen Strukturen beschreiben.
- e) …beherrschen die anatomischen, neurophysiologischen und pathophysiologischen Zusammenhänge des zentralen und peripheren Nervensystems.
- f) …verstehen die biomechanischen Zusammenhänge (z.B. arthrokinematisch, osteokinematisch und biokybernetisch) des Bewegungsapparates und können daraus die relevanten Konsequenzen und Wirkweisen für die Manuelle Therapie ableiten und erklären
- g) …kennen die neurophysiologischen und pathomorphologischen Grundlagen der neuralen Strukturen und der Schmerzleitung und -wahrnehmung
Lernziel: Tiefgreifendes Verständnis der anatomischen, (neuro-) physiologischen, biomechanischen sowie der arthrokinematischen Zusammenhänge der Manuellen Therapie.
3.3.2 Therapeutischer Prozess 230 UE
Die Teilnehmenden…
Diagnostik
- a) …verfügen über vertieftes Wissen zur Systematik der Funktionsdiagnostik in der Manuellen Therapie insbesondere zur manualtherapeutischen Anamnese, orientierenden und spezifischen Untersuchung inkl. Dokumentation, klinischer Entscheidungsfindung und Re‑Evaluation zu den entsprechenden Körperregionen.
- b) …können aus pathophysiologischen Veränderungen die Konsequenzen für die manualtherapeutische Diagnostik und Behandlung ableiten.
- c) …können mit orientierenden und spezifischen Untersuchungen die funktionellen und strukturellen Schädigungen sowie die ggf. daraus resultierenden Beeinträchtigung von Aktivität und Teilhabe der Patientinnen und Patienten unter Einbezug relevanter Kontextfaktoren ermitteln, analysieren und beschreiben.
- d) …können relevante manualtherapeutische Untersuchungstechniken und patientensicherheitsrelevante Testverfahren in den entsprechenden Körperregionen sicher, indikations- und fachgerecht anwenden.
Therapie- und Behandlungsplanung
- e) …können entsprechend bestehenden funktionellen und strukturellen Schädigungen geeignete evidenzbasierte manualtherapeutische Behandlungsverfahren ableiten und einen darauf ausgerichteten Behandlungsplan erstellen.
- f) …können Hypothesen entwickeln und darauf basierend Behandlungsentscheidungen für den manualtherapeutischen Prozess herleiten. (Clinical Reasoning)
- g) …vereinbaren nach einem bedarfsgerechten Informations- bzw. Beratungsgespräch mit Patienten und ggf. Bezugspersonen konkrete Ziele für die Therapie.
- h) …setzen die Ziele der Behandlung so, dass sie auf die bestmögliche Wiederherstellung und den Erhalt von Aktivitäten und Teilhabe und damit Verbesserung der Lebensqualität von Patientinnen und Patienten mit funktionellen und strukturellen Schädigungen am Bewegungssystem abzielen.
- i) …sind in der Lage eine Behandlungsprognose für einen spezifischen Patientenfall zu formulieren.
- j) …können Behandlungsstrategien und deren Ergebnisse systematisch evaluieren und dokumentieren
- k) …können qualitätssichernde Maßnahmen für den manualtherapeutischen Prozess beschreiben.
Manualtherapeutische Behandlung
- l) …können geeignete allgemeine und spezifische Behandlungsprinzipien und Maßnahmen der manuellen Therapie in den betroffenen Körperregionen indikationsgerecht und sicher anwenden sowie deren Wirkmechanismen erklären
- m) …kommunizieren therapeutische Entscheidungen verständlich, empathisch und patientenzentriert.
- n) …beherrschen gelenkspezifische manualtherapeutische Techniken zur Mobilisation sowie zur Stabilisation bei erkannten reversiblen funktionellen Schädigungen in den betroffenen Körperregionen.
- o) …beherrschen funktionelle Weichteiltechniken der beteiligten muskulären sowie bindegewebigen Strukturen in den betroffenen Körperregionen.
- p) …beherrschen neurodynamische Techniken der beteiligten neuralen Strukturen in den betroffenen Körperregionen.
- q) …beherrschen die Abstimmung zwischen passiver und aktiver Therapie.
- r) …können Übungen z. B. zur Stabilisation und Mobilisation in den betroffenen Körperregionen patientengerecht anleiten und demonstrieren sowie ein spezifisches Übungsprogramm erstellen.
Lernziel: Fähigkeit, den manualtherapeutischen Prozess eigenständig und sicher zu gestalten, einschließlich Analyse, Planung, Durchführung und Evaluation patientenindividueller Diagnostik und Behandlung sowie patientenzentrierter Kommunikation, stets unter Berücksichtigung des bio-psycho-sozialen Modells, der Patientensicherheit sowie der Wirksamkeit der therapeutischen Maßnahmen.
Interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit 10 UE
(verpflichtend unter Beteiligung einer ärztlichen Fachlehrkraft für mind. 8 UE)
Die Vermittlung der Lerninhalte und Kompetenzen erfolgt interprofessionell durch ein Team aus therapeutischer und ärztlicher Fachlehrkraft in Verantwortung für den jeweils eigenen Kompetenzbereich sowie in gemeinsamer Abstimmung der Inhalte und des Unterrichtsformats. Auf diese Weise wird die Verzahnung medizinischer und therapeutischer Perspektiven im Unterricht sichergestellt. Für die Umsetzung bietet sich eine praxisnahe Gestaltung an (z. B. in Form gemeinsamer Fallbesprechungen).
Die Teilnehmenden…
- a) …können den Unterschied zwischen Manueller Medizin und Manueller Therapie auch unter heilkundlichen Aspekten erklären und die Ziele und Wirkungsweise der unterschiedlichen ärztlichen und physiotherapeutischen Behandlungsansätze in der Manuellen Therapie darstellen
- b) …können die typischen Indikationen aus den verschiedenen medizinischen Fachgebieten (Orthopädie/Unfallchirurgie, Rheumatologie, Neurologie, HNO, Zahnmedizin, Pädiatrie, [interdisziplinäre] Schmerztherapie) und die übergeordneten und fachspezifischen Kontraindikationen der Manuellen Therapie erläutern und diese symptom-, befund- und verlaufsorientiert in der Untersuchung und Behandlung von Patientinnen und Patienten erkennen und berücksichtigen.
- c) …können die unterschiedlichen Wirkungsweisen der Manuellen Therapie und der physiotherapeutischen bzw. ärztlichen Schmerztherapie (z.B. Medikation, Infiltrationen) darstellen
- d) …haben grundlegende Kenntnisse zu strukturellen Pathologien und der Einordnung der Befunde aus bildgebenden Verfahren (z.B. Röntgen, CT, MRT, Sonografie) und ggf. Labordiagnostik und können deren Relevanz für Planung, Durchführung und Anpassung manualtherapeutischer Maßnahmen einordnen.
- e) …können im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit einen Rehabilitations- bzw. Therapieplan erstellen bzw. diesen umsetzen und die Rolle der verschiedenen Akteure im Behandlungsprozess erläutern.
- f) …können die Möglichkeiten und Grenzen des eigenen manualtherapeutischen Handelns einschätzen (sollte durch therapeutische Fachlehrkraft vermittelt werden).
- g) …können den eigenen Kompetenzbereich gegenüber Patientinnen oder Patienten und anderen Disziplinen und Professionen des Behandlungsprozesses erläutern (sollte durch therapeutische Fachlehrkraft vermittelt werden)
Lernziel: Fähigkeit, Prinzipien, Methoden und Techniken der Manuellen Therapie im physiotherapeutischen, ärztlichen und rechtlichen Kontext einzuordnen und deren Anwendungsbereich unter Berücksichtigung von Indikationen und Kontraindikationen einzuschätzen. Verständnis und Berücksichtigung der Rollen und Verantwortlichkeiten der an der Behandlung einer Patientin oder eines Patienten beteiligten Fach- und Berufsgruppen aus der Perspektive der Manuellen Therapie sowie die Fähigkeit, den eigenen manualtherapeutischen Kompetenzbereich gegenüber Patientinnen oder Patienten, Kolleginnen oder Kollegen und anderen Professionen zu vertreten. Kritisch reflektierter Umgang mit dem eigenen manualtherapeutischen Handeln, dessen Bedeutung für den therapeutischen Prozess sowie der Kommunikation mit Patientinnen oder Patienten und anderen Professionen.
3.4 Leistungsnachweis
3.4.1
Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen/ mündlichen Prüfungsteil.
3.4.2
Die Prüfung ist bestanden, wenn beide Prüfungsteile mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden. Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann höchstens zweimal wiederholt werden.
3.4.3
Der schriftliche Prüfungsteil dauert mindestens zwei Unterrichtseinheiten je Teilnehmerin oder Teilnehmer. Der Anteil von Multiple-Choice-Fragen darf 50% nicht übersteigen. Es sind jeweils Kenntnisse zu den einzelnen Körperregionen der Extremitäten und Wirbelsäule sowie Inhalte der allgemeinen Grundlagen und zum Thema interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit abzufragen.
3.4.4
Die Dauer des praktischen/mündlichen Prüfungsteils beträgt mindestens 30 Minuten je Teilnehmerin oder Teilnehmer. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer hat mindestens eine Frage aus dem Extremitäten- sowie aus dem Wirbelsäulenbereich zu beantworten und manualtherapeutische Techniken an Probandinnen und Probanden der Weiterbildung zu demonstrieren.
3.4.5
Der Prüfungskommission gehören die verantwortliche Fachlehrkraft und zwei weitere Beisitzende an, wovon beide Personen eine abgeschlossene Weiterbildung in Manueller Therapie und eine anschließende mind. zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Manuellen Therapie besitzen und eine dieser Beisitzenden eine weiterbildungsträger/-stätten unabhängige Person sein muss.
3.4.6
Eine Anwesenheitspflicht der gesamten Prüfungskommission in Präsenz besteht für die Zeit während der Durchführung des praktischen/mündlichen Prüfungsteils.
3.4.7
Die Weiterbildungsträger melden die Prüfungstermine vier Wochen vor Durchführung der Prüfung an den federführend für die zentrale und bundeseinheitliche Prüfung und Listung der Weiterbildungsträger, der Weiterbildungsstätten sowie der Fachlehrkräfte beauftragte Stelle (Verband der Ersatzkassen (vdek), Askanischer Platz 1, 10963 Berlin). Die Verbände der Krankenkassen können Sachverständige zu den Prüfungen entsenden.
3.4.8
Über die Prüfung ist ein Protokoll zu führen, in dem die Prüfenden namentlich aufzuführen sind.
3.5 Zertifikat
3.5.1
Das vom Weiterbildungsträger auszustellende Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung, welches die Grundlage für die Erteilung der Abrechnungserlaubnis für Manuelle Therapie bildet, hat mindestens folgende aufgeführten Angaben zu enthalten (vgl. Musterzertifikat Nr. 3.9):
- 1. Offizielle Bezeichnung und Adresse des Weiterbildungsträgers
- 2. Name, Vorname, Geburtsdatum und Berufsbezeichnung der/des Teilnehmenden
- 3. Bezeichnung der Weiterbildung
- 4. Zeitraum der durchgeführten Weiterbildung
- 5. Anzahl der absolvierten Unterrichtseinheiten
- 6. Angabe über die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung
- 7. Name der Weiterbildungsstätte und Ort und Ausstellungsdatums des Zertifikats
- 8. Unterschrift der Prüfenden gemäß 3.4.5
3.5.2
Auf einem Beiblatt hat eine Aufstellung der Kurseinheiten mit mindestens den im Musterbeiblatt aufgeführten Angaben zu erfolgen. Das Beiblatt ist der oder dem Teilnehmenden zusammen mit dem Zertifikat auszuhändigen.
3.6 Mindestanforderungen an den Weiterbildungsträger
3.6.1
Die Durchführung der Weiterbildung erfolgt auf der Grundlage eines Rahmenlehrplans.
3.6.2
Die Vermittlung theoretischer und praktischer Weiterbildungsinhalte erfolgt durch qualifizierte Fachlehrkräfte. An der Vermittlung der Lerninhalte zum Thema interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit ist eine ärztlich qualifizierte Fachlehrkraft gemäß Ziffer 3.7 zu beteiligen.
3.6.3
Es müssen geeignete Unterrichts- und Übungsräume vorgehalten werden.
3.6.4
Bei der Vermittlung der Weiterbildungsinhalte – mit Ausnahme des theoretischen Unterrichts – ist je - Gruppe folgende Fachlehrkraft/Teilnehmendenquote einzuhalten:
- - bis 20 Teilnehmende: 1 Fachlehrkraft
- - 21 bis 28 Teilnehmende: 1 Fachlehrkraft und 1 Assistentin oder Assistent.
3.7. Mindestanforderungen an die ärztliche Fachlehrkraft
3.7.1
Approbation als Ärztin oder Arzt
3.7.2
Abgeschlossene Weiterbildung alternativ in den Fächern Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Orthopädie bzw. Orthopädie und Unfallchirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Chirurgie bzw. Allgemeinchirurgie
3.7.3
Erwerb der Zusatzbezeichnung Chirotherapie bzw. Manuelle Medizin
3.7.4
Anschließende mindestens zweijährige vollzeitliche Berufserfahrung in der Chirotherapie bzw. Manuellen Medizin.
3.7.5
Pädagogische Erfahrungen in der Vermittlung von Fachkenntnissen in der Erwachsenenbildung, z. B. Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen oder Lehr- oder Dozierendentätigkeit.
3.8 Mindestanforderungen an die therapeutische Fachlehrkraft
3.8.1
Qualifikation nach 3.7 oder
die eine Qualifikation, die gemäß § 124 Absatz 1 SGB V zur Zulassung berechtigen würde und eine Qualifikation für die Abgabe von Manueller Therapie nach dieser Anlage.
3.8.2
Im Anschluss daran eine mindestens zweijährige vollzeitliche Berufserfahrung in der Anwendung der Manuellen Therapie. Im Falle einer Qualifikation nach 3.7 ist eine Berufserfahrungszeit nach 3.7.4 nachzuweisen.
3.8.3
Mindestens zwei Assistenzen an vollständigen Weiterbildungskursen. Einzelne Weiterbildungsteile sollten bei einer zweiten Fachlehrkraft absolviert werden. Alle Assistenzen sind im Ablauf der Weiterbildungsstruktur zu durchlaufen.
3.8.4
Die Fachlehrkräfte müssen über ein Zertifikat im Bereich der entsprechenden Weiterbildung verfügen, welches nach den Vorgaben der Prüfungsordnung für Fachlehrkräfte gemäß Anhang 1 erworben wurde.
3.9 Musterzertifikat und Beiblatt
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Musterzertifikat |
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Offizielle Bezeichnung und |
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Vorname, Nachname: |
( m [ ], w [ ], d [ ] ) | ||||||||||||||
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geboren am: [Geburtsdatum] |
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Beruf: [Berufsbezeichnung] |
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hat die Weiterbildung |
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| [Ort], [Weiterbildungsstätte], [Datum] | |||||||||||||||
| Unterschrift verantwortliche Fachlehrkraft | Unterschrift (1. beisitzende Person) | Unterschrift (2. beisitzende Person (weiterbildungsträger unabhängig) | |||||||||||||
Musterblatt Das Beiblatt ist der oder dem Teilnehmenden zusammen mit dem Zertifikat auszuhändigen. Ausstellung der Kurseinheiten (Anlage zum Zertifikat Manuelle Therapie) Name, Vorname: geboren am: Beruf: Hat an den nachfolgend aufgeführten Kurseinheiten teilgenommen: |
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| Datum von |
Datum bis |
Bezeichnung der Kurseinheit |
Anzahl der Unterrichtseinheiten |
Ort der Weiterbildung |
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Datum, Unterschrift und Stempel des Weiterbildungsträgers |
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