III. Erforderliche Weiterbildungen der Leistungserbringer für besondere Maßnahmen der Physiotherapie

2. Komplexe physikalische Entstauungstherapie (KPE)

Einleitung

Die Standardtherapie der Lymphödeme ist die Komplexe physikalische Entstauungstherapie (KPE). Diese besteht aus den folgenden aufeinander abgestimmten Komponenten:

  • • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • • Kompressionstherapie
  • • Hautpflege
  • • Entstauungsfördernde Bewegungsübungen sowie Aufklärung und Schulung zur individuellen Selbsttherapie.

Diese Weiterbildung bildet die Grundlage für die Erteilung der Abrechnungserlaubnis für Manuelle Lymphdrainage (MLD) im Sinne der Heilmittel-Richtlinie.

Die von der Physiotherapeutin oder dem Physiotherapeuten, der Krankengymnastin oder dem Krankengymnast oder der Masseurin und medizinische Bademeisterin oder dem Masseur und medizinischen Bademeister ausgeübte Manuelle Lymphdrainage ist eine Therapieform, bei der mit speziellen Handgriffen der Lymphabfluss gefördert, eine konsekutive Zunahme der Lymphbildung (Aufnahme der Gewebeflüssigkeit in die initialen Lymphgefäße) und hierdurch eine Reduktion des pathologisch erhöhten interstitiellen Flüssigkeitsgehalts erzielt wird. Mit MLD können Lymphödeme unterschiedlicher Genese positiv beeinflusst werden.

Eine unverzichtbare Komponente der KPE ist die Kompressionstherapie. Diese verhindert, das Zurückfließen von Flüssigkeit in vorher entstautes Gewebe. Die Kompressionstherapie wird abhängig von der Behandlungsphase als lymphologischer Kompressionsverband (Phase I) oder als maßgefertigte medizinische Flachstrickbestrumpfung (Phase II) durchgeführt.

Hinweise und Beratung zur Hautpflege dienen der Infektionsprophylaxe bei allen Lymphödemen. Anleitung und Unterstützung zur Selbstbehandlung und Erarbeitung eines individuell angepassten Eigenübungsprogramms sind ebenfalls unverzichtbarer Bestandteil der KPE und haben Einfluss auf den langfristigen Therapieerfolg.

Da sich die Manuelle Lymphdrainage als wesentliche Säule der KPE in der Grifftechnik und in der Systematik erheblich von anderen Massagetechniken unterscheidet, erfolgt die Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten in einer speziellen Weiterbildung, die in ein Kurssystem gegliedert ist. Neben der MLD sind Kenntnisse und praktische Fähigkeiten zur Kompressionstherapie, Hautpflege und Selbstbehandlung zur Anwendung der KPE erforderlich. Die Vermittlung des Lehrinhaltes erfolgt im Rahmen eines ärztlichen theoretischen Unterrichts sowie in praxisbegleitenden theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten.

2.1. Eingangsvoraussetzungen für die Teilnehmenden

Die Weiterbildungsteilnehmenden müssen über eine Qualifikation verfügen, die sie gemäß § 124 Absatz 1 SGB V zur Zulassung als Krankengymnastin oder Krankengymnast oder Physiotherapeutin oder Physiotherapeut oder Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister berechtigt.

2.2. Weiterbildungsumfang

2.2.1. Die Mindestdauer der Weiterbildung beträgt 140 Unterrichtseinheiten (UE) á 45 Minuten. Davon entfallen 8 UE auf die Vermittlung der ärztlichen Theorie und 132 UE auf die Vermittlung der Praxis und praxisbegleitenden Theorie. Der Prüfungszeitraum ist nicht zu berücksichtigen.

2.2.2. Die Weiterbildung sollte in der Regel innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.

2.2.3. Die Weiterbildung ist abgeschlossen, wenn sämtliche Kurseinheiten durchlaufen und die Abschlussprüfung erfolgreich absolviert wurden.

2.3 Weiterbildungsinhalt

2.3.1. Grundlagen: 37 UE

Die Teilnehmenden…

Einführung

  • a) …können definieren, welche Indikationen dem lymphologischen Behandlungsfeld zuzuordnen sind.
  • b) …können den physiotherapeutischen Wirkungsbereich im interprofessionellen Kontext beschreiben.
  • c) …können aktuelle lymphologische Forschungsansätze übergreifend zusammenfassen.

Lymphologische Grundlagen

  • d) …verfügen über Kenntnisse der Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie des lymphatischen Systems (Stadien, Klassifikation)
  • e) …verfügen über Kenntnisse der verschiedenen Arten und mögliche Lokalisationen von Ödemen.
  • f) …kennen verschiedene lymphologische Pathologien (primäre und sekundäre Lymphödeme; z.B. Chronisch Venöse Insuffizienz, Posttraumatische/Postoperative Ödeme, CRPS, Inaktivitätsödem, chronisch entzündliche Ödeme, rheumatologisch-bedingte; diabetes-bedingte und PAVK-bedingte Lymphödeme) und können diese physiologisch erklären.
  • g) …können alle relevanten Kontraindikationen der KPE benennen.

Praktische Anwendung

  • h) …können Behandlungsaufbauten der KPE für unterschiedliche Ödemformen und -lokalisationen (z. B. primäre und sekundären Genitallymphödeme, sekundäre Kopflymphödeme und isolierte Mamma-Lymphödem) theoretisch beschreiben.
  • i) …kennen die Grundlagen der Grifftechniken und Spezialgriffe der MLD und können diese durchführen
  • j) …können Möglichkeiten der indikationsbezogenen medizinischen Kompressionsbandagierung und -bestrumpfung beschreiben.
  • k) …können die Trainingsprinzipien einer entstauenden Übungsbehandlung erläutern.
  • l) …können Relevanz und Prinzipien der topischen Hautpflege und Infektionprophylaxe erläutern.

Lernziel: Kenntnisse der anatomischen, physiologischen und pathophysiologischen Grundlagen der Lymphödeme, Kenntnisse über die unterschiedlichen Formen und Ursachen von Lymphödemen, den Indikationen für die KPE und deren Kontraindikationen, Kenntnis der krankheitsbildbezogenen Behandlungskonzepte und deren Wirkungen.

2.3.2 Ärztlicher Unterricht: 8 UE

Die Teilnehmenden…

  • a) …können die Anatomie des lymphatischen Systems, sowie physiologische Prinzipien und mögliche pathologische Abweichungen beschreiben.
  • b) …können die immunologischen Aufgaben des Lymphsystems benennen.
  • c) …können die Auswirkung spezifischer Krankheitsbilder (z. B. Chronisch Venösen Insuffizienz (CEAP Stadien), posttraumatischer und postoperativer Ödeme, komplexes regionales Schmerzsyndrom (CRPS), Inaktivitätsödeme, chronisch entzündliche Ödeme, Ödeme bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und Kollagenosen, z.B. Rheumatoide Arthritis, Sklerodermie, Arthrosis deformans,) auf das Lymphsystems erläutern.
  • d) …können die physiologischen Prozesse der Pathogenese eines Lipödems beschreiben.
  • e) …können die ärztliche basis- und erweiterte Diagnostik, Therapiemöglichkeiten, inklusive mögliche operative Maßnahmen, erläutern.
  • f) …können Risiken benennen, die die Entstehung oder Verschlechterung eines Lymphödems begünstigen.
  • g) …können Maßnahmen beschreiben, die zur Prophylaxe und Risikominimierung beitragen.
  • h) …können mögliche Komplikationen in der KPE benennen.
  • i) …können Hinweis auf ein Tumorrezidiv benennen.
  • j) …können ambulante und stationäre Behandlungspfade der KPE beschreiben.
  • k) …können die Einsatzmöglichkeiten der Intermittierenden pneumatischen Kompression (IPK) und deren Kontraindikationen entsprechend der geltenden AWMF- Leitlinie wiedergeben.

2.3.3 Therapeutischer Prozess: 95 UE

Die Teilnehmenden…

Diagnostik

  • a) …können den therapeutischen Prozess anhand der interprofessionellen Zusammenarbeit im Sinne eines abgestimmten Versorgungsprozesses beschreiben.
  • b) …verfügen über Kenntnisse des bio-psycho-sozialen Modells der WHO als konzeptionelle Grundlage der ICF.
  • c) …beobachten, erfragen und ordnen kriteriengeleitet Informationen, die zur Erfassung und Dokumentation des Gesundheitsproblems des Patienten dienen.
  • d) …erkennen relevanten Kontraindikationen und Komplikationen der KPE und können ggf. adäquat reagieren.
  • e) …können aufgrund von Informationen aus Berichten, Anamnese und Sichtbefund konkrete Hypothesen und Fragestellungen für den Befundungsprozess ableiten.
  • f) …können standardisierte Testverfahren und ihre Funktionsweise in der Befundung benennen.
  • g) …können standardisierte Verfahren zur Befunderhebung praktisch umsetzen.
  • h) …können konkrete Fallbeispiele anhand des bio-psycho-sozialen Modells strukturieren.
  • i) …sind in der Lage eine Behandlungsprognose für einen spezifischen Patientenfall zu formulieren.

Behandlung

  • j) …entwickeln eine Therapieplanung basierend auf vorhandene Quellen der Evidenz.
  • k) …wählen den Behandlungsaufbau entsprechend des vorliegenden Krankheitsgeschehens.
  • l) …beherrschen die oben genannten Griff- und Behandlungstechniken und setzen diese situationsgerecht ein.
  • m) …können in Abhängigkeit des erhobenen Befundes und der Stadienzuordnung den indikationsbezogenen Zeitbedarf eines Patienten einschätzen.
  • n) …können indikationsbezogen ein entstauendes Übungsprogramm entwickeln und anleiten.
  • o) …können den Patienten bei der topischen Hautpflege beraten, anleiten und unterstützen.
  • p) …können den lymphologischen Mehrlagen-Kompressionsverband Arm und Bein mit individualisierten Aufpolsterungen am Patienten fachgerecht anlegen.
  • q) …können situationsbezogen konkrete Empfehlungen für eine indikationsbezogene medizinische Kompressionsbestrumpfung abgeben und den Umgang damit anleiten.
  • r) …nutzen psychologische Grundkenntnisse und Gesprächsführungskonzepte für die Beratung und Behandlung der Patienten mit malignen Lymphödemen in der Krebsnachsorge und der Palliativbehandlung
  • s) …klären den Patienten bedarfsgerecht über sein Krankheitsgeschehen und die Therapie auf.
  • t) …fördern und fordern die Selbstkompetenz des Patienten und seiner Bezugsperson.
  • u) …begründen und reflektieren kritisch konsequent das therapeutische Vorgehen.

Interprofessionelle Zusammenarbeit

  • v) … kennen die Kompetenzbereiche der anderen, am Behandlungsprozess beteiligten Professionen (-ärztliche Professionen, Wundmanagerinnen und -manager, Sanitätshaus) erläutern.
  • w) …können Informationen aus dem eigenen therapeutischen Prozess bedarfsgerecht und prozessorientiert für andere, am Behandlungsprozess beteiligte Professionen aufarbeiten.
  • x) …können für einen konkreten Behandlungsfall Aspekte aus anderen Behandlungsbereichen benennen, die für den eigenen therapeutischen Prozess einen Nutzen haben.

Dokumentation

  • y) …können Behandlungsverlauf und – ergebnisse der KPE adressatengerecht übersichtlich schriftlich darstellen.

Lernziel: Eigenständige Durchführung der KPE. Praktisch-therapeutische Einbeziehung möglicher Komplikationen und Komorbiditäten und ggf. Weiterleitung an die beteiligten Professionen der med. Versorgungskette. Selbständige Erstellung eines schriftlichen Befundes und Therapieplanes einschließlich eines schriftlichen Behandlungsberichtes an den ärztlich Verordnenden.

2.4 Leistungsnachweis

2.4.1

Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen/mündlichen Prüfungsteil.

2.4.2

Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsteile mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden. Jeder nichtbestandene Prüfungsteil kann höchstens zweimal wiederholt werden.

2.4.3

Der schriftliche Prüfungsteil dauert zwei Unterrichtseinheiten je Teilnehmerin oder Teilnehmer und die Multiple-Choice-Form darf 50% nicht übersteigen. Für die schriftliche Prüfung muss eine Aufsicht gewährleistet sein.

2.4.4

Die Dauer des praktischen/mündlichen Prüfungsteils beträgt mindestens 45 Minuten je Teilnehmerin oder Teilnehmer. Die praktische/mündliche Prüfung wird von der Prüfungskommission

2.4.5

Der Prüfungskommission gehören die verantwortliche Fachlehrkraft und zwei weitere Beisitzende an, wovon beide Personen eine abgeschlossene Weiterbildung in Manueller Lymphdrainage und eine anschließende mind. zweijährige Berufserfahrung besitzen und eine dieser Beisitzenden eine weiterbildungsträger/-stätten unabhängige Person sein muss.

2.4.6

Die Weiterbildungsträger melden die Prüfungstermine vier Wochen vor Durchführung der Prüfung an den federführend für die zentrale und bundeseinheitliche Prüfung und Listung der Weiterbildungsträger, der Weiterbildungsstätten sowie der Fachlehrkräfte beauftragte Stelle (Verband der Ersatzkassen (vdek), Askanischer Platz 1, 10963 Berlin). Die Verbände der Krankenkassen können Sachverständige zu den Prüfungen entsenden.

2.4.7

Über die Prüfung ist ein Protokoll zu führen, in dem die Prüfenden namentlich aufzuführen sind.

2.5 Zertifikat

Das vom Weiterbildungsträger auszustellende Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung, welches die Grundlage für die Erteilung der Abrechnungserlaubnis für Manuelle Lymphdrainage bildet, hat mindestens folgende aufgeführten Angaben zu enthalten (vgl. Musterzertifikat Nr. 2.9):

  • 1. Offizielle Bezeichnung und Adresse des Weiterbildungsträgers
  • 2. Name, Vorname, Geburtsdatum und Berufsbezeichnung der/des Teilnehmenden
  • 3. Bezeichnung der Weiterbildung
  • 4. Zeitraum der durchgeführten Weiterbildung
  • 5. Anzahl der absolvierten Unterrichtseinheiten
  • 6. Angabe über die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung
  • 7. Name der Weiterbildungsstätte und Ort und Ausstellungsdatums des Zertifikats
  • 8. Unterschrift der verantwortlichen Fachlehrkraft und einer ggf. weiteren anerkannten Fachlehrkraft sowie einer weiterbildungsträger/-stätten unabhängigen Prüfungsperson

2.6 Mindestanforderungen an den Weiterbildungsträger

2.6.1

Die Vermittlung der Weiterbildungsinhalte erfolgt durch qualifizierte Fachlehrkräfte (vgl. 2.7 und 2.8)

2.6.2

Es müssen geeignete Unterrichts- und Übungsräume vorgehalten werden.

2.6.3

Die Durchführung der Weiterbildung erfolgt auf der Grundlage eines Rahmenlehrplanes.

2.6.4

Eine Fachlehrkraft darf höchstens 20 Weiterbildungsteilnehmende unterrichten

2.6.5

Bei der Vermittlung der Weiterbildungsinhalte ist je Gruppe folgende Fachlehrkraft/Teilnehmendenquote einzuhalten:
Bis 20 Teilnehmende -> 1 Fachlehrkraft
21 bis max. 28 Teilnehmende -> 1 Fachlehrkraft und 1 Assistentin oder Assistent

2.6.6

Die Weiterbildungsstätte kooperiert mit ambulanten oder stationären lymphologischen Facheinrichtungen, die mindestens 150 Patientinnen und Patienten pro Jahr behandeln oder mindestens 2.000 Behandlungen pro Jahr bei Patientinnen und Patienten mit möglichst unterschiedlichen lymphologischen Krankheitsbildern durchführen.

2.7. Mindestanforderungen an die ärztliche Fachlehrkraft

2.7.1

Approbation als Ärztin oder Arzt

2.7.2

Fachärztinnen und Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Phlebologie oder eine mindestens einjährige vollzeitliche Berufserfahrung in Einrichtungen mit Schwerpunkt auf lymphologischen Krankheitsbildern sowie einer kontinuierlichen Tätigkeit in diesem Bereich.

2.7.3

Pädagogische Erfahrungen in der Vermittlung von Fachkenntnissen in der Erwachsenenbildung, z.B. Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen oder Lehr- oder Dozierendentätigkeit.

2.8 Mindestanforderungen an die therapeutische Fachlehrkraft

2.8.1

Die Fachlehrkräfte müssen über eine Qualifikation verfügen, die Sie gemäß § 124 Absatz 1 SGB V zur Zulassung berechtigen würde.

2.8.2

Erfolgreich Abgeschlossene Weiterbildung in KPE/MLD

2.8.3

Im Anschluss daran eine mindestens 2-jährige vollzeitliche Berufserfahrung in der Anwendung der KPE/MLD.

2.8.4

Mindestens zwei Assistenzen an vollständigen Weiterbildungskursen. Beide vollständige Weiterbildungen bei mindestens zwei unterschiedlichen anerkannten Fachlehrkräften. Alle Assistenzen sind im Ablauf der Weiterbildungsstruktur zu durchlaufen.

2.8.5

Die Fachlehrkraft muss über ein Zertifikat im Bereich der MLD bzw. KPE verfügen, welches nach den Vorgaben der Prüfungsordnung für Fachlehrkräfte gemäß Anhang 1 erworben wurde.


2.9 Musterzertifikat

 

Musterzertifikat

Offizielle Bezeichnung und
Adresse des Weiterbildungsträgers

Vorname, Nachname:                  

                  ( m [ ], w [ ], d [ ] )

geboren am: [Geburtsdatum]                 

Beruf: [Berufsbezeichnung]                 

hat die Weiterbildung

Komplexe physikalische Entstauungstherapie (KPE)

in der Zeit vom [ Datum ] bis zum [ Datum ] mit
[ xx ] Unterrichtseinheiten absolviert und erfolgreich an der Abschlussprüfung teilgenommen.

 
[Ort], [Weiterbildungsstätte], [Datum]
     
Unterschrift verantwortliche Fachlehrkraft Unterschrift (1. beisitzende Person) Unterschrift (2. beisitzende Person (weiterbildungsträger unabhängig)