1. Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibungen zum

Rahmenvertrag über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapie

im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung


Gruppe 1: Krankengymnastik

Definition:

Unter Krankengymnastik sind alle Behandlungsverfahren und - techniken erfaßt, die aufgrund der ärztlich verordneten Bewegungstherapie

  • 1. unter der Berücksichtigung der neurophysiologischen Kontrollmechanismen am Bewegungsapparat einerseits sowie der funktionellen Störungsmechanismen der Organsysteme andererseits,
  • 2. mit bewußter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems,
  • 3. der Förderung der sensornotorischen Funktion,
anerkannt sind.

Das therapeutische Vorgehen mit Krankengymnastik ist angezeigt bei

  • • traumatischen Veränderungen der Strukturen des Haltungs- und Bewegungsapparates,
  • • bei traumatisch, entzündlich und funktionell bedingten Bewegungsstörungen,
  • • funktionellen Störungen von Organsystemen,
  • • berufsbedingten Störungen des Haltungs- und Bewegungsapparates sowie von Organsystemen.

Leistungen:

  • • Erstellung der krankengymnastischen Befunderhebung im Rahmen des ärztlichen Behandlungsauftrages,
  • • Behandlung funktionsgestörter Gelenke,
  • • Stabilisierung überbeweglicher Gelenke,
  • • Wiederherstellung des Muskelgleichgewichts,
  • • Dehnung verkürzter Weichteilstrukturen,
  • • Aktivierung und Kräftigung von geschwächter Muskulatur, auch mit Geräten,
  • • Schmerzstillende und tonusregulierende Maßnahmen,
  • • Schulung physiologischer Haltung und Bewegung,
  • • Beeinflussung der Atmungsmechnik und Atmungsregulation,
  • • Durchblutungsfördernde und entstauende Maßnahmen,
  • • Maßnahmen zur Verminderung von pathologischen Bewegungsmustern,
  • • Maßnahmen zur Regulierung des Haltungs- und Bewegungstonus,
  • • ergänzende Beratung in Bezug auf das Krankheitsbild in Aktivitäten des täglichen Lebens.
  • • Anleitung und Beratung der Angehörigen
  • • Hilfe beim An- und Auskleiden
Angepaßt an das jeweilige Befinden des Patienten sind die folgenden Behandlungsziele anzustreben:
  • • bestmögliche Beherrschung der statischen Körperfunktionen,
  • • bestmögliche Erarbeitung funktioneller und koordinierter Bewegungsabläufe

Behandlungszeit: 2 Zeitintervalle

Definition:

  • • Hierunter sind alle krankengymnastischen Behandlungsverfahren zu verstehen, die unter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems unter Berücksichtigung der sensornotorischen Ausfälle Bewegungsmuster verbessern oder zur Norm zurückführen sollen. Diese Behandlung ist insbesondere angezeigt bei zentral (cerebral, cerebellär) und peripher bedingten Bewegungsstörungen
  • • nach Schädelhirntraumen,
  • • bei Querschnittlähmungen,
  • • bei komplexen schweren peripheren, neurologischen Syndromen mit definierten Ausfällen (Plexuslähmungen)
  • • bei ausgedehnten Folgen von Polytraumen mit Funktionsstörungen an zumindestens zwei Gliedmaßen oder Rumpf und einer Gliedmaße,
  • • bei zentralen oder peripheren Funktionstörungen infolge eines Schwangerschaftstraumas der Mutter.

Leistungen:

Die Leistungen umfassen insbesondere die unter der Ziffer 1.1 genannten, auch unter Anwendung erweiterter Behandlungskonzepte, wie z. B. Bobath, Vojta.

Behandlungszeit 4 Zeitintervalle

Definition:

  • • Hierunter sind alle krankengymnastischen Behandlungsverfahren zu verstehen, die unter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems unter Berücksichtigung der sensornotorischen Ausfälle Bewegungsmuster verbessern oder zur Norm zurückführen sollen. Diese Behandlung ist insbesondere angezeigt bei zentral (cerebral, cerebellär) und peripher bedingten Bewegungsstörungen
  • • nach Schädelhirntraumen,
  • • bei Querschnittlähmungen,
  • • bei komplexen schweren peripheren, neurologischen Syndromen mit definierten Ausfällen (Plexuslähmungen)
  • • bei ausgedehnten Folgen von Polytraumen mit Funktionsstörungen an zumindestens zwei Gliedmaßen oder Rumpf und einer Gliedmaße,

Leistungen:

Die Leistungen umfassen insbesondere die unter Ziffer 8101 genannten, auch unter Anwendung erweiterter Behandlungskonzepte, wie z.B. Bobath, Vojta, PNF.

Behandlungszeit 3 Zeitintervalle

Definition:

Allgemein kann der Wert der krankengymnastischen Behandlungsform in der Gruppe in der Nutzung gruppendynamischer Effekte, z. B. durch gegenseitige Stabilisation und Aktivierung, auch mit therapeutischen Hilfsgeräten aus der Gruppe gesehen werden. Während dieser Behandlung bleibt der individuelle Therapiekontakt zu den einzelnen Patienten der Gruppe gewahrt, da auch innerhalb einer solchen Behandlungseinheit der einzelne Patient durch den Krankengymnasten direkt geführt und beraten werden soll.

Leistungen:

• Ausnutzung gruppentherapeutischer Effekte, sofern es die psychische Situation des Patienten erfordert:

  • • gegenseitige Stabilisierung
  • • gegenseitige Aktivierung
  • • gegenseitige Motivation
  • • Vertiefung und Steigerung der durch die Einzelbehandlung erworbenen Kenntnisse
    • a) im Ablauf von Bewegungsmustern
    • b) in der Automatisierung korrekter Bewegungsabläufe
    • c) besserer Koordination zwischen Cortex und den ausführenden Organsystemen.

Behandlungszeit 2 Zeitintervalle

Definition:

Krankengymnastische Behandlung im Bewegungsbad (auch Schmetterlingsbad) als Übungsbehandlung unter Ausnutzung der Wärmewirkung des 28 bis 36 Grad Celsius temperierten Wassers, des Auftriebes und des Reibungswiderstandes des Wassers mit und ohne Auftriebskörper zur Verbesserung der Beweglichkeit von Gelenken, der Wirbelsäule sowie zur Lockerung von Kontrakturen.

Leistungen:

  • • Aktive und passive bzw. aktiv - passiv - kombinierte Krankengymnastik mit und ohne therapeutische Hilfsgeräte gem. ärztlicher Verordnung, der lndikationsstellung, dem Ergebnis der krankengymnastischen Befunderhebung und der Reaktionslage des Patienten,
  • • Hilfe beim An-und Auskleiden, beim Ein- und Aussteigen und bei der Lagerung des Patienten

Behandlungszeit 2 Zeitintervalle

Definition:

Krankengymnastische Behandlung im Bewegungsbad als Übungsbehandlung unter Ausnutzung der Wärmewirkung des 28 bis 36 Grad Celsius temperierten Wassers, des Auftriebes und des Reibungswiederstandes des Wassers mit und ohne Auftriebskörperzur Verbesserung der Beweglichkeit von Gelenken, der Wirbelsäule sowie zur Lockerung von Kontrakturen unter Ausnutzung gruppentherapeutischer Effekte.

Leistung:

  • • Aktive und passive bzw. Aktiv-Passiv-kombinierte Krankengymnastik mit und ohne therapeutische Hilfsgeräte gem. ärztlicher Verordnung, der lndikationsstellung, dem Ergebnis der krankengymnastischen Befunderhebung und der Reaktionslage des Patienten,
  • • Ausnutzung gruppentherapeutischer Effekte mit gegenseitiger Stabilisierung, Aktivierung und Motivation,
  • • Hilfe beim An- und Auskleiden, beim Ein- und Aussteigen und bei der Lagerung des Patienten.

Leistungsumfang:

Gruppenbehandlung mit mindestens drei und maximal fünf Personen

Behandlungszeit 2 Zeitintervalle

Definition:

Manuelle Therapie ist eine komplexe Behandlung von Bewegungsstörungen der Funktionseinheit Gelenk-Muskel-Nerv mit Hilfe von translatorischen Gelenkmobilisationen, der aktiven und passiven Dehnung verkürzter muskulärer Strukturen und die Kräftigung der abgeschwächten Antagonisten. Gleichzeitig wird der Patient in speziellen Gelenk- und Muskelübungen geschult. Die therapeutischen Techniken unterstützen die Wiederherstellung der physiologischen Gelenkfunktionen und sollen diese erhalten.
Die krankengymnastische manuelle Therapie enthält keine passiven Manipulationstechniken von blockierten Gelenkstrukturen an der Wirbelsäule.

Leistung:

  • • gezielte Gelenkmobilisation (translatorisches Gleiten, Traktionen, Weichteiltechniken),
  • • spezielle Gelenk- und Muskelübungen sowie Automobilisation.

Behandlungszeit 2 Zeitintervalle