Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Indikation |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
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Diagnosengruppe |
Leitsymptomatik: |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
RE1 Stottern
Physiologische Sprechunflüssigkeiten sind keine Indikation für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Störungen des Redeflusses in Form von
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Sprechtherapie 30 / 45 oder 60 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
VO, wenn möglich, als Gruppentherapie; weiterführende Diagnostik nach 10 Einheiten erforderlich, insbesondere
zur
Frequenzempfehlung:
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Indikation |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
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Diagnosengruppe |
Leitsymptomatik: |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
RE2 Poltern
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Störungen des Redeflusses in Form von
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Sprechtherapie 30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
VO, wenn möglich, als Gruppentherapie; Frequenzempfehlung:
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4. Störungen der Stimm- und Sprechfunktion
Indikation |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
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Diagnosengruppe |
Leitsymptomatik: |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
SF Störungen der Stimm- und Sprechfunktion Rhinophonie
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Störungen in Form
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Verbesserung bzw. Normalisierung
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Sprech- und Sprachtherapie 30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
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5. Störungen des Schluckaktes
Indikation |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
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Diagnosengruppe |
Leitsymptomatik: |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
SC1 Krankhafte Störungen des Schluckaktes Dysphagie z. B.
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Störungen
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Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie 30 / 45 oder 60 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
weiterführende Diagnostik nach 10 Einheiten erforderlich, insbesondere
zur
Frequenzempfehlung:
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Indikation |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
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Diagnosengruppe |
Leitsymptomatik: |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
SC2 Schädigungen im Kopf-Hals-Bereich z. B.
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Störungen
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Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie 30 / 45 oder 60 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
weiterführende Diagnostik nach 10 Einheiten erforderlich, insbesondere
Frequenzempfehlung:
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Stand: 07/2011