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anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
2. Erkrankung des Nervensystems
2.1 ZNS-Schädigungen
Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
|
EN1 längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs z.B.:
|
1. der Körperhaltung, Körperbewegung u. Koordination
2. der Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung 3. der kognitionsstützenden und höheren kognitiven Funktionen, wie:
|
Einschränkung
|
|
A1 Sensomotorisch perzeptive Behandlung*
A2 Motorisch-funktionelle Behandlung* A3 Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung B. Psychisch-funktionelle Behandlung C Thermische Anwendung, nur als Ergänzung zu A1 / A2 *ggf. erforderliche ergotherapeutische Schienen sind gesondert zu verordnen Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
störungsbildabhängige Zwischendiagnostik nach 20 Behandlungen erforderlich |
- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
2. Erkrankungen des Nervensystems
2.1 ZNS-Schädigungen
Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
|
EN2 ZNS-Erkrankungen nach Vollendung des 18. Lebensjahrs z.B.:
|
1. der Körperhaltung, Körperbewegung und Koordination 2. der Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung 3. der geistigen u. psychischen Funktionen/ Stimmungen 4. des Gesichtsfeldes in Verbindung mit und ohne Neglect 5. der kognitionsstützenden und höheren kognitiven Funktionen wie:
|
Einschränkung 1. der Beweglichkeit, Geschicklichkeit 2. der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung 3. in der zwischenmenschlichen Interaktion 4. im Verhalten |
|
A1 Sensomotorisch perzeptive Behandlung*
A2 Motorisch-funktionelle Behandlung* A3 Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung B Psychisch-funktionelle Behandlung C Thermische Anwendung, nur als Ergänzung zu A1 / A2 *ggf. erforderliche ergotherapeutische Schienen sind gesondert zu verordnen Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
|
- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
2. Erkrankungen des Nervensystems
2.2 Rückenmarkserkrankungen
Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
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EN3 Rückenmarkserkrankungen z. B.:
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1. in der Koordination und aktiven Körperbewegung bei
2. der Sensibilität und Körperwahrnehmung |
Einschränkung 1. der körperlichen Beweglichkeit und Geschicklichkeit2. der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung 3. in der Kommunikation |
|
A1 Sensomotorisch-perzeptive Behandlung* A2 Motorisch-funktionelle Behandlung* B Psychisch. -funktionelle Behandlung *ggf. erforderliche ergotherapeutische Schienen sind gesondert zu verordnen Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
|
- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
2. Erkrankungen des Nervensystems
2.3 Erkrankungen peripherer Nerven
Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | |||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
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EN4 periphere Nervenläsionen z.B. bei
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1. Störung der Grob- und Feinmotorik, Koordination 2. Störungen der Sensibilität und Körperwahrnehmung |
Einschränkung 1. der körperlichen Beweglichkeit/ Geschicklichkeit 2. der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung |
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A1 Sensomotorisch-perzeptive Behandlung*
A2 Motorisch-funktionelle Behandlung* *ggf. erforderliche ergotherapeutische Schienen sind gesondert zu verordnen Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
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Stand: 07/2011