Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
1.1 Wirbelsäulenerkrankungen
Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | |||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
||
SB1 z. B. bei
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A. Motorisch-funktionelle Behandlung Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
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- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
1.2 Becken- und Extremitätenverletzungen / -operationen
Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | |||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
||
SB2
vorwiegend im Bereich Schulter, Arm, Hand z. B.nach
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Einschränkung:
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*ggf. erforderliche ergotherapeutische Schienen sind gesondert zu verordnen Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
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- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
1.2 Becken- und Extremitätenverletzungen / -operationen
Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
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SB3
Amputationen
Angeborene Fehlbildungen z.B.:
vorwiegend Arm/ Hand-Region |
1. Bewegungsstörungen durch z. B. Kontrakturen, auch benachbarter Gelenke
2. Muskelinsuffizienz-, verkürzung 3. Sensibilitätsstörungen (z. B. des Stumpfes) 4. Schmerz 5. Störungen der Körperwahrnehmung |
Einschränkung:
1. der Selbstversorgung / Alltagsbewältigung 2. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit |
|
A. Motorisch-funktionelle Behandlung
B. sensomotorisch-perzeptive Behandlung C. Thermische Anwendungen Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung: mind. 1x wöchentlich Verordnung bei Amputationen nur bis zu 9 Monate nach Operation möglich |
- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
1.3 Knochen-, Gelenk- und Weichteilerkrankungen
Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
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SB4 Gelenkerkrankungen Vorwiegend Schulter/ Ellbogen/ Hand mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf z.B.:
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1. Bewegungsstörungen der Gelenke mit
Bewegungseinschränkungen, Instabilität/ Deviation, Subluxation
2. Muskeldysbalance, 3. Schmerzen |
Einschränkung: 1. der Selbstversorgung / Alltagsbewältigung 2. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit |
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A. Motorisch-funktionelle Behandlung Erst-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
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Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
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SB 5 Gelenkerkrankungen/ Störung der Gelenkfunktion mit prognostisch längerdauerndem Behandlungsbedarf z. B.:
|
1. Bewegungsstörungen der Gelenke mit Bewegungseinschränkungen,
Instabilität/ Deviation, Subluxation
2. Muskeldysbalance, 3. Schmerzen |
Einschränkung: 1. der Selbstversorgung / Alltagsbewältigung 2. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit |
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A. Motorisch-funktionelle Behandlung* C. Thermische Anwendungen *ggf. erforderliche ergotherapeutische Schienen sind gesondert zu verordnen Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
Hinweise: Ein Wechsel von SB5 zu SB4 ist nicht möglich. |
Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
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SB6 Sympathische Reflexdystrophie Sudeck’sches Syndrom CRPS (chronisch regionales Schmerzsyndrom)
vorwiegend obere Extremität |
1. Bewegungsstörungen, Schonhaltung 2. lokale Durchblutungs- und Regulationsstörungen 3. Schmerzen 4. Sensibilitätsstörungen |
Einschränkung: 1. der Selbstversorgung / Alltagsbewältigung 2. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit |
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A. Motorisch-funktionelle Behandlung* B. Sensomotorisch-perzeptive Behandlung* C. Thermische Anwendungen *ggf. erforderliche ergotherapeutische Schienen sind gesondert zu verordnen Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
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- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
1.4 Gefäß-, Muskel- und Bindegewebserkrankungen
Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
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SB7 Erkrankungen mit Gefäß-, Muskel- und Bindegewebsbeteiligung, insbesondere systemische Erkrankungen z.B.
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1. Störung von Koordination, Kraft
2. Störung der Grob- und Feinmotorik 3. Störung der Körperwahrnehmung |
Einschränkung: 1. der Selbstversorgung/ Alltagsbewältigung 2. der Beweglichkeit/ Fortbewegung und Geschicklichkeit |
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A1. Motorisch-funktionelle Behandlung* A2. Sensomotorisch-perzeptive Behandlung* *ggf. erforderliche ergotherapeutische Schienen sind gesondert zu verordnen Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
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Stand: 07/2011