B.Sc. Physician Assistant
 Bachelor


SRH Fachhochschule für Gesundheit   Gera, Leverkusen, Heide

Die Hochschule für Gesundheit, SRH bietet den sechssemestrigen Bachelor-Studiengang Physician Assistant an. "Dieser NC-freie Bachelorstudiengang befindet sich in Akkreditierung und soll nach Genehmigung 2020 starten", heißt es seitens der SRH. Das Vollzeitstudium findet in Blockform statt; Studienbeginn jährlich zum Sommer- wie zum Wintersemester.
Das Studium richtet sich insbesondere auch an die Therapeutenberufe Ergo- und Physiotherapie sowie Logopädie; ein Abschluss in einem dieser staatlich anerkannten Berufe oder einem anderen Gesundheitsfachberuf gehört zu den Voraussetzungen für die Studienaufnahme.

Über Studiengebühren sowie Finanzierungsmöglichkeiten gibt die SRH-Hochschulseite detailliert Auskunft.

Für das Jahr 2021 plant die SRH die Aufnahme dieses Studiengangs auch für den Standort Heidelberg.

Zulassungsvoraussetzungen:
• Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder eine gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung bzw. Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige gem. §70 ThürHG*
• Nachweis Sprachniveau deutsch B2 (für internationale Studienbewerber)
• Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Medizinische Fachangestellte (MFA), Notfallsanitäter, Operationstechnische Assistenz (OTA), Anästhesietechnischer Assistenz (ATA), Medizinisch Technische Assistenz für Funktionsdiagnostik (MTA – F), Medizinisch Technische Assistenz für Laboratoriumsmedizin (MTA – L), Medizinisch Technische Assistenz für Radiologie (MTA – R), Optiker, Physio-, Logo-, Ergotherapeuten, Soldat auf Zeit (SaZ) im SanD der Bundeswehr (BFD-förderungsfähig)
• Praxispartner (bei Eignung: z.B. der bestehende Arbeitgeber)
• Für Absolventen der Aufstiegsfortbildungen können nach individueller Prüfung weitere Leistungen angerechnet werden, was zur Verkürzung der Studiendauer führt
*ThürHG § 70 (2) Beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und mindestens drei Jahre hauptberuflich tätig waren, berechtigt zum Studium in einem bestimmten Studiengang auch das Bestehen einer Eingangsprüfung.