Arbeiten als PT im Ausland

Arbeiten in Großbritannien

Formalitäten

In Großbritannien gibt es keine Meldepflicht. Wer sich allerdings länger als sechs Monate im Land aufhält, muss beim „Immigration and Nationality Office“ eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dafür braucht der Auswanderer das Formular „EEC1“. In GB werden Lohnsteuer und Sozialabgaben vom Arbeitgeber einbehalten. Dafür benötigt der Beschäftigte eine „National Insurance Number„, die das örtliche Büro des „Department of Social Security“ vergibt.

Arbeitnehmer, die nicht in Deutschland versichert bleiben, müssen der britischen Sozialversicherung beitreten und sich beim örtlichen „Department of Social Security“ melden. Dort können sie auch Anträge auf Kindergeld stellen.

Auswanderer, die einen Arbeitsplatz ergattert haben, sollten bei Vertragsabschluss beachten, dass das britische Arbeitsrecht wenig reglementiert ist. Deshalb müssen wichtige Fragen wie Arbeitszeit und Urlaub vorher geklärt und schriftlich festgelegt werden.

Adressen

Beratung
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)
Feuerbachstraße 42-46
60325 Frankfurt
Tel. 069/ 7 11 14 91
 
Department of Employment, Information Centre
Caxton House, Tothill Street
GB-London SW1H 9NF
 
Stellensuche

Eine Liste der privaten Arbeitsvermittler versendet gegen Gebühr:
The Federation of Recruitment and Employment
Services Limited (FRES)
36-38 Mortimer Street
London W1N 7RB
 
 
Anerkennung von Berufsabschlüssen für Physiotherapeuten
 
Council for Professions Supplementary to Medicine
Park House, 184 Park Road
Kennington
London SE11 4BU
 
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
 
Home Office, Immigration Department
Lunar Hous, Wellesley Road
GB-Croydon CR 9 2 BY
Tel. 0041-81-6 86 06 88
 
Informationen über GB und das britische Schulsystem
 
The British Council
Hackescher Markt 1
10178 Berlin
Tel./Fax 030 311 099-0 
Email info@britishcouncil.de 
www.britishcouncil.de