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Für u...
- Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte
- Zweiter Teil
- II. Maßnahmen der Sprech- und Sprachtherapie
II.2. Störungen des oralen Schluckaktes
Indikationen |
Ziel der Therapie |
Heilmittelverordnung | ||
Indikationsgruppen |
Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Indikationsgruppe |
|
SCZ z. B. bei/nach
|
Störungen in der oralen Phase des Schluckakts (motorisch und sensorisch) |
Verbesserung bzw. Normalisierung des Schluckakts |
• Sprech- und Sprachtherapie 30 • Sprech- und Sprachtherapie 45 • Sprech- und Sprachtherapie 60 30 oder 45 oder 60 Minuten mit dem Patienten, je nach konkretem Schädigungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Höchstmenge je VO:
orientierende Behandlungsmenge:
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