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Petra
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Petra H schrieb:
Kann mir jemand sagen, was genau unter Warmpackung zu verstehen ist? Wir verwenden bei uns in der Praxis Einmal-Moorpackungen plus logischerweise Wärmeträger. Angeblich soll es bei gesetzlich versicherten Patienten so sein, dass sie die Moorpackung selber zahlen sollen oder nur den Wärmeträger als Warmpackung bekommen. Bei Privatversicherten muss jetzt Natur- oder Grosspackung auf dem Rezept stehen, statt Fangopackung.
Vielen Dank für eure Antworten!
Petra
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Petra H schrieb:
Meine Chefin hat mich heute damit überrumpelt. Es wäre wohl schon seit 3 Jahren so.
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Illdisposed schrieb:
bei ihr vielleicht...
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Illdisposed schrieb:
Wo hast du das denn her???
Und natürlich ist Einmal-Moorpackung OK.
Und natürlich ist es NICHT OK, wenn der GKV-Patient die Packung bezahlen muss. :point_up:
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Petra H schrieb:
Habe gerade nochmal mit meiner Chefin gesprochen. Wir haben es von unserer Abrechnungsstelle gesagt bekommen.
In den Rahmenverträgen sind die Leistungen genau beschrieben.
Nur Spitzner- und PinoTherm haben eine Zulassung als quasi alleiniger Wärmeträger zur Abrechnung von Pos. X1501.
VdEK
X1501 Warmpackung einzelner oder mehrerer Körperteile
Mit Paraffinen und/oder Peloiden (z. B. Fango, Moor, Teilbäder mit Paraffin oder Einmalmoorpackungen) einschließlich der erforderlichen Nachruhe.
Definition:
Behandlung durch Wärmeleitung mittels erhitzter Paraffin- bzw. Paraffin-Peloid-Gemischen oder mit wasserhaltigen Peloiden, z. B. Moor, Pelose, Fango oder Schlick.
Zur Aufbereitung der Packungen sind spezielle Aufbereitungsanlagen notwendig. Bei Verwendung von Paraffin- bzw. Paraffin-Peloid-Gemischen kann die Packungsmasse nach entsprechender Definition durch mindestens vierstündiges Erhitzen auf 130° C mehrfach wiederverwendet werden (nach Angaben des Herstellers höchstens jedoch 40 mal).
Bei der Anwendung von Moor-, Pelose-, Fango- oder Schlickpackungen kann das Packungsmaterial nur für denselben Patienten wieder verwendet werden, sofern es in geeigneten und namentlich gekennzeichneten Behältern aufbewahrt wurde.
[bearbeitet am 29.04.14 08:54]
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Tempelritter schrieb:
das würde ich gerne lesen. Welche Abrechnungsstelle war das?
In den Rahmenverträgen sind die Leistungen genau beschrieben.
Nur Spitzner- und PinoTherm haben eine Zulassung als quasi alleiniger Wärmeträger zur Abrechnung von Pos. X1501.
VdEK
X1501 Warmpackung einzelner oder mehrerer Körperteile
Mit Paraffinen und/oder Peloiden (z. B. Fango, Moor, Teilbäder mit Paraffin oder Einmalmoorpackungen) einschließlich der erforderlichen Nachruhe.
Definition:
Behandlung durch Wärmeleitung mittels erhitzter Paraffin- bzw. Paraffin-Peloid-Gemischen oder mit wasserhaltigen Peloiden, z. B. Moor, Pelose, Fango oder Schlick.
Zur Aufbereitung der Packungen sind spezielle Aufbereitungsanlagen notwendig. Bei Verwendung von Paraffin- bzw. Paraffin-Peloid-Gemischen kann die Packungsmasse nach entsprechender Definition durch mindestens vierstündiges Erhitzen auf 130° C mehrfach wiederverwendet werden (nach Angaben des Herstellers höchstens jedoch 40 mal).
Bei der Anwendung von Moor-, Pelose-, Fango- oder Schlickpackungen kann das Packungsmaterial nur für denselben Patienten wieder verwendet werden, sofern es in geeigneten und namentlich gekennzeichneten Behältern aufbewahrt wurde.
[bearbeitet am 29.04.14 08:54]
Für die Warmpackung bekommt man ca € 4,60für Einmalnaturmoor ca.€ 8,55 ( RVO BW).
Somit ist es eine nette Dienstleistung der Praxis Naturmoor für 4,60 aus zu geben.
Bei uns argumentieren die Dres. auch ähnlich. Wenn nur aus Preisgründen Naturmoor verschrieben werden soll, dann muss der Pat. zuzahlen. Jetzt begründe mal evidenz basiert den unterschied zwischen WT und FA?
Viele Grüße Peter
[bearbeitet am 30.04.14 11:40]
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brem peter schrieb:
Das ist prinzipiell gar nicht falsch.
Für die Warmpackung bekommt man ca € 4,60für Einmalnaturmoor ca.€ 8,55 ( RVO BW).
Somit ist es eine nette Dienstleistung der Praxis Naturmoor für 4,60 aus zu geben.
Bei uns argumentieren die Dres. auch ähnlich. Wenn nur aus Preisgründen Naturmoor verschrieben werden soll, dann muss der Pat. zuzahlen. Jetzt begründe mal evidenz basiert den unterschied zwischen WT und FA?
Viele Grüße Peter
[bearbeitet am 30.04.14 11:40]
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Tempelritter schrieb:
Das ist leider falsch, es gib in BaWü schon mehrere Jahre keinen Unterschied mehr zwischen Warmpackung und Naturmoor = 1 Preis.
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Petra H schrieb:
Wir haben jetzt mal mit einigen Krankenkassen telefoniert und man erfährt, dass ein Preis für "Warmpackung" bezahlt wird. Es ist egal, ob ich dem Patienten Fango, den Paraffinwärmeträger allein oder zusammen mit einer Einwegmoorpackung verabreiche. Es wird uns Physiotherapeuten überlassen, wie viel ich für den Patienten zusätzlich ausgebe. Zumindest ist es so in Schleswig- Holstein.
Es ist immer Paraffin und/oder Peloide (z. B. Fango, Moor, Teilbäder mit Paraffin oder Einmalmoorpackungen).
Auf keinen Fall nur der Wärmeträger (außer Spitzner- und Pinotherm).
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Tempelritter schrieb:
was ist für die eine Warmpackung?
Es ist immer Paraffin und/oder Peloide (z. B. Fango, Moor, Teilbäder mit Paraffin oder Einmalmoorpackungen).
Auf keinen Fall nur der Wärmeträger (außer Spitzner- und Pinotherm).
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Petra H schrieb:
Es sind ja Paraffin-Wärmeträger und damit reicht das wohl auch allein.
Bei uns wird immer im Preis unterschieden - bis jetzt keine Kürzungen.
Erklärungen?
Peter
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brem peter schrieb:
Och, dann habe wir bis jetzt immer Glück gehabt?
Bei uns wird immer im Preis unterschieden - bis jetzt keine Kürzungen.
Erklärungen?
Peter
Bist du dir da ganz sicher?
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Tempelritter schrieb:
Gute Frage, die Preislisten in BaWü sagen da was anderes.
Bist du dir da ganz sicher?
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Tempelritter schrieb:
Das reicht nicht, siehe Rahmenverträge.
Klaro, ich bin ja der jenige der abrechnet / kontrolliert / widerspruch einlegt / verbessert / .......
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brem peter schrieb:
Bist du dir da ganz sicher?
Klaro, ich bin ja der jenige der abrechnet / kontrolliert / widerspruch einlegt / verbessert / .......
Tatsächlich, ab dem 01.Mai 2014 nur noch eine Position enthalten:
X1501 20 - 30 Min. Warmpackung einzelner oder mehrerer Körperteile € 8,60
Wärmebehandlung mittels strahler / Ultraschall ist ebenfalls aufgeführt aber das ist nicht das Thema hier.
Danke für den Input - hätte es sonst erst heute Abend bemerkt.
Auch gut - Tempelritter, Dir muss ich jetzt rechtgeben.
Grüße Peter
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brem peter schrieb:
Gerade eben die Preisliste vomAbrechnungszentrum und Konsorten ( KK) bekommen.
Tatsächlich, ab dem 01.Mai 2014 nur noch eine Position enthalten:
X1501 20 - 30 Min. Warmpackung einzelner oder mehrerer Körperteile € 8,60
Wärmebehandlung mittels strahler / Ultraschall ist ebenfalls aufgeführt aber das ist nicht das Thema hier.
Danke für den Input - hätte es sonst erst heute Abend bemerkt.
Auch gut - Tempelritter, Dir muss ich jetzt rechtgeben.
Grüße Peter
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Tempelritter schrieb:
ist in BaWü schon mehrere Jahre so, hab gerade mal für die letzten 2 Jahre nachgeschaut.
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Wonderwoman schrieb:
Schaust Du hier: http://www.physio.de/zulassung/RE-PT-1501.htm
Und natürlich ist Einmal-Moorpackung OK.
Und natürlich ist es NICHT OK, wenn der GKV-Patient die Packung bezahlen muss. :point_up:
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