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Ich arbeite in einer Kita (bin Physio) und kümmere mich dort um zwei Integrationskinder. Ein Kollege und ich gehen seit kurzem 1x die Woche mit jeweils ein paar Kindern Schwimmen, ich nehme dabei abwechselnd eines der i-Kinder mit. Der Erzieher ist Rettungsschwimmer, ich aber nicht.
Nun ist meine Frage: dürfte ich, wenn der Kollege mal krank oder im Urlaub ist, trotzdem mit meinem i-Kind Schwimmen gehen?
Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht? Ich kann dazu im Internet leider nichts finden.
Oder hat jemand eine Idee, wo ich nachfragen kann?
Viele Grüße aus Hamburg!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Ich arbeite in einer Kita (bin Physio) und kümmere mich dort um zwei Integrationskinder. Ein Kollege und ich gehen seit kurzem 1x die Woche mit jeweils ein paar Kindern Schwimmen, ich nehme dabei abwechselnd eines der i-Kinder mit. Der Erzieher ist Rettungsschwimmer, ich aber nicht.
Nun ist meine Frage: dürfte ich, wenn der Kollege mal krank oder im Urlaub ist, trotzdem mit meinem i-Kind Schwimmen gehen?
Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht? Ich kann dazu im Internet leider nichts finden.
Oder hat jemand eine Idee, wo ich nachfragen kann?
Viele Grüße aus Hamburg!
Dazu kommen die Integrationskinder die, je nach Schwere der Beeinträchtigung (bei dir steht eine 1:1-Betreuung an, wenn ich das richtig lese) ständig von einer Begleitperson beaufsichtigt werden müssen. Sofern euch nicht ständig Schwimmbadpersonal zur Verfügung steht ist es schon fragwürdig, ob ihr in dieser Konstellation überhaupt schwimmen gehen könnt.
Wenn ihr regelmäßig schwimmen geht wäre es angebracht, du würdest dir die nötigen Fertigkeiten zur Rettung Ertrinkender aneignen.
Sofern du in einer 1:1-Situation schwimmen gehst reicht es aus wenn du dir beim Einstieg in's Becken und in der Aufsicht von der Badeaufsicht assistieren lässt [sofern du den Anstand besitzt deine besondere Situation anzumelden werden deine Hilferufe bevorzugt behandelt].
Mit "allen" Kindern alleine schwimmen gehen kannst du machen, ist bestenfalls eine fahrlässige Gefährdung des Kindeswohls (abhängig von deinen intellektuellen Fähigkeiten - ggf. rollt auch der Kopf derjenigen die das überhaupt zugelassen hat) - interessiert aber erst jemanden wenn es schon zu spät ist.
Solcherlei Wissen findest du nur schwerlich im Internet (du weißt ja nichtmal wonach du suchen sollst), du bekommst es bei der DLRG aber von jedem niedrigrangigen Mitglied ganz schnell erläutert; alternativ sollte das Kreisjugendamt dir das ebenfalls erläutern können. Für solche Situationen gibt es an diesen Stellen tatsächlich Leitfäden, der gesunde Menschenverstand sollte dir aber auch weiterhelfen: Überlege dir was alles schief gehen kann, kombiniere die zwei dööfsten Szenarien und überlege dann, ob du noch für die Sicherheit der dir anvertrauten Kinder geradestehen kannst.
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danke für deine Antwort.
Natürlich ging es mir nicht darum, mit allen Kindern Schwimmen zu gehen. In meinen Beitrag steht ja explizit, ob ich mit dem i-Kind gehen könnte. Alles andere kommt gar nicht in Frage, ich würde es selbst absolut grob fahrlässig finden.
Der Kollege nimmt momentan je drei Kinder mit, und dann komme ich abwechselnd mit je einem von zwei i-Kindern mit.
Nur eines dieser beiden Kinder "braucht" aus therapeutischer Sicht aufgrund seiner Beeinträchtigung Assistenz, nämlich um zum Becken und zurück zu gelangen. Ins Becken selbst kann das Kind selbstständig gehen, wenn es die Möglichkeit hat, sich festzuhalten, und die ist in dem Becken durch eine Treppe mit Geländer gegeben.
Von der Kita aus sind aber maximal 4 Kinder oder ein i-Kind pro Betreuer erlaubt, wobei nur einer der anwesenden Erzieher Rettungsschwimmer sein muss.
Szenarien mit 18 Kindern im Kindergartenalter mit nur zwei Erziehern und 1-2 Eltern gibt es bei uns NICHT, habe ich aber zB so im Internet gelesen und in dem dortigen Schwimmbad auch schon gesehen.
Und dass wir uns im betreffenden Schwimmbad vorher anmelden versteht sich von selbst.
Ich hatte mich nur gefragt, ob ich mit einem Kind alleine als Physiotherapeutin für eine Therapiesituation auch ohne Rettungsschwimmer ins Wasser darf, war dabei aber schon davon ausgegangen, dass dies wohl rechtlich nicht in Ordnung ist.
(Wir sind nebenbei ausschließlich in Wasser, das mir maximal bis kurz unter die Brust geht.) Und obwohl Therapie im Wasser ja durchaus auch Inhalt der Ausbildung ist, sind Rehakliniken da sicher eine Ausnahme, denn auch dort wird ja Therapie im Wasser gemacht, ohne dass jeder Therapeut einen Rettungsschwimmer hat. Aber es ist trotzdem noch eine Klinik, und ein öffentliches Schwimmbad ist ein anderer Rahmen, dessen bin ich mir natürlich bewusst.
Danke für Deine ausführliche Antwort. Dann werde ich mal beim DLRG anrufen.
Einen schönen Abend noch :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Papa Alpaka,
danke für deine Antwort.
Natürlich ging es mir nicht darum, mit allen Kindern Schwimmen zu gehen. In meinen Beitrag steht ja explizit, ob ich mit dem i-Kind gehen könnte. Alles andere kommt gar nicht in Frage, ich würde es selbst absolut grob fahrlässig finden.
Der Kollege nimmt momentan je drei Kinder mit, und dann komme ich abwechselnd mit je einem von zwei i-Kindern mit.
Nur eines dieser beiden Kinder "braucht" aus therapeutischer Sicht aufgrund seiner Beeinträchtigung Assistenz, nämlich um zum Becken und zurück zu gelangen. Ins Becken selbst kann das Kind selbstständig gehen, wenn es die Möglichkeit hat, sich festzuhalten, und die ist in dem Becken durch eine Treppe mit Geländer gegeben.
Von der Kita aus sind aber maximal 4 Kinder oder ein i-Kind pro Betreuer erlaubt, wobei nur einer der anwesenden Erzieher Rettungsschwimmer sein muss.
Szenarien mit 18 Kindern im Kindergartenalter mit nur zwei Erziehern und 1-2 Eltern gibt es bei uns NICHT, habe ich aber zB so im Internet gelesen und in dem dortigen Schwimmbad auch schon gesehen.
Und dass wir uns im betreffenden Schwimmbad vorher anmelden versteht sich von selbst.
Ich hatte mich nur gefragt, ob ich mit einem Kind alleine als Physiotherapeutin für eine Therapiesituation auch ohne Rettungsschwimmer ins Wasser darf, war dabei aber schon davon ausgegangen, dass dies wohl rechtlich nicht in Ordnung ist.
(Wir sind nebenbei ausschließlich in Wasser, das mir maximal bis kurz unter die Brust geht.) Und obwohl Therapie im Wasser ja durchaus auch Inhalt der Ausbildung ist, sind Rehakliniken da sicher eine Ausnahme, denn auch dort wird ja Therapie im Wasser gemacht, ohne dass jeder Therapeut einen Rettungsschwimmer hat. Aber es ist trotzdem noch eine Klinik, und ein öffentliches Schwimmbad ist ein anderer Rahmen, dessen bin ich mir natürlich bewusst.
Danke für Deine ausführliche Antwort. Dann werde ich mal beim DLRG anrufen.
Einen schönen Abend noch :)
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susanne54 schrieb:
Ich hab lange in einer Praxis mit Bewegungsbad gearbeitet (wo auch kein öffentlicher Betrieb stattfindet). Dort hab ich auch in der Einzeltherapie behinderte Kinder im Wasser behandelt, ohne das ich einen Rettungsschwimmerschein haben musste. Die 1:1-Situation ist bei dir dann ja die gleiche, wenn ich das richtig verstanden hab.
Von daher würde ich an deiner Stelle einfach schauen wie du dich da wohler fühlst. Sinnvoll ist es sicher eine Rettungsschwimmerausbildung zu machen. Ist ja auch kein so großer Aufwand und dann bist du auf der sicheren Seite.
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Kursy schrieb:
Ich habe eine McMillan-Ausbildung gemacht und uns wurde als Voraussetzung zum Anbieten der Kurse geraten die Rettungsschwimmerausbildung aufzufrischen.
Von daher würde ich an deiner Stelle einfach schauen wie du dich da wohler fühlst. Sinnvoll ist es sicher eine Rettungsschwimmerausbildung zu machen. Ist ja auch kein so großer Aufwand und dann bist du auf der sicheren Seite.
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Papa Alpaka schrieb:
Die Sicherheit aller Kinder muss zu jeder Zeit gewährleistet werden, das gilt insbesondere wenn einzelne oder alle Kinder nicht des Schwimmens mächtig sind (Seepferdchen-Bronze-Silber-Gold sind Indikatoren); Kita-Kinder sind in aller Regel nicht in der Lage alleine den richtigen Schluss zu ziehen wenn ein Betreuer ausfällt (der wäre: Alle aus dem Wasser, Anwesenheit kontrollieren, umziehen, im Foyer warten). Alleine mit einem Haufen Kita-Kinder schwimmen zu gehen ist also ein No-Go.
Dazu kommen die Integrationskinder die, je nach Schwere der Beeinträchtigung (bei dir steht eine 1:1-Betreuung an, wenn ich das richtig lese) ständig von einer Begleitperson beaufsichtigt werden müssen. Sofern euch nicht ständig Schwimmbadpersonal zur Verfügung steht ist es schon fragwürdig, ob ihr in dieser Konstellation überhaupt schwimmen gehen könnt.
Wenn ihr regelmäßig schwimmen geht wäre es angebracht, du würdest dir die nötigen Fertigkeiten zur Rettung Ertrinkender aneignen.
Sofern du in einer 1:1-Situation schwimmen gehst reicht es aus wenn du dir beim Einstieg in's Becken und in der Aufsicht von der Badeaufsicht assistieren lässt [sofern du den Anstand besitzt deine besondere Situation anzumelden werden deine Hilferufe bevorzugt behandelt].
Mit "allen" Kindern alleine schwimmen gehen kannst du machen, ist bestenfalls eine fahrlässige Gefährdung des Kindeswohls (abhängig von deinen intellektuellen Fähigkeiten - ggf. rollt auch der Kopf derjenigen die das überhaupt zugelassen hat) - interessiert aber erst jemanden wenn es schon zu spät ist.
Solcherlei Wissen findest du nur schwerlich im Internet (du weißt ja nichtmal wonach du suchen sollst), du bekommst es bei der DLRG aber von jedem niedrigrangigen Mitglied ganz schnell erläutert; alternativ sollte das Kreisjugendamt dir das ebenfalls erläutern können. Für solche Situationen gibt es an diesen Stellen tatsächlich Leitfäden, der gesunde Menschenverstand sollte dir aber auch weiterhelfen: Überlege dir was alles schief gehen kann, kombiniere die zwei dööfsten Szenarien und überlege dann, ob du noch für die Sicherheit der dir anvertrauten Kinder geradestehen kannst.
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