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Fortschrittliche, aktive und
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stehen für uns im Vordergrund.
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Habt ihr nen Tip wo ich die Sätze der privaten Krankenkassen einsehen kann, oder weiß jemand von euch wieviel die Allianz für eine Übungseinheit Wassergymnastik bezahlt?
Lieben Dank! :blush:
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Ranja schrieb:
Hallo
Habt ihr nen Tip wo ich die Sätze der privaten Krankenkassen einsehen kann, oder weiß jemand von euch wieviel die Allianz für eine Übungseinheit Wassergymnastik bezahlt?
Lieben Dank! :blush:
Gruß Britt
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ricardo588
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ricardo588 schrieb:
Die DKV und die Allianz bezahlen Sekundärpräventionen in gewissen Umfängen denke ich.
ricardo588
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Britt schrieb:
In der Regel gar nichts. Die PKV zahlt keine Präventionsangebote.
Gruß Britt
Wofür brauchst du die Preise????
du richtest deine Leistung doch hoffentlich nicht nach den erstattungsprinzipien der PKV?oder?
Schippi
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Schippi schrieb:
Hey!
Wofür brauchst du die Preise????
du richtest deine Leistung doch hoffentlich nicht nach den erstattungsprinzipien der PKV?oder?
Schippi
laß Deinen Pat. bei der Kasse anrufen. Mitglieder erfahren diese Sätze ohne Probleme. Dir geben sie diese Information nicht.
Viele Grüße
[bearbeitet am 22.08.13 08:19]
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kpz schrieb:
Aus den Vertragsunterlagen des Pat. Es gibt mitlerweile so viele unterschiedliche Tarife. Für dich aber eigentlich unrelevant. Mit deiner Honorarvereinbarung kann der Pat. selber überprüfen was für Kosten auf ihn zu kommen.
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moahl schrieb:
Hallo,
laß Deinen Pat. bei der Kasse anrufen. Mitglieder erfahren diese Sätze ohne Probleme. Dir geben sie diese Information nicht.
Viele Grüße
[bearbeitet am 22.08.13 08:19]
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Ranja schrieb:
Vielen Dank für die guten Tips! :blush:
Gruß Britt
[bearbeitet am 22.08.13 11:58]
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Britt schrieb:
Du hast völlig Recht, aber das war doch aber nicht die Frage oder habe ich da was mißverstanden? Ich denke Ranja wollte Preise für Aquagymnastik wissen.
Gruß Britt
[bearbeitet am 22.08.13 11:58]
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Ranja schrieb:
Sorry für die Unklarheit. Meinte KG als Einzelbehandlung im Wasser.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Gibt es die Position KG als Einzelbehandlung im Wasser? Ich frage jetzt aus reinem Interesse, weil ich das noch nie gehört habe.
Gruß Britt
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morpheus-06 schrieb:
Ja, analog zu den beihilfefähigen Positionen -> Pos.-Nr.: 11a
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Danke, wieder etwas schlauer geworden.
Gruß Britt
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Shakespeare schrieb:
Ja, aber bei hunderten (oder sind es nur 99?) von PKVen und deren z.T. unterschiedlichen Verträgen, ist es sinnlos die Frage in einem Forum zu beantworten, wenn man doch einfach bei der Allianz anrufen könnte. Deshalb habe ich eine allgemeine Antwort, auf die übliche Höhe der Erstattungen von Anwendungen gegeben, die überhaupt erstattungsfähig wären. Ob es überhaupt eine Position hierfür gibt weiß ich nicht, da hat Morpheus je schon eine Info gepostet. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Die meisten PKVen erstatten ihren Mitgliedern Honorare in der Größenordnung der Beihilfepreise (kannst du googeln). Das was drüber liegt, müssen die Versicherten i.d.R. aus eigener Tasche bezahlen, oder gegen Ihre Versicherung vorgehen. Nach bisheriger Rechtsprechung müssen sie eigentlich den ortsüblichen Satz erstatten, der im allgemeinen dem ca. doppelten des GKV/VDEK- Satz entspräche. Natürlich hängt das immer von den einzelnen Verträgen ab, die der Versicherte mit seiner PKV abgeschlossen hat. Gruß S.
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drquincy schrieb:
frag doch die allianz
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