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Ergotherapeuten und behandel...
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Ich habe mir eine auflistung der Praxisbesonderheiten durchgelesen und frustriert festegestellt das diese gerade für unser tägliches Brot, nämlich Rückenbeschwerden kaum was hergeben. nach dem was ich bis jetzt gelesen habe wird uns da unser hauptbetätigungsfeld fast komplett weggenommen.
so kommen ein großteil der Beschwerden bei denen gerade wir die qualifiziertesten sind gar nicht vor.
keine Protrusionen, keine Instabilitäten, keine Fehlhaltungen, und jetzt kommt der Hammer: bandscheibenvorfälle und Stenosen erst ab kraftgrad kleiner oder gleich stufe drei.
Da haben die meisten patienten die zu uns kommen sollten überhaupt keinen anspruch mehr auf kg Ich hoffe dass ich irgendwas übersehen habe und jemand vielleicht irgend ein schlupfloch in bezug auf rücken gefunden hat. Bitte korrigiert mich falls ich irgend was übersehen habe, ich würde mich darüber freuen:) Was nützen mir da noch teure fortbildungen wie MT oder mckenzie wenn man kaum noch patienten bekommt bei denen man es anwenden kann.
Grüssla
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Calipso schrieb:
Hallo zusammen.
Ich habe mir eine auflistung der Praxisbesonderheiten durchgelesen und frustriert festegestellt das diese gerade für unser tägliches Brot, nämlich Rückenbeschwerden kaum was hergeben. nach dem was ich bis jetzt gelesen habe wird uns da unser hauptbetätigungsfeld fast komplett weggenommen.
so kommen ein großteil der Beschwerden bei denen gerade wir die qualifiziertesten sind gar nicht vor.
keine Protrusionen, keine Instabilitäten, keine Fehlhaltungen, und jetzt kommt der Hammer: bandscheibenvorfälle und Stenosen erst ab kraftgrad kleiner oder gleich stufe drei.
Da haben die meisten patienten die zu uns kommen sollten überhaupt keinen anspruch mehr auf kg Ich hoffe dass ich irgendwas übersehen habe und jemand vielleicht irgend ein schlupfloch in bezug auf rücken gefunden hat. Bitte korrigiert mich falls ich irgend was übersehen habe, ich würde mich darüber freuen:) Was nützen mir da noch teure fortbildungen wie MT oder mckenzie wenn man kaum noch patienten bekommt bei denen man es anwenden kann.
Grüssla
Es besteht ein Unterschied zwischen Praxisbesonderheiten und verordnungsfähigen Indikationen.
mfg hgb :wink:
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Ich würde dir ja gerne recht geben und eigentlich hast du ja auch recht, aber leider sehen dass mittlerweile immer mehr ärzte leider anders, deshalb wollte ich ja gezielt nach praxisbesonderheiten suchen.
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Calipso schrieb:
Hallo hgb
Ich würde dir ja gerne recht geben und eigentlich hast du ja auch recht, aber leider sehen dass mittlerweile immer mehr ärzte leider anders, deshalb wollte ich ja gezielt nach praxisbesonderheiten suchen.
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hgb schrieb:
... cool down!
Es besteht ein Unterschied zwischen Praxisbesonderheiten und verordnungsfähigen Indikationen.
mfg hgb :wink:
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Jenach Energie, Nerven, Temperament.... koenntest du versuchen Patienten und Aerzte aufzuklaeren... oder auch nicht.
Gruss, A.
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Alyte schrieb:
Fuer mich klingt das als haettest Du in erster Linie Aerzte, die schlecht verordnen und sich darauf berufen, das nicht ausreichend zu duerfen. Das ist eine Fehlinformation.
Jenach Energie, Nerven, Temperament.... koenntest du versuchen Patienten und Aerzte aufzuklaeren... oder auch nicht.
Gruss, A.
Du hast recht. Die ganzen Ärzte in meiner Umgebung haben völlig auf stur geschaltet und verordnen so gut wie gar nichts mehr.
Ich würde sie gerne darüber aufklären was sie noch ohne Regressgefahr verordnen dürfen. Aber ich find nirgendwo informationen. Besonders ist das in Bayern schwierig da meines wissens nach die Heilmitterichtgrößen nicht veröffentlicht sind. Ich habe stunden lang auf der Seite des KVB rumgesurft und nichts konkretes gefunden. In Bayern funktieniert es meines wissens so:
Es gibt gar keine einheitlichen Richtgrößen
sondern der arzt der mehr als der durchschnitt verordnet wird in regress genommen, was dann am ende des Jahres rauskommt wird als neuer Schnitt genommen, jetzt hat jeder arzt angst mehr zu verordnen als seine Kollegen, dadurch entsteht eine sich immer weiter nach unten verschiebende abwärtsspirale. So wurde es mir mal von einem Kollegen erklärt.
Und es gibt Regresse, vor zwei monaten wurde wieder ein Allgemeinarzt in meiner Stadt über 100000 Euro in Regress genommen. das ist kein Horrormärchen sondern es passiert wirklich. neulich hat mir auch wieder ne orthopädin erzählt dass sie über ca. 30000 Euro von der KV verklagt wurde.
Also wenn jemand konkrete informationen hat wieviel allgemeinärzte und örthopäden in Bayern noch verordnen dürfen wär ich sehr dankbar. alyte, kannst du das konkretisieren was du mit fehlinformiert genau meinst.
Schon mal danke, Gruß
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Calipso schrieb:
Hallo Alyte
Du hast recht. Die ganzen Ärzte in meiner Umgebung haben völlig auf stur geschaltet und verordnen so gut wie gar nichts mehr.
Ich würde sie gerne darüber aufklären was sie noch ohne Regressgefahr verordnen dürfen. Aber ich find nirgendwo informationen. Besonders ist das in Bayern schwierig da meines wissens nach die Heilmitterichtgrößen nicht veröffentlicht sind. Ich habe stunden lang auf der Seite des KVB rumgesurft und nichts konkretes gefunden. In Bayern funktieniert es meines wissens so:
Es gibt gar keine einheitlichen Richtgrößen
sondern der arzt der mehr als der durchschnitt verordnet wird in regress genommen, was dann am ende des Jahres rauskommt wird als neuer Schnitt genommen, jetzt hat jeder arzt angst mehr zu verordnen als seine Kollegen, dadurch entsteht eine sich immer weiter nach unten verschiebende abwärtsspirale. So wurde es mir mal von einem Kollegen erklärt.
Und es gibt Regresse, vor zwei monaten wurde wieder ein Allgemeinarzt in meiner Stadt über 100000 Euro in Regress genommen. das ist kein Horrormärchen sondern es passiert wirklich. neulich hat mir auch wieder ne orthopädin erzählt dass sie über ca. 30000 Euro von der KV verklagt wurde.
Also wenn jemand konkrete informationen hat wieviel allgemeinärzte und örthopäden in Bayern noch verordnen dürfen wär ich sehr dankbar. alyte, kannst du das konkretisieren was du mit fehlinformiert genau meinst.
Schon mal danke, Gruß
Du fährst artig und sittlich über eine Straße und wirst geblitzt, dann kommt 2 J. später der Strafbefehl - BUßGELD WÄRE ZU HARMLOS - und Du würdest von einer übertretenen Geschwindigkeit erfahren, die damals und dannach nicht ausgeschildert ist.
Das, so schlimm es auch ist, soll die äRZTE NICHT DAZU BRINGEN, NICHTS ZU VERORDNEN. ABER: Wenn Du nicht weißt, wie Deine FAchgruppe verordnet und eine Absprache untereinander nicht funktioniert - Solidarität -, läufst Du Gefahr, Existenz vernichtende Regresse an die Backe zu bekommen.
Deswegen ist die Abstimmung unter den Ärzten einer Fachgruppe so wichtig, aber offensichtlich auch schwierig. Wir wollen behandeln und nicht mit Th. Einheiten jonglieren.
Bei meinem letzten Regreßverfahren lag ich 980% über dem Durchschnitt, nach Herausrechnen der Praxisbesonderheiten aber bei nur noch 80% des Durchschnitts.
U. a. aus diesen Gründen und der miserablen Bezahlung als ermächtigter Arzt habe ich keine Lust mehr auf dieses System.
MfG hgb :blush:
[bearbeitet am 20.01.14 21:01]
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hgb schrieb:
DAs Thema Richtgröße hats Du schon ganz gut begriffen, ein anderes Bild:
Du fährst artig und sittlich über eine Straße und wirst geblitzt, dann kommt 2 J. später der Strafbefehl - BUßGELD WÄRE ZU HARMLOS - und Du würdest von einer übertretenen Geschwindigkeit erfahren, die damals und dannach nicht ausgeschildert ist.
Das, so schlimm es auch ist, soll die äRZTE NICHT DAZU BRINGEN, NICHTS ZU VERORDNEN. ABER: Wenn Du nicht weißt, wie Deine FAchgruppe verordnet und eine Absprache untereinander nicht funktioniert - Solidarität -, läufst Du Gefahr, Existenz vernichtende Regresse an die Backe zu bekommen.
Deswegen ist die Abstimmung unter den Ärzten einer Fachgruppe so wichtig, aber offensichtlich auch schwierig. Wir wollen behandeln und nicht mit Th. Einheiten jonglieren.
Bei meinem letzten Regreßverfahren lag ich 980% über dem Durchschnitt, nach Herausrechnen der Praxisbesonderheiten aber bei nur noch 80% des Durchschnitts.
U. a. aus diesen Gründen und der miserablen Bezahlung als ermächtigter Arzt habe ich keine Lust mehr auf dieses System.
MfG hgb :blush:
[bearbeitet am 20.01.14 21:01]
Was ich nicht verstehen kann, ist dass so ein vorgehen, dass aus sicht eines angeblich demokratischen rechtsstaates mehr als fragwürdig ist überhaupt vom gesetzgeber geduldet wird. man sollte vielleicht mal beim Bundesverfassungsgericht klagen.
was mich auch interessieren würde ist, wie verhältnissmäßig die regresse sind. wenn nun z.B. ein arzt physiotherapie im wert von sagen wir 500 Euro zuviel verordnet, muss er dann nur das was er zuviel verordnet hat zurückzahlen, oder wird dann gleich mit der groben Keule draufgehauen und auf 5-Stellige Summen verklagt um ein Exemple zu statuieren.
hgb, hör ich da richtig, du wurdest schon in Regress genommen?
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Calipso schrieb:
Das glaub ich dir gerne, viele von uns sind auch ziemlich frustriert.
Was ich nicht verstehen kann, ist dass so ein vorgehen, dass aus sicht eines angeblich demokratischen rechtsstaates mehr als fragwürdig ist überhaupt vom gesetzgeber geduldet wird. man sollte vielleicht mal beim Bundesverfassungsgericht klagen.
was mich auch interessieren würde ist, wie verhältnissmäßig die regresse sind. wenn nun z.B. ein arzt physiotherapie im wert von sagen wir 500 Euro zuviel verordnet, muss er dann nur das was er zuviel verordnet hat zurückzahlen, oder wird dann gleich mit der groben Keule draufgehauen und auf 5-Stellige Summen verklagt um ein Exemple zu statuieren.
hgb, hör ich da richtig, du wurdest schon in Regress genommen?
Eine verfassungsrechtlich belangliche Rechtsnorm liegt dabei nicht vor.
Die KV handelt mit den Kassen ihres Bezirkes die Pauschalvergütung nach den bisherigen Verbräuchen, Änderungen in der Bevölkerung und anderen Kriterien wie leeren Kassen aus, die das nun zur Vefügung stehende Geld an ihre Mitglieder verteilt.
DA diese im Rahmen der Behandlung - jeder will etwas finden, Ärzte sind auf Diagnose und Kranheiten getrimmt und nicht auf Verhüten und OP vermeiden!! - Leistungen wie Arzneimittel und Heilmittel verordnen, weitere Kosten verursachen, müssen diese - Gesundheitswirtschaft = Kosten begrenzen und Einnahmen vermehren - mit Regelungen begrenzt werden.
Die Einhaltung wird durch Püfgremien aus KV und Kassen, die sich vorher schon ums Geld gezankt haben, überwacht. Es werden Ärzte gleicher Gruppen miteinander verglichen, PT ist z. B. für Psychotherapie fachfremd, Körpertherapie läuft auch über Psychotherapie. Internisten mit hausärztlichem Schwerpunkt werden nicht mit endoskopisch tätigen verglichen.
Ermächtigte, in der Regel Krankenhausärzte dürfen meist garnichts verordnen, weil sie nur untersuchen und beraten dürfen. In dieser Gruppe war ich mit einem umschriebenen Behandlungsauftrag für geistig - körperlich behinderte Bürger, so kam mein erstes Prüfverfahren, damals noch ohne Herausrechnen der Besonderheiten mit Abweichung von 999,0% - tatsächlich mit der Stelle hinter dem Komma. Großes Geschrei offensichtlich unwirtschaftlich und so fort.
Freundlicher Brief: Habt Ihr gelesen, wofür ich ermächtigt bin? - Natürlich nicht, die KV hat sofort ihren Antrag zurückgezogen, natürlich ohne Entschuldigung, denn Fehler machen immer nur die anderen.
DAs 2. Verfahren kam dann wie schon geschildert.
Du wirst mit Rechtsmitteln dieses System nicht ändern, Info für die Ärzte mit Hilfe der KV ist der einzige Weg. Wirtschftliche Nöte als PT wegen fehlender VO an die Kammer melden, die kann noch auf die KV einwirken. Du kannst KV und Kammer unterscheiden??
Wer nicht kämpft, hat schon verloren!!
MfG hgb :wink:
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hgb schrieb:
Geht nicht, das liegt an den Abrechnungsmodalitäten.
Eine verfassungsrechtlich belangliche Rechtsnorm liegt dabei nicht vor.
Die KV handelt mit den Kassen ihres Bezirkes die Pauschalvergütung nach den bisherigen Verbräuchen, Änderungen in der Bevölkerung und anderen Kriterien wie leeren Kassen aus, die das nun zur Vefügung stehende Geld an ihre Mitglieder verteilt.
DA diese im Rahmen der Behandlung - jeder will etwas finden, Ärzte sind auf Diagnose und Kranheiten getrimmt und nicht auf Verhüten und OP vermeiden!! - Leistungen wie Arzneimittel und Heilmittel verordnen, weitere Kosten verursachen, müssen diese - Gesundheitswirtschaft = Kosten begrenzen und Einnahmen vermehren - mit Regelungen begrenzt werden.
Die Einhaltung wird durch Püfgremien aus KV und Kassen, die sich vorher schon ums Geld gezankt haben, überwacht. Es werden Ärzte gleicher Gruppen miteinander verglichen, PT ist z. B. für Psychotherapie fachfremd, Körpertherapie läuft auch über Psychotherapie. Internisten mit hausärztlichem Schwerpunkt werden nicht mit endoskopisch tätigen verglichen.
Ermächtigte, in der Regel Krankenhausärzte dürfen meist garnichts verordnen, weil sie nur untersuchen und beraten dürfen. In dieser Gruppe war ich mit einem umschriebenen Behandlungsauftrag für geistig - körperlich behinderte Bürger, so kam mein erstes Prüfverfahren, damals noch ohne Herausrechnen der Besonderheiten mit Abweichung von 999,0% - tatsächlich mit der Stelle hinter dem Komma. Großes Geschrei offensichtlich unwirtschaftlich und so fort.
Freundlicher Brief: Habt Ihr gelesen, wofür ich ermächtigt bin? - Natürlich nicht, die KV hat sofort ihren Antrag zurückgezogen, natürlich ohne Entschuldigung, denn Fehler machen immer nur die anderen.
DAs 2. Verfahren kam dann wie schon geschildert.
Du wirst mit Rechtsmitteln dieses System nicht ändern, Info für die Ärzte mit Hilfe der KV ist der einzige Weg. Wirtschftliche Nöte als PT wegen fehlender VO an die Kammer melden, die kann noch auf die KV einwirken. Du kannst KV und Kammer unterscheiden??
Wer nicht kämpft, hat schon verloren!!
MfG hgb :wink:
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Calipso schrieb:
Nicht genau, was ist die Kammer?
Die bayerische findest Du im Netz, am besten mit weiteren Mitstreitern (PT) an den Vorstand der Kammer schreiben, dass nicht mehr verordnet wird. Mit Aussagen von den Ä. untermalen.
Die Kammer hat eine andere Spitze als die KV, deswegen ist eine indirekte Einwirkung per Gespräch unter Kollegen besser möglich als der direkte Weg zur KV.
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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hgb schrieb:
Die Kammer ist der Zwangszusammenschluß aller Ärzte eines Bundeslandes / KV Bezirkes (z. B. Westfalen -Lippe und Rheinland nicht Kammer NRW!
Die bayerische findest Du im Netz, am besten mit weiteren Mitstreitern (PT) an den Vorstand der Kammer schreiben, dass nicht mehr verordnet wird. Mit Aussagen von den Ä. untermalen.
Die Kammer hat eine andere Spitze als die KV, deswegen ist eine indirekte Einwirkung per Gespräch unter Kollegen besser möglich als der direkte Weg zur KV.
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
das sind mal nützliche Tips und Hinweise
das wäre dann also die Ärztekammer Bayern?
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Calipso schrieb:
Vielen dank,
das sind mal nützliche Tips und Hinweise
das wäre dann also die Ärztekammer Bayern?
Verbündete und bezeugende Ärzte suchen. DAs Problem soll nicht nur als Deines, sondern als das der PT's einer Region deutlich werden.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
wenn Du in Bayern wohnst ja, googeln, ob es Bezirksärztekammern gibt, m. W. ja, aber ich bin 800 km weiter im Norden.
Verbündete und bezeugende Ärzte suchen. DAs Problem soll nicht nur als Deines, sondern als das der PT's einer Region deutlich werden.
mfg hgb :wink:
es ist prima mal mit einem insider darüber zu reden.
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Calipso schrieb:
ok
es ist prima mal mit einem insider darüber zu reden.
mfg hgb :wink:
[bearbeitet am 26.01.14 11:21]
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hgb schrieb:
.. und hast Du diese Woche schon etwas bewegt? :unamused:
mfg hgb :wink:
[bearbeitet am 26.01.14 11:21]
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Problem beschreiben
Calipso schrieb:
Die Praxisbesonderheiten sollten eigentlich sicherstellen dass es zu keiner Unterversorgung mit heilmitteln kommt aber genau das tun sie nicht wenn der arzt nur noch bei extremfällen sorgenfrei verordnen darf.
Die Praxisbesonderheiten sollten kein Muss-Kriterium für die VO sein sondern bei eben diesen "besonderen" Patienten die Versorgung ohne Blick auf's Budget sicherstellen.
Mein täglich Brot, um deine Worte zu nutzen, sind Menschen die sich auf dieser Liste wiederfünden - und eine Therapie auf Selbstzahlerbasis ist praktisch ausgeschlossen; das Jahresbrutto der meisten meiner Patienten liegt zwischen €1.220 und €1.820, abhängig vom Betriebsergebnis ihres Arbeitgebers. Leider ist es nicht so, das ich hier eine Dezimalstelle vergessen hätte :(
Wunsch eines GKV-Vertreters (orange Buchstaben) ist übrigens das ich bei einer Kartei mit ca. 200 "Praxisbesonderheiten" und 3 "normalen" Fällen mit diesen 3 "normalen" Fällen die Behandlung einer Praxisbesonderheit quersubventioniere. Es hat leider lange gedauert bis er den Unsinn seines Vorschlages einsah... ;)
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rudibam schrieb:
Welche hat orange Buchstaben?
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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hgb schrieb:
rudibam ?!! DAK
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Der Regelfall sieht, meines Erachtens, um die 18 Behandlungen vor von denen nur 4 für Aufklärung, Behandlungsvertrag, Dokumentation, Orga etc draufgehen. Außerdem gibt es kein größeres Problem nach Ausschöpfung des Regelfalls eine Genehmigung für weitere Behandlungen zu beantragen bzw. auf Selbstzahlerbasis weiter zu therapieren.
Die Praxisbesonderheiten sollten kein Muss-Kriterium für die VO sein sondern bei eben diesen "besonderen" Patienten die Versorgung ohne Blick auf's Budget sicherstellen.
Mein täglich Brot, um deine Worte zu nutzen, sind Menschen die sich auf dieser Liste wiederfünden - und eine Therapie auf Selbstzahlerbasis ist praktisch ausgeschlossen; das Jahresbrutto der meisten meiner Patienten liegt zwischen €1.220 und €1.820, abhängig vom Betriebsergebnis ihres Arbeitgebers. Leider ist es nicht so, das ich hier eine Dezimalstelle vergessen hätte :(
Wunsch eines GKV-Vertreters (orange Buchstaben) ist übrigens das ich bei einer Kartei mit ca. 200 "Praxisbesonderheiten" und 3 "normalen" Fällen mit diesen 3 "normalen" Fällen die Behandlung einer Praxisbesonderheit quersubventioniere. Es hat leider lange gedauert bis er den Unsinn seines Vorschlages einsah... ;)
Auszug Die neuen Praxisbesonderheiten und die in Anlage II genannten Diagnosen
mit langfristigem Heilmittelbedarf werden zu Gunsten des Arztes berück-
sichtigt.
[bearbeitet am 20.01.14 14:04]
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vielen dank für den link.
aber ich bräuchte noch mehr infos wieviel ärzte in bayern gefahrlos verordnen dürfen
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Calipso schrieb:
thx axel
vielen dank für den link.
aber ich bräuchte noch mehr infos wieviel ärzte in bayern gefahrlos verordnen dürfen
Kurze Rechenbeispiel:
Arzt hat 1000 Patis im Quartal hierfür gibt es durchschnittlich pro Kopf 12 Euronen ist die Summe 12000 minus besonderheiten minus Langfrist= die Summe die der Arzt ausgeben kann für Rezepte teile diese durch den Durchschnitswert der Rezepte dann siehst Du die haben Luft.
Grundsätzlich gillt immer noch die Therapiefreiheit der Ärzte, also kann JEDER Arzt verordnen solange er sich an den HMK hält.
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lexa schumanski schrieb:
Alle solange sie in Ihrem Rahmen bleiben. Die Summe die Ärzte zur Verfügung haben setzt sich aus den "Scheinen" die sie annhemen zusammen. Pro Kopf gibr es die Summe X mal Scheine ist gleich Summe für Verordnungen minus Praxisbesonderheiten jetzt rechne die Langfristgenehmigungen dazu( die von der Kasse direkt übernommen werden. Dann hast Du die Summe die der Arzt ausgeben kann.
Kurze Rechenbeispiel:
Arzt hat 1000 Patis im Quartal hierfür gibt es durchschnittlich pro Kopf 12 Euronen ist die Summe 12000 minus besonderheiten minus Langfrist= die Summe die der Arzt ausgeben kann für Rezepte teile diese durch den Durchschnitswert der Rezepte dann siehst Du die haben Luft.
Grundsätzlich gillt immer noch die Therapiefreiheit der Ärzte, also kann JEDER Arzt verordnen solange er sich an den HMK hält.
Auch Praxisbesonderheiten belasten das Budget und werden erst bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung rausgerechnet.
Interessanter ist der langfristige Heilmittelbedarf mit den Diagnosen der Anlage 2 des G-BA und die Möglichkeit für ähnliche Diagnosen einen Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf zu stellen. Diese Verordnungen werden sofort abgezogen und belasten das Budget nicht.
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morpheus-06 schrieb:
die Ärzte wissen um ihre Richtgröße / Fachgruppendurchschnitt, da musst du sie sicher nicht aufklären. Ich glaube auch kaum das die Ärzte von dir das annehmen würden.
Auch Praxisbesonderheiten belasten das Budget und werden erst bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung rausgerechnet.
Interessanter ist der langfristige Heilmittelbedarf mit den Diagnosen der Anlage 2 des G-BA und die Möglichkeit für ähnliche Diagnosen einen Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf zu stellen. Diese Verordnungen werden sofort abgezogen und belasten das Budget nicht.
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lexa schumanski schrieb:
Auch Praxisbesonderheiten belasten das Budget und werden erst bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung rausgerechnet Stimmt nicht siehe Abrechnungsbestimmungen.
> Auch Praxisbesonderheiten belasten das Budget und werden erst
> bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung rausgerechnet Stimmt nicht
> siehe Abrechnungsbestimmungen.
Das ist falsch!
Siehe Info des G-BA und der KBV
Praxisbesonderheiten werden erst bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung rausgerechnet.
Edit
Nur der langfristige Heilmittelbedarf hat den Zusatz :
Langfristig genehmigte Verordnungen gemäß § 32 Abs. 1a SGB V bzw. § 8 Abs. 5 HeilM-RL entsprechend Anlage 2 sind gemäß § 106 Abs. 2 Satz 18 SGB V nicht Teil der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Praxisbesonderheiten:
Wichtig wird sein, dass Sie neben einem exakten Indikationsschlüssel die Diagnose ICD-10-kodiert auf dem Verordnungsvordruck angeben. Nur dann ist sichergestellt, dass die Verordnungen in der Wirtschaftlichkeitsprüfung
Berücksichtigung finden.
[bearbeitet am 21.01.14 09:36]
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morpheus-06 schrieb:
axel211 schrieb:
> Auch Praxisbesonderheiten belasten das Budget und werden erst
> bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung rausgerechnet Stimmt nicht
> siehe Abrechnungsbestimmungen.
Das ist falsch!
Siehe Info des G-BA und der KBV
Praxisbesonderheiten werden erst bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung rausgerechnet.
Edit
Nur der langfristige Heilmittelbedarf hat den Zusatz :
Langfristig genehmigte Verordnungen gemäß § 32 Abs. 1a SGB V bzw. § 8 Abs. 5 HeilM-RL entsprechend Anlage 2 sind gemäß § 106 Abs. 2 Satz 18 SGB V nicht Teil der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Praxisbesonderheiten:
Wichtig wird sein, dass Sie neben einem exakten Indikationsschlüssel die Diagnose ICD-10-kodiert auf dem Verordnungsvordruck angeben. Nur dann ist sichergestellt, dass die Verordnungen in der Wirtschaftlichkeitsprüfung
Berücksichtigung finden.
[bearbeitet am 21.01.14 09:36]
Ihr Ansprechpartner:
Pharmakotherapieberatung Telefon: (0211) 5970-8111
Häufige Fragen und Antworten zu den neuen Heilmittel-
Praxisbesonderheiten
Die Praxisbesonderheiten für Heilmittel
wurden aufgrund gesetzlicher Vor-
gaben zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband verhandelt und im
November 2012 veröffentlicht. Die Liste der neuen Praxisbesonderheiten
wurde in Nordrhein als Anlage 1 in die Richtgrößenvereinbarung übernom-
men. Sie löste die bisherige Liste der Heilmittel-Praxisbesonderheiten und
Symbolziffern zum 01. Januar 2013 ab.
Zusätzlich erstellte der Gemeinsame Bund
esausschuss eine Liste von Erkran-
kungen mit einem langfristigen Heilmitt
elbedarf. Diese Liste wurde als Anla-
ge 2 in die Richtgrößenvereinbarung übernommen und gilt in Nordrhein
ebenfalls ab dem 01. Januar 2013.
Die neuen Praxisbesonderheiten und die in Anlage II genannten Diagnosen
mit langfristigem Heilmittelbedarf werden zu Gunsten des Arztes berück-
sichtigt.
Zu den neuen Regelungen erreichen
uns viele Anfragen. Wir haben die häu-
figsten in einem Fragen-und-Ant
worten-Katalog zusammengestellt
Ist von der KV
Link
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lexa schumanski schrieb:
Siehe hier:1
Ihr Ansprechpartner:
Pharmakotherapieberatung Telefon: (0211) 5970-8111
Häufige Fragen und Antworten zu den neuen Heilmittel-
Praxisbesonderheiten
Die Praxisbesonderheiten für Heilmittel
wurden aufgrund gesetzlicher Vor-
gaben zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband verhandelt und im
November 2012 veröffentlicht. Die Liste der neuen Praxisbesonderheiten
wurde in Nordrhein als Anlage 1 in die Richtgrößenvereinbarung übernom-
men. Sie löste die bisherige Liste der Heilmittel-Praxisbesonderheiten und
Symbolziffern zum 01. Januar 2013 ab.
Zusätzlich erstellte der Gemeinsame Bund
esausschuss eine Liste von Erkran-
kungen mit einem langfristigen Heilmitt
elbedarf. Diese Liste wurde als Anla-
ge 2 in die Richtgrößenvereinbarung übernommen und gilt in Nordrhein
ebenfalls ab dem 01. Januar 2013.
Die neuen Praxisbesonderheiten und die in Anlage II genannten Diagnosen
mit langfristigem Heilmittelbedarf werden zu Gunsten des Arztes berück-
sichtigt.
Zu den neuen Regelungen erreichen
uns viele Anfragen. Wir haben die häu-
figsten in einem Fragen-und-Ant
worten-Katalog zusammengestellt
Ist von der KV
Link
Wo steht in deiner Info, dass die Praxisbesonderheiten sofort abgezogen werden?
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morpheus-06 schrieb:
Ich halte mich an die Infos des G-BA, KBV und GKV Spitzenverband.
Wo steht in deiner Info, dass die Praxisbesonderheiten sofort abgezogen werden?
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lexa schumanski schrieb:
komisch hier geht das
Möglicherweise wurde es in deiner Info falsch dargestellt :unamused:
[bearbeitet am 21.01.14 10:26]
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morpheus-06 schrieb:
es geht nicht, da es nicht so vereinbart wurde.
Möglicherweise wurde es in deiner Info falsch dargestellt :unamused:
[bearbeitet am 21.01.14 10:26]
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lexa schumanski schrieb:
habe ich nicht dargestellt ist von der kv nord
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lexa schumanski schrieb:
Hier hilft das? Suche
Auszug Die neuen Praxisbesonderheiten und die in Anlage II genannten Diagnosen
mit langfristigem Heilmittelbedarf werden zu Gunsten des Arztes berück-
sichtigt.
[bearbeitet am 20.01.14 14:04]
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