WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
Sooo sicher ist die Rechtslage wirklich nicht :wink:
Osteopathie auf Verordnung in Sachsen laut Ministerium erlaubt! - Rechtsanwalt Alt
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Dana Wenzel schrieb:
Das Thema wurde ja schon 1000 mal besprochen. Bin jetzt nur über das hier gestolpert.
Sooo sicher ist die Rechtslage wirklich nicht :wink:
Osteopathie auf Verordnung in Sachsen laut Ministerium erlaubt! - Rechtsanwalt Alt
Und dann noch unterschiedlich je nach Bundesland, absolut unerträglich ! Auf Europa Ebene versucht man alles gleich zu machen bis zur Gurke und bei uns je nach Bundesland unterschiedlich :rage:
Ambesten man würde das Heilpraktikergesetz neu schreiben !!!
Gefällt mir
mfg hgb :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Das HP Gesetz ist ein Nazirelikt :frowning:, wenn der Mordparagraph deswegen geändert wird, kann man langfristig bei dem HP Gesetz das wohl auch so machen.
mfg hgb :blush:
Wenn es vom Staatsminiterium für Gesundheit kommen würde. Ja dann. Wäre noch was vorsichtig da in Sachsen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
paul849 schrieb:
das Scheiben ist vom Amt für Verbraucherschutz und Sozialesusw. Nicht vom Gesundheitsamt. Das heisst das fällt nicht in deren Zuständigkeit.
Wenn es vom Staatsminiterium für Gesundheit kommen würde. Ja dann. Wäre noch was vorsichtig da in Sachsen.
Aber hat bisher glücklicherweise dank des Bundesgerichtshofes nicht funktioniert.
Dies mit dem Mordparagraphen zu vergleichen find ich schon mehr als FRAGWÜRDIG und nicht angemessen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Stimmt das Gesetz stammt aus der Nazizeit und sollte dazu dienen den HP abzuschaffen.Wurde von Ärzten erstellt und nach dem Krieg wurde ja auch von Seiten der Ärzteschaft schon öfter versucht es abzuschaffen damit die lästigen HP`s doch noch verschwinden.
Aber hat bisher glücklicherweise dank des Bundesgerichtshofes nicht funktioniert.
Dies mit dem Mordparagraphen zu vergleichen find ich schon mehr als FRAGWÜRDIG und nicht angemessen
Dann habe ich nicht mit dem Mordparagraphen verglichen, sondern für beide die Entstehung in der Nazizeit zitiert.
Dass der Mordparagraph aus diesen Gründen geändert werden soll, stand in der Presse, dass die Politik den fc für PT derzeit nicht uneingeschränkt fördert, sollte ein Hinweis sein, dass die erneute Zunahme der nichtärztlichen Heiler wie 1933 zu Problemen fürhren kann.
Summa: Für mich sind das einfache, gut nachlesbare, geschichtliche Zusammenhänge.
Was daran fragwürdig ist, bleibt mir ein Rätsel. :hushed:
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Zuerst zur Entstehung des HP - Gesetzes: Kurierfreiheit – Wikipedia
Dann habe ich nicht mit dem Mordparagraphen verglichen, sondern für beide die Entstehung in der Nazizeit zitiert.
Dass der Mordparagraph aus diesen Gründen geändert werden soll, stand in der Presse, dass die Politik den fc für PT derzeit nicht uneingeschränkt fördert, sollte ein Hinweis sein, dass die erneute Zunahme der nichtärztlichen Heiler wie 1933 zu Problemen fürhren kann.
Summa: Für mich sind das einfache, gut nachlesbare, geschichtliche Zusammenhänge.
Was daran fragwürdig ist, bleibt mir ein Rätsel. :hushed:
mfg hgb :wink:
Gruß
Klaus
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lucien schrieb:
Meiner Meinung nach war Dein vorheriger Post eine rein polemische Einlassung.
Gruß
Klaus
Polemik allerdings darf auch sein, solange sie nicht persönlich herabsetzt, was hier nicht m. E. nicht zutrifft.
mfg hgb :yum:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Die Meinung darfst Du gerne haben, mit meinem 2. posting habe ich meine Ernsthaftigkeit zu diesem Thema vielleicht verdeutlicht. Anscheinend war ich mit dieser Einschätzung auch nicht allein.
Polemik allerdings darf auch sein, solange sie nicht persönlich herabsetzt, was hier nicht m. E. nicht zutrifft.
mfg hgb :yum:
Anscheinend war ich mit dieser Einschätzung auch nicht allein.
Leute fresst Schei..., Millionen von Fliegen können nicht irren (Volksmund) :sunglasses:
Polemisch genug? :innocent:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lucien schrieb:
hgb schrieb am 15.4.16 17:59:
Anscheinend war ich mit dieser Einschätzung auch nicht allein.
Leute fresst Schei..., Millionen von Fliegen können nicht irren (Volksmund) :sunglasses:
Polemisch genug? :innocent:
Ich halte es mit Friedrich v. Schiller: :stuck_out_tongue:
Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn.
Verstand ist stets bei wenigen nur gewesen.
Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat?
Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl?
Er muß dem Mächtigen, der ihn bezahlt,
um Brot und Stiefel seine Stimm' verkaufen.
Man soll die Stimmen wägen und nicht zählen.
Der Staat muß untergehn, früh oder spät,
wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
Quelle: Demetrius I. (Sapieha)
mfg hgb
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
bei den wenigen Zustimmungen ist noch erkennbar, wer zugestimmt hat.
Ich halte es mit Friedrich v. Schiller: :stuck_out_tongue:
Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn.
Verstand ist stets bei wenigen nur gewesen.
Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat?
Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl?
Er muß dem Mächtigen, der ihn bezahlt,
um Brot und Stiefel seine Stimm' verkaufen.
Man soll die Stimmen wägen und nicht zählen.
Der Staat muß untergehn, früh oder spät,
wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
Quelle: Demetrius I. (Sapieha)
mfg hgb
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lucien schrieb:
Ich war hier länger nicht aktiv. Erinnere ich richtig: Du bist Arzt?
mfg hgb :wink: :yum:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Für diese Fragen habe ich hier ein Profil hinterlegt. :sunglasses:
mfg hgb :wink: :yum:
Ich sehe den HP ebenfalls kritisch. Aber vor allem auch die Degradierung der PT auf "Heilhilfsberuf", was den blöden HP überhaupt erst nötig macht.
Gesetze als Relikte zu betrachten ist richtig... aber sind nicht alle Gesetze historisch eingebunden zu betrachten? Ist (Achtung: Polemik) Paragraph 1 des Grundgesetzes dann auch ein Relikt aus der Nachkriegszeit?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
michael933 schrieb:
Ist die Berufszugehörigkeit bei offener Diskussion nicht nebensächlich?
Ich sehe den HP ebenfalls kritisch. Aber vor allem auch die Degradierung der PT auf "Heilhilfsberuf", was den blöden HP überhaupt erst nötig macht.
Gesetze als Relikte zu betrachten ist richtig... aber sind nicht alle Gesetze historisch eingebunden zu betrachten? Ist (Achtung: Polemik) Paragraph 1 des Grundgesetzes dann auch ein Relikt aus der Nachkriegszeit?
Anscheinend war ich mit dieser Einschätzung auch nicht allein.
Leute fresst Schei..., Millionen von Fliegen können nicht irren (Volksmund) :sunglasses:
Polemisch genug? :innocent:
Wenn du schon nichts zum Thema beiträgst, solltest du wenigstens die Nettiquette beachten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Lucien schrieb am 15.4.16 18:06:
hgb schrieb am 15.4.16 17:59:
Anscheinend war ich mit dieser Einschätzung auch nicht allein.
Leute fresst Schei..., Millionen von Fliegen können nicht irren (Volksmund) :sunglasses:
Polemisch genug? :innocent:
Wenn du schon nichts zum Thema beiträgst, solltest du wenigstens die Nettiquette beachten.
Das HP Gesetz ist ein Nazirelikt :frowning:
ich möchte gerne auf "Nazirelikt" zurückkommen und dazu zitieren.
Ist Wikipedia als Quelle akzeptabel? (Hervorhebungen von mir)
"Am 17. Februar 1939 wurde das Heilpraktikergesetz (HeilprG)[16] mit seiner Ersten Durchführungsverordnung (1. DVO)[17] verkündet. Trotz der Regelung des Berufes war das Heilpraktikergesetz von vornherein als Aussterbegesetz für den Berufsstand des Heilpraktikers geplant gewesen,[18] wobei es eine geheime Absprache zwischen Naziführung und Reichsärztekammer gegeben haben soll. In der ursprünglichen Fassung des Gesetzes wird dies z. B. in § 2 deutlich: „Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erhalten.“ Über die besonders begründeten Ausnahmen hatte dann die Nazi-Standesorganisation zu entscheiden. Auch der § 4, der die Ausbildung verbietet, ist interessant: „Es ist verboten, Ausbildungsstätten für Personen, die sich der Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes widmen wollen, einzurichten oder sie zu unterhalten.“ In der 1. Durchführungsverordnung wurde den Antragstellern in § 1 nur eine Frist bis zum 1. April 1939 eingeräumt, um sich zur Erlaubniserteilung anzumelden. In § 2 wurde die Erlaubnis neben den bekannten Ausschlüssen auch nicht erteilt, „wenn er (der Antragsteller) oder sein Ehegatte nicht deutschen oder artverwandten Blutes ist,“ oder „wenn er nicht im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist“. Vor der Entscheidung über den Antrag war im Übrigen die Deutsche Heilpraktikerschaft anzuhören.
Am 12. Mai 1939 erhielt der „Heilpraktikerbund Deutschlands – Reichsverband“ den Namen „Deutsche Heilpraktikerschaft“ mit Sitz in Berlin. Vom 19. bis 21. Mai 1939 fand die 1. Reichstagung der Deutschen Heilpraktikerschaft statt. Die Zweite Durchführungsverordnung (2. DVO) zum HeilprG führte zur Schließung der Heilpraktikerschulen und machte jede weitere Ausbildung unmöglich. 1943 erfolgte dann das Verbot aller Fachfortbildungen für Heilpraktiker."
Was also genau wolltest Du genau mit "Nazirelikt" zum Ausdruck bringen?
wenn der Mordparagraph deswegen geändert wird, kann man langfristig bei dem HP Gesetz das wohl auch so machen.
mfg hgb :blush:
Warum sollte man das Gesetz ändern, was ist Deiner Meinung nach schlecht daran? In welchen europäischen Ländern ist es besser gelöst und wie?
Gruß
Klaus (HP und Masseur)
PS: Mir geht es um eine sachliche Diskussion und Deine Meinung interessiert mich. Gerade auch, da Du als Arzt eine andere Sichtweise, andere Erfahrungen als ich hast.
Edit: Typo
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lucien schrieb:
Hallo hgb,
hgb schrieb am 12.4.16 11:20:
hgb schrieb am 12.4.16 11:20:
Das HP Gesetz ist ein Nazirelikt :frowning:
ich möchte gerne auf "Nazirelikt" zurückkommen und dazu zitieren.
Ist Wikipedia als Quelle akzeptabel? (Hervorhebungen von mir)
"Am 17. Februar 1939 wurde das Heilpraktikergesetz (HeilprG)[16] mit seiner Ersten Durchführungsverordnung (1. DVO)[17] verkündet. Trotz der Regelung des Berufes war das Heilpraktikergesetz von vornherein als Aussterbegesetz für den Berufsstand des Heilpraktikers geplant gewesen,[18] wobei es eine geheime Absprache zwischen Naziführung und Reichsärztekammer gegeben haben soll. In der ursprünglichen Fassung des Gesetzes wird dies z. B. in § 2 deutlich: „Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erhalten.“ Über die besonders begründeten Ausnahmen hatte dann die Nazi-Standesorganisation zu entscheiden. Auch der § 4, der die Ausbildung verbietet, ist interessant: „Es ist verboten, Ausbildungsstätten für Personen, die sich der Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes widmen wollen, einzurichten oder sie zu unterhalten.“ In der 1. Durchführungsverordnung wurde den Antragstellern in § 1 nur eine Frist bis zum 1. April 1939 eingeräumt, um sich zur Erlaubniserteilung anzumelden. In § 2 wurde die Erlaubnis neben den bekannten Ausschlüssen auch nicht erteilt, „wenn er (der Antragsteller) oder sein Ehegatte nicht deutschen oder artverwandten Blutes ist,“ oder „wenn er nicht im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist“. Vor der Entscheidung über den Antrag war im Übrigen die Deutsche Heilpraktikerschaft anzuhören.
Am 12. Mai 1939 erhielt der „Heilpraktikerbund Deutschlands – Reichsverband“ den Namen „Deutsche Heilpraktikerschaft“ mit Sitz in Berlin. Vom 19. bis 21. Mai 1939 fand die 1. Reichstagung der Deutschen Heilpraktikerschaft statt. Die Zweite Durchführungsverordnung (2. DVO) zum HeilprG führte zur Schließung der Heilpraktikerschulen und machte jede weitere Ausbildung unmöglich. 1943 erfolgte dann das Verbot aller Fachfortbildungen für Heilpraktiker."
Was also genau wolltest Du genau mit "Nazirelikt" zum Ausdruck bringen?
wenn der Mordparagraph deswegen geändert wird, kann man langfristig bei dem HP Gesetz das wohl auch so machen.
mfg hgb :blush:
Warum sollte man das Gesetz ändern, was ist Deiner Meinung nach schlecht daran? In welchen europäischen Ländern ist es besser gelöst und wie?
Gruß
Klaus (HP und Masseur)
PS: Mir geht es um eine sachliche Diskussion und Deine Meinung interessiert mich. Gerade auch, da Du als Arzt eine andere Sichtweise, andere Erfahrungen als ich hast.
Edit: Typo
Was ist Euere Meinung nach vom Nachfolgenden zu halten? Warum soll ich, in Sachsen lebend, keine Osteo auf Verordnung ausführen?Osteopathie auf Verordnung in Sachsen laut Ministerium erlaubt! - Rechtsanwalt Alt
In Sachsen ist das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschütz die oberste Instanz für die Gesundheitsämter.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Petra 25 schrieb:
Ich Kenne die Rechtslage und halte mich daran, trotz 5-jährige Ausbildung.
Was ist Euere Meinung nach vom Nachfolgenden zu halten? Warum soll ich, in Sachsen lebend, keine Osteo auf Verordnung ausführen?Osteopathie auf Verordnung in Sachsen laut Ministerium erlaubt! - Rechtsanwalt Alt
In Sachsen ist das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschütz die oberste Instanz für die Gesundheitsämter.
Ist die Berufszugehörigkeit bei offener Diskussion nicht nebensächlich?
Ich sehe den HP ebenfalls kritisch. Aber vor allem auch die Degradierung der PT auf "Heilhilfsberuf", was den blöden HP überhaupt erst nötig macht.
Gesetze als Relikte zu betrachten ist richtig... aber sind nicht alle Gesetze historisch eingebunden zu betrachten? Ist (Achtung: Polemik) Paragraph 1 des Grundgesetzes dann auch ein Relikt aus der Nachkriegszeit?
Hallo,
je nach Berufszugehörigkeit gibt es unterschiedliche Sichweisen und Erfahrungen. Das ist mbMn relevant.
Die "Degradierung" der PT zum "Heilhilfsberuf" war von Anfang an gewollt. In europäischen Ausland ist das zum Teil anders geregelt, dort gibt es auch entsprechende Ausbildungsgänge.
Um Deinen Beruf auszuüben brauchst Du den HP aber nicht. Erst wenn Du ohne ärztliche VO therapieren möchtest, oder Therapien anbietest, die nicht Teil Deiner PT-Ausbildung waren.
Für die Versprechen der Osteopathieschulen und -verbände, dass wir bald ein eigenes Berufsbild "Osteopath/in" sehen, sind nur diese verantwortlich. Es war auch hier von vorne herein klar, dass dies nicht so einfach und reibungslos geht, bzw. mit bestehenden Gesetzen in Konflikt gerät. Mich würde mal interessieren, wie es da im benachbarten Ausland aussieht.
Gruß
Klaus
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lucien schrieb:
michael933 schrieb am 16.4.16 11:07:
Ist die Berufszugehörigkeit bei offener Diskussion nicht nebensächlich?
Ich sehe den HP ebenfalls kritisch. Aber vor allem auch die Degradierung der PT auf "Heilhilfsberuf", was den blöden HP überhaupt erst nötig macht.
Gesetze als Relikte zu betrachten ist richtig... aber sind nicht alle Gesetze historisch eingebunden zu betrachten? Ist (Achtung: Polemik) Paragraph 1 des Grundgesetzes dann auch ein Relikt aus der Nachkriegszeit?
Hallo,
je nach Berufszugehörigkeit gibt es unterschiedliche Sichweisen und Erfahrungen. Das ist mbMn relevant.
Die "Degradierung" der PT zum "Heilhilfsberuf" war von Anfang an gewollt. In europäischen Ausland ist das zum Teil anders geregelt, dort gibt es auch entsprechende Ausbildungsgänge.
Um Deinen Beruf auszuüben brauchst Du den HP aber nicht. Erst wenn Du ohne ärztliche VO therapieren möchtest, oder Therapien anbietest, die nicht Teil Deiner PT-Ausbildung waren.
Für die Versprechen der Osteopathieschulen und -verbände, dass wir bald ein eigenes Berufsbild "Osteopath/in" sehen, sind nur diese verantwortlich. Es war auch hier von vorne herein klar, dass dies nicht so einfach und reibungslos geht, bzw. mit bestehenden Gesetzen in Konflikt gerät. Mich würde mal interessieren, wie es da im benachbarten Ausland aussieht.
Gruß
Klaus
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lucien schrieb:
Es war eine polemische Replik auf eine polemische Einlassung. hgb selber hat Polemik als zulässig benannt, wenn niemand persönlich herabgesetzt wird. Wo siehst Du da einen Verstoß gegen die Netiquette?
Stichwort "Kurierfreiheit" also kurieren - heilen und nicht eine Auswahl eines Transports. :smile: - Spaß
Der Anstieg ncht ärztlicher Heiler fürhte zu dem Gesetz und weil man diese dauerhaft nicht wollte, zur Beschränkung und Unterbindung der Ausbildung. Dies ist komplett bei den nicht zahnärztlichen Zahnheilkundigen gelungen, denn wir haben keine Dentisten mehr n. m. K.
Umgekehrt verhält es s ich mit den nichtärztlichen Heilern, sie werden mehr. GK fangen an, die Leistungen zu zahlen, obwohl nicht zulässig. Auch das macht m. E. wahrscheinlich, dass der Staat irgendwann ähnlich wie früher reagieren wird.
Die Zustände des Auslands sind dabei ziemlich egal, denn es geht bisher immer um den Erhalt des Systems unserer Sozialversicherung, die immer weniger bezahlbar wird und deswegen schon lange immer mehr Kosten auf die einzelnen Pat. abgewälzt werden. Die Gesundheit des Einzelnen ist weder ein Ziel der Versicherung noch der Politik, es geht nur um Kosten und Einnahmen, also nicht rezeptpflichtige Medikamente raus, Eigenanteile bei Heil-, Hilfs- und Arzneimittel rein sowie Milliardengeschiebe von Risikostrukturausgleich und negativen Zinsen derzeit auf diese Summen, alles aus der Sozialversicherung!!
Jeder Beruf, der in diesen Topf greifen will, wird kurz gehalten, da sonst das System noch eher kracht. In dieser Konstellation hat ein zum HP
upgegradeter PT m. E. langfristig keine Chancen.
Zumal ein großer Teil sog. osteopathischer Techniken bereits lange in der PT verwendet werden, von weichen techniken der Man. über BGM bis zu MLD, dies stand schon in einem anderen posting und wohl auch einem anderen thread.
Summa: DAs HP Gesetz enstand im dritten Reich, zum einen aus den gen. Gründen, zum anderen weil einige hohe Nazibonzen solche Heiler wollten, weil sie den Akademikern nicht trauten. Nur so entstand dieses Gesetz.
Da derzeit unsere politische Kultur sehr auf Bereinigung von Nazirelikten gepolt ist, kann das auch beim HP - Gesezt eintreten, und dies wieder ganz ohne gewollte Polemik.
mfg hgb :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Anscheinend bist Du auf meinen link im 2. posting überhaupt nicht eingegangen.
Stichwort "Kurierfreiheit" also kurieren - heilen und nicht eine Auswahl eines Transports. :smile: - Spaß
Der Anstieg ncht ärztlicher Heiler fürhte zu dem Gesetz und weil man diese dauerhaft nicht wollte, zur Beschränkung und Unterbindung der Ausbildung. Dies ist komplett bei den nicht zahnärztlichen Zahnheilkundigen gelungen, denn wir haben keine Dentisten mehr n. m. K.
Umgekehrt verhält es s ich mit den nichtärztlichen Heilern, sie werden mehr. GK fangen an, die Leistungen zu zahlen, obwohl nicht zulässig. Auch das macht m. E. wahrscheinlich, dass der Staat irgendwann ähnlich wie früher reagieren wird.
Die Zustände des Auslands sind dabei ziemlich egal, denn es geht bisher immer um den Erhalt des Systems unserer Sozialversicherung, die immer weniger bezahlbar wird und deswegen schon lange immer mehr Kosten auf die einzelnen Pat. abgewälzt werden. Die Gesundheit des Einzelnen ist weder ein Ziel der Versicherung noch der Politik, es geht nur um Kosten und Einnahmen, also nicht rezeptpflichtige Medikamente raus, Eigenanteile bei Heil-, Hilfs- und Arzneimittel rein sowie Milliardengeschiebe von Risikostrukturausgleich und negativen Zinsen derzeit auf diese Summen, alles aus der Sozialversicherung!!
Jeder Beruf, der in diesen Topf greifen will, wird kurz gehalten, da sonst das System noch eher kracht. In dieser Konstellation hat ein zum HP
upgegradeter PT m. E. langfristig keine Chancen.
Zumal ein großer Teil sog. osteopathischer Techniken bereits lange in der PT verwendet werden, von weichen techniken der Man. über BGM bis zu MLD, dies stand schon in einem anderen posting und wohl auch einem anderen thread.
Summa: DAs HP Gesetz enstand im dritten Reich, zum einen aus den gen. Gründen, zum anderen weil einige hohe Nazibonzen solche Heiler wollten, weil sie den Akademikern nicht trauten. Nur so entstand dieses Gesetz.
Da derzeit unsere politische Kultur sehr auf Bereinigung von Nazirelikten gepolt ist, kann das auch beim HP - Gesezt eintreten, und dies wieder ganz ohne gewollte Polemik.
mfg hgb :blush:
was mir nun immer noch nicht klar ist: Verwendest Du den Begriff "Nazirelikt" in pejorativer Weise gegenüber dem HP-Gesetz? Bei mir klingt es noch immer so an. Bist Du der Meinung, dass das Gesetz geändert werden soll? Wenn ja, warum? Sollten medizinisch gebildete Personen keine Krankheiten diagnostizieren und behandeln dürfen, "ohne als Arzt bestallt zu sein"?
Eine Bedrohung der Sozialversicherung kann ich nicht erkennen. Die Beträge bewegen sich im Promille-Bereich.
Gruß
Klaus
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lucien schrieb:
Hallo hgb,
was mir nun immer noch nicht klar ist: Verwendest Du den Begriff "Nazirelikt" in pejorativer Weise gegenüber dem HP-Gesetz? Bei mir klingt es noch immer so an. Bist Du der Meinung, dass das Gesetz geändert werden soll? Wenn ja, warum? Sollten medizinisch gebildete Personen keine Krankheiten diagnostizieren und behandeln dürfen, "ohne als Arzt bestallt zu sein"?
Eine Bedrohung der Sozialversicherung kann ich nicht erkennen. Die Beträge bewegen sich im Promille-Bereich.
Gruß
Klaus
Welche Worte bei wem was auslösen kann ich schlecht steuern.
Was ich von dem Gesetz halte, ist ziemlich wurscht. Es kommt auf den Gesetzgeber an.
Damit nicht wieder ein falscher Eindruck entsteht: Ein HP war mir enger Freund und ich habe viel mit ihm zusammengearbeitet. Mit etlichen PT's kooperiere ich auch, auch wenn die Th-Ansätze dort nicht immer schulmedizinisdch sind.
Dass der med. Horizont viel weiter ist, habe ich lange gelernt.
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Wie in meinem 2. posting geschrieben, habe ich allein geschichliche Zusammenhänge aufgezeigt.
Welche Worte bei wem was auslösen kann ich schlecht steuern.
Was ich von dem Gesetz halte, ist ziemlich wurscht. Es kommt auf den Gesetzgeber an.
Damit nicht wieder ein falscher Eindruck entsteht: Ein HP war mir enger Freund und ich habe viel mit ihm zusammengearbeitet. Mit etlichen PT's kooperiere ich auch, auch wenn die Th-Ansätze dort nicht immer schulmedizinisdch sind.
Dass der med. Horizont viel weiter ist, habe ich lange gelernt.
mfg hgb :wink:
in Sachsen ist das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschütz zuständig für die Gesundheitsämter. Ein Staatsministerium für Gesundheit gibt es nicht. Deshalb ist das Schreiben aus den Link von Dana Wenzel verbindlich für Sachsen, oder?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Petra 25 schrieb:
Hallo Paul849,
in Sachsen ist das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschütz zuständig für die Gesundheitsämter. Ein Staatsministerium für Gesundheit gibt es nicht. Deshalb ist das Schreiben aus den Link von Dana Wenzel verbindlich für Sachsen, oder?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
paul849 schrieb:
Ne das sagt doch das OlG. Die ziehen das auch noch zurück.
Das Ministerium sieht in dem Urteil aus Düsseldorf eine Einzelfallentscheidung.
Auch das Ministerium in Sachsen-Anhalt teilt diese Ansicht.
Es kann doch nicht sein dass ich mich strafbar mache wenn ich die Osteopathie ausübe, wenn es durch das Ministerium erlaubt wird????????
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Petra 25 schrieb:
Das mag sein, aber im Augenblick gilt das doch.
Das Ministerium sieht in dem Urteil aus Düsseldorf eine Einzelfallentscheidung.
Auch das Ministerium in Sachsen-Anhalt teilt diese Ansicht.
Es kann doch nicht sein dass ich mich strafbar mache wenn ich die Osteopathie ausübe, wenn es durch das Ministerium erlaubt wird????????
Das mag sein, aber im Augenblick gilt das doch.
Das Ministerium sieht in dem Urteil aus Düsseldorf eine Einzelfallentscheidung.
Auch das Ministerium in Sachsen-Anhalt teilt diese Ansicht.
Es kann doch nicht sein dass ich mich strafbar mache wenn ich die Osteopathie ausübe, wenn es durch das Ministerium erlaubt wird????????
Doch, wenn du eine Handlung auf Grundlage der Äußerung eines Ministerialmitarbeiters tust in der Annahme das MiniWa würde schon nicht zum Rechtsbruch aufrufen bzw. diesen billigend in Kauf nehmen und verstößt dabei gegen geltendes Recht (z.B. §1 HeilprG) bist du, möglicherweise unter Berücksichtigung mildernder Umstände, für diesen Rechtsbruch verantwortlich. Insbesondere nachdem nun das VG Aachen zur Ansicht kam für die Ausübung der Osteopathie sei der große HP notwendig[1].
Düsseldorf, Aachen, Hessen, BaWü, Bayern ... irgendwann wird aus lauter Einzelfällen halt doch ein schlüssiges Gesamtbild. Hoffe ich zumindest, die französische Atomaufsicht ist der Meinung das 30 Einzelfälle in einem AKW in einem Kalenderjahr über mehrere Kalenderjahre hinweg nunmal eine zufällige Häufung von Einzelfällen sei.
Eine meiner Aufsichtsbehörden hat mich aufgefordert ein landeslistentechnisch gelistetes Desinfektionsmittel zu verwenden, z.B. Sagrotan. Nun steht Sagrotan leider nicht auf der Liste der für diesen Anwendungsbereich zulässigen Desinfektionsmittel, eine niederrangige Angestellte ('ne Zicke noch dazu) hat mir aber einen Brief geschrieben ich solle "z.B. Sagrotan" verwenden. In Kenntnis der Liste verwendungsfähiger Desinfektionsmittel darf ich nicht unter Berufung auf diesen Brief Sagrotan verwenden, wenn auch ich mich doof stellen und die Zicke bei einer evt. passierenden Kontrolle reinreiten könnte.
Möchtest du berufsmäßig Krankheiten, Leiden oder Körperschäden erkennen, lindern oder heilen (Osteopathie ausüben, wenn ich das richtig verstanden habe) brauchst du eine Erlaubnis nach §1 HeilprG. Oder du argumentierst das Osteopathie keinerlei Wirkung besitzt und deshalb ebenso wie Geistheilung erlaubnisfrei sein müsse**; ob das aber im Sinne deiner Kollegen ist sei dahingestellt...
**im Umkehrschluss bedeutet das: Der mannigfaltige Reichtum der Physiotherapie ist bedeutend wirkungsvoller als das Sammelsurium das in 200 Wochenendkursen für Schornsteinfeger, Friseusen, Bäckereifachverkäuferinnen gelehrt wird da PT unter dem HP-Vorbehalt steht; Osteopathie aber eben nicht unter den HP-Vorbehalt fallen solle...
[1] http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=9000
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Petra 25 schrieb am 23.4.16 20:09:
Das mag sein, aber im Augenblick gilt das doch.
Das Ministerium sieht in dem Urteil aus Düsseldorf eine Einzelfallentscheidung.
Auch das Ministerium in Sachsen-Anhalt teilt diese Ansicht.
Es kann doch nicht sein dass ich mich strafbar mache wenn ich die Osteopathie ausübe, wenn es durch das Ministerium erlaubt wird????????
Doch, wenn du eine Handlung auf Grundlage der Äußerung eines Ministerialmitarbeiters tust in der Annahme das MiniWa würde schon nicht zum Rechtsbruch aufrufen bzw. diesen billigend in Kauf nehmen und verstößt dabei gegen geltendes Recht (z.B. §1 HeilprG) bist du, möglicherweise unter Berücksichtigung mildernder Umstände, für diesen Rechtsbruch verantwortlich. Insbesondere nachdem nun das VG Aachen zur Ansicht kam für die Ausübung der Osteopathie sei der große HP notwendig[1].
Düsseldorf, Aachen, Hessen, BaWü, Bayern ... irgendwann wird aus lauter Einzelfällen halt doch ein schlüssiges Gesamtbild. Hoffe ich zumindest, die französische Atomaufsicht ist der Meinung das 30 Einzelfälle in einem AKW in einem Kalenderjahr über mehrere Kalenderjahre hinweg nunmal eine zufällige Häufung von Einzelfällen sei.
Eine meiner Aufsichtsbehörden hat mich aufgefordert ein landeslistentechnisch gelistetes Desinfektionsmittel zu verwenden, z.B. Sagrotan. Nun steht Sagrotan leider nicht auf der Liste der für diesen Anwendungsbereich zulässigen Desinfektionsmittel, eine niederrangige Angestellte ('ne Zicke noch dazu) hat mir aber einen Brief geschrieben ich solle "z.B. Sagrotan" verwenden. In Kenntnis der Liste verwendungsfähiger Desinfektionsmittel darf ich nicht unter Berufung auf diesen Brief Sagrotan verwenden, wenn auch ich mich doof stellen und die Zicke bei einer evt. passierenden Kontrolle reinreiten könnte.
Möchtest du berufsmäßig Krankheiten, Leiden oder Körperschäden erkennen, lindern oder heilen (Osteopathie ausüben, wenn ich das richtig verstanden habe) brauchst du eine Erlaubnis nach §1 HeilprG. Oder du argumentierst das Osteopathie keinerlei Wirkung besitzt und deshalb ebenso wie Geistheilung erlaubnisfrei sein müsse**; ob das aber im Sinne deiner Kollegen ist sei dahingestellt...
**im Umkehrschluss bedeutet das: Der mannigfaltige Reichtum der Physiotherapie ist bedeutend wirkungsvoller als das Sammelsurium das in 200 Wochenendkursen für Schornsteinfeger, Friseusen, Bäckereifachverkäuferinnen gelehrt wird da PT unter dem HP-Vorbehalt steht; Osteopathie aber eben nicht unter den HP-Vorbehalt fallen solle...
[1] http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=9000
Ließe sich die Osteopathie darauf ein, wäre es so! :stuck_out_tongue:
Es geht also nicht um die Wirkung. Alles hat eine Wirkung, die Dosis macht's! Wer sagte das nocheinmal??
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Die Geistheiler sind nur deswegen erlaubnisfrei wie Gesundbeter, weil sie Pat. nicht anfassen.
Ließe sich die Osteopathie darauf ein, wäre es so! :stuck_out_tongue:
Es geht also nicht um die Wirkung. Alles hat eine Wirkung, die Dosis macht's! Wer sagte das nocheinmal??
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Petra 25 schrieb:
Danke für euere Ausführungen.
2. Die Qualität einer Ausbildung ist nicht an abgeleisteten Stunden festzustellen. Ich habe Medizin mit echten Idioten studiert, die sich jetzt Ärzte udn Ärztinnen schimpfen dürfen, nur weil Sie die 'Vorgaben erfüllen'. Gleiches kann auf alle therapeutischen Berufe übertragen werden.
2. Das HP-Gesetz stammt zwar aus der Nazizeit, wurde aber dreistufig geplant, um damit die Monpolstellung der Ärzte zu sichern und durchaus sinnvolle und erfolgreiche Volksmedizin auszurotten. Während dieses Prozesses kam der Krieg dazwischen und damit ist dieses 'Projekt' auf halber Strecke stehen geblieben. So viel zum Thema Geschichtskenntnis. Wikipedia ist nicht immer eine zuverlässige Quelle.
3.Es gibt mit England und den USA bereits zwei Länder, in denen Osteopathie als eigenständiger Beruf voll anerkannt ist. In Deutschland wird 'Osteopath' jedoch niemals ein eigenständiger Beruf werden.
4. Das HP-Gesetz kann und wird nicht abgeschafft werden.
5. Wer Osteopathie wirklich ernsthaft aus Interesse erlernen will, kann dies nicht im Rahmen der Angebote des IFK, da hier rein berufspolitische aber keine inhaltliche Motivierung dahintersteckt. Hier geht es nur um ein 'Umlabeln' der Manualtherapie. Diese ist streng krankheitsorientiert und widerspricht somit dem ursprünglichen osteopathischen Ansatz diametral. Jeder wer euch was anderes erzählt, will euch nur für eigene Interessen benutzen, hat ein unbelegbares Feindbild oder will nur Geld mit euch machen.
Wer wirklich gute Osteopathie erlernen will sollte sich an eine Schule Verzeichnis der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie wenden, da hier die Inhalte den berufspolitsichen Interessen noch am wenigsten geopfert werden. Einige dieser Schulen bieten den HP sogar integrativ in der Ausbildung mit an. Physios mit HP dürfen jederzeit Osteopathie abrechnen. Physios ohne HP definitiv nicht. Hierzu gibt e sbereits einige VErfahren, die alle zu Ungunsten der Physios ausgegangen sind.
Wer Osteopathie allerdings nur aus marktpolitischen Gründen erlernen möchte, ist beim IFK gut untergebracht.
6. Polemik ist so ne Art rhethorische Gonorrhöe. Diese Leute sollte man einfach in Ruhe lassen, dann gibt sich das mit der Zeit :wink:
Nur ein kleiner Tipp am Schluss: Gluabt NICHTS, was man euch erzählt. Gerade ind er Osteopathie schwirren fast nur 'Meinungen', die als FAkten verkauft werden rum und in Wikipedia sitzen Task forces hinter dem Osteopathie-Lemma, die versuchen sich gegenseitig zu blocken. Es geht schließlich um einen Millionen-MArkt und gerade meine ärztlichen Kollegen sind da ebenso gnaden- wie rücksichtslos. Redlichkeit ist hier ein Fremdwort, wenn es um die eigenen Interessen geht. Also seid vorsichtig und folgt keinen Meinungs.Gurus...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
christian63 schrieb:
1. Osteopathie ist anerkannte Heilkunde und darf deswegen de facto nicht verschrieben werden (nur: "Osteopathische Techniken im Delegationsverfahren")
2. Die Qualität einer Ausbildung ist nicht an abgeleisteten Stunden festzustellen. Ich habe Medizin mit echten Idioten studiert, die sich jetzt Ärzte udn Ärztinnen schimpfen dürfen, nur weil Sie die 'Vorgaben erfüllen'. Gleiches kann auf alle therapeutischen Berufe übertragen werden.
2. Das HP-Gesetz stammt zwar aus der Nazizeit, wurde aber dreistufig geplant, um damit die Monpolstellung der Ärzte zu sichern und durchaus sinnvolle und erfolgreiche Volksmedizin auszurotten. Während dieses Prozesses kam der Krieg dazwischen und damit ist dieses 'Projekt' auf halber Strecke stehen geblieben. So viel zum Thema Geschichtskenntnis. Wikipedia ist nicht immer eine zuverlässige Quelle.
3.Es gibt mit England und den USA bereits zwei Länder, in denen Osteopathie als eigenständiger Beruf voll anerkannt ist. In Deutschland wird 'Osteopath' jedoch niemals ein eigenständiger Beruf werden.
4. Das HP-Gesetz kann und wird nicht abgeschafft werden.
5. Wer Osteopathie wirklich ernsthaft aus Interesse erlernen will, kann dies nicht im Rahmen der Angebote des IFK, da hier rein berufspolitische aber keine inhaltliche Motivierung dahintersteckt. Hier geht es nur um ein 'Umlabeln' der Manualtherapie. Diese ist streng krankheitsorientiert und widerspricht somit dem ursprünglichen osteopathischen Ansatz diametral. Jeder wer euch was anderes erzählt, will euch nur für eigene Interessen benutzen, hat ein unbelegbares Feindbild oder will nur Geld mit euch machen.
Wer wirklich gute Osteopathie erlernen will sollte sich an eine Schule Verzeichnis der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie wenden, da hier die Inhalte den berufspolitsichen Interessen noch am wenigsten geopfert werden. Einige dieser Schulen bieten den HP sogar integrativ in der Ausbildung mit an. Physios mit HP dürfen jederzeit Osteopathie abrechnen. Physios ohne HP definitiv nicht. Hierzu gibt e sbereits einige VErfahren, die alle zu Ungunsten der Physios ausgegangen sind.
Wer Osteopathie allerdings nur aus marktpolitischen Gründen erlernen möchte, ist beim IFK gut untergebracht.
6. Polemik ist so ne Art rhethorische Gonorrhöe. Diese Leute sollte man einfach in Ruhe lassen, dann gibt sich das mit der Zeit :wink:
Nur ein kleiner Tipp am Schluss: Gluabt NICHTS, was man euch erzählt. Gerade ind er Osteopathie schwirren fast nur 'Meinungen', die als FAkten verkauft werden rum und in Wikipedia sitzen Task forces hinter dem Osteopathie-Lemma, die versuchen sich gegenseitig zu blocken. Es geht schließlich um einen Millionen-MArkt und gerade meine ärztlichen Kollegen sind da ebenso gnaden- wie rücksichtslos. Redlichkeit ist hier ein Fremdwort, wenn es um die eigenen Interessen geht. Also seid vorsichtig und folgt keinen Meinungs.Gurus...
--> Danke dafür, das hat mir den Sonntag gerettet, Lachen ist ja so gesund.......
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
"Es kann doch nicht sein dass ich mich strafbar mache wenn ich die Osteopathie ausübe, wenn es durch das Ministerium erlaubt wird"
--> Danke dafür, das hat mir den Sonntag gerettet, Lachen ist ja so gesund.......
Es sei denn es ist wie in Hessen ,wo eine Anerkennung der Osteopathie auf Landesebene verabschiedet wurde.
Wobei ich nicht weiß ob diese Zustimmung dann durch das Bundesgesundheitsministerium genehmigt wurde.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Liebe Petra 25 : Das HP -Gesetz ist gültig für die ganze Bundesrepublik und steht somit über Landesgesetz-
Es sei denn es ist wie in Hessen ,wo eine Anerkennung der Osteopathie auf Landesebene verabschiedet wurde.
Wobei ich nicht weiß ob diese Zustimmung dann durch das Bundesgesundheitsministerium genehmigt wurde.
Auch die Physiotherapieverbände empfehlen ein osteopatisches Weiterbehandeln aufgrund des Schreibens des Ministeriums.
Vielen Dank für Ihre freundliche Antwort.
Petra
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Petra 25 schrieb:
Es ist schön verwirrend.
Auch die Physiotherapieverbände empfehlen ein osteopatisches Weiterbehandeln aufgrund des Schreibens des Ministeriums.
Vielen Dank für Ihre freundliche Antwort.
Petra
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
...du erwägst ernsthaft eine Handlung auf Grundlage einer Empfehlung "der Physiotherapieverbände" zu tun? Du bist mutig :)
Ich find es nur alles sehr undurchsichtig. Es gibt das HP-Gesetz, es gibt Urteile und Verbote der Ausübung der Osteopathie betreffend und es gibt die Aussage des Ministeriums (und nicht zuletzt natürlich die Debatten bei Physio.de)
Ich dachte wirklich, das Ministerium ist die höchste Instanz und jetzt kommt Klarheit :(
Vielen Dank für die Antworten
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Petra 25 schrieb:
Nee, erwäge ich nicht.
Ich find es nur alles sehr undurchsichtig. Es gibt das HP-Gesetz, es gibt Urteile und Verbote der Ausübung der Osteopathie betreffend und es gibt die Aussage des Ministeriums (und nicht zuletzt natürlich die Debatten bei Physio.de)
Ich dachte wirklich, das Ministerium ist die höchste Instanz und jetzt kommt Klarheit :(
Vielen Dank für die Antworten
--> Vorsicht! In Essen geht es um in erster linie um die Berufsbezeichnung "Osteopath". Selbst in Hessen wird explizit darauf hingewisen, dass der FC von dortigen "Osteopathen" ausschließlich von Ärzten und HP erfolgen darf. Wobei die Landesgesetzgeber auch von einer Delegierbarkeit ausgehen.
"Ich find es nur alles sehr undurchsichtig. "
--> Ist es gar nicht. Eigentlich ist es sogar relativ einfach und klar. Es ist aus meiner Sicht nur so, dass es verschiedenen Gruppen mit durchaus unterschiedlichen Interessen gibt, welche das Thema ziemlich zerreden und damit für Verwiruung sorgen. Das HP gesetz ist für mich eines der am eindeutigsten formulierten Gesetze in Deutschland.
"Ich dachte wirklich, das Ministerium ist die höchste Instanz"
--> Nicht Dein Ernst, oder? Ein Landesministerium das sich zu einem Bundesgesetz äußert? Die Landesministerien sind für die DVO zuständig, das stimmt.
Ich denke, den Meisten, die so argumentieren (Delegierbarkeit etc.) ist nicht bewusst, dass die Osteo. nicht zum Berufsbild des PT gehört........
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
"Es sei denn es ist wie in Hessen ,wo eine Anerkennung der Osteopathie auf Landesebene verabschiedet wurde."
--> Vorsicht! In Essen geht es um in erster linie um die Berufsbezeichnung "Osteopath". Selbst in Hessen wird explizit darauf hingewisen, dass der FC von dortigen "Osteopathen" ausschließlich von Ärzten und HP erfolgen darf. Wobei die Landesgesetzgeber auch von einer Delegierbarkeit ausgehen.
"Ich find es nur alles sehr undurchsichtig. "
--> Ist es gar nicht. Eigentlich ist es sogar relativ einfach und klar. Es ist aus meiner Sicht nur so, dass es verschiedenen Gruppen mit durchaus unterschiedlichen Interessen gibt, welche das Thema ziemlich zerreden und damit für Verwiruung sorgen. Das HP gesetz ist für mich eines der am eindeutigsten formulierten Gesetze in Deutschland.
"Ich dachte wirklich, das Ministerium ist die höchste Instanz"
--> Nicht Dein Ernst, oder? Ein Landesministerium das sich zu einem Bundesgesetz äußert? Die Landesministerien sind für die DVO zuständig, das stimmt.
Ich denke, den Meisten, die so argumentieren (Delegierbarkeit etc.) ist nicht bewusst, dass die Osteo. nicht zum Berufsbild des PT gehört........
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
dirk paucke schrieb:
und da es keine eindeutige Rechtslage gibt, gibt es unterschiedliche Ansichten und darum immer wieder Diskusion.
Und dann noch unterschiedlich je nach Bundesland, absolut unerträglich ! Auf Europa Ebene versucht man alles gleich zu machen bis zur Gurke und bei uns je nach Bundesland unterschiedlich :rage:
Ambesten man würde das Heilpraktikergesetz neu schreiben !!!
Zudem wurden alle anderen Bundesländer aufgefodert eine einheitliche Regelung in Deutschland zu schaffen, was ja auch nur gerecht wäre.
News - Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
paul849 schrieb:
Die gibt es schon . Siehe Urteil vom OLG Duesseldorf.
Die gibt es schon . Siehe Urteil vom OLG Duesseldorf.
Gibt es nicht, das OLG Urteil ist eine Einzelfallentscheidung. Diesem Urteil folgen allerdings die GA, da ein OLG Urteil einiges am Gewicht hat.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
paul849 schrieb am 13.4.16 07:35:
Die gibt es schon . Siehe Urteil vom OLG Duesseldorf.
Gibt es nicht, das OLG Urteil ist eine Einzelfallentscheidung. Diesem Urteil folgen allerdings die GA, da ein OLG Urteil einiges am Gewicht hat.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
canna41 schrieb:
Hallo. Schau doch mal hier. Bayern sieht das anders und die Gesundheitsämter sollen Ihre Erlaubnis zurückziehen.
Zudem wurden alle anderen Bundesländer aufgefodert eine einheitliche Regelung in Deutschland zu schaffen, was ja auch nur gerecht wäre.
News - Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO.
es gibt sie , die Berufsgruppe, die durch die Abschaffung des HPs, eine der "längst überfälligen" Majestätsbeleidigungen gerne beseitig sehen würde.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mocca schrieb:
ja ja,
es gibt sie , die Berufsgruppe, die durch die Abschaffung des HPs, eine der "längst überfälligen" Majestätsbeleidigungen gerne beseitig sehen würde.
Mein Profilbild bearbeiten