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Ergotherapeuten und behandel...
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habe gerade öfter VO von einem Arzt, der z.B. MLD für ein Bein und Kompression für beide Beine aufschreibt.
Kennt ihr das so?
Ich hatte bisher immer entweder MLD und Komp. für eine Extremität oder alles für beide - aber so gemischt ist mir persönlich neu?
Wer weiß was dazu?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
habe gerade öfter VO von einem Arzt, der z.B. MLD für ein Bein und Kompression für beide Beine aufschreibt.
Kennt ihr das so?
Ich hatte bisher immer entweder MLD und Komp. für eine Extremität oder alles für beide - aber so gemischt ist mir persönlich neu?
Wer weiß was dazu?
Falls er oder die Vorzimmerdamen sich wirklich was dabei gedacht haben ...
könnte es sein, dass sie sparen wollen (30 Min für ein Bein, bei 2 Beinen wären es wohl mind. 45 Min).
Aber bei MLD Rezepten hab ich schon viel erlebt ... und bei Nachfrage die "interessantesten" Antworten erhalten. :sunglasses: :kissing_closed_eyes:
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ariane28 schrieb:
ja, wir hatten schon mehrfach MLD und Hausbesuch als Gruppentherapie...
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die neue schrieb:
oh ..... diese Art der Durchführung würde ich mir aber gerne mal ansehen :smile: :smile:
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pingu01 schrieb:
Einfach mal anrufen und nachfragen.
Falls er oder die Vorzimmerdamen sich wirklich was dabei gedacht haben ...
könnte es sein, dass sie sparen wollen (30 Min für ein Bein, bei 2 Beinen wären es wohl mind. 45 Min).
Aber bei MLD Rezepten hab ich schon viel erlebt ... und bei Nachfrage die "interessantesten" Antworten erhalten. :sunglasses: :kissing_closed_eyes:
das hieße bei dir z.b.: ein rezept für mld 30+kompression re
das andere rezept für kompression li
naja, schon bisschen komisch, aber möglich.
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6x MLD45 re Bein
6x LKV bds.
Das ist es, was mich etwas stutzig gemacht hat. Warum re Bein lymphen und dann aber beide wickeln?
Ich kannte bisher:
Entweder ein Bein lymphen und dieses auch wickeln,
oder
beide Beine lymphen und auch beide wickeln.
Mir war einfach diese Version der Verordnung neu.
Natürlich rechne ich MLD45 und beide LKV ab - so wie vom Arzt gewünscht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das aktuelle Rezept lautet:
6x MLD45 re Bein
6x LKV bds.
Das ist es, was mich etwas stutzig gemacht hat. Warum re Bein lymphen und dann aber beide wickeln?
Ich kannte bisher:
Entweder ein Bein lymphen und dieses auch wickeln,
oder
beide Beine lymphen und auch beide wickeln.
Mir war einfach diese Version der Verordnung neu.
Natürlich rechne ich MLD45 und beide LKV ab - so wie vom Arzt gewünscht.
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pingu01 schrieb:
Nur aus Neugierde: wie lautet die Diagnose?
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kahol schrieb:
Kompression muss einzeln je für rechts und für links aufgeschrieben werden. sonst kannst du nur eine seite abrechnen.
das hieße bei dir z.b.: ein rezept für mld 30+kompression re
das andere rezept für kompression li
naja, schon bisschen komisch, aber möglich.
Was sagt er dazu - Begründung?
Würde mich interessieren.
danke
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Aber werde mal nachfragen, wenn der Herr Doktor wieder im Lande ist. :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Der Arzt ist momentan in Urlaub.
Aber werde mal nachfragen, wenn der Herr Doktor wieder im Lande ist. :blush:
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sunkid639 schrieb:
Hast du schon einmal mit dem Arzt Rücksprache gehalten?
Was sagt er dazu - Begründung?
Würde mich interessieren.
danke
Die MLD und Kompression für beide Beine dürfen auf einer Verordnungs stehen, weil für beide Beine entsprechend eine vorranige Therapieform aufgeschrieben wurde. Wenn die Zeitvorgabefür die MLD nicht fehlt, wird das Rezept vollständig bezahlt.
Wenn nur eine vorranige Terapieform verordnet wurde, kann auch nur eine ergänzende bezahlt werden. So wie die Verordnung ausgestellt wurde, zahlt die KK nur 1x die Kompression.
Die Ausstellung einer Verordnung nur für Kompression ist nicht zulässig,weil es sich um eine ergänzende Therapieform handelt. So eine Verordnung wird komplett abgelehnt.
Da nachträgliche Änderungen ebenfalls nicht zulässig sind, würde ich in so einem Fall entweder die Verordnung der MLD für das andere Bein fordern oder die alleinige Kompression ablehnen. Vieleicht will der Arzt mal "auf die Schnauze fallen" mit seinen Einsparmaßnahmen.
Die Lösung für alle wäre eine Dauerverordnung,vorher bei KK genehmigt. Da kann sich auch der Doktor entspannen. :yum:
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Die Kompb. ist keine ergänzende Therapieform und nicht als Heilmittel eingestuft.
Was ist eine Dauerverordnung?
Sowas gibt es gar nicht :unamused:
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morpheus-06 schrieb:
wie kommt man auf so einen Schwachsinn?
Die Kompb. ist keine ergänzende Therapieform und nicht als Heilmittel eingestuft.
Was ist eine Dauerverordnung?
Sowas gibt es gar nicht :unamused:
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Dieter22 schrieb:
ich denke Olga meint Langfristverordnung
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Olga Thiel schrieb:
Hallo,
Die MLD und Kompression für beide Beine dürfen auf einer Verordnungs stehen, weil für beide Beine entsprechend eine vorranige Therapieform aufgeschrieben wurde. Wenn die Zeitvorgabefür die MLD nicht fehlt, wird das Rezept vollständig bezahlt.
Wenn nur eine vorranige Terapieform verordnet wurde, kann auch nur eine ergänzende bezahlt werden. So wie die Verordnung ausgestellt wurde, zahlt die KK nur 1x die Kompression.
Die Ausstellung einer Verordnung nur für Kompression ist nicht zulässig,weil es sich um eine ergänzende Therapieform handelt. So eine Verordnung wird komplett abgelehnt.
Da nachträgliche Änderungen ebenfalls nicht zulässig sind, würde ich in so einem Fall entweder die Verordnung der MLD für das andere Bein fordern oder die alleinige Kompression ablehnen. Vieleicht will der Arzt mal "auf die Schnauze fallen" mit seinen Einsparmaßnahmen.
Die Lösung für alle wäre eine Dauerverordnung,vorher bei KK genehmigt. Da kann sich auch der Doktor entspannen. :yum:
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