Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
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für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
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eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hab mal eine Frage, darf man als Physio in Körperöffnungen? :sunglasses:
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Und ja bitte sehr präzise !!!!!!
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kayhawaii schrieb:
Mund? Nase?
Und ja bitte sehr präzise !!!!!!
Also bei der CMD Mundöffnung ja ...bei der Elektrotherapie auch in die intimeren Körperöffnungen ,dafür gibt es zB Promedia extra Aufsätze...also ja vermutlich mit einm Rezept vom Urologen.
Ohrenkerzen gibt es auch.
Wenn die Frage kein Scherz ist ,würde ich ja auf jeden Fall sagen.
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Sandra KR schrieb:
Komische Frage
Also bei der CMD Mundöffnung ja ...bei der Elektrotherapie auch in die intimeren Körperöffnungen ,dafür gibt es zB Promedia extra Aufsätze...also ja vermutlich mit einm Rezept vom Urologen.
Ohrenkerzen gibt es auch.
Wenn die Frage kein Scherz ist ,würde ich ja auf jeden Fall sagen.
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Schakkeline schrieb:
Kannst du die Frage präzisieren?
solange es sich nicht um einen med. Eingriff handelt..
Also zum Beispiel "betritt" der Logo mit Fingern oder
auch versch. Gerätschaften die Mundhöhle, zur Stimulation z.Bsp.
Ich als Ergo bin beim Training der Körperpflege auch mit
den Fingern im Mund, z.Bsp. beim Protheseneinsetzen
oder Hilfe beim Zähneputzen.
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chipchap schrieb:
Ja, darf man,
solange es sich nicht um einen med. Eingriff handelt..
Also zum Beispiel "betritt" der Logo mit Fingern oder
auch versch. Gerätschaften die Mundhöhle, zur Stimulation z.Bsp.
Ich als Ergo bin beim Training der Körperpflege auch mit
den Fingern im Mund, z.Bsp. beim Protheseneinsetzen
oder Hilfe beim Zähneputzen.
Die Frage wird sehr unterschiedlich beantwortet. Die Gesetze lassen einen Interpretationsspielraum, der soweit ich weiss noch nicht vor Gericht bestehen musste.
Die Mundhoehle durfte allein von Zahnaerzten und Logopaeden behandelt werden, wobei keiner Mundinnendrainage oder CMD beanstandet hat. Auch rektale und vaginale Untersuchungen und Behandlungen werden kontrovers diskutiert. Sollte ich in absehbarer Zeit diese anbieten wollen, wuerde ich mich auf jeden Fall von einem Medizinrechtler beraten lassen.
Gruss, A.
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-> meist wird das aber nur "kontrovers" diskutiert von Leuten, welche keine Ahnung haben.
Es spricht überhaupt nichts dagegen, dass ein PT mit einem MT-Rezept (Bsp.) bei einem LWS - Syndrom, Problemen im ISG o.ä. eine rektale Behandlung des Os cocc. durchführt. Der PT sollte jedoch die Inspektion der Analregion, die KIs und natürlich die Behandlung als solches beherrschen.
Was stimmt ist, dass PTs keine neuen Körperöffnungen schaffen dürfen..... :smile:
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Bernie schrieb:
"Auch rektale und vaginale Untersuchungen und Behandlungen werden kontrovers diskutiert."
-> meist wird das aber nur "kontrovers" diskutiert von Leuten, welche keine Ahnung haben.
Es spricht überhaupt nichts dagegen, dass ein PT mit einem MT-Rezept (Bsp.) bei einem LWS - Syndrom, Problemen im ISG o.ä. eine rektale Behandlung des Os cocc. durchführt. Der PT sollte jedoch die Inspektion der Analregion, die KIs und natürlich die Behandlung als solches beherrschen.
Was stimmt ist, dass PTs keine neuen Körperöffnungen schaffen dürfen..... :smile:
MikeS
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MikeS schrieb:
Die "Gesetz" lassen einen sehr weiten Interpretationsspielraum, weil Sie nämlich NICHTS enthalten was dagegen spricht, solange der PT/Ergo/Logo erlernte Behandlungen anwendet.
MikeS
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Alyte schrieb:
Shakespeare hat noch nicht geantwortet, also versuche ich mein Glueck.
Die Frage wird sehr unterschiedlich beantwortet. Die Gesetze lassen einen Interpretationsspielraum, der soweit ich weiss noch nicht vor Gericht bestehen musste.
Die Mundhoehle durfte allein von Zahnaerzten und Logopaeden behandelt werden, wobei keiner Mundinnendrainage oder CMD beanstandet hat. Auch rektale und vaginale Untersuchungen und Behandlungen werden kontrovers diskutiert. Sollte ich in absehbarer Zeit diese anbieten wollen, wuerde ich mich auf jeden Fall von einem Medizinrechtler beraten lassen.
Gruss, A.
> Hab mal eine Frage, darf man als Physio in Körperöffnungen? :sunglasses:
-- Auf jeden Fall bei sich selbst, sonst würde man verhungern und verdrecken.
-- Ebenso beim Partner, um sich ggf. angenehme Körpergefühle zu verschaffen.
-- Bei Patienten sieht die Sache schon anders aus.
Wenn es eine ärztliche Verordnung gibt, die eine Behandlung in Körperöffnungen erfordert (CMD, Mobi Steißbein etc.) und man diese auch im Rahmen seiner Berufsausbildung oder nachfolgenden berufsspezifischen Fortbildungen erlernt hat, kann man diese mit Einverständnis und zum Wohle dieses Patienten durchführen. Wichtig ist auch, dass niemand außer Zahnmedizinern, die Zahnheilkude ausüben darf (HPG) und niemand außer Ärzten meldepflichtige und/oder gefährliche Infektionskrankheiten behandeln darf, schon garnicht im Körperinneren(HPG). Gruß S.
PS.: Oder einfacher ausgedrückt: Erlaubt ist, was nicht verboten ist.
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Ansonsten kommt man schnell mal in Erklärungsnöte, selbst wenn der Patient sein Einverständnis erklärt hat. Man weiß nie, was in den Köpfen der Leute vor sich geht.
mfg pt_armbrust
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PT Armbrust schrieb:
Sollten wirklich rektale oder sonstige Techniken in anderen Intimzonen verordnet sein ( was sicherlich nicht sehr häufig vorkommt...), würde ich nie ohne Zeugen arbeiten. Selbst unsere Klinikärzte arbeiten bei rectalen oder vaginalen Untersuchungen nie ohne anwesende Assistenz...
Ansonsten kommt man schnell mal in Erklärungsnöte, selbst wenn der Patient sein Einverständnis erklärt hat. Man weiß nie, was in den Köpfen der Leute vor sich geht.
mfg pt_armbrust
MikeS
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MikeS schrieb:
Ja, wirklich dringend zu empfehlen !!!
MikeS
Niemals!!!! Niemals untersuchte er eine Frau alleine.
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britta109 schrieb:
Ich war im Erstberuf Arzthelferin und beim "Höhlenforscher", sprich Gynäkologen, angestellt.
Niemals!!!! Niemals untersuchte er eine Frau alleine.
Anmerkung: Eine rektale Behandlung z.B. des Os cocc. muss m.E. nicht extra für einen PT verordnet werden. Wenn der Patient ein MT rezept hat, und wegen LWS oder ISG Problemen zum PT geht, dieser eine Dysfunktion des Os cocc. feststellt, dnn darf er diese selbstverständlich behandeln.
Ist schon interressant: Sehr oft denken PTs, dass sie etwas dürfen, was sie nicht dürfen. Und bei Dingen, die sie dürfen, da wird dann rumdiskutiert. :unamused:
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Bernie schrieb:
Das ist ja wohl selbstredend klar!
Anmerkung: Eine rektale Behandlung z.B. des Os cocc. muss m.E. nicht extra für einen PT verordnet werden. Wenn der Patient ein MT rezept hat, und wegen LWS oder ISG Problemen zum PT geht, dieser eine Dysfunktion des Os cocc. feststellt, dnn darf er diese selbstverständlich behandeln.
Ist schon interressant: Sehr oft denken PTs, dass sie etwas dürfen, was sie nicht dürfen. Und bei Dingen, die sie dürfen, da wird dann rumdiskutiert. :unamused:
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Shakespeare schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Hab mal eine Frage, darf man als Physio in Körperöffnungen? :sunglasses:
-- Auf jeden Fall bei sich selbst, sonst würde man verhungern und verdrecken.
-- Ebenso beim Partner, um sich ggf. angenehme Körpergefühle zu verschaffen.
-- Bei Patienten sieht die Sache schon anders aus.
Wenn es eine ärztliche Verordnung gibt, die eine Behandlung in Körperöffnungen erfordert (CMD, Mobi Steißbein etc.) und man diese auch im Rahmen seiner Berufsausbildung oder nachfolgenden berufsspezifischen Fortbildungen erlernt hat, kann man diese mit Einverständnis und zum Wohle dieses Patienten durchführen. Wichtig ist auch, dass niemand außer Zahnmedizinern, die Zahnheilkude ausüben darf (HPG) und niemand außer Ärzten meldepflichtige und/oder gefährliche Infektionskrankheiten behandeln darf, schon garnicht im Körperinneren(HPG). Gruß S.
PS.: Oder einfacher ausgedrückt: Erlaubt ist, was nicht verboten ist.
Will man das als PT überhaupt? :grin:
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Ein Kiefer ist bspw. ohne Zugang zur Mundöffnung nicht adäquat zu untersuchen und zu behandeln.
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Wolfgang Pokorski schrieb:
Was hat das mit wollen zu tun?
Ein Kiefer ist bspw. ohne Zugang zur Mundöffnung nicht adäquat zu untersuchen und zu behandeln.
Sorry,jetzt genauer! Arbeite in einem KH und da soll zur Beckenbodenstimmulation, Biofeedback ... Vaginal-, Rectalsonden von uns Physio´s verwendet werden.
Jetzt die große Diskusion dürfen das nur Ärzte oder wir auch? :unamused:
Danke für die Antworten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Sorry,jetzt genauer! Arbeite in einem KH und da soll zur Beckenbodenstimmulation, Biofeedback ... Vaginal-, Rectalsonden von uns Physio´s verwendet werden.
Jetzt die große Diskusion dürfen das nur Ärzte oder wir auch? :unamused:
Danke für die Antworten
Wir führen in unserer Praxis auch Palpation und Elektroanwendungen durch.
Ist definitiv ein spannendes Thema.
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MarenH. schrieb:
Dürfen mit Einwilligung der Patienten ja, doch lieber nach einer Fortbildung.
Wir führen in unserer Praxis auch Palpation und Elektroanwendungen durch.
Ist definitiv ein spannendes Thema.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hab ihr eine spezielle Fobi gemacht oder einfach BeBo?
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christine81 schrieb:
Ich meinte auch eher das andere Ende des Verdauungstraktes :wink:
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SuFi schrieb:
Wie war das eigentlich mit dem supaqualen Darmbad? :unamused: :kissing_closed_eyes:
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hgb schrieb:
unbedingt spezielle FoBi, siehe A GGUP des ZVK! mfg hgb :wink:
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christine81 schrieb:
Gegenfrage:
Will man das als PT überhaupt? :grin:
Es sollte aber ein Arzt in der Nähe sein ! Sozusagen "in Rufbereitschaft" !
Das geht/ging allerdings nur in Kliniken !
Dürfte heute als "Spezielle VErfahren der Hydro-, Balneitherapie" Gelehrt werden !?
Hein
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Was ist denn das für ein Berufsverständnis? Wenn ich weiss, wie ich dem Patiente adäquat helfen kann und es nicht mache, weil ich es "nicht will", dann sollte ich vielleicht den Beruf wechseln.
Überleg mal: Du gehst mit Deinem Auto in die Werkstatt un der Meister sagt, dass er schon wüsste wie man dein Auto reparieren kann er sich aber die Finger nicht schmutzig machen möchte und er es überhaupt eklig findet Öl an den Fingern zu haben.......... mal darüber nachdenken (es geht ja nicht darum, dass jeder PT jedem Pat den Finger in den Anus steckt, aber da wo es angezeigt ist schon)
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Bernie schrieb:
"Will man das als PT überhaupt? :grin:"
Was ist denn das für ein Berufsverständnis? Wenn ich weiss, wie ich dem Patiente adäquat helfen kann und es nicht mache, weil ich es "nicht will", dann sollte ich vielleicht den Beruf wechseln.
Überleg mal: Du gehst mit Deinem Auto in die Werkstatt un der Meister sagt, dass er schon wüsste wie man dein Auto reparieren kann er sich aber die Finger nicht schmutzig machen möchte und er es überhaupt eklig findet Öl an den Fingern zu haben.......... mal darüber nachdenken (es geht ja nicht darum, dass jeder PT jedem Pat den Finger in den Anus steckt, aber da wo es angezeigt ist schon)
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ZVPHB schrieb:
War in der APrVO für Masseure enthalten !
Es sollte aber ein Arzt in der Nähe sein ! Sozusagen "in Rufbereitschaft" !
Das geht/ging allerdings nur in Kliniken !
Dürfte heute als "Spezielle VErfahren der Hydro-, Balneitherapie" Gelehrt werden !?
Hein
Dazu gibt es hier im Archiv schon ein paar sehr richtige Aussagen zur Behandlung des beckenbodens, denn das steht allem Anschein nach hinter der verschämten Frage.
mfg hgb :blush:
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chriz schrieb:
sehe ich auch so...wir sind reha für uro-genitalerkrankungen, bei uns gehört diese unteruschung zum täglichem brot!!!um den BB adäquat untersuchen zu können gehört es halt nun mal dazu...in diesen genuss kommen bei uns ALLE Prostatapatienten!!!
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chriz schrieb:
...allerdings muss ich anmerken, dass ich hier die leitung habe und schon ganz froh drum bin nicht den ganzen tag anal palieren zu müssen :wink:
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hgb schrieb:
Die Frage hat mehrere Aspekte.
Dazu gibt es hier im Archiv schon ein paar sehr richtige Aussagen zur Behandlung des beckenbodens, denn das steht allem Anschein nach hinter der verschämten Frage.
mfg hgb :blush:
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Die gibt es nämlich nicht ...
MikeS
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MikeS schrieb:
Tja nur weil es sich um einen "Experten" in CMD handelt ist er ja noch lange kein Rechtsexperte im Berufsrecht, nicht wahr? Dann soll doch der betreffende Experte die rechtliche Norm nennen und/oder die Herleitung aus dergleichen begründen, aus der sich eine rechtliche Problematik einer Kiefergelenksbehandlung für den PT ergibt.
Die gibt es nämlich nicht ...
MikeS
Wer ohne Erlaubnis mit oder ohne Gegenstand in Körperhöhlen eines anderen Menschen arbeitet oder "arbeitet", kann wegen Vergewaltigung belangt werden.
Deswegen ist für die Arbeit in diesen Feucht-Gebieten / Öffnungen grundsätzlich die ausdrückliche ärztliche Verordnung sinnvoll, dann die Einwilligung unter Bezug auf die VO und Aufklärung des Durchführenden, nicht die vom Arzt!
Hauptproblem bei diesen Arbeiten sind aber Ängste und Phantasien der nicht an dieser Therapie beteiligten Mitarbeiter / Vorgesetzten und Untergebenen.
Und auch in der GGUP ist man / frau sich nicht über deren Notwendigkeit einig!
mfg hgb
MfG hgb :wink:
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hgb schrieb:
Hier spielt das Strafrecht die entscheidende Rolle.
Wer ohne Erlaubnis mit oder ohne Gegenstand in Körperhöhlen eines anderen Menschen arbeitet oder "arbeitet", kann wegen Vergewaltigung belangt werden.
Deswegen ist für die Arbeit in diesen Feucht-Gebieten / Öffnungen grundsätzlich die ausdrückliche ärztliche Verordnung sinnvoll, dann die Einwilligung unter Bezug auf die VO und Aufklärung des Durchführenden, nicht die vom Arzt!
Hauptproblem bei diesen Arbeiten sind aber Ängste und Phantasien der nicht an dieser Therapie beteiligten Mitarbeiter / Vorgesetzten und Untergebenen.
Und auch in der GGUP ist man / frau sich nicht über deren Notwendigkeit einig!
mfg hgb
MfG hgb :wink:
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Malte Denz schrieb:
bei meiner CMD-FOBI hat der Dozent, welcher ein CMD-Experte in Süddeutschland ist und dort ein großes Netzwerk mit Zahnärzten etc hat, das Thema als rechtlich ziemlich kritisch dargestellt. Er meinte, dass wir PTs Behandlungen selbst in der Mundhöhle eigentlich nicht machen dürften und hat uns dringend empfohlen auf keinen Fall eine schriftliche Erlaubnis vom Pat einzuholen, weil uns das im schlimmsten Fall noch größere Probleme bereiten könnte...!???
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Frag mal einen durchschnittlichen ZA was er über das Kiefergelenk und dessen physiotherapeutische Behandlung weiss - das ist erst im Kommen :blush:
MikeS
[bearbeitet am 07.03.13 18:37]
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MikeS schrieb:
Und der hat bekanntlich SEHR wenig mit dem Kiefergelenk zu tun ... es ist lediglich von Kiefer die Rede und es ist klar was damit gemeint ist.
Frag mal einen durchschnittlichen ZA was er über das Kiefergelenk und dessen physiotherapeutische Behandlung weiss - das ist erst im Kommen :blush:
MikeS
[bearbeitet am 07.03.13 18:37]
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Bernie schrieb:
Der CMD-Schnexperte hat wohl den § 1 Abs. 3 ZHG gemeint.
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