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ich bereite mich gerade auf die Heilpraktikerprüfung vor. Im Rahmen dessen las ich heute, dass in der Mundhöhle an den Zähnen etc. nicht behandelt werden darf. Das ist den Zahnärzten vorbehalten. Ausnahme: Therapiemethoden, die reflektorisch auf andere Strukturen wirken. Zum Zahnraum gehört die Mundhöhle von den inneren Lippen bis zum vorderen Gaumenbogen. Das Kiefergelenk gehört zum Mundraum. Das heißt jetzt, dass alle PTs mit Fortbildung in der Behandlung von CMD ihren Kompetenzbereich überschreiten? :tired_face:
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Annamarie67 schrieb:
Moin Moin,
ich bereite mich gerade auf die Heilpraktikerprüfung vor. Im Rahmen dessen las ich heute, dass in der Mundhöhle an den Zähnen etc. nicht behandelt werden darf. Das ist den Zahnärzten vorbehalten. Ausnahme: Therapiemethoden, die reflektorisch auf andere Strukturen wirken. Zum Zahnraum gehört die Mundhöhle von den inneren Lippen bis zum vorderen Gaumenbogen. Das Kiefergelenk gehört zum Mundraum. Das heißt jetzt, dass alle PTs mit Fortbildung in der Behandlung von CMD ihren Kompetenzbereich überschreiten? :tired_face:
mfg hgb
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Physio darf es wenn ein Rezept vorhanden.
Stell dem Patient als HP ein Rezept aus und behandle danach als Physio :wink:
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mbone schrieb:
HP darf nicht im Mund behandeln.
Physio darf es wenn ein Rezept vorhanden.
Stell dem Patient als HP ein Rezept aus und behandle danach als Physio :wink:
HP darf nicht im Mund behandeln.
Physio darf es wenn ein Rezept vorhanden.
Stell dem Patient als HP ein Rezept aus und behandle danach als Physio :wink:
Auf welcher Grundlage? Der HP/sHP darf keine Zahnheilkunde ausüben, eine PT Behandlung bei einer CMD fällt da nicht drunter, so meine Info. Gleiches müsste für die Mundinnen-MLD zutreffen.
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Tempelritter schrieb:
mbone schrieb am 8.8.16 06:57:
HP darf nicht im Mund behandeln.
Physio darf es wenn ein Rezept vorhanden.
Stell dem Patient als HP ein Rezept aus und behandle danach als Physio :wink:
Auf welcher Grundlage? Der HP/sHP darf keine Zahnheilkunde ausüben, eine PT Behandlung bei einer CMD fällt da nicht drunter, so meine Info. Gleiches müsste für die Mundinnen-MLD zutreffen.
Die Rechtsgrundlage müßte ich nochmal explizit raussuchen.
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mbone schrieb:
Bin gerade dabei den HP zu machen und das waren meine Infos aus dem Kurs (EOS Institut).
Die Rechtsgrundlage müßte ich nochmal explizit raussuchen.
--> das ist zu kurz gesprungen und zu allgemein.
Richtig ist: Zahnheilkunde darf nur von Zahnärzten ausgeübt werden. Da gehören im engeren Sinne auch die Erkrankungen des Kiefergelenkes dazu. In der Regel wird das aber nicht beanstandet, da bei der Behandlung des Kiefergelenks - welches als "peripheres Gelenk" betrachtet werden kann - auch die dazugehörige Muskulatur (am Schädel) und reflektorisch die HWS etc. beeinflusst wird.
Eine Behandlung "im Mund" ist nirgends ausgeschlossen. Du kannst über Behandlungen "im Mund" direkt Einfluss nehmen auf die Sinu(u)s der Nase, den harten und weichen Gaumen usw. - was nichts mit Zahheilkunde zu tun hat.
Wenn man den Gesetzestext sehr streng auslegt steht einer Behandlung nichts im Wege, da CMD - Behandlungen (welche von HPs durchgeführt werden) nicht "auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse" gründen (Quelle: § 1 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde) - dies ist aber zwingende Voraussetzung für die Ausübung der Zahnheilkunde (soz. Eine Hintertür, bzw. eine Lücke im Gesetz).
"Stell dem Patient als HP ein Rezept aus und behandle danach als Physio :wink:"
Das geht schon gar nicht und scheitert daran, dass laut Deiner Ausführung der Delegierende gar nicht das zu delegierende ausüben darf. Dann darf er es auch nicht delegieren!
Eine Delegation (Zahnarzt->PT) von Kiefergelenk Behandlung ist weiter schwer möglich, da die Berufe an die delegiert werden kann im Gesetz aufgezählt sind. Und auch die Tätigkeit nicht aufgeführt ist....... Einzig als MT beim peripheren Gelenk könnte dies an den PT möglich sein.
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Bernie schrieb:
"HP darf nicht im Mund behandeln."
--> das ist zu kurz gesprungen und zu allgemein.
Richtig ist: Zahnheilkunde darf nur von Zahnärzten ausgeübt werden. Da gehören im engeren Sinne auch die Erkrankungen des Kiefergelenkes dazu. In der Regel wird das aber nicht beanstandet, da bei der Behandlung des Kiefergelenks - welches als "peripheres Gelenk" betrachtet werden kann - auch die dazugehörige Muskulatur (am Schädel) und reflektorisch die HWS etc. beeinflusst wird.
Eine Behandlung "im Mund" ist nirgends ausgeschlossen. Du kannst über Behandlungen "im Mund" direkt Einfluss nehmen auf die Sinu(u)s der Nase, den harten und weichen Gaumen usw. - was nichts mit Zahheilkunde zu tun hat.
Wenn man den Gesetzestext sehr streng auslegt steht einer Behandlung nichts im Wege, da CMD - Behandlungen (welche von HPs durchgeführt werden) nicht "auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse" gründen (Quelle: § 1 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde) - dies ist aber zwingende Voraussetzung für die Ausübung der Zahnheilkunde (soz. Eine Hintertür, bzw. eine Lücke im Gesetz).
"Stell dem Patient als HP ein Rezept aus und behandle danach als Physio :wink:"
Das geht schon gar nicht und scheitert daran, dass laut Deiner Ausführung der Delegierende gar nicht das zu delegierende ausüben darf. Dann darf er es auch nicht delegieren!
Eine Delegation (Zahnarzt->PT) von Kiefergelenk Behandlung ist weiter schwer möglich, da die Berufe an die delegiert werden kann im Gesetz aufgezählt sind. Und auch die Tätigkeit nicht aufgeführt ist....... Einzig als MT beim peripheren Gelenk könnte dies an den PT möglich sein.
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Mettwurst schrieb:
Hat jemand Erfahrung mit der R.E.S.E.T. Therapie gemacht?
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hgb schrieb:
das betrifft ärztlche und zahnärztliche Trennung.
mfg hgb
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tom1350 schrieb:
Die Frage im ersten Post würde mich auch interessieren, zwecks Berufshaftpflichtversicherung. Nachher heißt es bei Verletzungen im Mundraum, dass wir gar nicht in Körperöffnungen auch mit Diagnose CMD behandeln dürfen.
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