O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
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Training in Schondorf am Ammersee
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Problem beschreiben
ali schrieb:
Da es grad im anderen Faden mit anklang... Wie sinnvoll findet Ihr eigentlich “Beckenboden“training ohne umfassende Befundung, dass sprich “vaginaler“ oder “rektaler“ Befund ?
Ich brauchte das bisher nicht und hatte auch jahrelang vom PI das Verbot. Bei starken Fehlstellungen des Os coccys oder bestimmten Narben bei Vaginalnähten macht eine dementsprechende Therapie Sinn. Aber auch da brauchte ich das für den Befund nicht. Aber umfangreicher Befund, auf jeden Fall.
LG, A.
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ali schrieb:
Wenig, das machen andere im Team bzw. wir schicken weiter. Nu hatten wir grad ne Diskussion mit der Spezifrau drei Dörfer weiter. Die stellt sich ganz klar hin und sagt: Ohne o.g. Befund keine vernünftige Therapie bzw. Übungen - ggf. kann das Ungleichgewicht verstärkt werden....
Finde ich in speziellen Kontexten schwierig. Z.B. bei sexuellem Trauma, aber auch bei anderen Anamnesen. Ich habe jahrelang Gruppen betreut und würde mir inzwischen auch einfache Diagnosen in so einem Rahmen zutrauen.
LG, A.
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Alyte schrieb:
Lehrt z.B. die GGUP so, sehe ich sehr anders und habe ich anders erfahren.
Finde ich in speziellen Kontexten schwierig. Z.B. bei sexuellem Trauma, aber auch bei anderen Anamnesen. Ich habe jahrelang Gruppen betreut und würde mir inzwischen auch einfache Diagnosen in so einem Rahmen zutrauen.
LG, A.
--> Bei jeder anterioren Fehlstellung oder Bewegungseinschränkung des Os. cocc. macht die rektale Behandlung Sinn.
Eine Bewegungseinschränkung kannst Du ja nur rektal feststellen.
"rechtsmedizinische Kontroversen"
--> Warum? Ist jemand umgebracht worden? :blush: :kissing_closed_eyes:
Zur eigentlichen Frage. Ich finde, die Befundung des Beckenbodens auf (Druck) - Schmerz, Anspannung, Entspannung usw. kann im täglichen Alltag ohne Probleme von extern getestet werden. Ohne Befundung einfach Bebo Training machen lehne ich ab, denn aus meiner Erfahrung heraus, haben vile Patienten (insbesondere Männer) eher ein Problem mit einem "zu viel" an Spannung.
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Bernie schrieb:
"Bei starken Fehlstellungen des Os coccys"
--> Bei jeder anterioren Fehlstellung oder Bewegungseinschränkung des Os. cocc. macht die rektale Behandlung Sinn.
Eine Bewegungseinschränkung kannst Du ja nur rektal feststellen.
"rechtsmedizinische Kontroversen"
--> Warum? Ist jemand umgebracht worden? :blush: :kissing_closed_eyes:
Zur eigentlichen Frage. Ich finde, die Befundung des Beckenbodens auf (Druck) - Schmerz, Anspannung, Entspannung usw. kann im täglichen Alltag ohne Probleme von extern getestet werden. Ohne Befundung einfach Bebo Training machen lehne ich ab, denn aus meiner Erfahrung heraus, haben vile Patienten (insbesondere Männer) eher ein Problem mit einem "zu viel" an Spannung.
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Ringgeist schrieb:
Beckenboden geht sehr wohl ohne eingehende Befundung. Oftmals kommen die Patienten nur mit einem Rezept. Das Therapeut/Pat. Verhältnis ist nicht sehr intensiviert, die/der Pat. hat Berührungsängste. Gründe sind dies meines erachtens schon, keine eingehende Befundung zu machen. Im Übrigen ist das Thema BB immer noch nicht angekommen. Genausowenig wie katholische Priester nicht heiraten dürfen. Man verschweigt das Thema. Ist das Kind in den Brunnen gefallen, muss man sich zwangsläufig mit auseinander setzen. :blush:
Für einen ausführliche Befund bestimmt sinnvoll, jedoch ist es meines Wissens nach nur Ärzten und Voll-HP gestattet in natürliche Körperöffnungen mit was auch immer einzudringen.
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Stefan Preißler schrieb:
.......rektal-vaginal??
Für einen ausführliche Befund bestimmt sinnvoll, jedoch ist es meines Wissens nach nur Ärzten und Voll-HP gestattet in natürliche Körperöffnungen mit was auch immer einzudringen.
.......rektal-vaginal??
Für einen ausführliche Befund bestimmt sinnvoll, jedoch ist es meines Wissens nach nur Ärzten und Voll-HP gestattet in natürliche Körperöffnungen mit was auch immer einzudringen.
Korrekt, gilt auch für Techniken im Mund bei CMD. Halt auch Körperhöhle :confused:
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Herbert schrieb:
Stefan Preißler schrieb am 9.3.19 12:27:
.......rektal-vaginal??
Für einen ausführliche Befund bestimmt sinnvoll, jedoch ist es meines Wissens nach nur Ärzten und Voll-HP gestattet in natürliche Körperöffnungen mit was auch immer einzudringen.
Korrekt, gilt auch für Techniken im Mund bei CMD. Halt auch Körperhöhle :confused:
--> Da würde mich die Quelle/Rechtsgrundlage interessieren. Hast Du da was?
"Korrekt, gilt auch für Techniken im Mund bei CMD. Halt auch Körperhöhle"
--> Nein. Da steht (wenn überhaupt) das Zahnheilkundegesetz dagegen - hat aber nichts mit Körperhöhle zu tun.
"Beckenboden geht sehr wohl ohne eingehende Befundung. "
-> Klar! Gehen tut viel. Aber die Frage ist, ob es sinnvoll ist ........
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Bernie schrieb:
"jedoch ist es meines Wissens nach nur Ärzten und Voll-HP gestattet in natürliche Körperöffnungen mit was auch immer einzudringen. "
--> Da würde mich die Quelle/Rechtsgrundlage interessieren. Hast Du da was?
"Korrekt, gilt auch für Techniken im Mund bei CMD. Halt auch Körperhöhle"
--> Nein. Da steht (wenn überhaupt) das Zahnheilkundegesetz dagegen - hat aber nichts mit Körperhöhle zu tun.
"Beckenboden geht sehr wohl ohne eingehende Befundung. "
-> Klar! Gehen tut viel. Aber die Frage ist, ob es sinnvoll ist ........
Gesetzestexte kann ich nicht bieten.
Auch im [kaputter Link]. habe ich nichts finden können.
Vor einigen Jahren habe ich diese Info von einem Dozenten auf einer Osteopathie-Fobi, in deren Rahmen wir Os coccygeus-Techniken gelernt haben, bekommen.
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Stefan Preißler schrieb:
Hallo Bernie,
Gesetzestexte kann ich nicht bieten.
Auch im [kaputter Link]. habe ich nichts finden können.
Vor einigen Jahren habe ich diese Info von einem Dozenten auf einer Osteopathie-Fobi, in deren Rahmen wir Os coccygeus-Techniken gelernt haben, bekommen.
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Herbert schrieb:
Der Fachverband Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie e.V. gibt zB. zum Besten, dass invasive Techniken ausschliesslich im der Ausbildung zum Voll-HP unterrichtet werden dürfen.
Ein Verein ist ja keine Quelle .....
BTW: Ein Gründungsmitglied ist sektoraler Heilpraktiker PT und wirbt mit Osteopathie, also eine unzulässige Heilkundeausübung (Straftat) - unglaublich! (Und dann ieten die auch noch Homöopathie Fortbildungen an :confused:)
Also: Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen halt stimmen. Mir ist kein Grund bekannt, warum ein PT z.B. mit einem MT Rezept und einem Patienten mit Rückenschmerzen/Steißbeinschmerzen hier nicht das Steissbein rektal behandeln dürfte. Oder bei einem Gesichtsschmerz die Nase von innen behandelt o.ä. Eine Körperverletzung liegt hier immer vor, aber wenn der Patient einwilligt ist es eine Körperverletzung mit Einwilligung. Die "Delegation" im Rahmen des SGB V wurde rechtskonform erbracht. Diagnose muss zur Therapie stimmen. (Bei einer Weber B Fraktur wird es schwierig die rekatel Behandlung des Steißbeins zu rechtfertigen - bei einem Sturz vom Pferd auf den Po hingegen kein Problem.) Wichtig ist aus meiner Sicht: MT Rezept und schriftliche Aufklärung und Einwilligung des Pat.
Invasive Maßnahmen wie Akupunktur, Manipulationen usw. gehen natürlich nicht. Vielleicht hat der Verein das gemeint?
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Bernie schrieb:
Dachte ich mir. Keine soliden, seriösen Quellen.
Ein Verein ist ja keine Quelle .....
BTW: Ein Gründungsmitglied ist sektoraler Heilpraktiker PT und wirbt mit Osteopathie, also eine unzulässige Heilkundeausübung (Straftat) - unglaublich! (Und dann ieten die auch noch Homöopathie Fortbildungen an :confused:)
Also: Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen halt stimmen. Mir ist kein Grund bekannt, warum ein PT z.B. mit einem MT Rezept und einem Patienten mit Rückenschmerzen/Steißbeinschmerzen hier nicht das Steissbein rektal behandeln dürfte. Oder bei einem Gesichtsschmerz die Nase von innen behandelt o.ä. Eine Körperverletzung liegt hier immer vor, aber wenn der Patient einwilligt ist es eine Körperverletzung mit Einwilligung. Die "Delegation" im Rahmen des SGB V wurde rechtskonform erbracht. Diagnose muss zur Therapie stimmen. (Bei einer Weber B Fraktur wird es schwierig die rekatel Behandlung des Steißbeins zu rechtfertigen - bei einem Sturz vom Pferd auf den Po hingegen kein Problem.) Wichtig ist aus meiner Sicht: MT Rezept und schriftliche Aufklärung und Einwilligung des Pat.
Invasive Maßnahmen wie Akupunktur, Manipulationen usw. gehen natürlich nicht. Vielleicht hat der Verein das gemeint?
Danke und Gruß
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Herbert schrieb:
Darf ich denn mal fragen, wo der Gesetzestext zum Verbot von Manipulation steht. Da würde ich gerne mal bzgl. der invasiven Techniken nachlesen.
Danke und Gruß
Du darfst Dir das nicht so vorstellen. dass es ein Gesetz gibt, wo drinsteht, dass nicht manipuliert werden darf. Das Ergebnis des Arzt-/Heilpraktikervorbehalts wird durch die ständige Rechtsprechung (Gerichte legen die Gesetze aus) festgelegt.
Beispiele:
BVerwG, 25.06.1970 - BVerwG I C 53.66
BGH, 03.04.1981 - I ZR 41/80
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Bernie schrieb:
Meinst Du Manipulationen an der WS?
Du darfst Dir das nicht so vorstellen. dass es ein Gesetz gibt, wo drinsteht, dass nicht manipuliert werden darf. Das Ergebnis des Arzt-/Heilpraktikervorbehalts wird durch die ständige Rechtsprechung (Gerichte legen die Gesetze aus) festgelegt.
Beispiele:
BVerwG, 25.06.1970 - BVerwG I C 53.66
BGH, 03.04.1981 - I ZR 41/80
Darauf bezogen sieht man aber doch sehr wohl, dass die Manipulation ohne HP-Erlaubnis und / oder ärztl. Tätigkeit schlicht verboten ist.
Ein anderes Urteil aus Bremen glaube ich, konnte einer Physiotherapeutin die Manipulation deswegen nachweisen, weil durch Atemtechnik und verbale Ankündigung des Geräuschs eindeutig auf die Manipulation, und nicht eine Mobilisation hingearbeitet wurde.
Und überall wird festgestellt, dass genau das uns Physios so nicht zusteht.
Bitte lass mich mal an Deinem Wissen teilhaben, warum das generell in Deinen Augen nicht geklärt ist.
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Herbert schrieb:
OLG Hamm, Urteil 26 U 44/14 vom 19.12.2014
Darauf bezogen sieht man aber doch sehr wohl, dass die Manipulation ohne HP-Erlaubnis und / oder ärztl. Tätigkeit schlicht verboten ist.
Ein anderes Urteil aus Bremen glaube ich, konnte einer Physiotherapeutin die Manipulation deswegen nachweisen, weil durch Atemtechnik und verbale Ankündigung des Geräuschs eindeutig auf die Manipulation, und nicht eine Mobilisation hingearbeitet wurde.
Und überall wird festgestellt, dass genau das uns Physios so nicht zusteht.
Bitte lass mich mal an Deinem Wissen teilhaben, warum das generell in Deinen Augen nicht geklärt ist.
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Problem beschreiben
Alyte schrieb:
Wieviel Erfahrung hast Du? So weit ich weiß, gibt es noch rechtsmedizinische Kontroversen zu dem Thema.
Ich brauchte das bisher nicht und hatte auch jahrelang vom PI das Verbot. Bei starken Fehlstellungen des Os coccys oder bestimmten Narben bei Vaginalnähten macht eine dementsprechende Therapie Sinn. Aber auch da brauchte ich das für den Befund nicht. Aber umfangreicher Befund, auf jeden Fall.
LG, A.
jetzt bin ich etwas verwirrt! :confused:
ICH schreibe doch, dass Manipulation nicht erlaubt sind und habe Dir die einschlägigen höchstrichterlichen Urteil gepostet.
"Bitte lass mich mal an Deinem Wissen teilhaben, warum das generell in Deinen Augen nicht geklärt ist. "
--> Wo habe ich das denn geschrieben?
Ich versteh nicht, was Du jetzt willst?
Ich fasse noch einmal meinen Standpunkt zusammen:
Manipulationen sind Ausübung der Heilkunde und stehen unter Arzt/HP - Vorbehalt!
Mobilisationen wiederum können im Rahmen einer MT-Behandlung auf Rezept oder als sektoraler HP Physio rechtskonform durchgeführt werden - dazu gehört m.E. auch die Mobilisation des Os. cocc. bei entsprechender Indikation.
Dies alles ist entweder durch Gesetze und/oder durch Rechtsprechung eindeutig geregelt.
Noch Fragen?
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bin auch verwirrt, ich zitiere hier nochmal Deine Worte:
''Du darfst Dir das nicht so vorstellen. dass es ein Gesetz gibt, wo drinsteht, dass nicht manipuliert werden darf.''
Ich denke, wir meinen evtl. das Gleiche und reden aneinander vorbei. Ich wollte nur nachlesen, denn wo niedergeschrieben steht, dass nur HP und Ärzte manipulieren dürfen, steht evtl. auch was über invasive Techniken.
Gruß ohne Rollaugen :yum:
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Herbert schrieb:
Hi Bernie,
bin auch verwirrt, ich zitiere hier nochmal Deine Worte:
''Du darfst Dir das nicht so vorstellen. dass es ein Gesetz gibt, wo drinsteht, dass nicht manipuliert werden darf.''
Ich denke, wir meinen evtl. das Gleiche und reden aneinander vorbei. Ich wollte nur nachlesen, denn wo niedergeschrieben steht, dass nur HP und Ärzte manipulieren dürfen, steht evtl. auch was über invasive Techniken.
Gruß ohne Rollaugen :yum:
dazu bedarf es nicht der Lektüre eines Gesetzes, das es nicht gibt, sondern des Verständnisses deutscher Begriffe und lateinischer Begriffe.
Die Manipulation an de WS ist den PT verboten, da nur HP's und Ärzte erlaubt. Manipulation bedeutet eine Impulsbehandlung, also mit kurzer, hoher Intensität durchgeführter Bewegung mit kurzem Bewegungsablauf.
Invasive Behandlung ist die, die in das Körperinnere eingeht, also mit Nadel der Messer, nicht hingegen in vorgebildete oder krankheitsbedingt aufgetretene Körperhöhlen.Eine PT-Th. in Ohr, Nase, Mund,After oder Vagina ist bei VO und Einverständnis des / -r Betroffenen rechtlich jederzeit in Ordnung, ohne ausdrückliche VO u. U. schwierig.
Jede Behandlung in den vorg. Öffnungen incl. Abszeßhöhlen, wo ein PTkaum arbeiten wird, ohne VO und Einverständnis wäre eine Vergewaltigung im Sinne des Strafrechts.
Das ist alles nicht neu, doch dazu schreibe ich mir seit rund zehn Jahren in diesem Forum die Finger wund!
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Hallo @Herbert,
dazu bedarf es nicht der Lektüre eines Gesetzes, das es nicht gibt, sondern des Verständnisses deutscher Begriffe und lateinischer Begriffe.
Die Manipulation an de WS ist den PT verboten, da nur HP's und Ärzte erlaubt. Manipulation bedeutet eine Impulsbehandlung, also mit kurzer, hoher Intensität durchgeführter Bewegung mit kurzem Bewegungsablauf.
Invasive Behandlung ist die, die in das Körperinnere eingeht, also mit Nadel der Messer, nicht hingegen in vorgebildete oder krankheitsbedingt aufgetretene Körperhöhlen.Eine PT-Th. in Ohr, Nase, Mund,After oder Vagina ist bei VO und Einverständnis des / -r Betroffenen rechtlich jederzeit in Ordnung, ohne ausdrückliche VO u. U. schwierig.
Jede Behandlung in den vorg. Öffnungen incl. Abszeßhöhlen, wo ein PTkaum arbeiten wird, ohne VO und Einverständnis wäre eine Vergewaltigung im Sinne des Strafrechts.
Das ist alles nicht neu, doch dazu schreibe ich mir seit rund zehn Jahren in diesem Forum die Finger wund!
mfg hgb :wink:
das Latinum ist etwas her und ich bin seit 28 Jahren Therapeut. Hier nochmal meine Ausführung von weiter oben:
''Ein anderes Urteil aus Bremen glaube ich, konnte einer Physiotherapeutin die Manipulation deswegen nachweisen, weil durch Atemtechnik und verbale Ankündigung des Geräuschs eindeutig auf die Manipulation, und nicht eine Mobilisation hingearbeitet wurde. ''
Ich kann schon die Begrifflichkeiten unterscheiden. Du schreibst selber glasklar ''Die Manipulation an de WS ist den PT verboten'', daher also nochmal. WO STEHT GESCHRIEBEN,DASS DER THERAPEUT NICHT MANIPULIEREN DARF? Ich erhoffe mir, da noch mehr zu finden. Denn ob Vergewaltigung in der Nase oder sonstwo ohne Einverständnis, oder Körperverletzung bei Manipulation ohne Einverständnis, das Problem ist klar. Übrigens alles auch beim Arzt, wenn kein Einverständnis vorliegt.
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Herbert schrieb:
Danke hgb ,
das Latinum ist etwas her und ich bin seit 28 Jahren Therapeut. Hier nochmal meine Ausführung von weiter oben:
''Ein anderes Urteil aus Bremen glaube ich, konnte einer Physiotherapeutin die Manipulation deswegen nachweisen, weil durch Atemtechnik und verbale Ankündigung des Geräuschs eindeutig auf die Manipulation, und nicht eine Mobilisation hingearbeitet wurde. ''
Ich kann schon die Begrifflichkeiten unterscheiden. Du schreibst selber glasklar ''Die Manipulation an de WS ist den PT verboten'', daher also nochmal. WO STEHT GESCHRIEBEN,DASS DER THERAPEUT NICHT MANIPULIEREN DARF? Ich erhoffe mir, da noch mehr zu finden. Denn ob Vergewaltigung in der Nase oder sonstwo ohne Einverständnis, oder Körperverletzung bei Manipulation ohne Einverständnis, das Problem ist klar. Übrigens alles auch beim Arzt, wenn kein Einverständnis vorliegt.
zum einen führt Ihr auf, dass Manipulationen nicht erlaubt sind (Bernie) bzw Manipulation an der WS ist den PT verboten (hgb), sagt aber auch es gibt kein Gesetz dazu. Woher dann diese Rechtssicherheit?
Klärt das bitte mal auf. Den Rest habe ich verstanden, daher wäre es schön, wenn der belehrende Ton nicht ganz so stark ausfallen würde, es könnte sein wir sind im selben Alter und haben gleich viel Berufserfahrung.
LG und eine schöne 2. Halbzeit
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Herbert schrieb:
Daher nochmal an Bernie und hgb,
zum einen führt Ihr auf, dass Manipulationen nicht erlaubt sind (Bernie) bzw Manipulation an der WS ist den PT verboten (hgb), sagt aber auch es gibt kein Gesetz dazu. Woher dann diese Rechtssicherheit?
Klärt das bitte mal auf. Den Rest habe ich verstanden, daher wäre es schön, wenn der belehrende Ton nicht ganz so stark ausfallen würde, es könnte sein wir sind im selben Alter und haben gleich viel Berufserfahrung.
LG und eine schöne 2. Halbzeit
es gibt Unterschiede zwischen einem Gesetz und seiner Auslegung und der Rechtsssprechung. Um letztere geht es hier. Leider hast Du die langen Jahre Deiner Berufserfahrung nicht genutzt, um Dich in dieser Hinsicht auf dem Laufenden zu halten. Bernie hat das incl.der Fortbildung zum HP gemacht.
Was das Alter angeht, mein ärztl. Examen ist aus 1976, mein Lebensalter hat die 7 vorne. Im Moment freue ich mich, Dinge in Griechenland wiederzusehen, die ich als Schüler mit 17 Jahren zuerst sah.
Der Beckenboden war den alten Griechen - und Ägyptern - übrigens vertrauter als modernen PT's- leider.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
HALLO @HERBERT,
es gibt Unterschiede zwischen einem Gesetz und seiner Auslegung und der Rechtsssprechung. Um letztere geht es hier. Leider hast Du die langen Jahre Deiner Berufserfahrung nicht genutzt, um Dich in dieser Hinsicht auf dem Laufenden zu halten. Bernie hat das incl.der Fortbildung zum HP gemacht.
Was das Alter angeht, mein ärztl. Examen ist aus 1976, mein Lebensalter hat die 7 vorne. Im Moment freue ich mich, Dinge in Griechenland wiederzusehen, die ich als Schüler mit 17 Jahren zuerst sah.
Der Beckenboden war den alten Griechen - und Ägyptern - übrigens vertrauter als modernen PT's- leider.
mfg hgb :wink:
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Bernie schrieb:
Hallo Herbert,
jetzt bin ich etwas verwirrt! :confused:
ICH schreibe doch, dass Manipulation nicht erlaubt sind und habe Dir die einschlägigen höchstrichterlichen Urteil gepostet.
"Bitte lass mich mal an Deinem Wissen teilhaben, warum das generell in Deinen Augen nicht geklärt ist. "
--> Wo habe ich das denn geschrieben?
Ich versteh nicht, was Du jetzt willst?
Ich fasse noch einmal meinen Standpunkt zusammen:
Manipulationen sind Ausübung der Heilkunde und stehen unter Arzt/HP - Vorbehalt!
Mobilisationen wiederum können im Rahmen einer MT-Behandlung auf Rezept oder als sektoraler HP Physio rechtskonform durchgeführt werden - dazu gehört m.E. auch die Mobilisation des Os. cocc. bei entsprechender Indikation.
Dies alles ist entweder durch Gesetze und/oder durch Rechtsprechung eindeutig geregelt.
Noch Fragen?
In Deutschland gibt es Gewaltenteilung: Legislative/Judikative/Exekutive
Die Legislative macht die Gesetze. Die Judikative ist u.a. für die Auslegung der Gesetze und die Rechtsprechung zuständig.
Es gibt Handlungen bei denen ziemlich direkt geregelt ist, was man nicht darf. Beispiel: § 306 StGB:"Wer fremde Gebäude oder Hütten,........in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft."
Ziemlich eindeutig, oder? --> Du darfst halt kein fremdes Haus anzünden sonst bekommst Du ne Freiheitsstrafe, wenn man dich erwischt und es dir nachweisen kann.
Dann gibt es wiederum Handlungen die von einer Vielzahl von Gesetzen eingeschränkt werden können. Ob dann diese spezielle Handlung rechtswidrig ist, oder nicht bedarf der Auslegung durch ein Gericht. Urteilen Gerichte (höchstrichterlich) über Jahre hinweg immer gleich, nennt man das ständige Rechtsprechung. Bei der Manipulation an der Wirbelsäule ist es so. Es gibt kein Gesetz wie z.B. oben der § 306 StGB in dem drinsteht: "wer anderen die Wirbelsäule manipuliert und nicht Arzt oder HP ist wird mit Freiheitsstrafe bestraft. ABER es gibt Rechtsprechung. Und die sagt - und das waren meine Zitate - Manipulationen sind Ausübung der Heilkunde und man muss Arzt oder HP sein um sie durchzuführen.
(Einschub: Anderes Beispiel--> Ein Autofahrer muss beim Überholen eines Radfahrers mindestens einen Abstand von 1,5 m einhalten. Diese 1,5 m wirst aber NICHT in der STVO (Gesetz) finden. Diese 1,5 m sind durch Rechtsprechung (Urteile und Beschlüsse) entstanden, aber bindend!!! Im § 5 Abs. 4 STVO steht lediglich "Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden". Was ausreichend ist haben dann Gerichte entschieden (ständige Rechtsprechung) )
Jetzt dürften doch eigentlich alle Zweifel ausgeräumt sein, falls nicht, kann ich Dir (Herbert) hier nicht weiterhelfen..........
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Gruß
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Herbert schrieb:
Na dann danke ich Euch, das war jetzt mal Klartext.
Gruß
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Bernie schrieb:
Ich ergänze das von hgb noch, und versuche es so einfach wie möglich (also völlig unjuristisch) zu erklären.
In Deutschland gibt es Gewaltenteilung: Legislative/Judikative/Exekutive
Die Legislative macht die Gesetze. Die Judikative ist u.a. für die Auslegung der Gesetze und die Rechtsprechung zuständig.
Es gibt Handlungen bei denen ziemlich direkt geregelt ist, was man nicht darf. Beispiel: § 306 StGB:"Wer fremde Gebäude oder Hütten,........in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft."
Ziemlich eindeutig, oder? --> Du darfst halt kein fremdes Haus anzünden sonst bekommst Du ne Freiheitsstrafe, wenn man dich erwischt und es dir nachweisen kann.
Dann gibt es wiederum Handlungen die von einer Vielzahl von Gesetzen eingeschränkt werden können. Ob dann diese spezielle Handlung rechtswidrig ist, oder nicht bedarf der Auslegung durch ein Gericht. Urteilen Gerichte (höchstrichterlich) über Jahre hinweg immer gleich, nennt man das ständige Rechtsprechung. Bei der Manipulation an der Wirbelsäule ist es so. Es gibt kein Gesetz wie z.B. oben der § 306 StGB in dem drinsteht: "wer anderen die Wirbelsäule manipuliert und nicht Arzt oder HP ist wird mit Freiheitsstrafe bestraft. ABER es gibt Rechtsprechung. Und die sagt - und das waren meine Zitate - Manipulationen sind Ausübung der Heilkunde und man muss Arzt oder HP sein um sie durchzuführen.
(Einschub: Anderes Beispiel--> Ein Autofahrer muss beim Überholen eines Radfahrers mindestens einen Abstand von 1,5 m einhalten. Diese 1,5 m wirst aber NICHT in der STVO (Gesetz) finden. Diese 1,5 m sind durch Rechtsprechung (Urteile und Beschlüsse) entstanden, aber bindend!!! Im § 5 Abs. 4 STVO steht lediglich "Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden". Was ausreichend ist haben dann Gerichte entschieden (ständige Rechtsprechung) )
Jetzt dürften doch eigentlich alle Zweifel ausgeräumt sein, falls nicht, kann ich Dir (Herbert) hier nicht weiterhelfen..........
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