Wir suchen Physiotherapeuten und
medizinische Masseure
Unsere familiengeführte Praxis ist
schon seit fast 10 Jahren fest in
den Vier - und Marschlanden
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Das Teamgefühl steht bei uns an
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1. Teil eines kleinen, familiären
Teams werden und dich einbringen
2. einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag haben
3. deinem Beruf gerecht werden und
schwerpunktorientiert arbeiten
4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
medizinische Masseure
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bin relativ frischer Physio und arbeite nun seit August in einer Praxis.
Mich würde mal interesieren ob Elektrotherapie, Ultraschall und Massagen bei einer normalen KG zulässig sind z. B bei einer Epicondylitis, Lumbalgie ....
Ich habe in der Schule gelernt, dass die Leistungen der KG im VDEK Rahmenvertrag geregelt sind und unter dem Punkt:
"Behandlung einzelner oder mehrerer Körperteile entsprechend dem individuell erstellten Behandlungsplan."
Dass zum Beispiel zur Lockerung der Muskulatur Massagen möglich sind und zur Schmerzbehandlung auch mal Stromanwendungen.
Gestern meinte meine Chefin aber, ich darf bei einem KG Rezept z. B. bei einer Lumbalgie nur Dehnen, Bewegen und evtl Isometrisch arbeiten. Ales andere muss auf dem Rezept stehen.
Ich bin nun ein bischen irritiertist, erstens hab ich es anders gelernt und in meinen Praktikas während der Ausbildung ist auch bei KG Rezeptetn oft mit Strom gearbeitet worden oder eine Lumbalgie wurde erst mal 10 min unter die Heisluft gelegt und oft verlangen die Patienten ja Reizstrom oder wollen nur die Massage.
Wer hat nun Recht? Meine Chefin oder stimmt das was mir meine Dozenten beigebracht haben und gibt es vielleicht eine verläßliche Quelle was KG alles beinhaltet?
Schon mal Danke
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Wombel70 schrieb:
Hallo,
bin relativ frischer Physio und arbeite nun seit August in einer Praxis.
Mich würde mal interesieren ob Elektrotherapie, Ultraschall und Massagen bei einer normalen KG zulässig sind z. B bei einer Epicondylitis, Lumbalgie ....
Ich habe in der Schule gelernt, dass die Leistungen der KG im VDEK Rahmenvertrag geregelt sind und unter dem Punkt:
"Behandlung einzelner oder mehrerer Körperteile entsprechend dem individuell erstellten Behandlungsplan."
Dass zum Beispiel zur Lockerung der Muskulatur Massagen möglich sind und zur Schmerzbehandlung auch mal Stromanwendungen.
Gestern meinte meine Chefin aber, ich darf bei einem KG Rezept z. B. bei einer Lumbalgie nur Dehnen, Bewegen und evtl Isometrisch arbeiten. Ales andere muss auf dem Rezept stehen.
Ich bin nun ein bischen irritiertist, erstens hab ich es anders gelernt und in meinen Praktikas während der Ausbildung ist auch bei KG Rezeptetn oft mit Strom gearbeitet worden oder eine Lumbalgie wurde erst mal 10 min unter die Heisluft gelegt und oft verlangen die Patienten ja Reizstrom oder wollen nur die Massage.
Wer hat nun Recht? Meine Chefin oder stimmt das was mir meine Dozenten beigebracht haben und gibt es vielleicht eine verläßliche Quelle was KG alles beinhaltet?
Schon mal Danke
Im Bereich der KG-Behandlung werden z.B. ausdrücklich Massagetechniken erwähnt, was und wo und wie (außer "im Behandlungsgebiet") geht aus der Beschreibung jedoch nicht hervor. Die Beschreibung der Massagetechniken zur krankengymnastischen Behandlung ist den Schreiberlingen der AOK schlicht nicht gelungen. Grammtaik und Sinn dort schlimmer ist in Forum als hier.
Elektro- und Heißluftanwendungen wären z.B. gesondert zu verordnende ergänzende Heilmittel; um das ärztliche Budget zu schonen hat der Patient allerdings seine Wärmflasche von zu Hause mitzubringen bzw. bei euch im Warteraum mit dem Rücken zur Heizung zu sitzen.
Für die KG-Behandlung geben dir die gesetzlichen Krankenversicherungen 15 Minuten Zeit. 10 Minuten Heißluft, 1 Minute Strahler an- und ausschalten und einrichten, 1 Minute zum Elektrogerät anschließen, 2 Minuten Elektrotherapie, 30 Sekunden abbauen. Bleiben 30 Sekunden für die krankengymnastische Übungsbehandlung - schaffst du das?
..."in den Praktika"...: Habt du und deine Mitschüler euch austoben dürfen oder haben die angestellten Therapeuten auf die KG-Verordnung zusätzlich Strom, Massage, Heißluft etc abgegeben?
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Erst mal Danke für die Antwort.
Es geht jetzt hier nicht um irgendwelche gramatikalischen Fehler oder Floskeln seitens der Gesetzgebung oder der Krankenkassen sondern nur darum was dieser "individuelle Behandlungsplan" bei einem KG rezept enthalten darf.
Auch verstehe ich den wirtschaftlichen Aspekt und es geht auch nicht darum was ich in meiner 20 min Behandlung alles unterbringe. Weil weniger ist meist mehr ;)
Mir geht es nur darum, was als Kg zugelassen ist. Z. B. Ich selber habe immer wieder eine Achyllodynie bekomme alle 12 Wochen ein KG rezept und bei dem Physio bei dem ich immer war wurde erst einige Minuten Ultraschallgemacht, dann Queerfriktionen und in der 5. Und 6. US Und exentrisches Training. (Wie auch in der Literatur empfohlen. Z.b Thieme und Springer Bücher. Internationale Studien .... ) Und auf meinem Rezept ist Us auch nicht extra verordnet.
Und auch in den Praxen in denen ich meine Praktika absolvierte wurde es so gehandhabt. Ich bekam immer das Rezept und stellte mit meinem Anleiter dann einen Behandlungsplan auf, für die Einheiten des Rezeptes.
Ich hatte in einem Praktikum einen Patienten mit Neuropathien an den Beinen und "nur" ein KG Rezept. MeIn Betreuer der Praxis gab mir die Anordnung diesen Patienten in jeder dritten Behandlung mit Strom zu therapieren. Auch wurden bei diesen Patienten Wechselgüsse gemacht was ja eigentlich Hydrotherapie ist. Und in der Praxis waren das ganz normale Behandlungen und nicht, wie du es nennst "austoben".
Bei meinem Hausarzt fragte ich mal nach ob ET und US "verschreibungspflichtig" ist und er meinte wenn ich ein KG Rezept bekomme kann ich unter der Einhaltung der Kontra Indikationen bei dem Pat. anwenden was ich für seinen persönlichen Fall für notwendig halte.
Dein Link den du gepostet hast ist fast der ähnliche Vertrag aus dem ich zitiert habe und bin nun eigentlich auch nicht viel schlauer als vorher ;)
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Wombel70 schrieb:
Hallo,
Erst mal Danke für die Antwort.
Es geht jetzt hier nicht um irgendwelche gramatikalischen Fehler oder Floskeln seitens der Gesetzgebung oder der Krankenkassen sondern nur darum was dieser "individuelle Behandlungsplan" bei einem KG rezept enthalten darf.
Auch verstehe ich den wirtschaftlichen Aspekt und es geht auch nicht darum was ich in meiner 20 min Behandlung alles unterbringe. Weil weniger ist meist mehr ;)
Mir geht es nur darum, was als Kg zugelassen ist. Z. B. Ich selber habe immer wieder eine Achyllodynie bekomme alle 12 Wochen ein KG rezept und bei dem Physio bei dem ich immer war wurde erst einige Minuten Ultraschallgemacht, dann Queerfriktionen und in der 5. Und 6. US Und exentrisches Training. (Wie auch in der Literatur empfohlen. Z.b Thieme und Springer Bücher. Internationale Studien .... ) Und auf meinem Rezept ist Us auch nicht extra verordnet.
Und auch in den Praxen in denen ich meine Praktika absolvierte wurde es so gehandhabt. Ich bekam immer das Rezept und stellte mit meinem Anleiter dann einen Behandlungsplan auf, für die Einheiten des Rezeptes.
Ich hatte in einem Praktikum einen Patienten mit Neuropathien an den Beinen und "nur" ein KG Rezept. MeIn Betreuer der Praxis gab mir die Anordnung diesen Patienten in jeder dritten Behandlung mit Strom zu therapieren. Auch wurden bei diesen Patienten Wechselgüsse gemacht was ja eigentlich Hydrotherapie ist. Und in der Praxis waren das ganz normale Behandlungen und nicht, wie du es nennst "austoben".
Bei meinem Hausarzt fragte ich mal nach ob ET und US "verschreibungspflichtig" ist und er meinte wenn ich ein KG Rezept bekomme kann ich unter der Einhaltung der Kontra Indikationen bei dem Pat. anwenden was ich für seinen persönlichen Fall für notwendig halte.
Dein Link den du gepostet hast ist fast der ähnliche Vertrag aus dem ich zitiert habe und bin nun eigentlich auch nicht viel schlauer als vorher ;)
Sehr schön....
@ Wombel70
Ich verstehe nicht, weshalb du den Beitrag von Papa Alpaka nicht hilfreich findest.
Natürlich ist es Ärzten am liebsten, wenn man auf einem einfachen KG-Rezept alles mitmacht, das schont dann deren Budget. Aber dafür gibt es nunmal die ergänzenden Hilfsmittel.
Für eine Vergütung von 14 bis 15€ pro Behandlung kann man leider nicht noch Heißluft, Strom und sonstige Dinge anbieten.
Wenn du es bei deiner Behandlung bekommen hast, kannst du glücklich sein. Üblich ist es sicher nicht.
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Superbiene schrieb:
"Elektro- und Heißluftanwendungen wären z.B. gesondert zu verordnende ergänzende Heilmittel; um das ärztliche Budget zu schonen hat der Patient allerdings seine Wärmflasche von zu Hause mitzubringen bzw. bei euch im Warteraum mit dem Rücken zur Heizung zu sitzen." :clap: :clap: :clap:
Sehr schön....
@ Wombel70
Ich verstehe nicht, weshalb du den Beitrag von Papa Alpaka nicht hilfreich findest.
Natürlich ist es Ärzten am liebsten, wenn man auf einem einfachen KG-Rezept alles mitmacht, das schont dann deren Budget. Aber dafür gibt es nunmal die ergänzenden Hilfsmittel.
Für eine Vergütung von 14 bis 15€ pro Behandlung kann man leider nicht noch Heißluft, Strom und sonstige Dinge anbieten.
Wenn du es bei deiner Behandlung bekommen hast, kannst du glücklich sein. Üblich ist es sicher nicht.
In meinem Rechtsverständnis sind alle Anwendungen für die es gesonderte Rezeptpositionen gibt, nicht in der KG (also "statt" der KG) anwendbar.
Genau so verhält es sich mit Anwendungen, die nicht der klassischen PT zuzuordnen sind, Beispiel "Schröpfen" oder Akupunktur (sofern du HP sein solltest), ebensowenig K-Tapes.
Bei uns wird dies nicht im Rahmen der verordneten KG-Behandlung durchgeführt.
Möglichkeiten seine Hände als PT zu schonen, gibt es andere, auch PT-Techniken.
:wink:
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limone schrieb:
Wie ist es - wäre es - gesetzt den Fall einer Verätzung bei Elektroanwendung: Wäre das über die KG abgedeckt? - Ich denke nicht: Die Versicherung würde fragen warum in aller Welt hier Strom gemacht wurde statt KG - und dann???? Nur ein Beispiel.
In meinem Rechtsverständnis sind alle Anwendungen für die es gesonderte Rezeptpositionen gibt, nicht in der KG (also "statt" der KG) anwendbar.
Genau so verhält es sich mit Anwendungen, die nicht der klassischen PT zuzuordnen sind, Beispiel "Schröpfen" oder Akupunktur (sofern du HP sein solltest), ebensowenig K-Tapes.
Bei uns wird dies nicht im Rahmen der verordneten KG-Behandlung durchgeführt.
Möglichkeiten seine Hände als PT zu schonen, gibt es andere, auch PT-Techniken.
:wink:
> Bei meinem Hausarzt fragte ich mal nach ob ET und US
> \"verschreibungspflichtig\" ist und er meinte wenn ich ein KG
> Rezept bekomme kann ich unter der Einhaltung der Kontra
> Indikationen bei dem Pat. anwenden was ich für seinen
> persönlichen Fall für notwendig halte.
Es geht nicht darum was Dein Hausarzt Dir während seiner Sprechstunde als seinem Patienten erzählt.
Hier geht's darum, dass Du Dich an Deinem Arbeitsplatz an die Anweisung Deines Arbeitgebers zu halten hast.
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Helmut Fromberger schrieb:
Wombel70 schrieb:
> Bei meinem Hausarzt fragte ich mal nach ob ET und US
> \"verschreibungspflichtig\" ist und er meinte wenn ich ein KG
> Rezept bekomme kann ich unter der Einhaltung der Kontra
> Indikationen bei dem Pat. anwenden was ich für seinen
> persönlichen Fall für notwendig halte.
Es geht nicht darum was Dein Hausarzt Dir während seiner Sprechstunde als seinem Patienten erzählt.
Hier geht's darum, dass Du Dich an Deinem Arbeitsplatz an die Anweisung Deines Arbeitgebers zu halten hast.
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Papa Alpaka schrieb:
Die Leistungsbeschreibung kannst du z.B. hier nachlesen: http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-a1.htm
Im Bereich der KG-Behandlung werden z.B. ausdrücklich Massagetechniken erwähnt, was und wo und wie (außer "im Behandlungsgebiet") geht aus der Beschreibung jedoch nicht hervor. Die Beschreibung der Massagetechniken zur krankengymnastischen Behandlung ist den Schreiberlingen der AOK schlicht nicht gelungen. Grammtaik und Sinn dort schlimmer ist in Forum als hier.
Elektro- und Heißluftanwendungen wären z.B. gesondert zu verordnende ergänzende Heilmittel; um das ärztliche Budget zu schonen hat der Patient allerdings seine Wärmflasche von zu Hause mitzubringen bzw. bei euch im Warteraum mit dem Rücken zur Heizung zu sitzen.
Für die KG-Behandlung geben dir die gesetzlichen Krankenversicherungen 15 Minuten Zeit. 10 Minuten Heißluft, 1 Minute Strahler an- und ausschalten und einrichten, 1 Minute zum Elektrogerät anschließen, 2 Minuten Elektrotherapie, 30 Sekunden abbauen. Bleiben 30 Sekunden für die krankengymnastische Übungsbehandlung - schaffst du das?
..."in den Praktika"...: Habt du und deine Mitschüler euch austoben dürfen oder haben die angestellten Therapeuten auf die KG-Verordnung zusätzlich Strom, Massage, Heißluft etc abgegeben?
Da die Ausformulierung der Massagetechniken so wunderbar ist werfe ich sie nochmal dem Forum zum Fraß vor:
----Auszug Leistungsbeschreibung AOK BaWü-----
Krankengymastik (KG), auch auf neurophysiologischer Grundlage, Einzelbehandlung
[...]
Leistungen:
- Behandlung einzelner oder mehrerer Körperteile entsprechend dem individuell erstellten Behandlungsplan
- Behandlung von Organfunktionen (z. B. Atemtherapie).
- Behandlung ggf. unter Anwendung von Geräten (z. B. auch Seilzug- und Sequenztrainingsgeräten).
- Anwendung von Massagetechniken im Rahmen der lokalen Beeinflussung von im Behandlungsgebiet als vorbereitende oder ergänzende Maßnahme der krankengymnastischen Behandlung.
- Ergänzende Beratung im Bezug auf das Krankheitsbild und die Aktivitäten des täglichen Lebens mit bestmöglicher Erarbeitung und Beherrschung ökonomischer Bewegungsabläufe.
[...]
-----Ende Auszug Leistungsbeschreibung AOK BaWü-----
Es wird nicht genau beschrieben was denn nun alles als "Gerät" zählt, daher sei es der Interpretation überlassen ob Ultraschall und Elektro und Heißluft und Wärmestrahler nun Geräte sind oder nicht.
Ausdrücklich genannt werden Massagetechniken als Leistung die unter "KG" abrechenbar ist - nur was und wie bezweckt werden soll ist mir absolut unklar; es sollte halt im individuell festgelegten Behandlungsgebiet passieren; unter Umständen sollte also gut dokumentiert werden warum der M. sternocleidomastoideus massiert wird wenn die Diagnose "idiopathische Lumboischialgie" lautet.
-----
Ich verstehe warum mein Beitrag nicht hilfreich war - ich habe die Heißluft und Elektrotherapie mit 10 bzw. 2 Minuten angesetzt; in dieser Zeit hätte schon der ein Patient angeschlossen werden können und der nächste seine 9 Minuten krankengymnastischer Behandlung bekommen können.
Wie bei so einer Jonglage zwei Vollzeitkräfte in einer Minimalpraxis (32qm Behandlungsfläche) ausgelastet sein können sollen erschließt sich mir bei dem bisher geringen Dokumentations- und Verwaltungsaufwandes jedoch nicht. Es sei denn man gibt Heißluft und Elektro gesammelt im Gruppenraum ab?
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Papa Alpaka schrieb:
Leider hatte ich schon einen schöneren Beitrag formuliert, der wurde aber leider vom Internet gefressen :/
Da die Ausformulierung der Massagetechniken so wunderbar ist werfe ich sie nochmal dem Forum zum Fraß vor:
----Auszug Leistungsbeschreibung AOK BaWü-----
Krankengymastik (KG), auch auf neurophysiologischer Grundlage, Einzelbehandlung
[...]
Leistungen:
- Behandlung einzelner oder mehrerer Körperteile entsprechend dem individuell erstellten Behandlungsplan
- Behandlung von Organfunktionen (z. B. Atemtherapie).
- Behandlung ggf. unter Anwendung von Geräten (z. B. auch Seilzug- und Sequenztrainingsgeräten).
- Anwendung von Massagetechniken im Rahmen der lokalen Beeinflussung von im Behandlungsgebiet als vorbereitende oder ergänzende Maßnahme der krankengymnastischen Behandlung.
- Ergänzende Beratung im Bezug auf das Krankheitsbild und die Aktivitäten des täglichen Lebens mit bestmöglicher Erarbeitung und Beherrschung ökonomischer Bewegungsabläufe.
[...]
-----Ende Auszug Leistungsbeschreibung AOK BaWü-----
Es wird nicht genau beschrieben was denn nun alles als "Gerät" zählt, daher sei es der Interpretation überlassen ob Ultraschall und Elektro und Heißluft und Wärmestrahler nun Geräte sind oder nicht.
Ausdrücklich genannt werden Massagetechniken als Leistung die unter "KG" abrechenbar ist - nur was und wie bezweckt werden soll ist mir absolut unklar; es sollte halt im individuell festgelegten Behandlungsgebiet passieren; unter Umständen sollte also gut dokumentiert werden warum der M. sternocleidomastoideus massiert wird wenn die Diagnose "idiopathische Lumboischialgie" lautet.
-----
Ich verstehe warum mein Beitrag nicht hilfreich war - ich habe die Heißluft und Elektrotherapie mit 10 bzw. 2 Minuten angesetzt; in dieser Zeit hätte schon der ein Patient angeschlossen werden können und der nächste seine 9 Minuten krankengymnastischer Behandlung bekommen können.
Wie bei so einer Jonglage zwei Vollzeitkräfte in einer Minimalpraxis (32qm Behandlungsfläche) ausgelastet sein können sollen erschließt sich mir bei dem bisher geringen Dokumentations- und Verwaltungsaufwandes jedoch nicht. Es sei denn man gibt Heißluft und Elektro gesammelt im Gruppenraum ab?
Grundsätzlich sind für Dich die Anweisungen Deiner Chefin bindend.
Wie kommst Du darauf eine Leistung ohne eine konkrete Arbeitsanweisung abgeben zu wollen die euch nicht vergütet wird?
[bearbeitet am 01.12.13 01:03]
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Helmut Fromberger schrieb:
Grundsätzlich sind für Dich die Anweisungen Deiner Chefin bindend.
Wie kommst Du darauf eine Leistung ohne eine konkrete Arbeitsanweisung abgeben zu wollen die euch nicht vergütet wird?
[bearbeitet am 01.12.13 01:03]
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