Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Wir stellen einen gerade fertig gewordenen PT in Teilzeit aber mit langfristiger Perspektive ein. Parallel zu Anstellung studiert der PT weiter und wird seinen Bacholor machen.
Wir wollen als PI das monatl. Studiengeld übernehmen, aber nicht als zus. Gehaltszahlung. Die Hochschule behauptet, dass wir das übernehmen können, aber sie keine Rechnung für diese Zahlungen an uns ausstellen kann. Da es betrieblichen Aufwendungen wären, benötigen wir aber einen Zahlungsbeleg.
Hat jemand - PI's, Studenten o. Schüler - sachdienliche Hinweise oder gar Erfahrungen, wie dieses auch in steuerlicher Hinsicht regelbar ist?
Bitte, Bitte nur sachdienliche Hinweise zur Fragestellung - Danke.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Gemeinde,
Wir stellen einen gerade fertig gewordenen PT in Teilzeit aber mit langfristiger Perspektive ein. Parallel zu Anstellung studiert der PT weiter und wird seinen Bacholor machen.
Wir wollen als PI das monatl. Studiengeld übernehmen, aber nicht als zus. Gehaltszahlung. Die Hochschule behauptet, dass wir das übernehmen können, aber sie keine Rechnung für diese Zahlungen an uns ausstellen kann. Da es betrieblichen Aufwendungen wären, benötigen wir aber einen Zahlungsbeleg.
Hat jemand - PI's, Studenten o. Schüler - sachdienliche Hinweise oder gar Erfahrungen, wie dieses auch in steuerlicher Hinsicht regelbar ist?
Bitte, Bitte nur sachdienliche Hinweise zur Fragestellung - Danke.
- der Student schießt vor und übergibt die Rechnung an dich; du zahlst den Rechnungsbetrag als steuerfreie Aufwandsentschädigung wieder aus
- der Student reicht die Rechnung direkt an dich weiter (ggf. verlängertes Zahlungsziel vereinbaren!) und du bezahlst die Rechnung
- ihr bittet die Hochschule den Praxisnamen in die Adresszeile unter dem Namen des Studenten zu setzen
- ihr bietet der Hochschule an den Weiterbildungsträger zu wechseln sollte die Rechnung nicht verändert werden können
Verbuchen kannst du das ganze im Sektor "Aus-/Weiterbildungskosten".
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Tempelritter schrieb:
die Rechnung bekommt der Teilnehmer, dieser zahlt und reicht das an seinen AG weiter, dieser zahlt das als steuerfreie Aufwandsentschädigung zurück. Alles andere ist fragwürdig. Hier sollte man besser seinen Steuerberater befragen.
Stefan
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stefan 302 schrieb:
Dazu muss es einen speziellen Vertrag geben, indem genau festgehalten steht wie die Abläufe für beide einzuhalten sind. Es wird quasi als BA Studium anerkannt, jedoch müssen mit dem AN gewisse Details vertraglich geregelt werden. Mit der Hochschule hat das nichts zu tun.
Stefan
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Papa Alpaka schrieb:
Irgendeine Rechnung _muss_ ausgestellt werden können, es ist schwer vorstellbar das die Hochschule nach BAT arbeitet - gangbär wären mehrere Wege...:
- der Student schießt vor und übergibt die Rechnung an dich; du zahlst den Rechnungsbetrag als steuerfreie Aufwandsentschädigung wieder aus
- der Student reicht die Rechnung direkt an dich weiter (ggf. verlängertes Zahlungsziel vereinbaren!) und du bezahlst die Rechnung
- ihr bittet die Hochschule den Praxisnamen in die Adresszeile unter dem Namen des Studenten zu setzen
- ihr bietet der Hochschule an den Weiterbildungsträger zu wechseln sollte die Rechnung nicht verändert werden können
Verbuchen kannst du das ganze im Sektor "Aus-/Weiterbildungskosten".
Viele Grüße Tobi
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tobias977 schrieb:
Schon weiter gekommen?
Viele Grüße Tobi
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