Ich suche eine/n Physio in Teil-
oder Vollzeit . Wir arbeiten
überwiegend mit
orthopädisch/chirurgischen
Patienten in großzügigen,modernen
Räumen. Sehr gute Bezahlung,30
Tage Urlaub und dazu werden der
24.12.,31.12. und der Freitag nach
Himmelfahrt geschenkt! Die
Arbeitszeit kann frei gewählt
werden .Es fallen keine Urlaubs
oder Krankheitsvertretungen an !
oder Vollzeit . Wir arbeiten
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orthopädisch/chirurgischen
Patienten in großzügigen,modernen
Räumen. Sehr gute Bezahlung,30
Tage Urlaub und dazu werden der
24.12.,31.12. und der Freitag nach
Himmelfahrt geschenkt! Die
Arbeitszeit kann frei gewählt
werden .Es fallen keine Urlaubs
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Wir stellen einen gerade fertig gewordenen PT in Teilzeit aber mit langfristiger Perspektive ein. Parallel zu Anstellung studiert der PT weiter und wird seinen Bacholor machen.
Wir wollen als PI das monatl. Studiengeld übernehmen, aber nicht als zus. Gehaltszahlung. Die Hochschule behauptet, dass wir das übernehmen können, aber sie keine Rechnung für diese Zahlungen an uns ausstellen kann. Da es betrieblichen Aufwendungen wären, benötigen wir aber einen Zahlungsbeleg.
Hat jemand - PI's, Studenten o. Schüler - sachdienliche Hinweise oder gar Erfahrungen, wie dieses auch in steuerlicher Hinsicht regelbar ist?
Bitte, Bitte nur sachdienliche Hinweise zur Fragestellung - Danke.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Gemeinde,
Wir stellen einen gerade fertig gewordenen PT in Teilzeit aber mit langfristiger Perspektive ein. Parallel zu Anstellung studiert der PT weiter und wird seinen Bacholor machen.
Wir wollen als PI das monatl. Studiengeld übernehmen, aber nicht als zus. Gehaltszahlung. Die Hochschule behauptet, dass wir das übernehmen können, aber sie keine Rechnung für diese Zahlungen an uns ausstellen kann. Da es betrieblichen Aufwendungen wären, benötigen wir aber einen Zahlungsbeleg.
Hat jemand - PI's, Studenten o. Schüler - sachdienliche Hinweise oder gar Erfahrungen, wie dieses auch in steuerlicher Hinsicht regelbar ist?
Bitte, Bitte nur sachdienliche Hinweise zur Fragestellung - Danke.
- der Student schießt vor und übergibt die Rechnung an dich; du zahlst den Rechnungsbetrag als steuerfreie Aufwandsentschädigung wieder aus
- der Student reicht die Rechnung direkt an dich weiter (ggf. verlängertes Zahlungsziel vereinbaren!) und du bezahlst die Rechnung
- ihr bittet die Hochschule den Praxisnamen in die Adresszeile unter dem Namen des Studenten zu setzen
- ihr bietet der Hochschule an den Weiterbildungsträger zu wechseln sollte die Rechnung nicht verändert werden können
Verbuchen kannst du das ganze im Sektor "Aus-/Weiterbildungskosten".
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Tempelritter schrieb:
die Rechnung bekommt der Teilnehmer, dieser zahlt und reicht das an seinen AG weiter, dieser zahlt das als steuerfreie Aufwandsentschädigung zurück. Alles andere ist fragwürdig. Hier sollte man besser seinen Steuerberater befragen.
Stefan
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stefan 302 schrieb:
Dazu muss es einen speziellen Vertrag geben, indem genau festgehalten steht wie die Abläufe für beide einzuhalten sind. Es wird quasi als BA Studium anerkannt, jedoch müssen mit dem AN gewisse Details vertraglich geregelt werden. Mit der Hochschule hat das nichts zu tun.
Stefan
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Papa Alpaka schrieb:
Irgendeine Rechnung _muss_ ausgestellt werden können, es ist schwer vorstellbar das die Hochschule nach BAT arbeitet - gangbär wären mehrere Wege...:
- der Student schießt vor und übergibt die Rechnung an dich; du zahlst den Rechnungsbetrag als steuerfreie Aufwandsentschädigung wieder aus
- der Student reicht die Rechnung direkt an dich weiter (ggf. verlängertes Zahlungsziel vereinbaren!) und du bezahlst die Rechnung
- ihr bittet die Hochschule den Praxisnamen in die Adresszeile unter dem Namen des Studenten zu setzen
- ihr bietet der Hochschule an den Weiterbildungsträger zu wechseln sollte die Rechnung nicht verändert werden können
Verbuchen kannst du das ganze im Sektor "Aus-/Weiterbildungskosten".
Viele Grüße Tobi
[kaputter Link]
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tobias977 schrieb:
Schon weiter gekommen?
Viele Grüße Tobi
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