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M/W/D in Vollzeit, Teilzeit oder
als Aushilfe, Berufseinsteiger oder
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möglich.
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Bewerbungen bitte an
info@physio-energetics.de
Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
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Ich habe 2 Patientinnen mit diesem ICD und mit MLD 45. Nach GBA Heilmittelrichtlinien geht hier nur MLD 30.
Meine Erfahrung mit den beiden Ärzten (Phlebologen), ist, dass sie von dieser Richtlinie noch nichts gelesen haben. Und nachfragen bei der AOK auch nur "wir wissen von nichts" ergeben haben.
Verunsichert bin ich jetzt über folgende Sätze auf Seite 22
In Anlehnung an den unterschiedlichen indikationsbezogenen Zeitbedarf sind folgende Vorgaben zu beachten (...)
"Grundsätzlich" entscheidet die Verordnerin oder der Verordnet über die Therapiezeit (MLD30, MLD 45 oder MLD60)
Bedeutet das, dass die MLD 45 Rezepte, bei E88.20 doch möglich sind, wenn "grundsätzlich" der Arzt über die Zeit entscheidet?
Wie seht ihr das? Was macht ihr mit den Rezepten mit Lipödem E88.20?
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massu schrieb:
Hallo
Ich habe 2 Patientinnen mit diesem ICD und mit MLD 45. Nach GBA Heilmittelrichtlinien geht hier nur MLD 30.
Meine Erfahrung mit den beiden Ärzten (Phlebologen), ist, dass sie von dieser Richtlinie noch nichts gelesen haben. Und nachfragen bei der AOK auch nur "wir wissen von nichts" ergeben haben.
Verunsichert bin ich jetzt über folgende Sätze auf Seite 22
In Anlehnung an den unterschiedlichen indikationsbezogenen Zeitbedarf sind folgende Vorgaben zu beachten (...)
"Grundsätzlich" entscheidet die Verordnerin oder der Verordnet über die Therapiezeit (MLD30, MLD 45 oder MLD60)
Bedeutet das, dass die MLD 45 Rezepte, bei E88.20 doch möglich sind, wenn "grundsätzlich" der Arzt über die Zeit entscheidet?
Wie seht ihr das? Was macht ihr mit den Rezepten mit Lipödem E88.20?
Da hätte man sich das ganze doch sparen können, denn es gibt keinen Sinn.
Ich wäre jedenfalls sehr sehr vorsichtig mit solchen Rezepten. Am Ende picken sich die Kassen wieder raus welche Version sie gelten lassen.
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Ich habe jetzt einen Arzt gefunden, der beiden Patientinnen höher einstuft. Und die 10/2024 Rezepte ab lasse ich via Fax jetzt auf MLD 30 umschreiben. Ich bin froh, dass es "nur" 2 Patientinnen sind.
Da haben sich die Verbände was ganz tolles ausgedacht 😬
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massu schrieb:
@sabine963 das Stadium ist entscheidend, wenn der Arzt keine Zeitangabe gibt, da dürfen wir angelehnt an den Stadien die Zeit selber aussuchen. Schreibt der Arzt die Zeit drauf, so sollte er (meiner Meinung nach) auch selber entscheiden wie lange behandelt werden soll.
Ich habe jetzt einen Arzt gefunden, der beiden Patientinnen höher einstuft. Und die 10/2024 Rezepte ab lasse ich via Fax jetzt auf MLD 30 umschreiben. Ich bin froh, dass es "nur" 2 Patientinnen sind.
Da haben sich die Verbände was ganz tolles ausgedacht 😬
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu kleine Anmerkung: Das waren nicht die Verbände. Das war der G-BA, wo wir bzw. unsere Verbände bekanntlich nichts zu melden haben. 😌
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij das haben die beim VPT YouTube Kanal aber anders dargestellt. Als hätten die jahrelang dafür gekämpft, dass die Zeiten flexibler werden.
Der VPT schmückt sich dann wohl mit andermanns Federn. Natürlich waren auch lymphologische Fachkollegen auf persönlichen Titel an dem ganzen Prozedere beteiligt. Die bekanntesten darunter sind zufällig auch VPT-Mitglied.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Es waren die ärztliche lymphologische Fachverbände, die eine Änderung der HMR vorangetrieben haben. PT-Verbände haben bei der G-BA keinen Sitz und können das somit gar nicht. Das kannst du bei der G-BA in den Protokolle alles nachlesen.
Der VPT schmückt sich dann wohl mit andermanns Federn. Natürlich waren auch lymphologische Fachkollegen auf persönlichen Titel an dem ganzen Prozedere beteiligt. Die bekanntesten darunter sind zufällig auch VPT-Mitglied.
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sabine963 schrieb:
Ich finde beide Angaben widersprechen sich. Entweder ist das Stadium entscheidend oder nicht.
Da hätte man sich das ganze doch sparen können, denn es gibt keinen Sinn.
Ich wäre jedenfalls sehr sehr vorsichtig mit solchen Rezepten. Am Ende picken sich die Kassen wieder raus welche Version sie gelten lassen.
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