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Masseur-med. Bademeister/-in Job in
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fachlichen Fortbildung
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Tätigkeiten in der Praxis
- interner Austau...
Der Kollege macht nach Absprache mit dem AG nebenberuflich Hausbesuche für Selbstzahler.
Handelt es sich dann um einen Arbeitsunfall?!
Ein BG Fall ist es ja nicht…Nun ist er erstmal AU.
Jetzt geht es darum die kaputten Klamotten zu ersetzen und um Schmerzensgeld. Die Wunde wurde ärztlich dokumentiert.
Leider stellt sich die Hundehalterin quer. Sie möchte ihre Versicherung nicht kontaktieren.
Was würdet Ihr tun?
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Die BG wird die Hundehalterin kontaktieren, die Sachbezugsrechnung zahlt die Halterin.
Schmerzensgeld geht scheinbar nur auf dem Rechtsweg.
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Papa Alpaka schrieb:
BG wegen "bei der Arbeit passiert", Rechnung für Sachschäden übergeben.
Die BG wird die Hundehalterin kontaktieren, die Sachbezugsrechnung zahlt die Halterin.
Schmerzensgeld geht scheinbar nur auf dem Rechtsweg.
Achtung: Meldung soll tagesaktuell rausgehen.
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Papa Alpaka schrieb:
Egal ob als Angestellter oder Selbstständiger: bei der BG gilt nur "was maximale Absicherung?".
Achtung: Meldung soll tagesaktuell rausgehen.
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Problem beschreiben
Bounty schrieb:
Eine Kollege von mir wurde während eines privaten Hausbesuches als Nebentätigkeit von dem Hund der Patientin gebissen.
Der Kollege macht nach Absprache mit dem AG nebenberuflich Hausbesuche für Selbstzahler.
Handelt es sich dann um einen Arbeitsunfall?!
Ein BG Fall ist es ja nicht…Nun ist er erstmal AU.
Jetzt geht es darum die kaputten Klamotten zu ersetzen und um Schmerzensgeld. Die Wunde wurde ärztlich dokumentiert.
Leider stellt sich die Hundehalterin quer. Sie möchte ihre Versicherung nicht kontaktieren.
Was würdet Ihr tun?
Hat er einfach ohne jedwede Anmeldung in die eigene Tasche gewirtschaftet, dann ist er dummerweise ein Risiko eingegangen, welches ihm jetzt auf die Füße gefallen ist. Das wäre dann sein Problem.
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holger302 schrieb:
Den letzten beissen die Hunde.......
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mimikri schrieb:
Ich hoffe, der Kollege hat "Hausbesuche für Selbstzahler" an allen Stellen (BG,FA,GA) ordnungsgemäß angemeldet. Dann ist es ein BG-Fall, dann ist alles gut.
Hat er einfach ohne jedwede Anmeldung in die eigene Tasche gewirtschaftet, dann ist er dummerweise ein Risiko eingegangen, welches ihm jetzt auf die Füße gefallen ist. Das wäre dann sein Problem.
Wenn die BG das nicht zahlt weil es nicht wirklich als Arbeitszeit gilt wäre das definitiv mein Weg.
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mimikri schrieb:
Das geht nur, wenn der Kollege nicht schwarz gearbeitet hat. Hat er das getan, kann die Hundebesitzerin ihn damit unter Druck setzen.
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a.sch. schrieb:
Als Hundehalter hafte ich für Schäden die mein Hund anrichtet, ob mir das gefällt oder nicht. Deshalb haben die meisten ja eine entsprechende Haftpflicht. Wenn die nicht besteht ist halt der Hundehalter dran, da kann man sich nicht einfach quer stellen.
Wenn die BG das nicht zahlt weil es nicht wirklich als Arbeitszeit gilt wäre das definitiv mein Weg.
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