Wir suchen zum 01.11.2024
Verstärkung (m/w/d) für unsere
große, freundliche
Physiotherapie-Praxis in der
Innenstadt Düsseldorfs (Teilzeit
oder Vollzeit).
Da unser Schwerpunkt auf der
Diagnostik und der
Trainingstherapie liegt
(Ganganalysen, Isokinetik, EMG und
biomechanische Funktionsanalyse der
Wirbelsäule), wäre es prima, wenn
Sie über die Zulassungserweiterung
KGG / MT verfügen würden.
Das ist aber kein Muss!
Wir bieten ein sehr nettes und
kompetentes Team und eine gute
Arbeitsa...
Verstärkung (m/w/d) für unsere
große, freundliche
Physiotherapie-Praxis in der
Innenstadt Düsseldorfs (Teilzeit
oder Vollzeit).
Da unser Schwerpunkt auf der
Diagnostik und der
Trainingstherapie liegt
(Ganganalysen, Isokinetik, EMG und
biomechanische Funktionsanalyse der
Wirbelsäule), wäre es prima, wenn
Sie über die Zulassungserweiterung
KGG / MT verfügen würden.
Das ist aber kein Muss!
Wir bieten ein sehr nettes und
kompetentes Team und eine gute
Arbeitsa...
Danke für eure Hilfe...VG aus München
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SiSch schrieb:
Hallo zusammen, habe eine Frage zum Thema Gutscheine. Gültigkeit generell ist drei Jahre, danach kein Recht auf Auszahlung oder sonstiges. Ändert der Krankheitsfall etwas daran? Kundin (Gutschein Personal Training bei ihr daheim) hat sich 5 Jahre nach der letzten Einheit gemeldet und möchte ihre restlichen Std einlösen, sie wäre ja schließlich krank gewesen...
Danke für eure Hilfe...VG aus München
bei uns ist das so geregelt:
Gutschein behält seine Gültigkeit solange es uns gibt und wir die Leistung anbieten können. Bei älteren Gutscheinen wird der Wert ausgerechnet und an die heutigen Preise angeglichen.
Habe letztens erst einen Gutschein aus 2008 angenommen, da mußte man zur Massage etwas zuzahlen, aber der Patient ist uns bis heute treu geblieben.
LG Neddy
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Neddy schrieb:
Hallo,
bei uns ist das so geregelt:
Gutschein behält seine Gültigkeit solange es uns gibt und wir die Leistung anbieten können. Bei älteren Gutscheinen wird der Wert ausgerechnet und an die heutigen Preise angeglichen.
Habe letztens erst einen Gutschein aus 2008 angenommen, da mußte man zur Massage etwas zuzahlen, aber der Patient ist uns bis heute treu geblieben.
LG Neddy
man vermeidet Diskussionen, wenn auf dem Gutschein der Betrag und nicht nur der Artikel vermerkt ist, so dass der Gutscheineinlöser sich innerhalb der drei jahre immer am aktuellen Preisliste orientieren muß, was er zum Zeitpunkt des Einlösens dafür erhält.
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Ligamentum schrieb:
Hallo SiSch,
man vermeidet Diskussionen, wenn auf dem Gutschein der Betrag und nicht nur der Artikel vermerkt ist, so dass der Gutscheineinlöser sich innerhalb der drei jahre immer am aktuellen Preisliste orientieren muß, was er zum Zeitpunkt des Einlösens dafür erhält.
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