Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Danke für eure Hilfe...VG aus München
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
SiSch schrieb:
Hallo zusammen, habe eine Frage zum Thema Gutscheine. Gültigkeit generell ist drei Jahre, danach kein Recht auf Auszahlung oder sonstiges. Ändert der Krankheitsfall etwas daran? Kundin (Gutschein Personal Training bei ihr daheim) hat sich 5 Jahre nach der letzten Einheit gemeldet und möchte ihre restlichen Std einlösen, sie wäre ja schließlich krank gewesen...
Danke für eure Hilfe...VG aus München
bei uns ist das so geregelt:
Gutschein behält seine Gültigkeit solange es uns gibt und wir die Leistung anbieten können. Bei älteren Gutscheinen wird der Wert ausgerechnet und an die heutigen Preise angeglichen.
Habe letztens erst einen Gutschein aus 2008 angenommen, da mußte man zur Massage etwas zuzahlen, aber der Patient ist uns bis heute treu geblieben.
LG Neddy
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Neddy schrieb:
Hallo,
bei uns ist das so geregelt:
Gutschein behält seine Gültigkeit solange es uns gibt und wir die Leistung anbieten können. Bei älteren Gutscheinen wird der Wert ausgerechnet und an die heutigen Preise angeglichen.
Habe letztens erst einen Gutschein aus 2008 angenommen, da mußte man zur Massage etwas zuzahlen, aber der Patient ist uns bis heute treu geblieben.
LG Neddy
man vermeidet Diskussionen, wenn auf dem Gutschein der Betrag und nicht nur der Artikel vermerkt ist, so dass der Gutscheineinlöser sich innerhalb der drei jahre immer am aktuellen Preisliste orientieren muß, was er zum Zeitpunkt des Einlösens dafür erhält.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Ligamentum schrieb:
Hallo SiSch,
man vermeidet Diskussionen, wenn auf dem Gutschein der Betrag und nicht nur der Artikel vermerkt ist, so dass der Gutscheineinlöser sich innerhalb der drei jahre immer am aktuellen Preisliste orientieren muß, was er zum Zeitpunkt des Einlösens dafür erhält.
Mein Profilbild bearbeiten